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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich könne eine restaurierte Vespa GTR 125 ccm aus Italien kaufen. Sie wurde in Italien bereits abgemeldet und von einem Freund dort besichtigt. Soweit alles gut.

 

Wie läuft das nun mit einer Anmeldung in Deutschland? 

Was benötige ich dafür genau und an wen außer Zulassungsstelle und TÜV muss ich mich wenden?

Wer hat das schon gemacht?

Geschrieben

1 Versicherung evb holen für kurzzeitkennzeichen

2 Zulassung kurzzeitkennzeichen holen

3 Tüv Vollabnahme nach %21

4 Versicherung evb holen für Zulassung

5 Zulassung anmelden

Rita

  • Like 1
Geschrieben

Wenn sie in Italien abgemeldet wurde hat sie ja kein Kennzeichen und keine Papiere mehr. Hier in H wäre eine Kopie der Papiere und der Abmeldebescheinigung (vom ACI) und auf jeden Fall ein Kaufvertrag mit dem letzten Halter (oder die Kaufvertragskette bis zum letzten Halter, falls das Ding nach der Abmeldung schon durch mehrere Hände gegangen ist) nötig.

Geschrieben (bearbeitet)

Vollabnahme kann je nach Bundesland problematisch werden, da es die GTR ja nie offiziell in Dt. gab.

 

Das habe ich nie wirklich verstanden - es laufen ja doch einige in D und eigentlich müsste sowohl der TÜV als auch die Zulassungsstelle das nachvollziehen können?

Bearbeitet von Motorhuhn
Geschrieben (bearbeitet)

1 Versicherung evb holen für kurzzeitkennzeichen

2 Zulassung kurzzeitkennzeichen holen

3 Tüv Vollabnahme nach %21

4 Versicherung evb holen für Zulassung

5 Zulassung anmelden

Rita

 

Schön aber so einfach ist das hier nicht. Am besten mal vorher mit dem TÜV

und der Zulassungsstelle sprechen, welche Unterlagen die sehen wollen.

Beim TÜV ist es wichtig, dass sie Zugriff auf die zur Fahrgestellnummer

passenden techn. Daten haben. Entweder haben sie das in der eigenen

Datenbank oder du bringst das mit. Es gibt Datenblätter von Piaggio oder

zur Not können auch Briefkopien von anderen GT/Rs helfen. Die Zulassungstelle

will mindestens einen ordentlichen Kaufvertrag und ggf. auch eine Einfuhrbescheinigung

bzw. ein Dokument über die Ausfuhr. Es gibt Leute, denen ist das zuviel 

Checkerei und sie melden die Papiere einfach als vor Jahren verloren. 

Ob die Karre sauber ist, überprüft die Zulassungsstelle innerhalb von Sekunden online. 

Bearbeitet von Arthur
  • Like 1
Geschrieben

Schön aber so einfach ist das hier nicht. Am besten mal vorher mit dem TÜV

und der Zulassungsstelle sprechen, welche Unterlagen die sehen wollen.

 

Wenn es zum Kauf kommen sollte, dann würde ich genau das zuvor machen! 

 

Danke euch allen! :thumbsup:

Geschrieben
Es gibt Leute, denen ist das zuviel Checkerei und sie melden die Papiere einfach als vor Jahren verloren.

 

Genau das kann aber zum Bumerang werden. Durch EUCARIS kann die deutsche Zulassungsstelle europaweit / schengenabkommenweit (?) nach FIN und ggf. letztem Kennzeichen im Herkunftsland abfragen. Doof, wenn ich die Papiere meiner angeblich vor 10 Jahren abgemeldeten und im Nachbarort gekauften Vespa beim Umzug vor 5 Jahren verbaselt habe und sich dann herausstellt, dass das Ding noch bis letzen Monat in Verona angemeldet war ...

Geschrieben

Deswegen hab ich das auch nicht so gemacht. Könntest du, lieber Herr t4 dieses Topic nicht

mal anpinnen? Mein Eindruck ist, dass wir das Thema schon zum 812. mal abfrühstücken. 

Geschrieben (bearbeitet)

@TE

 

In diesem Topic (Beitrag 1) http://www.germanscooterforum.de/topic/313343-beratung-kauf-vespa-50n-1966-gutes-gesch%C3%A4ft/

 

sind die Unterlagen zu sehen, die man für Geld über Piaggio bestellen kann, um Informationen über ein

ganz bestimmtes Fahrzeug zu erhalten. Dabei auch so ein technisches Datenblatt wie es der TÜV u.U. braucht.

Was bei deiner zukünftigen Vespa dabei sein sollte ist eine Abmeldebescheinigung des Automobil Club d´Italia (ACI) in Kopie. 

Bearbeitet von Arthur
Geschrieben

@TE

 

In diesem Topic (Beitrag 1) http://www.germanscooterforum.de/topic/313343-beratung-kauf-vespa-50n-1966-gutes-gesch%C3%A4ft/

 

sind die Unterlagen zu sehen, die man für Geld über Piaggio bestellen kann, um Informationen über ein

ganz bestimmtes Fahrzeug zu erhalten. Dabei auch so ein technisches Datenblatt wie es der TÜV u.U. braucht.

Was bei deiner zukünftigen Vespa dabei sein sollte ist eine Abmeldebescheinigung des Automobil Club d´Italia (ACI) in Kopie. 

OK - danke dir!

Geschrieben

Eine Homologationsbescheinigung (glaub so hieß das letztes Mal) war das Zauberwort für meinen TÜVler...

Datenblatt dazu, freundlich sein, davor sich einfach bei Zulassung und Tüv schon mal schlau machen und

alles ist kein Thema!!!

Geschrieben

Klar, mache ich mich vorher schlau bei TÜV und Zulassungsstelle.  

Nur wollte ich vorher wissen, ob es überhaupt machbar und im finanziellen Rahmen bleibt. Denn diese Kosten kommen auf den Kaufpreis ja noch drauf. Transportkosten ja auch noch. Das kann auch schnell unwirtschaftlich für mich werden.

Na mal sehen ..........

Geschrieben

Eine Homologationsbescheinigung (glaub so hieß das letztes Mal) war das Zauberwort für meinen TÜVler...

!

 

Das dürfte Zettel Nr, 5 im eben verlinktem Topic sein. Kann der TÜV Mann italienisch?

Aus Franken würde ich mal hier vorsprechen: 

 

http://www.scooterequipment.de/

 

Solche Läden haben oft Kontakt zu einem TÜV Menschen, der Plan hat. 

 

Was soll der Hobel denn kosten? Das TÜV und Papiere Gedöns hat bei mir

so inkl. Anmeldung und Kennzeichen so um die 250.- gekostet. 

Geschrieben

Oh, das ist kein Pappenstiel. Wenn du bereit bist, diese Summe zu bezahlen

sollte die Restaurierung aber mit sehr ausführlichem Bildmaterial belegbar sein

und man sollte genau in Augenschein nehmen, welche Teile getauscht wurden

und woher die stammen. Hast du Bilder?

Geschrieben

Sag bei der Zulassungsstelle das sie seit Jahrzehnten in Opas Scheune stand und natürlich hier schon in Deutschland gelaufen ist und zugelassen war aber die Papiere verloren gegangen sind……bei Einfuhr aus It. wollen manche nen beglaubigten Kaufvertrag usw……..

Geschrieben

Kosten soll das gute Stück 3800 €!

 

:aaalder::blink:

 

 

Sag bei der Zulassungsstelle das sie seit Jahrzehnten in Opas Scheune stand und natürlich hier schon in Deutschland gelaufen ist und zugelassen war aber die Papiere verloren gegangen sind……bei Einfuhr aus It. wollen manche nen beglaubigten Kaufvertrag usw……..

 

Die vorherigen Beiträge hast du gelesen? Oder nur den Eröffnungsbeitrag ... ;-)

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallo,

 

darf man sich hier einfach so dranhängen zum gleichen Thema, aber andere Baustelle?

 

Ich bin neu hier und habe folgende Frage, ich habe eine 125GT BJ 68 nach Fgst Nummer aus Italien,

es gibt keine Papier nur einen dt. Kaufvertrag und eine Erklärung an Eidesstatt des Vorbesitzers,

der die Vespa anno 2013 in Italien erworben und nach D eingeführt hat.

 

Gruß

D

Geschrieben

Hallo D,

 

 

lies mal Beitrag 7 (und ggf. 11) da steht drin, was du machen kannst,

um deutsche Papiere zu bekommen. Mit dem bei Piaggio gekauften

Papierkram, hab ich TÜV und Zulassung für meine GT bekommen.

 

Grüße

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Sag bei der Zulassungsstelle das sie seit Jahrzehnten in Opas Scheune stand und natürlich hier schon in Deutschland gelaufen ist und zugelassen war aber die Papiere verloren gegangen sind……bei Einfuhr aus It. wollen manche nen beglaubigten Kaufvertrag usw……..

 

Mach das um Gottes Willen niemals! Die Opas Scheune Nummer glaubt einem sowieso niemand mehr und wenn Du sagst, das Teil sei schon mal in D gelaufen, darfst Du direkt mal eine eidesstattliche Erklärung von "deinem Opa" nachreichen.

Geschrieben

Und mal ne Frage an alle: Was soll der Scheiss mit den schriftlichen Kaufverträgen? Das hat früher nie jemanden Interessiert. Bescheinigung von den Bullen oder KBA, dass das Teil nicht gestohlen gemeldet ist, Datenblatt, Vollabnahme, fertig.

 

Nach BGB sind können Kaufverträge mündlich geschlossen werden. Das hiesse ja, das jemand der rechtlich korrekt einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen hat, schwieriger oder gar nicht an Papiere kommt. Ich denke nicht, dass das rechtens ist. Aber das ist dann wieder die Willkür der Zulassungsstellen. 

Geschrieben

Und mal ne Frage an alle: Was soll der Scheiss mit den schriftlichen Kaufverträgen? Das hat früher nie jemanden Interessiert. Bescheinigung von den Bullen oder KBA, dass das Teil nicht gestohlen gemeldet ist, Datenblatt, Vollabnahme, fertig.

 

Nach BGB sind können Kaufverträge mündlich geschlossen werden. Das hiesse ja, das jemand der rechtlich korrekt einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen hat, schwieriger oder gar nicht an Papiere kommt. Ich denke nicht, dass das rechtens ist. Aber das ist dann wieder die Willkür der Zulassungsstellen. 

 

Top Aussage. :thumbsup: Von wegen "... hat früher nie jemanden interessiert". Bei Italo-Importen ging hier früher trotz ACI- oder Originalpapieren ohne KV gar nix. DAS war Scheiss ...

Und wenn ich recht informiert bin, gibt´s die früher übliche KBA-Anfrage so nicht mehr. Und ne "Bullen-Bescheinigung" gab´s nur für Fuffis.

 

Ein Kaufvertrag kann im Falle des Nichtvorhandenseins der Fahrzeugpapiere zumindest mal die Annahme unterstützen, dass du das Teil nicht von der Straße weggefunden hast. Und er beinhaltet normalerweise Daten, die nachprüfbar sind.

 

Zu deiner Aussage zum mündlichen Kaufvertrag: ja, ganz genau, das heisst es. Ein mündlicher Kaufvertrag hat zwar Gültigkeit; sein Umfang und Inhalt lässt sich aber nur schwer belegen und beweisen. Darum sind mir Kaufverträge in Schriftform lieber. Ist ja nun auch nicht so´n Mordsaufriss. Und meist hab ich´s bei der Zulassung papierloser Fahrzeuge dann einfacher.

Geschrieben

Wie gesagt...  Willkür bei Zulassungsstellen. Ich habe 5 Italo Mopeds per $21 in D zugelassen, und wurde nie nach einem Kaufvertrag gefragt. Der Eigentumsnachweis hat mit der Zulassung ja auch nichts zu tun.

 

Während ich das so schreibe, wir mir auch klar warum: Bei waren es immer 125er, die haben original nur eine ABE, und keinen Brief (oder heute Zulassungsbescheinigung Teil 2), der ja als Eigentumsnachweis gilt. Das $21 Gutachten vom TÜV ist dann die neue ABE und die Zulassungsstelle interessiert es nicht, ob das Gefährt mir gehört oder nicht. Die stellen ja nur den Fahrzeugschein aus.

 

Bei allem über 125ccm wird man das Eigentum an der Sache irgendwie nachweisen müssen, da ja ein neuer Brief erstellt werden muss. Da machen schriftliche Verträge schon Sinn.

 

So wird ein Schuh draus.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist genau der Punkt - bei 125ern ist die Sache deutlich einfacher, weil kein Fahrzeugbrief (bzw. die neuere Entsprechung Zulassungsbescheinigung Teil II) im Spiel ist, da für Leichtkrafträder nur eine Betriebserlaubnis erteilt werden muss und deshalb kein Aufbietungsverfahren mit eidesstattlicher Versicherung für einen "verlorenen" Fahrzeugbrief nötig ist. Und zwar m. W. unabhängig davon, dass in D 125er erst seit 1996 Leichtkrafträder sind und vorher evtl. schon einen Fahrzeugbrief hatten, weil es vor der 1b-Führerscheinreform noch Krafträder waren.

Wenn man dann erstmal die neuen Papiere für die 125er hat, kann man später immer noch relativ einfach ggf. mit weiterer Einzelabnahme größeren Hubraum eintragen lassen.

Bearbeitet von sidewalksurfer

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