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Vollabnahme - Was wird alles geprüft - Primavera ohne Blinker


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin, moin,

 

ich habe eine Primavera erworben und da diese wohl Ewigkeiten nicht angemeldet war, muss sie eine Vollabnahme haben.

 

Was wird denn genau geprüft? Ich habe gelesen, dass bei einem Motorrad angeblich die Zähne am Ritzel gezählt werden, was bei einer Vespa spannend werden dürfte. :)

 

Mein Problem ist aber vielmehr die Blinkanlage. Die Primavera ist Baujahr `69 und soweit ich weiß muss sie nach deutschem Gesetz eine Blinkanlage besitzen. Viele PVs ohne Blinkanlage, werden bei der Hauptuntersuchung nicht belangt (weiß ich auch nur durch hören, sehen & sagen), und werden so durch gewunken. Bei einer Vollabnahme hingegen prüfen die Jungs vom TÜV aber vermutlich jede eingestanzte Nummer und die Blinksanlage :wacko:

 

Hat jemand Erfahrung?

 

 

 

Geschrieben

Vollabnahme:

Beleuchtungseinrichtungen

Bremsen

Lenklager

Fahrversuch

Reifen (Profiltiefe, Risse)

Fahrgestell Nummer

Durchrostungen

Wenn das alles geht dann hast du kein Problem.

Wenn Blinker dran sind müssen sie natürlich gehen.

Geschrieben

Bisher alles die Dinge wie bei einer Hauptuntersucheung....außer der Preiss :)

 

PV hat < 125ccm und braucht daher keine Blinker.

 

Der Umkehrschluß größer 125ccm braucht Blinker? Das ist ja Klasse.

Muss mich dringend umd das Lenkschloß kümmern....guter Hinweis.

Hupe...schnurrt, Licht leuchtet, Profil greift.

Ich werde Am Donnerstag mein Glück versuchen.

 

Die Hotline vom Tüv-Nord war auch gut.

 

Für eine Vollabnahme braucht man einen Termin und muss zuvor telefonisch anrufen. Ersteres geht ja auch online.

Sie sagte: "Kommen Sie einfach vorbei. Die TüV Station ist so überlastet, dass Sie Ihr Fahrzeug morgens abstellen können und am Abend wieder abholen können.

Sprich ich werde wohl nicht dabei sein.

Geschrieben

 Sprich ich werde wohl nicht dabei sein.

Das ist m.E. ungünstig. Persönliches Gespräch / Kontakt halte ich für wichtig.

Z.B. spannt nicht jeder Prüfer auf anhieb, daß bei Fahrzeugen ohne Blinker der Gasgriff nicht zurüpckschnappen soll sondern (um Handzeichen rechts zu geben) in der Stellung bleiben darf (soll) wo man ihn losläßt.  Das ist schnell besprochen, aber nur dann, wenn du auch vor Ort bist

 

Ansonsten ... Einfach die Checkliste abarbeiten - dann klappt's auch mit dem Gutachten. :whistling:

Geschrieben

Bisher alles die Dinge wie bei einer Hauptuntersucheung....außer der Preiss :)

 

 

Der Umkehrschluß größer 125ccm braucht Blinker? Das ist ja Klasse.

Muss mich dringend umd das Lenkschloß kümmern....guter Hinweis.

Hupe...schnurrt, Licht leuchtet, Profil greift.

Ich werde Am Donnerstag mein Glück versuchen.

 

Die Hotline vom Tüv-Nord war auch gut.

 

Für eine Vollabnahme braucht man einen Termin und muss zuvor telefonisch anrufen. Ersteres geht ja auch online.

Sie sagte: "Kommen Sie einfach vorbei. Die TüV Station ist so überlastet, dass Sie Ihr Fahrzeug morgens abstellen können und am Abend wieder abholen können.

Sprich ich werde wohl nicht dabei sein.

 

 

ja Umkehrschluß gilt: alles ab 125 ccm braucht Blinker ab 1962 EZ, alles ü 100 kmh braucht Blinker und ich glaub auch was mit 15 ps/kw und Blinker oder so ... irgendwie war da auch was 

Geschrieben

§ 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO war es glaube ich. Da kann man nachlesen, dass Leichtkrafträder keine Fahrtrichtungsanzeiger brauchen. Nach aktueller Definition entspricht eine originale PV einem Leichtkraftrad. Das aber auch erst seit 1996. Da die PV zum Zeitpunkt der Erstzulassung aber noch ein Kraftrad war, könnte der Prüfer da evtl. Diskussionen anfangen wegen Blinkerpflicht, die aber m. E. aufgrund der aktuellen Rechtslage keine Substanz haben dürfte.

  • Like 1
Geschrieben

Hast du einen Brief oder eine Betriebserlaubnis? Dann brauchst du keine Vollabnahme, egal wie lange die abgemeldet ist. Das wäre ja zuerst zu klären.

 

korrekt, dann reicht eine normale HU und ist auch günstiger.

 

Egal wie lange die vorher abgemeldet war, wenn du Papiere hast, einfach hin, HU machen lassen und gut ist

Geschrieben (bearbeitet)

Hast du einen Brief oder eine Betriebserlaubnis? Dann brauchst du keine Vollabnahme, egal wie lange die abgemeldet ist. Das wäre ja zuerst zu klären.

 

Das ist das nachte große Problem. Papiere sind keine vorhanden. Anmeldung soll wohl auch länger als 10 Jahre her sein.

Ich habe schon die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle und 4 Wochen Zeit dem Schätzelein eine Vollabnahme zu verpassen.

 

Aber da das Thema mit den Blinker geklärt ist, muss nur noch ein Lenkschloß eingebaut werden und ab geht die Post.

Bearbeitet von SirLaker
Geschrieben

Hallo,

ich hatte einst mit ner Nuova (Vorgänger der PV) das gleiche Thema, diese kam aus Schweden. Prüfe, dass der Reifen keine Risse hat, dass sie zuverlässig läuft, das Lenkkopflager "rund" läuft. Selbstverständlich sollte sie leuchten, gut bremsen und hupen. Der TÜV-Meister macht dann meist eine kleine Probefahrt, gibt Gas, bremst und läuft noch einmal drum herum. Prüft auf jedenfall die Rahmenummer und ggf. das Typenschild. Da ich keines hatte, war dies der einzige Mangel. Nach 15 Minuten war alles gut.

 

War letzte Woche mit meiner Sprint ebenfalls bei der KÜS, genau das gleiche - im prinzip nix wildes.

Übrigens gibt es auch Ausnahmen für >150 ccm ohne Blinker: dafür nur dieses Gutachten mitnehmen

 

http://vespaservizio.de/gutachten_sprint_blinker.jpg

 

Viel Erfolg ;)

Geschrieben

 Übrigens gibt es auch Ausnahmen für >150 ccm ohne Blinker: dafür nur dieses Gutachten mitnehmen

Es gibt keine Garantie, daß deratige Gutachten von der zuständigen Zulassungstelle akzeptiert werden.

Z.B. in München gäbe es damit keine Zulassung.

Geschrieben

Rainer hat vollkommen recht. Angeblich gab es auch mal einen Hinweis an alle Prüfer vom TÜV Süd von ziemlich weit oben dass diese Blinkerausnahmen nicht mehr akzeptiert werden sollen, weil das zum Problem wurde.

Geschrieben

Hallo,

 

da ich mit meiner Primavera Baujahr 1972 aus Italien am Montag auch zum TÜV "darf", noch die Frage, ob ein Typenschild dran sein muss?

Hat sie ja original nicht, nur die eingeschlagene Rahmennummer.

sonst funktioniert alles was hier schon beschrieben wurde.

Fehlt meiner Meinung nach noch die Tachobeleuchtung, die muss wohl auch sein und funktionieren.

 

Danke schon mal für eine Antwort.

 

Geschrieben

Für D ist Typenschild vorgeschrieben. Bei Import besteht Nachrüstungspflicht.

Wird aber i.d.T. eher "lax" gehandhabt. Genau wie die Tachobeleuchtung, die am Tag eh nicht auffällt.

Geschrieben

 Hoffentlich letzte Frage: gibt es eine Vorgabe wo es angebracht werden muss??

am Tunnel denke ich, aber rechts, links??

egal - sichtbar / zeigbar am Chassis. Bei mir isses unter der Sitzbank.

Geschrieben

geh zum louis. kauf dir ein blankoschild. FIN und Hersteller kann man ja eintragen. ZGG kennst du ja noch nicht. legt der TÜV fest. Eine Edding Beschriftung langt absolut. Ansonsten können die meisten Stationen das auch für dich ausdrucken.

Geschrieben

Wenn's im Sichtbereich montiert wird, schaut so ein selbst geschriebenes Typenschild halt :shit:  aus.

Wenn's nur um die Regelkonformität geht, ist Zochens Tip voll OK.

  • 4 Jahre später...
Geschrieben
Am 17.8.2015 um 22:45 hat hacki folgendes von sich gegeben:

 

 

ja Umkehrschluß gilt: alles ab 125 ccm braucht Blinker ab 1962 EZ, alles ü 100 kmh braucht Blinker und ich glaub auch was mit 15 ps/kw und Blinker oder so ... irgendwie war da auch was 


Hallo Hacki, 

habe deinen Post hier nochmal rausgekramt, da eine Vollabnahme für meine umgebaute V50 1. Serie, Erstzulassung 02.02.71, ansteht. 
 

Sie hat eIhnen M1L 56 Quattrini bekommen und eine Mazzuchelli 54er Vollwange —> 133ccm, mit normalem 51 Hub wären es 125,6ccm. Die Koste wird sicherlich an die 100kmh oder schneller fahren und vermutlich 15ps aufwärts. 
 

Sehe ich das richtig, dass ich um Lenkerendblinker nicht herumkommen werde? Gibt es sonst noch große Unterschiede < vs > 125ccm, anderes Kennzeichen vermutlich? 
 

Danke und schönen Feiertag

Sebastian 

Geschrieben
vor 15 Minuten hat Seabass2302 folgendes von sich gegeben:


Hallo Hacki, 

habe deinen Post hier nochmal rausgekramt, da eine Vollabnahme für meine umgebaute V50 1. Serie, Erstzulassung 02.02.71, ansteht. 
 

Sie hat eIhnen M1L 56 Quattrini bekommen und eine Mazzuchelli 54er Vollwange —> 133ccm, mit normalem 51 Hub wären es 125,6ccm. Die Koste wird sicherlich an die 100kmh oder schneller fahren und vermutlich 15ps aufwärts. 
 

Sehe ich das richtig, dass ich um Lenkerendblinker nicht herumkommen werde? Gibt es sonst noch große Unterschiede < vs > 125ccm, anderes Kennzeichen vermutlich? 
 

Danke und schönen Feiertag

Sebastian 

 

Blinker und Scheibenbremse vorne sind vorhanden? Originale PV/V50 Bremsen sind ab 80km/h sowieso eher Schaise, wird der Sachverstaendige auch so sehen...

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