Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

 

ich war "stehts bemüht" mich in Foren selbst schlau zu machen, bei Vespa Händlern zu fragen oder zu googeln. Da ich bisher keine befridigende Antwort bekommen habe, also hier mein Anliegen.

 

Ich habe mir eine Vespa 50N gekauft. In der Betriebserlaubnis stehen 40 km/h. Nach der ersten Probefahrt habe ich den Verkäufer gefragt was er dran gemacht hat, da das Teil fast 60km/h lief. :aaalder:

Er beteuerte, es sei alles original. Nun habe ich mit einem GPS eine realistische Geschwindigkeit von 51km/h gemessen (die 9 km/h zu viel sind also italienische (Tacho)-Toleranz).

 

Sollte die Vespa auf einem Prüfstand der Polizei geraten werden also 11km/h Differenz gemessen. Das könnte teuer werden bzw. als fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden. Nun habe ich versucht ein Gutachten für ein 50km/h Zulassung zu erhalten. Im Netz gibt es das Gutachten für 48km/h für eine V50.... guckst du hier:

 

Meine Fragen:

Gibt es so ein Gutachten überhaupt für eine Vespa 50 N? (Achtung keine Spezial)

Bei einer Änderung der Papiere nach 2002, ist da eine Zulassung über 45km/h überhaupt möglich?

Sollte ich ein Gutachten irgendwie bekommen, was muss ich dann damit tun? Nur zum TÜV? Umbauten?

 

Vielleicht schmunzelt nun der eine oder andere Tuner von euch... "Für die paar km/h so ein Aufriss. Meine 50ccm fährt 190km/h und ich wurde noch nie angehalten"

Tja,.....ich kann einfach nicht anders. Vielleicht liegt es auch daran das ich gegenüber einer Polizeistation wohne, die öfters Zweiräder über den Prüfstand zieht. Gefühlt bleibt jeder zweite davon stehen.

Aber ich muss  auch ehrlich gestehen. Bis dato habe ich da nur Automatik-Tupperdosen gesehen mit wild-verschnörkelten Auspüff püff püffen.

 

Vielleicht kann mir jemand bei meinem vorschriftsgemäßen Gewissen helfen. :-D

 

 

 

 

 

 

Geschrieben

Ob das Gutachten, ist übrigens für 48km/h, dir was nützt ist erstmal eine Frage des Motorpräfix. Wie auf S. 2 zu lesen gilt es für die Motoren V5A (2,3,4 o. 5) M. Dann brauchst du einen Auspuff IGM 4109S und einen 16/16er Vergaser. Natürlich könnte ein TÜV-Prüfer sich querstellen aber dann würde ich einfach den nächsten fragen. Auf 45km/h oder 50km/h umzutragen dürfte schwierig werden da es dafür kein Gutachten gibt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist übrigens unabhängig davon wieviel der Roller von der eingetragenen Geschwindigkeit abweicht. Es kommt nur darauf an ob die die erreichte Geschwindigkeit fahren darfst.

Geschrieben

Natürlich habe ich das Gutachten auch studiert. Daher eben auch die Frage nach einem Vespa N - fähigen Gutachten. Demnach sind auch die dort angegebenen Auspuff und Vergaser vermutlich obsolet.

 

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist übrigens unabhängig davon wieviel der Roller von der eingetragenen Geschwindigkeit abweicht. Es kommt nur darauf an ob die die erreichte Geschwindigkeit fahren darfst.

Das klingt super - Das heißt der B Führerschein gilt für bis zu 50ccm und bis zu 50km/h (obwohl in Deutschland ab 2002 eine 50ccm  nur 45 fahren darf, nech?

 

Ich werde heute mal meine PX über den TÜV bringen. Da werde ich dem Prüfer mal ein Gespräch aufdrängen. Mal sehen was der dazu sagt

Geschrieben

Soweit ich weiß darfst eine Schwalbe auch mit 60km/h und B-Führerschein fahren. Habe meine Vespa selber auf 48 km/h umtragen lassen mit dem Gutachten und 4109S Auspuff. Das Ding rennt zwar ca. 55 km/h aber die 7 km/h Abweichung da kräht kein Hahn nach. Die Prüfstandspolizisten sind mehr geil auf die Plasteroller die 80 rennen.

 

Gruß

  • Like 1
Geschrieben

Man kann mit blöden Fragen und Erzählungen auch schlafende Hunde wecken so beim Tüv usw. Als wenn die Cops eine 50n auf den Prüfstand stellen. Meine Das geht auch garnicht.

  • Like 1
Geschrieben

So ein Prüfstand besteht hauptsächlich aus einer Rolle auf die das Hinterrad kommt - das Vorderrad wird fixiert und ab geht die Post. So ein mobiler Prüfstand ist für jegliche Roller geeignet. Sie messen allerdings nur Gewindigkeiten bis 140km/h.... also für Motorräder nicht so geeignet.

 

Blöde Fragen beim Tüv? Mutti hat gesagt es gibt keine blöden Fragen! :wacko:  Ich denke die Fragen kann man auch so stellen, dass er mein Ansinnen verstehen kann. Statt mit 40km/h mit dem maximal zulässigen fahren zu wollen.

Geschrieben

die polizisten weissen dann aber hoffentlich auch, dass sich ne 50N von 196irgendwas nicht mittels varioanschlag oder drehzahlbegrenzer drosselt, sondern durch den windwiderstand und somit auf nem simplen rollenprüfstand auch ohne tuning schneller als die eingetragenen 40, 45, 48 oder gar 50 km/h läuft. 

Geschrieben

Jeeeeep, auch das tun sie. Körpergewicht und Windwiederstand werden berücksichtigt.....  

 

10 % abgerechnet von der gemessen Geschwindigkeit ....  Natürlich ist das Pauschal.......das richtige Körpergewicht und die Windrichtung werden nicht beachtet :)

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn 10% von Deinen gemessenen 51 km/h abgezogen werden, landest Du bei 45,9 km/h.

Was erwartest Du da für eine Strafe ? Finde den ganzen Aufriss ein wenig übertrieben.

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben

ich habe 51km/h gemessen als ich auf dem Roller saß (95kg) und eine leichte Birese hatte. Wenn der Roller auf dem Prüfstand steht kommt da vielleicht sowas raus wie 60km/h.... - 10% = 54km/h gleich 14km/h zu schnell. Ja vielleicht sollte ich einfach umziehen.....weg von dem Revier.

Geschrieben

Oder vielleicht mal den Stock aus einer Körperöffnung ziehen. Wenn der Roller 100% original ist und trotzdem 54 km/h läuft, wird das dich ziemlich sicher weder Versicherungsschutz noch Führerschein oder sonstwas kosten.

  • Like 2
  • Haha 1
Geschrieben

Ich würde das nicht so pauschal sagen....100% original und schneller heißt nicht gleich das es legal ist.

Ein Bekannter hatte neulich ein Verfahren wegen Fahren ohne Führerschein, das ganze weil das Mofa gemessene 33 km/h fuhr anstatt den erlaubten 25.....die Karre ist zu 100% original.

Geschrieben

Hehehe....der braucht keine Prüfbescheinigung für das Mofa, der ist alt genug....und sorgenfrei isser eigentlich auch....zog schon immer ein gepflegtes Bier dem Führerschein vor.

Nun ja, Fakt ist jedenfalls, das es eine Verurteilung gab und er zahlen musste.

Geschrieben

 nach meiner erfahrung, ist es den jungs von der rennleitung wesentlich wichtiger
das sich das fahrzeug in einem verkehrssicheren zustand befindet.

wenn der roller technisch in einwandfreiem zustand ist, dann wird dir wahrscheinlich
niemand für 5 km/h einen drehen wollen.ein spiegel ist zb.ein gern gesehenes bauteil
auf was viele, warum auch immer, verzichten.

erbsenzähler gibt es überall.normalerweise hast du nichts zu befürchten wenn alles
im originalzustand ist.

Geschrieben

Und um nun auf das ursprüngliche Problem zurückzukommen, der Roller darf nur so schnell fahren wie es in der ABE steht. Also bei eingetragenen 40km/h auch nur 40km/h, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

Mit dem Führerschein B darfst du m.W.n. nur Fahrzeuge mit einer bbH von 45km/h fahren. Ausnahmen bilden, wie oben geschrieben, die Simson die lt. Einheitsvertrag als zulassungsfrei zählt und 60km/h mit FS AM gefahren werden darf. Weitere Ausnahmen sind zulassungsfreie Fahrzeuge die während der Zeit gebaut wurde als diese Fahrzeuge 50km/h fahren durften und deshalb nun ebenfalls mit FS AM gefahren werden dürfen. Da AM in B eingeschlossen ist gilt dies auch für dich.

Wenn das Fahrzeug nun mit 40km/h, oder eben mit 48km/h, eingetragen ist und 51km/h fährt hat es strengenommen keine gültige ABE mehr und dadurch gilt wieder die für Klasse B geltende Grenze von 45km/h. Dann wäre es Fahren ohne gültigen FS.

Aber das ist alles graue Theorie. Ob und was bei einer Kontrolle tatsächlich passiert wirst du erst wissen wenn es soweit ist.

 

Übrigens hat kobaltblau recht. Egal ob original oder getuned, dafür das die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden kann ist der Fahrer bzw. Halter.

Geschrieben (bearbeitet)

Davon mal abgesehen das das Ding mit Sicherheit nicht original ist, die 40km/h Version läuft def. nur 40. Allerdings hatten 99% der angeblich originalen Fuffis die ich in den Händen hatte schon den 48km/h Auspuff.

Ausdruck des Gutachtens schnappen und einfach den Tüv vor Ort fragen.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)

Ich kannte auch so jemanden, dessen Special nur mit den Originalteilen, die dabei waren (hat er zerlegt gekauft) aufgebaut hat. Die Kiste lief auch Tacho 60. Kann natürlich sein, dass der Vorbesitzer einfach originale "Go Faster"-Piaggioteile gut zusammengestellt hat. ;-)

Bearbeitet von 666smallframe
  • Like 1
Geschrieben

Ich kannte auch so jemanden, dessen Special nur mit den Originalteilen, die dabei waren (hat er zerlegt gekauft) aufgebaut hat. Die Kiste lief auch Tacho 60. Kann natürlich sein, dass der Vorbesitzer einfach originale "Go Faster"-Piaggioteile gut zusammengestellt hat. ;-)

 

Naja mit einen 3ÜS 50er Zylinder, 16.16 Vergaser und den "normalen" Auspuff auch kein Thema, da fährt meine (allerdings mit sito+ als Auspuff) auch 60+, was im übrigen 53 km/h via GPS in meinem Fall sind

Geschrieben

Ich kannte auch so jemanden, dessen Special nur mit den Originalteilen, die dabei waren (hat er zerlegt gekauft) aufgebaut hat. Die Kiste lief auch Tacho 60. Kann natürlich sein, dass der Vorbesitzer einfach originale "Go Faster"-Piaggioteile gut zusammengestellt hat. ;-)

Wenn ich mich Recht erinnere gabs ne ganze Weile nur den 4109 als Ersatz beim freundlichen.

Geschrieben

Alter, fahr doch einfach zum TÜV und lass dir die 48 kmh eintragen....

Bei mir hat auch keiner nach der Motornummer gefragt.

 

Die Grünen messen doch eh nicht mit GPS und den Rollenprüfstand würde ich im Falle des Falles anzweifeln und gegen die Messung Einspruch einlegen.

 

Und ob du dann 48 oder 51 kmh ist auch schnuppe. Gibt ja auch sowas wie ne zulässige Leistungsstreuung von 3% (49,5 kmh), und dann ist noch die Frage wie genau das GPS wirklich ist (Stichwort Messmittel Toleranz).

 

Ich glaube auch nicht das ein Richter dich wegen ein paar kmh verurteilt. Ist ja lächerlich. wenn du statt der erlaubten 50 120 fahren würdest vielleicht, aber ist ja nicht so.

 

Und die 45 kmh sind im übrigen nach Baujahr deines Fahrzeugs. Du darfst mit B Schein 50ccm bis max. 50 kmh fahren, Ausnahme DDR Fahrzeuge, die bis 60 kmh.

Geschrieben

...iche wurde vorschlagene, gleich zu Polizzia und Selbstanzeige mache.......

 

...es sei denn, du bist so ein Typ mit Eiern aus Stahl, so eine echt "coole Sau",  so ein "Chuck Norris"  Typ .....und fährst einfach 48Km/h anstatte de 40ge

 

Gruße de Franco

  • Like 1
Geschrieben

Ich kannte auch so jemanden, dessen Special nur mit den Originalteilen, die dabei waren (hat er zerlegt gekauft) aufgebaut hat. Die Kiste lief auch Tacho 60. Kann natürlich sein, dass der Vorbesitzer einfach originale "Go Faster"-Piaggioteile gut zusammengestellt hat. ;-)

 

Also meine rannte mit HP4 Polrad (hat nun ansich nix mit Endgeschwindigkeit zu tun) und mit HP4 Zylinder knappe 60 .. zudem halt der 4109S Auspuff und die 70er HD. Nach nem Motorschaden letzte Woche kommt nun noch die HP4 Kurbelwelle rein.. längere Einlasszeiten :gsf_chips: ... hoffe die Beschleunigt damit noch besser und vllt noch auf stabile 60 Endgeschwindigkeit :cheers:

Geschrieben

Wolei fragt mich grad im teletext Chat, ob er seine PX mit Quattrini auch auf 40 km/h umtragen lassen kann? Um dann mit landwirtschaftlichem Folgekennzeichen zu fahren.

Gibt's hier Erfahrungsberichte zu?

PS: da wo er wohnt gibt's auch ne Polizeistation.

  • Like 1

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information