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Geschrieben

Morgen will ich zur Vollabnahme und habe ( wohl aus Dummheit) mit der

Suche und bei stvzo nicht wirklich eine Aussage gefunden, die

besagt, ab welchem Bj Blinker vorgeschrieben sind.

Ich dachte immer, der Wendepunkt war Mitte 1960.

Da ich aber eine T4 Bj 61 zulassen möchte, an der keinerlei

Hinweise für Blinker zu finden sind, hoffe ich das Blinker erst ab

62 Vorschrift sind.

Geschrieben

Danke !!

Bin drüber ( E.Z 09.10.1961 )

Prüfer :" Die Blinker hast Du wohl vergessen ?"

Ich : " Nöööö, da waren nie welche dran ".

Prüfer :" Was nicht dran war muß dann wohl auch nicht. !!!"

Im Testbericht steht dann auch"ohne Fahtrichtungsanzeiger"

Geschrieben (bearbeitet)

Kleiner Tipp, der bei meiner '63er GL funktioniert hat:

Papiere mit passendem Rahmennummern-Anfangskürzel und Baujahr vor 62 hier aus dem Forum organisiert, ausgedruckt und dem TÜV-Typ vorgelegt. Hatte dann auch das gleiche Baujahr eingetragen. Ich denk mal eventuell wäre es auch möglich, solch eine Briefkopie, in der z.B. nur Baujahr 1965 steht, mit Photoshop aus der 5 eine 1 zu machen und das dann in schlechter Qualität auszudrucken... könnte bei passendem Prüfer und einigermaßen ordentlicher Bearbeitung sicherlich gehen...

Gruß Robin :-D

Bearbeitet von RobinK
  • 1 Jahr später...
Geschrieben

da meine neuanschaffung frei wählbares baujahr :-D hat, ist mir der stichtag für die blinkerpflicht immer noch nicht bekannt.

die einen sagen 01.07.1961, die anderen 01.07.1962

was stimmt denn nun?

Geschrieben

Ähh das mit Blinkern ab Baujahr 61 war mir auch bekannt aber eins

habe ich immer noch nicht gecheckt:

Warum dürfen etliche Roller mit unter 125 ccm ,Baujahr oder Zulassung

> 1961 ohne Blinker fahren ?

Z.B. diverse Sprint 125 und Smallframes mit 125 ccm Baujahr > 1962

Geschrieben (bearbeitet)

Wer sich etwas mehr mit den Übergangsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung auseinandersetzen will, sollte nach StVZO § 72 googeln.

Ein Übersichtsblatt über die Übergangsvorschriften, was bis wann noch an Fahrzeugen möglich ist, gibt es hier (PDF-Datei):

DEUVET-Info

Edith meint auf besagtem Info-Blatt sind Blinker an Krafträdern (§54 StVZO) ab dem 1.1.1962 Pflicht.

Bearbeitet von dongoyo
Geschrieben
kenne jemanden mit ner Rally an der die Blinker ausgetragen sind. Ist ja dann wohl auf jeden fall nach 1962 :-D

muss ich mal nachfragen.

<{POST_SNAPBACK}>

Machen manche TÜVs (und Zulassungsstellen):

"abweichend von §54 StVZO: Fz. ohne Fahrtrichtungsanzeiger"

vsc1t.jpg

vsd1t.jpg

Geschrieben

bis 31.12.61 keine blinker.

danach gibts es ausnahmegenehmigungen für ohne blinker, mittlerweile aber nur käuflich zu erwerben für einen stolzen preis von75 euro direkt vom tüv, wenn er denn gut gelaunt ist :-D

Geschrieben

Um jetzt vollkommen für Verwirrung zu sorgen: Mir hat mal ein mir bekannter Tüv-Prüfer was aus einem Buch mit irgendwelchen Vorschriften vorgelesen (weiß leider nicht mehr was das für eins war, finde das aber raus, versprochen!).

Darin stand, dass ein Zweirad -insofern noch nie Blinker montiert waren- auch unabhängig vom Baujahr keine brauch. Interessant bei Importen/Neuzulassungen, denn hier kann ja alles möglich gewesen sein.

Bringt mir nur nix, dass er das weiß, er arbeitet nämlich bei der AtÜ und die machen ja sowas nicht...

Geschrieben
Darin stand, dass ein Zweirad -insofern noch nie Blinker montiert waren- auch unabhängig vom Baujahr keine brauch. Interessant bei Importen/Neuzulassungen, denn hier kann ja alles möglich gewesen sein.

<{POST_SNAPBACK}>

ahja, interessant... meine Italien-importierte Rally ist laut Papieren vom 1.7.60 :-D

war ein ziemlicher Kampf damals.

Wenn ich sowas gewusst hätte ;) ... :grr:

Geschrieben

Bj. 1980, 133ccm, Italien-Import, keine Blinker. :-D

Irgendein uraltes Schreiben hatte ich dabei, in dem stand, dass die Nachrüstung von Blinker quasi ein wirtschaftlicher Totalschaden sei und daher das werksseitig ohne Blinker ausgerüstete Fahrzeug auch ohne Blinker zugelassen werden dürfe.

Geschrieben

Müsste mal schauen, was in den Brief überhaupt reingeschrieben wurde... Vielleicht find ich dieses Schreiben ja auch noch....

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