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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich denke mal nicht das der Roller geklaut wurde, der Fahrzeugschein ist ja vorhanden. Ich glaube auch nicht das der Verkäufer so PENG im Kopf ist das der ne geklaute Vespa verkauft. Kann man evtl. wieder nen Brief erstellen lassen mit dem Fahrzeugschein? Wie funktioniert das denn mit nem Scheunenfund? 

Geschrieben

Wenn der Roller in Deutschland zugelassen war, sollte ein Ersatzbrief kein Problem sein. Irgendjemand wird halt ne Eidestattliche unterschreiben müssen, dass der Brief verloren gegangen ist. Sollte er hier flunkern, hat er allerdings dann schlechte Karten...

Geschrieben

 Kann man evtl. wieder nen Brief erstellen lassen mit dem Fahrzeugschein?

Ja. Wenn der Verkäufer den Verlust des "Briefes" schriftlich erklärt, ist das sogar eher problemlos.

 

 Wie funktioniert das denn mit nem Scheunenfund? 

Davon würde ich bei der gegebenen "Papierform" absehen.

Geschrieben

Der Verkäufer sagt mir das es für die Vespa nie einen Brief gab, da dieses Model von 1981 stammt und es bei so alten Rollern nur einen KFZ Schein Teil1 gibt. Ist dieser Roller nicht eigentlich auch ein Oldtimer, oder gibt es das bei Zweirädern nicht? Gibt es da dann weitere Sachen die man beachten sollte? Wie man feststellen kann, bin ich absoluter Laie was KFZ Ankauf usw. an geht.

  • Like 1
Geschrieben

Das Thema habe ich in Regensburg gehabt.

Man muss mit Tuevbescheinigung und Versicherungsbestaetigung zur zustaendigen Kfz zulassungsstelle gehen.

Dort muss man eine Eidesstattliche Erklaerung abgeben.

Kostet dann so 80 Euro plus Schildkosten.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Verkäufer sagt mir das es für die Vespa nie einen Brief gab, da dieses Model von 1981 stammt und es bei so alten Rollern nur einen KFZ Schein Teil1 gibt. Ist dieser Roller nicht eigentlich auch ein Oldtimer, oder gibt es das bei Zweirädern nicht? Gibt es da dann weitere Sachen die man beachten sollte? Wie man feststellen kann, bin ich absoluter Laie was KFZ Ankauf usw. an geht.

Am Baujahr hängt das nicht! Nur, wie oben gesagt, am Hubraum. Die alten 80er hatten keinen Brief. Alles, was drüber liegt, braucht nen Brief (bzw, wie es heute heißt: Zulassungsbescheinigung Teil 2.

 

Ich wäre vorsichtig. Evtl ist der Verkäufer nicht der Eigentümer!

 

Edith hat gegoogelt und festgestellt, dass auch eine 125er keine Zulassungsbescheinigug 2 benötigt, allerdings eine Betriebserlaubnis (die wohl in diesem Fall ebenfalls fehlt)

 

Für mich ist das insofern rätselhaft, dass meine original 125er aus dem Jahr 1982 sehr wohl einen Brief hatte und ei der Ummeldung eine ZB 2 erhalten hat...

Bearbeitet von pötpöt
Geschrieben

Wenn da Kraftrad, Leichtkraftrad steht hat die keinen Brief. liegt aber nicht am Alter sondern an der Fahrzeugart. Es muß aber eine Betriebserlaubnis existieren. Je nachdem wann die erstellt wurde kann es schwierig werden eine neue zu bekommen. Stelle dich also auf Lauferei bei den Behörden ein.

Interessant wäre jetzt ob das Fahrzeug ein Grauimport ist. Typenschild am Tunnel vorhanden?

Geschrieben

So ganz pauschal: für ´ne 125er sollten immer zwei Dokumente (Brief und Schein / ZB Teil 1 und 2) existieren. 125er sind halt vor Februar 1996 ganz normale Motorräder gewesen.

 

Hier in H war´s aber *früher* (aus der Erinnerung ca. bis Mitte / Ende der 90er) so, dass bei Abmeldung generell der FzSchein einbehalten wurde, die Abmeldung im Brief vermerkt wurde und man einen grünen Zettel / Abmeldebescheinigung bekam. Wenn man sein eigenes Fahrzeug dann wieder neu anmeldete gab´s einen neuen Schein (H-Stadt) oder der alte aufbewahrte Schein wurde wieder ausgegeben (noch um 1988 in H-Land).

 

Bei 80ern bin ich der Meinung, daß in der Anfangszeit wie zuvor bei den "großen" 50er Kleinkrafträdern die zulassungstechnischen Einträge direkt in die Betriebserlaubnis gemacht wurden. Ein separater Fz.-Schein existierte da m. E. nicht. Von daher gab´s oft abenteuerliche angetackerte Zettelkonstruktionen mit Halterwechseln, Stillegungsvermerken und TÜV-Stempeln.

 

v5ss1t2_14.jpg

Geschrieben

Prozess in Köln....

Notar...beglaubigte eidestattliches Schriftstück über den Verlust des Brief/ABE

Zulassungsstelle...Anliegen vorbringen über den Verlust,Nachweis des Verkäufers als Besitzer,

Nachweis des aktuellen Besitzer (Kaufvertrag),Abmeldebescheinigung wenn still gelegt.

Nachweis über eine KBA Abfrage dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung gemeldet ist.

Aktueller Schriftlicher Bericht über den jetzigen Zustand durch den TÜV.

In Köln Nicht ganz so einfach...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Dann verstehe ich nicht, warum Du das um 17:13 alles noch einmal kopierst und 17:19 beim Editieren nicht wieder weglöscht. :satisfied:

Geschrieben

Dann verstehe ich nicht, warum Du das um 17:13 alles noch einmal kopierst und 17:19 beim Editieren nicht wieder weglöscht. :satisfied:

Gott hat einen großen Zoo, Rainer

Geschrieben

Prozess in Köln....

Notar...beglaubigte eidestattliches Schriftstück über den Verlust des Brief/ABE

Zulassungsstelle...Anliegen vorbringen über den Verlust,Nachweis des Verkäufers als Besitzer,

Nachweis des aktuellen Besitzer (Kaufvertrag),Abmeldebescheinigung wenn still gelegt.

Nachweis über eine KBA Abfrage dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung gemeldet ist.

Aktueller Schriftlicher Bericht über den jetzigen Zustand durch den TÜV.

In Köln Nicht ganz so einfach...

 

 

Ja, da hab ich auch schon von gehört, dass Köln da recht speziell sein kann.

 

Rainer: done ... ;-)

citidick: keine Glanzleistung ... :-D

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