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Geschrieben
  Am 3.11.2015 um 15:22 schrieb Nr_4a:

Lustig ist, dass er in der Auktion auch noch darauf hinweist, dass die Kiste wo anders angeboten wird und er ggf. die Auktion beendet.

 

Wäre doch lustig, die Karre für n paar Euros zu kaufen und anschließend mit nem gelangweilten Anwalt einklagen. ;-)

Das ergibt wenig Sinn, wenn er vorab beendet und du somit die Auktion nicht gewinnen kannst... Er macht ja den Zusatz, um nicht belangt werden zu können. Das ist rechtens.

Geschrieben
  Am 3.11.2015 um 16:11 schrieb Lightfeet:

Das ergibt wenig Sinn, wenn er vorab beendet und du somit die Auktion nicht gewinnen kannst... Er macht ja den Zusatz, um nicht belangt werden zu können. Das ist rechtens.

weiss ich nicht, wenn ich ein Gebot für sagen wir mal 15 Euro abgebe und dann Höchstbietender bin und er zu diesem Zeitpunkt die Auktion beendet und die Reuse anderswo veräußert (wir reden nicht von Verlust o.ä.), dann habe ich ein rechtlich verbindliches Gebot abgegeben und er hat den Artikel rechtlich verbindlich über eBay für mind. 1 Euro angeboten. Da sehe ich schon einen Case. Schützen kann sich der Verkäufer bei sowas eigentlich nur über die Mindestpreis-Auktion. Okay, bin kein Jurist, aber den würde ich im Fall der Fälle schon mal zu Rate ziehen.
Geschrieben
  Am 3.11.2015 um 16:11 schrieb Lightfeet:

Das ergibt wenig Sinn, wenn er vorab beendet und du somit die Auktion nicht gewinnen kannst... Er macht ja den Zusatz, um nicht belangt werden zu können. Das ist rechtens.

 

Nö, ist nicht rechtens. Wenn Du als Verkäufer eine Ebay-Auktion vorzeitig beendest, wird der aktuelle Höchstbieter automatisch der Gewinner, sprich Käufer.

Geschrieben

Sieht schlecht aus gab einen Bericht in der glotze drüber. Wo ein paar Leute richtig gef..kt wurde. Was bei mir noch hängen geblieben ist.Man muss die Auktion beenden weil man ein Fehler bei der Eingabe gemacht hat.

Geschrieben

musste auch schon mal eine auktion vorzeitig beenden. das ging nur mit triftigen grund. ich brauchte den allerdings nicht weil es noch keine gebote gab.

sprich sobald jemand ein gebot abgegeben hat wirds eher schwierig das ding einfach zu beenden. aber es gibt bestimmt mittel u wege.

Geschrieben

“Artickelzustand gebraucht mit GebrauchspurenHier und da kleine Roststellen.”
"Behalte mir vor das Angebot vorzeitig zu bebenden da ich es auch noch anderwertig angeboten habe."
Artickel, bebenden, anderwertig

I need a bambalance... :muah:

Geschrieben
  Am 7.11.2015 um 19:36 schrieb alfonso:

Hoffmann - Schnäppchen und lecker Primavera!

 

 

Ich vermute das ist bei Mobile mittlerweile ganz normal,oder?

Langsam schäme ich mich ernsthaft für meine Landsleute.

 

Immerhin gibt es bei der "Primavera" (Hä?) eine Beschreibung: "Wunderschöne Vespa mit Doppelsitz" :wheeeha:

 

Bei der Hoffmann steht gar nichs. :wacko:

Geschrieben
  Am 3.11.2015 um 16:58 schrieb Tyler Durden:

weiss ich nicht, wenn ich ein Gebot für sagen wir mal 15 Euro abgebe und dann Höchstbietender bin und er zu diesem Zeitpunkt die Auktion beendet und die Reuse anderswo veräußert (wir reden nicht von Verlust o.ä.), dann habe ich ein rechtlich verbindliches Gebot abgegeben und er hat den Artikel rechtlich verbindlich über eBay für mind. 1 Euro angeboten. Da sehe ich schon einen Case. Schützen kann sich der Verkäufer bei sowas eigentlich nur über die Mindestpreis-Auktion. Okay, bin kein Jurist, aber den würde ich im Fall der Fälle schon mal zu Rate ziehen.

 

  Am 3.11.2015 um 18:00 schrieb benji:

Nö, ist nicht rechtens. Wenn Du als Verkäufer eine Ebay-Auktion vorzeitig beendest, wird der aktuelle Höchstbieter automatisch der Gewinner, sprich Käufer.

Eben nicht, dagegen sichert er sich ja mit dem gemachten Zusatz ab. Wenn er allerdings NICHT vorzeitig beendet, sondern die Auktion läuft ganz normal zum Ende aus und du bist Höchstbietender, dann sieht es anders aus. Dann hast du ein Recht auf die Ware.

Geschrieben

@Lightfeet: Kann deinen Beitrag nicht zitieren, deshalb nur kurz soviel dazu:

 

Mit dem Einstellen der Auktion gibst ein verbindliches Angebot ab, welches der Höchstbieter annimmt. Zusätze wie "Ich behalte mir vor, die Auktion jederzeit zu beenden, da..." sind nichtig.

Geschrieben
  Am 17.11.2015 um 12:31 schrieb benji:

@Lightfeet: Kann deinen Beitrag nicht zitieren, deshalb nur kurz soviel dazu:

 

Mit dem Einstellen der Auktion gibst ein verbindliches Angebot ab, welches der Höchstbieter annimmt. Zusätze wie "Ich behalte mir vor, die Auktion jederzeit zu beenden, da..." sind nichtig.

Falsch, das ist eine in Deutschland rechtsgültige Vorbehaltsklausel. (Unabhänig davon, ob sie ggf. gegen e-bay Richtlinien verstösst. BGB geht vor Richtlinien, da wird dir kein Richter Recht geben.)

 

Man muss es nicht gut heissen, trotzdem ist es rechtens.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 18.11.2015 um 06:24 schrieb Tyler Durden:

Anwälte ohne Grenzen hat doch nur Montags Sprechstunde...

Ich wäre da vorsichtig...

Falls das an mich gerichtet sein sollte, guckst du hier: §145 BGB.

Bearbeitet von Lightfeet

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    • Ich wünsche allen eine schöne und Panne freie Ausfahrt.  Ich kann aus familiären Gründen nicht teilnehmen.  Gute Fahrt!!!
    • Nein, aus meiner Sicht wahrscheinlich eher nicht.  Sorry, das ist jetzt bestimmt keine sympatische Antwort, aber Du hast durch den gewaltsamen Ausbau ein viel größeres Problem erschaffen. Man kann ja deutlich sehen, dass der Bolzen vorab bis zum Anschlag eingeschraubt war und wenn sich dieser nur sehr schwer rausdrehen ließ, dann hat der schon gut gehalten.   Wenn das Gewinde am oberen Ende OK war, wäre es schlauer gewesen, den dort zu belassen (ja, schon klar, nachher ist man immer schlauer, hoffentlich lässt sich das richten). Ich mache das Gehäuse an diesen Stellen auch immer ordentlich warm/heiß, um die Bolzen besser ausbauen zu können, was bei Dir aber wahrscheinlich nicht geholfen hätte, weil der Bolzen vorab nicht korrekt verbaut wurde, bzw. wahrscheinlich ein kaputtes Gewinde einfach gewaltsam "reingeballert" wurde.   Wenn das mit der Reperatur nicht befriedigend hinhaut, könnte man sich auch hier im Forum ein gutes Ersatzgehäuse besorgen (Cosablöcke sind, anders als die PX-Gehäuse, günstig zu bekommen). Dann könnte auch gleich das volle Revisions-Programm durchgeführt werden, das ist immer gut, Du sammelst Ehrfahrung und hast dann mit Gewissheit auch alles fein. Bei der Bremserei wurde ich zumindest auch die zwei Radbremszylinder erneuern, bevor da wild entlüftet wird, das spart Nerven und Zeit. Den Bremskraftregler hätte ich übring und würde Dir diesen überlassen, falls Interesse besteht.   Darüber hinaus (auch wenn es dazu evtl. Gegenwind geben wird) plane ich Zylinder und Kopf auch immer, wie von Angeldust beschrieben, trage zusätzlich aber auch immer noch eine hauchzarte Schicht DirkoHT-Grau auf und hatte seitdem keine Undichtigkeiten mehr. Das mache ich übrigens bei den Gehäuse- und Vergaserdichtungen auch. Wichtig ist hier aber (aus meiner Sicht), weniger ist mehr, sonst gibt es Siliconwürste, die man nicht an den Bauteilen, bzw. in Motor/Zylinder/Vergaser haben möchte/sollte.   
    • Das geht!   Es ist aber nicht so einfach die Bohrung exakt im rechten Winkel zu setzen. Vor allem von Hand zu bohren ist nicht zu empfehlen. Wenn man über keinen gescheiten Bohrständer verfügt, sollte man das ebenfalls besser machen lassen. Sonst steht der Stehbolzen nachher schief! Das ist einem Bekannten passiert. Der Zylinder ließ sich dann zwar trotzdem montieren, aber nur mit Mühen!
    • Ich hab das Gewinde mal repariert, indem ich die Bohrung etwas vertieft, ein Gewinde hineingeschnitten und eine andere längere Schraube hergenommen habe. Im Gehäuse ist genug Platz nach unten. Das funzt aber auch nur bei der vorderen Schraube, da die hintere ja diese spezielle Form hat.
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