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Vespa aus Italien in D anmelden?


Empfohlene Beiträge

vor 21 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Unmöglich. Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn beim Unfallgegner ein Anspruch besteht. Allenfalls kann die Versicherung beim Versicherungsnehmer Regress fordern. Den aber nicht in unbegrenzter Höhe,

Na genau das meinte ich damit das die Versicherung ja immer versucht nicht zu zahlen. Bzw. auf den Kosten sitzen zu bleiben.

 

Und je nachdem ob Personenschaden, welcher Umfang etc. kann das einem schonmal das Leben versauen... soviel zu "nicht in unbegrenzter Höhe". Ob das nun auf die Blinker runterzubrechen ist sei dahingestellt

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Nein. Der Geschädigte wird nötigenfalls im Rahmen der vollen Deckungshöhe der Haftpflichtversicherung entschädigt. Üblicherweise liegt die Deckungshöhe im Millionenbereich. 

Du begehst durch Führen eines nicht den Anforderungen der StVZO entsprechenden Fahrzeugs (fehlende Blinker, obwohl diese EZ- und hubraumbedingt nötig wären) eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung.

Wenn nun ein Schadenfall eintritt, für den die fehlenden Blinker und damit deine Obliegenheitsverletzung ursächlich war, kann dich die Versicherung mit max. 5.000 Euro in Regress nehmen, auch wenn der Geschädigte u. U. Hunderttausende von der Versicherung bekommt.

Sich auf den TÜV-Prüfer als Verantwortlichen zurückzuziehen, weil er die fehlenden Blinker hätte monieren müssen, wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass er seiner Erinnerung nach beim Prüftermin Blinker am Fahrzeug vorgefunden hat. Was du nach Verlassen des TÜV-Geländes mit den Blinkern gemacht hast, liegt nicht in seiner Verantwortung. 

 

Ed.: Eine von etlichen Fundstellen mit Erläuterungen zur gesetzlichen Begrenzung der Regresshöhe: https://kfz-versicherungen.com/haftpflichtversicherung/regress-des-haftpflichtversicherers-und-haftungsteilung/

Bearbeitet von sidewalksurfer
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vor 5 Stunden hat Piloti Speciali folgendes von sich gegeben:

 

 

Das ist wie wohl bekannt kaum noch möglich die austragen zu lassen obwohl ich das gerade vor ca. einem Monat wieder mal hinbekommen habe. Das hängt aber ganz von den Personen vor Ort ab. Ist dann aber legal sobald der Passus in den Papieren so eingetragen wird... nur das was da steht ist dann die Rechtsgrundlage.

 

 

Leider nicht, das KBA als übergeordnete Behörde hat da durchaus schon solche Ausnahmegenehmigungen zurückgezogen oder es hat Schwierigkeiten beim ummelden gegeben. Also selbst die Eintragung mit Ausnahme ist da nicht 100% sicher und kann zu Problemen führen. 

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1 hour ago, matzmann said:

das KBA als übergeordnete Behörde hat da durchaus schon solche Ausnahmegenehmigungen zurückgezogen

 

Vielen Dank für eure Infos. Das mit dem KBA habe ich auch schon gehört. Ansonsten wäre die Ausnahmegenehmigung Prio Nr. 1

Ich bleibe wohl bei der Strategie eine TÜV §21 Abnahme zu bekommen, ohne jeglichen Hinweis auf nicht vorhandene Blinker. 

Das Regressrisiko seitens der Versicherung nehme ich in Kauf.

 

Bin gespannt wie es läuft ...

 

 

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Hilft mir eine potentielle H-Zulassung bei der Blinker Thematik?

 

"Oldtimer [sind] Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen […]"

 

Bei der Zulassung als "Oldtimer" sind Umbauten gar nicht zugelassen, was mir in diesem Fall helfen könnte ...

 

Sorry für die vielleicht zu banale bzw. naive Frage.

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Kleiner Tip für das schreiben eines Kaufvertrages wenn KEINE Papiere vorhanden sind:

 

Bitte vermeidet, wenn keine Papiere vorhanden, dass die org. ital. Papiere verloren gegangen sind. 

Hatte Heute das Problem, trotz aller vorliegenden Dokumente, dass man sich an dem kleinen Wort „italienisch“  aufgehangen hat. 

Die netten Damen von der Zulassungsstelle sagten mir dann, sie müssen jetzt eine Abfrage in Italien machen, ob das Fahrzeug gestohlen wurde. Obwohl ich eine Eidesstattliche hatte mit der Verlustmeldung. 

Wäre der Kaufvertrag einfach nur mit „Papiere“ verloren, dann hätten sie einfach die neuen Papiere ausgestellt und der Fall wäre erledigt gewesen.... 

Mal schauen wie lange das jetzt dauert.....:wacko:

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  • 4 Monate später...
  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine italienische Vespa V50R gekauft. Die Vespa hat den originalen alten Brief dabei sowie die aktuellen Papiere in Kopie. (siehe Anlage)

Außerdem habe ich einen Kaufvertrag wo auch drauf steht, dass die aktuellen Papiere in Kopie mitgegeben wurden. Zudem habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei, dass die Vespa nicht als gestohlen gemeldet ist.

Ich habe den TÜV nach §21erstellen lassen.

Reichen mir die vorhandenen Unterlagen bei der Zulassungsstelle. Die Dame am Telefon meinte nämlich, dass Sie die aktuellen Papiere als originale benötigt.

Laut Verkäufer werden diese aber bei der Abmeldung in Italien einbehalten.

 

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Viele Grüße

Scan.pdf Scan2.pdf

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Wenn du Paragraph 21 hast ohne Papiere zum Amt gehen. Dafür ist der da um neue zu bekommen. Zur not stand das  Moped 10 Jahre im Keller und die Papiere gingen verloren.

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Naja die Dame will die italiensichen aktuellen Originalen sehen und den Kaufvertrag. (Den Kaufvertrag habe ich aber die aktuellen Papiere halt nur in Kopie)

Und die Variante, dass die Vespa 10Jahre im Keller stand will ich eigentlich nicht machen weil die Zulassungsbehörde EU weit nachsehen kann wann die Vespa das letze mal in Italien angemeldet war.

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Ja ist definitiv so. Habe auch schon mehrere Vespas in Italien abgemeldet .lg 

vor 3 Stunden hat V50_1Serie folgendes von sich gegeben:

Hallo zusammen,

ich habe heute nochmal mit dem Verkäufer gesprochen. Er meinte die aktuellen originalen Papiere werden bei einer Abmeldung in Italien einbehalten.

Jetzt würde mich interessieren ob das so stimmt?

Danke für eure Rückmeldung

 

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Danke für die Antwort mr. impala.

Kannst du mir dann auch sagen ob die Papiere reichen die ich bekommen habe für die Anmeldung?

Und wenn die grundsätzlich die Papiere einziehen dann sollten die deutschen Zulassungsstellen das doch auch wissen?

Lg

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vor 46 Minuten hat V50_1Serie folgendes von sich gegeben:

Danke für die Antwort mr. impala.

Kannst du mir dann auch sagen ob die Papiere reichen die ich bekommen habe für die Anmeldung?

Und wenn die grundsätzlich die Papiere einziehen dann sollten die deutschen Zulassungsstellen das doch auch wissen?

Lg

Bei uns in Österreich reicht das, wie es in Deutschland gehandhabt wird kann ich dir ehrlich gesagt nicht sagen.Lg

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Weiss nicht, ob es Unterschiede gibt zwischen Fuffies und grossen.

Meiner Dame bei der Anmeldung hatte die Kopie der Abmeldung damals nicht gereicht. Die Geschichte, dass die italienischen Behörden die Originalpapiere einzieht, hatte sie nicht interessiert. 

Ich konnte nur eine ACE Abmeldesbescheinigung in Kopie vorweisen.

Zwar gelang es mir, eine Original- Abmeldebescheinigung zu bekommen, nur reichte auch das nicht.

Allerdings hatten sie sich dann selber dahinter gekniet und nach 4 Wochen konnte ich den neuen Brief abholen.

 

Auf Alle Fälle sehr schwierig, das Thema.

 

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vor 16 Minuten hat V50_1Serie folgendes von sich gegeben:

Und wie lief das dann bei dir? Habt die Zulassungsstelle direkt in Italien angefragt?

 

Ja genau. 

 

Ich denke, das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. 

 

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Wenn du Kopien hast, solte dort das Kennzeichen noriert sein? Dann kannst du dir vom ACI eine Chronologia anfertigen lassen. Das geht sogar online - kostet halt. Das sollte dann den Behördenhengsten oder -Stuten reichen. Daraus geht (lückenlos) die Historie des Fahrzeuges bis zur Abmeldung in Italien hervor, wenn ich mich nicht täusche.

 

Aber kläre auch das besser im Vorfeld auf dem Amt und lass es dir schriftlich bestätigen!

 

Wie andere schon schrieben, bei Abmeldung in Italien werden die Papiere einbehalten. Dass du Kopien hast, ist schon mal mehr, als viele andere haben.

Quatsch am besten mit dem Amts-Chef. Wird doch nicht das erste Mal sein, dass die ein Fahrzeug aus Italien zulassen.

 

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vor 17 Minuten hat gegenüber folgendes von sich gegeben:

Wenn du Kopien hast, solte dort das Kennzeichen noriert sein? Dann kannst du dir vom ACI eine Chronologia anfertigen lassen. Das geht sogar online - kostet halt. Das sollte dann den Behördenhengsten oder -Stuten reichen. Daraus geht (lückenlos) die Historie des Fahrzeuges bis zur Abmeldung in Italien hervor, wenn ich mich nicht täusche.

 

Aber kläre auch das besser im Vorfeld auf dem Amt und lass es dir schriftlich bestätigen!

 

Wie andere schon schrieben, bei Abmeldung in Italien werden die Papiere einbehalten. Dass du Kopien hast, ist schon mal mehr, als viele andere haben.

Quatsch am besten mit dem Amts-Chef. Wird doch nicht das erste Mal sein, dass die ein Fahrzeug aus Italien zulassen.

 

Unter welchem Punkt steht auf den Papieren das Kennzeichen?

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