Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

P80X - Eintragung 97ccm im Fahrzeugbrief


Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Vespagemeinde,

 

ich habe folgendes Problem mit meiner P80X Bj. 1984:

Die Vespa wurde mir verkauft mit 97ccm anstatt der ursprünglichen 80ccm, wegen der Versicherungsvorteile, da sie ja dann über 80km/h fahren sollte.

Nun wurde in dem Fahrzeugbrief zwar die größere Kubikzahl eingetragen, allerdings die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h belassen.

Ich habe einer Versicherung abgeschloßen für ein Kleinkraftrad über 80 km/h, was problemlos ging. Nur bei der Zulassungsstelle wurde ich auf die Höchstgeschwindigkeit hingewiesen.

Ich fahre jetzt aber trotzdem schon seit 2 Jahren damit rum (ich weiß, das war etwas dumm, aber okay).

Als ich nun zum TÜV wollte, um mir die höhere Geschwindigkeit eintragen zu lassen, wurde mir mitgeteilt, dass sie das nicht machen können, da sie die Geschwindigkeit ja nicht testen können und eigentlich auch meine Betriebserlaubnis für den Roller abgelaufen sei.

Und nun zu meinen Fragen:

1. Fährt sie denn überhaupt über 80km/h (ich kann das ja nicht wirklich testen nur allein nach Tacho)?

2. Wie kann ich die Höchstgeschwindigkeit nachträglich anpassen lassen? bzw.

3. Ist es eurer Meinung nach überhaupt notwendig sie anpassen zu lassen (bei einer Polizeikontrolle hat niemand was gesagt und falls es zu einem Unfallschaden kommt, sieht ja eigentlich auch keiner meinen Fahrzeugschein...)?

 

Das soll nicht naiv klingen, nur ich war ehrlich etwas geschockt, als es hieß, dass ich keine BE mehr habe und weiß gerade nicht so weiter, da ich jetzt auch erstmal keinen Tüv gemacht habe....

 

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie kommst du darauf das 80 nicht richtig ist? In dem 97ccm Gutachten stehen 80 drin. Die original PX 80 hat 77 km/h. Also alles korrekt. Um auf 81 zu kommen brauchst du noch ein anderes Primärrad und das neuere Gutachten.

Hintergrund, vor 96 war ein Fahrzeug mit 97ccm auch mit 80km/h ein Kraftrad, es gab also keinen Grund das die schneller laufen mußte.

Bearbeitet von matzmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie kommst du darauf das 80 nicht richtig ist? In dem 97ccm Gutachten stehen 80 drin. Die original PX 80 hat 77 km/h. Also alles korrekt. Um auf 81 zu kommen brauchst du noch ein anderes Primärrad und das neuere Gutachten.

Hintergrund, vor 96 war ein Fahrzeug mit 97ccm auch mit 80km/h ein Kraftrad, es gab also keinen Grund das die schneller laufen mußte.

Danke Matzmann,

ich komme darauf, weil mir das beim Kauf so gesagt wurde, dass ich sie dann als Leichtkraftrad mit über 80 km/h anmelden kann, um die günstigere Versicherung zu erhalten...

Ist das neuere Gutachten, das was makro reingestellt hat?

Wenn ich das Primärrad also nicht tausche, komme ich nicht über 80 und somit kann ich sie nicht so versichern, wie ich es bislang gemacht habe?

Und zu dem Hintergrund: Diese 96er Grenze bezieht sich aber nicht auf das Baujahr vor 96, sondern 96 wurde das Gesetz dahingehend geändert oder?!

 

Vielen lieben Dank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke makro für das Gutachten, jetzt muss ich mir überlegen, ob ich das Kupplungszahnrad tausche.... Ist das kompliziert für eine Anfängerschrauberin?!


80 oder 81 machen aber jetzt keinen Unterschied mehr, da es die 80km/h Grenze für die Fahrerlaubnis nicht mehr gibt.

Danke matzmann,

es geht mir aber gar nicht um die Fahrerlaubnis, sonder um die Zulassung bzw. die Versicherung ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke erstmal für deine Antwort, aber eine App-Messung wird der Tüv ja sicherlich nicht anerkennen...?!

 

Einfach mit 80 im Ort durch'n Blitzer rauschen. Dann haste was amtliches.

Der muss aber beidseitig blitzen, wegen Nummernschild und so.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fred, mir geht es um die falsch abgeschlossene Versicherung...

Da du ja kein anderes Primär verbaut hast, ist doch alles richtig eingetragen und richtig versichert.

Selbst wenn du 85 km/h eintragen lassen würdest, wäre es versicherungstechnisch ein Leichtkraftrad. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für 16 jährige / Fahranfänger gibt es nicht mehr. Mit Fahrerfahrung kann man immer in einen günstigen Tarif kommen.

Dass die BE erloschen ist, halte ich für Blödsinn, da das ja unterstellt, dass der eintragende TÜVler damals Mist gebaut hat. Aber die Geschwindigkeit wurde ja schon angepasst. Eine PX80 hatte keine 80 als Höchstgeschwindigkeit. Damals reichte ja auch der Hubraum von über 80ccm, dass es kein Leichtkraftrad mehr ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt keine 80 km/h Beschränkung mehr. Auch nicht bei der Versicherung. 16 Jährige dürfen jetzt auch die "offenen" 125er fahren, damit ist das Thema tod.

Edit fügt hinzu, stand da schon, nicht aufgepasst.

Bearbeitet von matzmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da du ja kein anderes Primär verbaut hast, ist doch alles richtig eingetragen und richtig versichert.

Selbst wenn du 85 km/h eintragen lassen würdest, wäre es versicherungstechnisch ein Leichtkraftrad. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für 16 jährige / Fahranfänger gibt es nicht mehr. Mit Fahrerfahrung kann man immer in einen günstigen Tarif kommen.

Dass die BE erloschen ist, halte ich für Blödsinn, da das ja unterstellt, dass der eintragende TÜVler damals Mist gebaut hat. Aber die Geschwindigkeit wurde ja schon angepasst. Eine PX80 hatte keine 80 als Höchstgeschwindigkeit. Damals reichte ja auch der Hubraum von über 80ccm, dass es kein Leichtkraftrad mehr ist.

Hallo Debarg,

danke für die Antwort.

Komisch, ich musste damals explizit beim Abschluss der Versicherung auswählen, dass sie über 80 km/h fährt und wenn ich bei meiner Versicherung auf der Internetseite schaue, da muss man eine Auswahl treffen zwischen: Leichtkraftroller oder Leichtkraftrad und über oder unter 80 km/h und wenn ich die unter 80km/h wähle, ist es schweineteuer... Die fragen da auch nicht nach, wann ich meinen Führerschein gemacht habe...

Scheint also nicht bei allen Versicherungen bereits angekommen zu sein ^^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt peile ich es erst, dass du das so exakt ausgewählt hast. Dann könntest du in der Tat dich falsch versichert haben bzw. die Versicherung könnte eine Nachzahlung wegen falscher Angaben verlangen.

Solche Sachen gehen beim Versicherungsmann vor Ort besser.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Leute, ich hab die Versicherung jetzt gekündigt (hatte Glück, da die meinen Beitrag erhöht haben-Sonderkündigungsrecht, hat mich sogar der Versicherungsmensch darauf hingewiesen^^) und such mir jetzt ne neue günstige und vorallem RICHTIGE Versicherung :rotwerd:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn der Roller vor 96 umgebaut wurde und beim Tüv war.......sollte im Brief "Kraftrad" stehen und nicht "Leichtkraftrad"....

 

ergo sollte die als Krad bis 7KW eingestuft werden.... die billigste Versicherungsklasse, di es gibt.....

 

 

Rita

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich sag mal so. Den Aufwand mit dem Ritzel würde ich nicht betreiben, da das eh keiner prüft. Nimm das Gutachten, sag dem Tüv Onkel das du das zum Roller dazu bekommen hast und das du bitte aus Versicherungsgründen die 81km/h eingetragen haben möchtest.

Wieso du keine BE mehr haben sollst kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry, aber dass das irrelevant ist für die Versicherung kann ich nicht bestätigen. Es wird explizit nach der Geschwindigkeit bis und über 80km/h gefragt. Bis 80km/h ist viel teuerer.

 

- Ich bin Angestellter einer Versicherung. Bei uns ist das ach so. Warum, weiss ich allerdings nicht genau.*

- Wir haben diese Jahr eine originale P80 angemeldet und mussten die Frage überall beantworten. Günstigste und teuerste Haftpflicht war das dreifache an Beitrag. Grundsätzlich waren die Beiträge aber höher, wenn man "bis 80km/h" angeben muss.

 

* Ich glaube, dass das daran liegt, dass es ganz alte Autoführerscheine gibt, mit denen man Leichtkrafträder (also bis 125ccm) bis 80km/h zul. Höchstgeschw. ohne weiteren Führerschein fahren darf. (Ähnlich wie ich Anhänger und LKW bis 7,5T (mit Anhänger bis 12T) fahren darf, ohne dafür einen Hänger oder gar LKW-Schein gemacht zu haben.)

Es gibt in Deutschland die sogenannte Besitzstandswahrung. = Auch wenn es jetzt anders ist, ist es für die, die es vorher schon hatten, unverändert.

 

Bei falscher Versicherung lässt man Dich - wenn Du ganz viel Glück hast - nachzahlen.

Im schlechten Fall muss der Haftpflichtschaden zwar erst einmal von der Versicherung übernommen werden, weil der Vertrag aber unter falschen Voraussetzungen zustande kann, kann der aufgehoben werden und man nimmt bei Dir Regress. Dann ist das so, als seist Du gar nicht versichert gewesen.

 

Wenn man sucht, ist die Versicherung für nen Roller bis 80km/h dennoch verhältnismäßig günstig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nochmal, die 80km/h Grenze ist Ende 2013 gefallen. Das sich das noch! nicht bei allen Versicherungen auf die Prämie umgeschlagen hat mag sein, wird aber nicht so bleiben. Teurer war/ist die Versicherung weil 16 Jährige die Fahrzeuge bis 80km/h fahren durften und ein höheres Risiko sind, Nun dürfen sie aber auch die "schnellen" fahren deshalb werden da über kurz oder lang die Prämien angepasst werden. Die Autoführerschein Rentner durften schon länger "schnell" fahren.

Edit fügt hinzu: Es ist schon ewig so, das man bei einigen Versicherungen für unter 80km/h Fahrzeuge die "billige" Versicherung bekommen hat wenn man unterschrieben hat das mindestens 18 Jahre alte Personen das Fahrzeug fahren.

Bearbeitet von matzmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • @mmstar Wenn es wie von Helmut beschrieben tasächlich um ungleichmäßiges Tragbild bei teilweise ungleichmäßigen Werkzeugdruck nachgebenden Zylindern (dh moderne 2T) geht kann ich mir vorstellen das läppen wie bereits von mir erwähnt durchaus seine Berechtigung hat.  Wie von mir beschrieben gibt es allerdings ltmW Honmaschinen die auf ungleichmäßigen Steindruck reagieren können. Erfahrene Tuner hatten zu meinen US-Zeiten (Tr,Tz, Pursang etc) den erforderlichen Druck auch auf den händisch gesteuerten Maschinen im Gefühl allerdings darf man davon net auf die Allgemeinheit schließen. Rlg Christian    PS: zur geringen Oberflächenrauhigkeit bin ich einen Hauch skeptisch da ich der Meinung bin nie "zu fein zu werden" ob des notwendigen ölfilmes der sich im honschliffbild sammelt, daher zwischen 280-350 grundrauhigkeit und Plateaufinish zwischen 460-500 (müsste jetzt aber selber auf den honsteinen nachlesen).  
    • Dieser Kreuzschliff wird beim läppen, genauso wie beim honen erreicht. Der Läppdorn ist ja im Schraubstock über Halter befestigt, der Zylinder wird mit hin und her drehender und linearer Bewegung dabei bewegt.   Das aus dem Grund, damit sich das Läppkorn immer wieder frisch zwischen Zyli und Läppdorn schieben kann, um wirklich effektiv Material an der Zylinderwand abzutragen.
    • Da muss ich unglaublich betrunken oder unglaublich wütend auf dich gewesen sein. An Zweiteres kann ich mich nicht erinnern. An Ersteres sowieso nicht.
    • Wie gesagt, wenn das gut verlegt ist mit passender Hülle (6mm zu viel, Org. unter 5mm) und ohne Knick o.ä. schaltet es sich völlig gut. 
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information