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Geschrieben

Ja, 10 Minuten sind schnell. Lebe aber auch in einer nicht allzu großen Stadt. Die Fahrzeit vom Revier bis zur Zulassungsstelle passt je nach Ampelschaltung auf alle Fälle. Das konnte ich ja beim "Transport" dorthin nachvollziehen.

 

Hmm danke, wird schon werden. Zum Verkäufer möchte ich hier keine genauen Angaben machen. Wir sind aber in einem guten Dialog und ich weiß auch, wo sein Haus wohnt :-)

 

Ich habe schon einmal eine Vespa ohne Papiere gekauft, da war alles gut, lediglich die Zulassung musste über einen Mittelsmann erfolgen, da sich meine Z-Stelle weigerte.

 

Da habe ich es eben noch mal probiert.

 

Bis das Verfahren abgeschlossen ist, warte ich. Ist eh grad Winter und noch ein Vespa-Aufbauspiel am Start.

 

Ich berichte dann hier gerne, wie es ausgegangen ist.

Vielleicht bringt es ja jemanden weiter :-)

  • 3 Wochen später...
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

So, Update in meinem Fall. Heute Anruf von der Polizei bekommen. Nach Sichtung der (übersetzten, deshalb hat es so lange gedauert) italienischen Dokumente in dem Fall hat die Staatsanwaltschaft die Besitzverhältnisse des italienischen Halters anerkannt und die Herausgabe des Rollers an diesen angeordnet. Somit ist der Fall für die staatlichen Organe erledigt. Ich werde den Kauf nun rückabwickeln.

VG

Geschrieben
Am 2.10.2018 um 11:30 schrieb gegenüber:

Ich hatte nur §21 und deutschen Kaufvertrag sowie noch zusätzlich die Bestätigung der italienischen Polizei, dass der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist.

 

Du hattest doch aber eine polizeiliche Bescheinigung aus Italien, dass er eben nicht als geklaut gemeldet ist...wurde das Dokument gefälscht?

Geschrieben

Hihi richtig - das war bei dem Roller vorher, meiner TS. Mit der ist mittlerweile alles tutti.

 

Aber da ich ein so großer Glückspilz bin und mit der TS mit ein bisschen Tricksen alles glatt ging, hab ich mir noch ne 125er geholt - auch ohne Papiere und OHNE Polizeibestätigung, aber mit deutschen Kaufvertrag. Und die ist geklaut und geht jetzt zurück nach bella Italia.

 

Nächster Roller - sofern ich noch mal Bock hab - nur mit vollständigen Papieren :-)

  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 22.2.2019 um 11:58 schrieb gegenüber:

Kurzes Abschluss-Feedback in dieser Sache: Kauf ist rückgängig gemacht worden, ich habe mein Geld wieder.

 

freut mich für dich, somit auser bischen stress und ärger alles gut gegangen :thumbsup:

  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Habe eine V50S gekauft welche zuletzt in Österreich zugelassen war (ehemaliges Pickerl hat noch am Rahmen geklebt).

Österreichische Papiere gab es keine. Verkäufer hat aber bei der deutschen Polizei die Rahmennummer prüfen lassen. Alles i.O. :thumbsup:


Nachdem ich die Geschichte von @gegenüber gelesen habe, habe ich nun etwas bedenken ob der Rahmen auch wirklich international "sauber" ist.
Prüft die lokale Polizei international ob die Rahmennummer "sauber" ist oder nur im eigenen Land??? Möchte bei der späteren Zulassung (nachdem ich vom TÜV eine 21§ habe) ungerne Überraschungen erleben.

Geschrieben

Das läuft nicht international, aber EU-weit. Wenn die Abfrage negativ ist, bedeutet das, zum Zeitpunkt der Abfrage lag keine Anzeige wegen Diebstahls vor.

Bei einer Fuffi sollte es auch leichter sein, ohne Papiere eine Betriebserlaubnis zu erhalten?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb gegenüber:

 

Bei einer Fuffi sollte es auch leichter sein, ohne Papiere eine Betriebserlaubnis zu erhalten?

 

Nö, wenn die aus dem Ausland ist brauchst Du genauso ne §21 Untersuchung.

Geschrieben

Jupp, aber den TÜV interessiert es nicht, ob du Papiere hast oder nicht. Der macht die Untersuchung §21 und wenn die Kiste verkehrssicher ist, is gut. Erst wenn die Zulassungsstelle ins Spiel kommt (so zumindest bei mir mit bis zu 125 ccm), wirds mitunter ohne Papiere umständlich :-(

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb gegenüber:

Jupp, aber den TÜV interessiert es nicht, ob du Papiere hast oder nicht. Der macht die Untersuchung §21 und wenn die Kiste verkehrssicher ist, is gut. Erst wenn die Zulassungsstelle ins Spiel kommt (so zumindest bei mir mit bis zu 125 ccm), wirds mitunter ohne Papiere umständlich :-(

 

Ja, aber die kommt ins Spiel, weil du auch mit der Fuffi nach der TÜV Abnahme genau da nochmal hin musst, weil von denen erst die EBE erteilt wird.

Geschrieben

Das stimmt zwar auch, habe aber auch die erfahrung gemacht, dass die eine BE (50 oder 125) einfach durchwinken, während die ausstellung eines briefes ohne irgendwas einziehen zu können sehr langwierig werden KANN.

bestes beispiel aus eigener erfahrung:

meine vnb mit 200er motor anmelden wollen, ewiges geschiss weil kein brief vorhanden, auch dass es ja bis dato ne 125er war also nie nen brief gehabt hätte war egal.

klubkollege ne vbb mit t5 motor, ohne einen ton durch die kiste. das die nen brief hätte haben können/müssen genauso egal.

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Servus Zusammen,

 

habe mir auch vor kurzer Zeit von einem Italiener in der Nähe von München eine in Italien abgemeldete VNBT5 Bj. 64 gekauft:-). In meinem Fall war eine Abmeldebescheinigung vom ACI als Kopie mit dabei. Nach Rücksprache und Prüfung der ACI Bescheinigung durch den Leiter meiner Zulassungsstelle hat der mir folgendes mitgeteilt:

1. Grundsätzlich müssen originale Dokumente, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise wie z.B. eine Betriebserlaubnis stets im Original vorgelegt werden. Ihm ist bekannt, dass es wohl auch Zulassungsstellen gibt, welche das anscheinend unterschiedlich handhaben, dennoch ist es NICHT korrekt.

2. Auf meiner ACI Bestätigung wurde z.B. ein Abmeldedatum von 1988 angegeben. Die Zulassungsstelle hat hat jedoch für diese Seriennummer ein Abmeldedatum von 1991, sogar mit letztem Kennzeichen, in Ihrem System. Erstmal nicht blöd, da schon mal nicht geklaut:-). Allerdings ist die Bescheinigung somit gar nix wert, da erstens falsches Abmeldedatum und zweitens eine Kopie. 

3. Habe von ihm den Hinweis bekommen, ich soll mich mit den neuen Erkenntnissen (Abmeldedatum und Kennzeichen) an den ACI in Bozen wenden, da die dort deutsch sprechen und der die notwendige Bescheinigung (certificato chronologico) ausstellen kann, welches von meiner Zulassungsstelle auch anerkannt wird. Also beim ACI angerufen, einem Fabricio eine Mail mit dem Sachverhalt geschickt und man(n)  will es kaum glauben, nach 3 Tagen kam die Mitteilung, ich könne die notwendige Bescheinigung entweder für 50€ direkt in Bozen abholen oder mir zu einem Preis von 100€ auch zuschicken lassen. Jetzt noch ab zum TÜV, mein Prüfer vor Ort hat auch ausreichend Erfahrungen mit älteren Vespa Schaltroller und nach Auskunft der Zulassungsstelle wird dann geschmeidig eine neue Betriebserlaubnis (nur bis 125cm), alles was mehr hat ein Kfz-Brief, ausgestellt.

 

Gruß

         

 

Bearbeitet von dolphin002
Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die Zusammenfassung, da herrscht viel Irrglauben.
Vor dem Tüv Termin den Roller aber noch auf deutschen Standard umbauen (lassen). ;-)
 

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben

Auch Danke für den Hinweis:-)

 

Da wäre mal sowas wie eine Checkliste mit Angaben wie z.B. was muss definitiv noch geändert werden wie z.B. Spiegel links, oder was ist noch zu tun, 

wenn der Motor mehr Hubraum bekommen soll usw. Mir als Neueinsteiger in dieser Baureihe würde das sehr weiterhelfen und wohl auch einiges an unnötigen Aufwand, Ärger und unnötige Zusatzkosten ersparen.

 

  

Geschrieben

Nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StVZO müssen Kraftfahrzeuge hinten mit 2 Bremsleuchten ausgerüstet sein. Nach § 53 Absatz 2 Satz 6 StVZO reicht bei Krafträdern ohne Beiwagen eine Bremsleuchte aus. Nach § 53 Abs. 2 Satz 4 StVZO sind Bremsleuchten lediglich an Krafträdern, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt, nicht erforderlich.

Die Übergangsvorschrift in § 72 Abs. 2 StVZO zu § 53 Abs. 2 Satz 1 StVZObestimmt, dass die Vorschrift, nach der Bremsleuchten an Krafträdern mit einer bbH von mehr als 50 km/h vorhanden sein müssen, nur auf die ab dem 1. Januar 1988 erstmals in den Verkehr gekommenen Krafträder anzuwenden ist.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

finde es schon echt witzig, dass blinker scheinbar wichtiger sind als ein bremslicht...naja deutschland halt.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

moin,

ich habe mir vor einigen Tagen eine Vespa 50 XL Rush in Neapel geholt und stehe gerade auf dem Schlauch. Ich benötige für die Versicherung die Herstellerschlüsselnummer (HSN) , doch ich kann sie auf der italienischen Betriebserlaubnis nicht finden. Kann mir da jemand helfen?

Geschrieben
vor 17 Minuten hat Elbratte folgendes von sich gegeben:

Werden da bei der Zulassung nicht grundsätzlich Nullen bei Importfahrzeugen eingetragen?

 

 

glaub nicht, das de TE seine 50´ger zulassen / dt Papiere erstellen möchte...

Geschrieben
vor 1 Stunde hat nezzves folgendes von sich gegeben:

... ich kann sie auf der italienischen Betriebserlaubnis nicht finden....

 

vor 2 Minuten hat hacki folgendes von sich gegeben:

glaub nicht, das de TE seine 50´ger ... dt Papiere erstellen möchte...

Zum legalen Betrieb des Moppeds in D mit dt. Versicherungskennzeichen braucht's eine deutsche Betrieberlaubnis.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

 

Zum legalen Betrieb des Moppeds in D mit dt. Versicherungskennzeichen braucht's eine deutsche Betrieberlaubnis.

 

 

danke für die Aufklärung - MIR ist das bewusst... vielen Anderen nicht 

 

aber das war ja hier nicht die Frage, oder :cool:

 

es wurde nach der HSN für die VERSICHERUNG gefragt - nicht für TÜV / STvka usw.. 

Bearbeitet von hacki

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