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Geschrieben

Moin zusammen! 

 

Ich habe eine Frage: Ich habe bei meiner v50 einen 133er grauguss polini eingetragen. Ist es abhängig vom Prüfer was genau eingetragen wird? Es geht mir darum dass ich evtl auf den Evo direkt umrüsten möchte und mich frage ob der dann neu eingetragen werden muss? Bei mir steht folgendes: 

 

"133ccm-polini-zyl, verg.dell'orto phb24, polini-Membran-Einlass"

 

Der größere Vergaser muss natürlich noch rein in den Fahrzeugschein, aber was ist mit dem Rest? 

 

 

Geschrieben

Ich würde meinen mit Hubraum, Hersteller und der entsprechenden Leistung ist das Thema Zylinder durch. Vielleicht kann da aber jemand etwas genaueres zu sagen?

Geschrieben

 Es geht mir darum dass ich evtl auf den Evo direkt umrüsten möchte und mich frage ob der dann neu eingetragen werden muss? Bei mir steht folgendes: 

 

 

 

rein rechtlich muss das sicher ein/umgetragen werden. 

 

Ob das einer merkt wenn nicht, ist eine andere Sache.

Geschrieben (bearbeitet)

Würd ich auch so sehen, in meinen Papieren steht “Malossi Zylinder“, also fahre ich einen Malossi Zylinder, ist ja Wurst welcher :-D

Bearbeitet von YannickF
Geschrieben

Bisher hat mein TüV mann mir das so erklärt, es werden die eckdaten und die kennzeichungen eingetragen, bei bauteilen die kein Gutachten besitzen.

 

also im aktuten beispiel:

 

Änderung der Antriebsmaschine, Bohrung 57mm, Hub 51, Kennz. des Zylinders Polini.

 

So wird das hier in der regel eingetragen.

 

das bedeutet im umkehrschluß, solange die bohrung, der hub und die kennzeichung auf dem zylinder stimmen, ist alles geil - leider steht da ja auch was von leistung und mittlerweile wird bei einer neuen eintragung alles in bild und schrift dokumentiert. das bedeutet, wenn neu eingetragen wird, macht der prüfer ein bild von der kennzeichnung auf dem zylinder.

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