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Vespa aus Italien in D anmelden?


Empfohlene Beiträge

Aber es geht doch um ne 50er...also hat die gar keinen Brief, nur ne be. Bei uns geht ne be vom TÜV immer problemlos durch. Wenns nen Brief geben muss wollen die den auch einziehen. War zumindest bei meinen letzten Kisten so. Zb sprint meiner Freundin mit 125er Motor vollkommen problemlos. Meine vnb mit 200er...4 Wochen warten und täglich anrufen. Obwohl die sprint nen Brief gehabt haben müsste und die vnb nicht. 

 

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Normalerweise geht das so durch. 10,20 EUR zahlen für den Stempel und gut ist. Ist ja keine Zulassung im klassischen Sinne und auch kein Eigentumsnachweis. Ich habe mal einen Anhänger bauen lassen. Da gab es logischerweise gar nichts vorher als Eigentumsnachweis, der ist ja quasi aus dem Nichts entstanden. Nur das Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis war vorhanden. Wurde anstandslos abgestempelt. Aber wie immer in D kann es auch hier regionale Unterschiede geben.

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  • 3 Wochen später...

Hallo Leute, nur zur Info. Ich war heute bei der Zulassungsstelle.

Die wollten die BE des TÜVs sehen, die originalen alten Italienischen Papiere sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei.

Anschließend haben die die BE abgestempelt. Und fertig war es.

 

Danke für eure hilfe.

 

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  • 4 Monate später...

Hallo Zusammen,

 

Suche Kopie von einer Betriebserlaubnis oder TÜV-Gutachten für PK50 V5X1T.

Am liebsten mit 50km/h eingetragen.

Benötige das als Vorlage für die TÜV-Vollabnahme meiner italienischen PK50.

Hoffe ihr könnt mir da helfen.

 

 

Grüße

Max

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  • 4 Wochen später...

Hallo Zusammen, 

 

Aktuell stehe ich auf dem Schlauch und hoffe das ich Abhilfe hier bekomme. 

Ich habe eine V50 50ccm BJ 68 (aus Italien) und ich muss mir eine Betriebserlaubnis zulegen. Es liegen keine Papiere vor! 

 

Meine Frage ist aktuell welche Schritte ich jetzt machen muss um für das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis zu bekommen die möglichst kostengünstig ist? 

 

Vielleicht könnt ihr mal über eure persönlichen Erfahrungen erzählen. 

 

Gruß 

 

Micha ✌️

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vor 41 Minuten hat mhochw33 folgendes von sich gegeben:

Vielleicht könnt ihr mal über eure persönlichen Erfahrungen erzählen. 


Gerne: Nutze die Forumsuche und lese dich eigenständig durch das kostenlos zur Verfügung gestellte Wissen im GSF, statt sich den GSF-Evergreen „Canzone di Vespa aus Bella Italia“ serviert zu wünschen :whistling:.

Bearbeitet von sähkö
Das ursprüngliche, redundante Topic wurde vom GSF-Verschieber an die richtige Stelle rangespaxt.
  • Thanks 1
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Hallo Zusammen, 

 

Aktuell bin ich auf der Suche nach einem Gutachten bzw eine ABE von einer Vespa V50 BJ 68 mit 10 Zoll Reifen. Da ich demnächst gerne mit meinem guten Stück eine Vollabnahme machen muss da ich überhaupt keine Papiere habe und das Fahrzeug aus Italien ist wollte ich nachfragen ob zufällig einer eine Abe bzw ein Gutachten hat und davon mir ein Bild bzw ein Scan zu kommen lassen kann?

 

Würde mich darüber sehr freuen da es die Sache höchstwahrscheinlich für den TÜV erleichtern würde.

 

Gruß

 

Michael

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Hi Michael,

 

meine ist auch aus Italien und ich hatte auch nur italienische Papiere. BJ 69.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchte ich nicht, da ich einen deutschen Kaufvertrag hatte. Zumindest wollte die Dekra in HH Langenhorn keine haben.

 

Kann Dir die ABE gerne kopieren. Schick mal PN und dann mache ich das heute oder morgen fertig.

 

Grüße Marco

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  • 3 Monate später...

Hallo zusammen,

 

TÜV § 21 ist geschafft. Allerdings ist im TÜV Gutachten unter EZ ein Strich eingetragen. Bei den Anmerkungen unter Punkt 22 steht dann: Baujahr Dezember 1961* Fzg. entspricht ABE 3045 vom 25.11.1961*** bei den zusätzlichen Bemerkungen steht: Baujahr Dezember 1961 anhand von FIN ermittelt.

 

Hatte das schon mal jemand von Euch? Muss ich damit mit Problemen bei der Zulassungsstelle rechnen?

 

 

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vor 2 Stunden hat italoroller folgendes von sich gegeben:

Hallo zusammen,

 

TÜV § 21 ist geschafft. Allerdings ist im TÜV Gutachten unter EZ ein Strich eingetragen. Bei den Anmerkungen unter Punkt 22 steht dann: Baujahr Dezember 1961* Fzg. entspricht ABE 3045 vom 25.11.1961*** bei den zusätzlichen Bemerkungen steht: Baujahr Dezember 1961 anhand von FIN ermittelt.

 

Hatte das schon mal jemand von Euch? Muss ich damit mit Problemen bei der Zulassungsstelle rechnen?

 

 

 

Mußt nur aufpassen das die Zulassungstelle das auch übernimmt. Das ist schon richtig so, das EZ Datum legt die Zulassung fest, der TÜV gibt quasi nur eine Empfehlung.

  • Like 1
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  • 1 Monat später...
On 3/7/2021 at 11:25 PM, matzmann said:

das EZ Datum legt die Zulassung fest, der TÜV gibt quasi nur eine Empfehlung.

 

Es is vollbracht. Genau so war es. Ich habe peinlichst darauf geachtet und so ist die EZ richtig eingetragen worden. Um eine Aufbietung bin ich allerdings nicht drumrum gekommen. Mir sagte man, ab einem Hubraum >125ccm ist dies zwingend vorgeschrieben. Dies hat bei mir exakt 3 Wochen gedauert. Die Kommunikation war stets freundlich nach dem Motto: Wie es in den Wald reinschallt so ...

Bearbeitet von italoroller
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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen, ich bräuchte mal Euren Rat und Tipps. Ich habe letztes Jahr im Oktober eine italienische GTR125 BJ69 in Deutschland gekauft. Die Vespa hat keine Originalpapiere mehr leider und ich habe den Kaufvertrag und eine Kopie der ACI-Papiere (mit Stempel, der die Originalität der Kopie bestätigt).

Den Winter über habe ich die GTR aufwendig restaurieren lassen inkl. Motorrevision und allem was irgendwie machbar war. Dann vom TÜV nach §21 ein Vollgutachten mit Typenschild etc. machen lassen. Alles perfekt soweit.

 

Jetzt stellt sich die Zulassungsstelle quer: beim ersten Anmeldeversuch wollten die die ACI Papiere nicht akzeptieren! O-Ton der Dame am Schalter: das ist ja nur eine Kopie und die Italiener stempeln Ihnen ja alles, wenn Sie fragen. Können wir so nicht machen. Ich habe dann gefragt, was zu tun wäre..... Sie meinte ich solle bei der örtlichen Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen und dann wieder kommen. Gesagt getan: habe ich ohne Probleme bekommen, die Vespa ist nicht als geklaut gemeldet und es wird nicht nach dem Fahrzeug gefahndet.

 

Also neuen Zulassungstermin gemacht, allerdings in einer Zweigstelle, weil es sonst keine anderen Termine mehr gab. Auch dort konnte ich die Vespa nicht zulassen, wieder mit der Anmerkung: Sie brauchen die Originalpapiere! Die gibt es aber nicht mehr.... Auf Nachfragen beim Importeur hat dieser das nochmal per Mail bestätigt und mir erklärt, dass das ACI die Originalpapiere und das Kennzeichen bei der Abmeldung einzieht und vernichtet. Dann meinte die Dame am Schalter, ich solle beim LRA eine Regina-Abfrage anfordern und könne dann die Vespa zulassen. Habe ich vor 2 Wochen auch gemacht..... Auf Nachfrage kam dann diese Mail:

 

Guten Morgen Herr XYZ,

 

nachdem ich nun nochmal Rücksprache mit meinem Vorgesetzten gehalten habe, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Zulassung nur mit dem Originaldokument aus Italien möglich ist. Eine Kopie dürfen wir laut den italienischen Behörden nicht akzeptieren. Wir müssen hier das Originaldokument dann aufbewahren, weil immer die Möglichkeit besteht, dass dieses durch die italienischen Behörden bei uns angefordert wird.

 

Leider kann ich Ihnen in dieser Sache nichts anderes mitteilen. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ich bin echt RICHTIG ENTNERVT und weiß nicht was ich jetzt noch tun soll! Kann doch nicht sein, dass man alte Fahrzeuge gar nicht anmelden kann ohne das Originalpapier!

 

Habt Ihr Tipps? Bin drauf und dran einen Anwalt einzuschalten, weil ich langsam keinen Bock mehr habe... Das muss doch irgendwie gehen!?

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Mal in einem anderen Landkreis versuchen....zum Beispiel über einen Bekannten.

Da gibt es oft von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle bzw. von Kreis zu Kreis Unterschiede wie so etwas gehandhabt wird.

Meine Erkenntnis ist jedenfalls das da nicht überall gleich gehandelt wird oder die Regelungen nicht gleich gedeutet/angewandt werden.

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...kenn ich. 

War bei mir quasi genauso. Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsbehörde kennen sich manchmal damit nicht (mehr) aus und sind relativ hilflos. Dann wird alles abgelehnt, weil man ja keinen Fehler machen will. 

Bei mir hat es 5 (!) Termine gebraucht. Es hat dann auch nur geklappt, weil ich mit dem Chef der Zulassungsbehörde telefoniert habe (Nummer habe ich problemlos bei der Zulassungsstelle bekommen) und meine Ratlosigkeit sehr freundlich geschildert habe; mit der Frage, ob ich einen aufwendig restaurierten Oldtimer nun verschrotten solle. 

Er hat sich mehrfach entschuldigt und das intern geregelt. Es ging dann plötzlich sehr problemlos, sehr nett und sehr schnell...

 

Ich hoffe du kommst weiter.

 

  • Like 1
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Der Anwalt kann da leider auch nix ausrichten. Die Gesetze und Vorschriften sind wie sie sind.

 

ansonsten, da unter 125 ccm (aber auch nur für den Fall das die Kollegin den Fall noch nicht im Rechner abgespeichert hat. Ansonsten wird das ITALIEN immer aufpoppen):

 

Der netten Kollegin mitteilen, das es schon immer dein Fahrzeug ist, länger abgemeldet, du die Papiere und Abmeldebescheinigung verbummelt hast. Klappt bei uns mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

 

Anderenfalls:

Der Verkäufer muss die per Eidesstatt vom Notar bestätigen, das er keine Papiere zu dem Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte. 

 

Das Thema "aus Italien" sollte man aber in beiden Fällen vermeiden.

 

ASCI Bescheinigung zählt hier in D absolut nix und die Kollegin hat schon recht, das die Italiener alles Stempeln. Deswegen italienische Fahrzeuge nur angemeldet, bei Anmeldung hier geht eh ne Mitteilung zur Abmeldung nach IT.

Bearbeitet von ElBarto666
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kurzes Update: es geschehen noch Zeichen und Wunder! Eben hat mich das LRA angerufen und ein netter junger Mann mir zugesagt, dass er sich jetzt höchstpersönlich um die Angelegenheit kümmert. Er geht davon aus, dass wir das hinkriegen und ich die Vespa bald anmelden kann. ....ich halte Euch auf dem Laufenden!

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

ich hänge mich hier mal an das Problem von Nico.

Ich habe aktuell das gleiche Problem mit meiner ET3. Keine original Papiere nur den ACI Auszug (Stilllegung wg. Artikel 96), einen Auszug der damaligen Registrierung (1979) sowie die Onlineabfrage, das die ET3 nicht gestohlen gemeldet ist.

Der erste Besitzer in Italien ist wahrscheinlich mittlerweile gestorben (es sei denn er ist mittlerweile 102) und damit sind dann wahrscheinlich auch die Papiere verschwunden.

Jetzt akzeptiert die Zulassungsstelle die Zulassung.

Vielleicht kann jemand hier seine Erfahrungen schildern? Vielleicht direkt mit der Zulassungsstelle LKR HN.

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16 hours ago, Joschi75 said:

Hallo,

ich hänge mich hier mal an das Problem von Nico.

Ich habe aktuell das gleiche Problem mit meiner ET3. Keine original Papiere nur den ACI Auszug (Stilllegung wg. Artikel 96), einen Auszug der damaligen Registrierung (1979) sowie die Onlineabfrage, das die ET3 nicht gestohlen gemeldet ist.

Der erste Besitzer in Italien ist wahrscheinlich mittlerweile gestorben (es sei denn er ist mittlerweile 102) und damit sind dann wahrscheinlich auch die Papiere verschwunden.

Jetzt akzeptiert die Zulassungsstelle die Zulassung.

Vielleicht kann jemand hier seine Erfahrungen schildern? Vielleicht direkt mit der Zulassungsstelle LKR HN.

 

ET3, da unter 125 ccm. Auf die Zulassungsstelle, sagen dass das Ding immer im Familienbesitz war und du die Betriebserlaubnis verbummelt hast und sehr lange abgemeldet. Gibt ne Unbedenktlichkeitsbescheinigung. Dann TÜV, §21, neue BE. Zulassungsstelle, anmelden, fertig.

 

Vom Rest würde ich nix sagen, sonst geht der Stress los mit viel Rennerei, Dokumenten, Erklärungen etc....

 

Klappt in 90% aller Fälle.

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vor 34 Minuten hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

 

ET3, da unter 125 ccm. Auf die Zulassungsstelle, sagen dass das Ding immer im Familienbesitz war und du die Betriebserlaubnis verbummelt hast und sehr lange abgemeldet. Gibt ne Unbedenktlichkeitsbescheinigung. Dann TÜV, §21, neue BE. Zulassungsstelle, anmelden, fertig.

 

Vom Rest würde ich nix sagen, sonst geht der Stress los mit viel Rennerei, Dokumenten, Erklärungen etc....

 

Klappt in 90% aller Fälle.

 

Aber 125er sind in Deutschland doch erst seit 1999 Leichtkraftrad. Vorher war alles über 80 ccm Krad / Motorrad mit Zulassung, Brief und Schein. 125er die vorher in Deutschland zugelassen waren hatten doch gar keine BE.

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vor 4 Minuten hat Champ folgendes von sich gegeben:

 

Aber 125er sind in Deutschland doch erst seit 1999 Leichtkraftrad. 125er die vorher in Deutschland zugelassen waren hatten doch gar keine BE.

Naja, meine 1997er ET3 hat aber schon irgendwie eine BE.

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