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Spanische TX 200 nach Baujahr 1988 TÜV-Gutachten? Piaggio anfragen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe eine spanische TX 200, EZ nach spanischen Papieren 1990. Der Rosller ist gut, ich war schon beim TÜV. Dieser will aber ein Datenblatt.

 

Der Herr vom TÜV SÜD (Herr Gerst) sagt, er habe keine Unterlagen über die Abgaswerte. Dass der Roller der PX 200 entspricht, ist in diesem Fall total egal, weil er ja eine andere Motornummer hat. Motovespa gibt es ja nicht mehr, da kann mir keiner bestätigen, dass die Motoren identisch sind.

 

Hat jemand schonmal für eine Motovespa ein Datenblatt bei Piaggio angefordert? Was sagen die dazu?

 

Andernfalls suche ich einen TÜV, bei dem ich für den Roller die Vollabnahme machen kann.

 

Danke und Grüße

 

Ak

Geschrieben

Hi,

Frankfurt, Hessen -> Ich bin aber bereit, etwas zu fahren. Ich war schon in Heidelberg, TÜV Süd fällt flach,weil die schon die Fahrzeugpapiere und den Roller kennen.

Geschrieben

Kennt Dein TÜV- Sachverständiger evtl. die rechtlichen Grundlagen zu diesem WIKI- Beitrag nicht?

 

Da steht doch ein Abgaswert drin.....

post-35031-0-13712500-1437490300_thumb.p

Geschrieben (bearbeitet)

Kennt Dein TÜV- Sachverständiger evtl. die rechtlichen Grundlagen zu diesem WIKI- Beitrag nicht?

Da steht doch ein Abgaswert drin.....

Nein, das steht der AUK Wert drin. Abgastypprüfung ist völlig was anderes. Je nach Baujahr muß die ECE R40 erfüllen oder höher.

Die Möglichkeit hintenrum ist einen VSE1T Motor für die Prüfung einzubauen und zu bitten das das im Gutachten nicht erwähnt wird 8-).

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Geschrieben

Aus eigener Erfahrung würde ich vielleicht einfach mal die TÜV Station im nächsten Ort aufsuchen und auf einen anderen Prüfer hoffen :whistling:

Hast du denn überhaupt schon irgwndwelche Papiere für deine TX?

Geschrieben

Wenn es auf eine §21 Vollabnahme rausläuft kommt er in den "alten" Ländern nicht am TÜV vorbei.

 

 

"Liegt weder ein COC Papier, noch ein verifizierter Datensatz vor, sind die technischen Daten manuell speziell für das betreffende Fahrzeug zu erfassen. Bei diesem Einzelgenehmigungsverfahren gem. §21StVZO / §13 FZV wird die Vorschriftmäßigkeit geprüft. Geringe Abweichungen können, ggf. in Verbindung mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Mitarbeiter eines technischen Dienstes, durch die Behörde per Ausnahmegenehmigung (§70) genehmigt werden. Für dieses Zulassungsverfahren in Verbindung mit Gebrauchtfahrzeugen sind nur „Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr“ (TP) zugelassen. Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist DEKRA nur in den neuen Bundesländern und Berlin betraut."

 

Ich habe gerade die Vollabnahme für meine 21 Jahre abgemeldete Sprint mit PX Motor und 207 Polini durch und kann nur sagen das Vorgespräch entscheidet.

gruss Lars

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    • Genau. Da musst du jetzt vorsichtig die Flex ansetzen.
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