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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

Habe meinen Motor in mühevoller Kleinarbeit umgebaut. Da mir das ganze mit kleinen Kennzeichen zu heiß ist würde ich die Mofa gerne zum Motorrad machen.

Verbaut ist:

102ccm DR

19er Vergaser

Membrane

3.00 primär.

Sito Plus

Einen Unbedenklichkeitserklärung bekomme ich von Piaggio nur für einen 125er Motor.

Aber ich habe ja einen 50er Motor. Hat das schon mal jemand eingetragen?

Im Endeffekt habe ich ja weniger Hubraum und weniger Leistung und von der Lautstärke ist sie ehr leiser als die 125er.

Leistungsmessung ist möglich durch zu führen sogar mit Stempel und Unterschrift von einen Prüfer.

Wäre gut wenn ich da noch ein paar hilfreiche Tips für den TÜV bekommen könnte.

Geschrieben

Das ist dir zu heiss? :laugh:

 

Kann man davon ausgehen, dass sich der xl2-Motor in ner xl2 befindet? Dann dürfte das baujahrsbedingt problematisch werden. :???:

 

Du könntest für deinen Möff einen richigen 125er Motor (xl2) besorgen. Das geht, wie du schon schrobst.

Oder du baust den Motor in nem Rahmen vor ´89 ein, allerdings gab es da noch keine xl2, d. h. du musst basteln.

  • Like 1
Geschrieben

Warum ist es denn problematisch nach 89? Abgasuntersuchung ist doch erst ab 125ccm nötig daran kann es doch nicht liegen weil einen 125ccm kann ich ja einbauen??? Am Lärm kann es auch nicht liegen. Woran wird es denn hängen???

Geschrieben

Alle über 50 ccm, d. h. zulassungspflichtige Zweiräder, müssen ab 1989 zur AU bzw. die verschärften Emmissionsregeln (Abgas und Lautstärke) einhalten. Nach dem Umbau fällt dein Moped in die Klasse der Leichtkrafträder, zudem gelten baujahresbedingt härtere Regeln für die Abnahme der Änderungen. Die AU Pflichtuntersuchung alle 2 Jahre ist dabei das kleinste Problem.

Geschrieben

Ok verstehe ich aber bei dem 125er Motor ist doch auch nix mit Abgasnormen und Konsorten! Lauter als meiner ist er auch. Und eine Abnahme auch wenn ohne Freigabe von Hersteller ist es auch.

Geschrieben

Hilft nix, der Rahmen muss älter als BJ 89 sein... 

Grosses Nummernschild bedeutet bei deinem BJ wohl Abgasgutachten. Falls du einen Motorradführerschein hast, dürfte 

dir aber nicht allzu viel passieren. Wäre zumindest keine Straftat. Aber bitte vorher gründlich informieren. 

Ganz anders sieht die Sache ohne passenden Führerschein aus, dann wirds fies. 

Geschrieben

Führerschein mache ich grade und habe die PK fertig da stehen bis ich bestanden habe. In der Zwischenzeit möchte ich aber alles erledigt haben mit Abnahme und so. Damit ich auch sofort fahren kann nach bestehen der Prüfung.

Geschrieben

Dann mach ein Abgasgutachten (keine AU), Einzelabnahme der verbauten Teile und Geräuschgutachten. Dürfte etwa 1500 Euro kosten, um 

legal zu sein. Das Problem ist das BJ vom Rahmen, vor 89 kostet legales Motortuning erheblich weniger. 

Geschrieben

Mit dem 125er Motor kann ich nicht sagen, sollte aber eigentlich passen mit der Piaggio Bescheinigung. 

Daran bist du dann aber gebunden. Rahmen vor 89 lässt mehr Spielraum, falls du später nochmal umbauen willst.

Aber grundsätzlich finde ich die Einstellung gut, das Ganze legal machen zu wollen. Alles andere ist unentspannt

und letztendlich meistens wesentlich teurer. Fuffi Kennzeichen geht fast immer auf die Rolle oder nach nem Unfall

zum Gutachter...  

Geschrieben

ECE R40 V.0 ist das Problem. Gilt eben ab dem 1.1.1989. Der Nachweis wird über einen genormten Prüflauf erbracht. Den kann eben keine TÜV-Station.

Geschrieben

Habe mir das mit der ECE einmal angesehen. Ja das Fahrzeug muss gepr. Werden. Und auch da es ja ein Kraftrad wird. Aber erst ab 01.04.1994 müssen vorgegeben Festwerte eingehalten werden vorher nicht. Problem wird ehr die Geräuschmessung. Habe mal an worb5 eine Email geschrieben vielleicht können die mir ja helfen.

Geschrieben (bearbeitet)

Löblich ist deine Absicht der Legalisierung ja. Aber dein Roller wird durch den Umbau nicht zur Rakete. Die Wahrscheinlichkeit, nach einer etwaigen Verkehrskontrolle durch die Polizei damit exzessiv durch Gutachter kontrolliert zu werden, geht erfahrungsgemäß gegen Null. Üblicherweise gibts - wenn überhaupt - eine Mängelkarte, aufgrund derer du das Moped dann auf Originalzustand zurückgebaut beim TÜV vorführen musst. Wenn der passende Führerschein (mindestens alter 1b bzw. aktueller A1) vorhanden ist, hast du in der Hinsicht nichts zu befürchten.

Was die Versicherung angeht, hast du schlimmstenfalls (und auch sehr unwahrscheinlich) mit einem maximalen Regress von 5.000 Euro zu rechnen. Dann müsstest du aber auch einen Unfall verschuldet haben, das illegale Tuning ursächlich für den Unfall gewesen sein und ein Gutachter die Karre zerpflücken, um das Tuning nachzuweisen. In 25 Jahren Fahren mit illegal getunten Rollern ist mir sowas noch nicht passiert und auch nicht von anderen zu Ohren gekommen.

Deshalb ist meine Meinung dazu: Röckchen ausziehen und entspannt so weiterfahren, solange du nicht die Wildsau im Verkehr raushängen lässt.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Genau und das ganze Geld sparen und dazu noch eine PX kaufen vor bj. 89 . Hab ja auch smallframe Roller aber wenn ich weiter weg fahre nehme ich eine PX das ist entspannter . Und es gibt noch so viele Vespas die ein neues zuhause suchen.

Geschrieben

Das Problem ist doch, daß Versicherungskennzeichen bei einer Kontrolle mittlerweile vor Ort auf Vmax kontrolliert werden. 

Einen Freischuss hat man, danach wirds unangenehm. 

Passenden Führerschein machen, Rahmen vor 89 und die Sachen eintragen lassen. Fertig. 

Die Aussage, daß man mit maximal 5000 Euro in Regress genommen wird, stimmt so nicht. 

Wenn ich eine ältere Dame über den Haufen fahre, weil meine Fuffi aus 90km/h nicht passend abbremsen konnte und mir 

eine illegale Veränderung nachgewiesen wird, hafte ich für die Behandlung und Reha-Maßnahmen in vollem Umfang. 

Zwischen Sach - und Personenschäden wird unterschieden. 

Geschrieben

Mag sein das ein 16 jähriger Automatik Scooter Fahrer auf V-max kontrolliert wird. Alte Vespa noch nie gehört und wenn dann noch jemand mit über 30 und Motorrad Lappen drauf Sitzt heißt es nicht unsere Zielgruppe . Einige Leute schreien aber auch danach angehalten zu werden durch ihre bekloppte Fahrweise .

Zweite Vespa kaufen ist immer gut kann man nicht genug von haben.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem ist doch, daß Versicherungskennzeichen bei einer Kontrolle mittlerweile vor Ort auf Vmax kontrolliert werden.

Einen Freischuss hat man, danach wirds unangenehm.

Passenden Führerschein machen, Rahmen vor 89 und die Sachen eintragen lassen. Fertig.

Die Aussage, daß man mit maximal 5000 Euro in Regress genommen wird, stimmt so nicht.

Wenn ich eine ältere Dame über den Haufen fahre, weil meine Fuffi aus 90km/h nicht passend abbremsen konnte und mir

eine illegale Veränderung nachgewiesen wird, hafte ich für die Behandlung und Reha-Maßnahmen in vollem Umfang.

Zwischen Sach - und Personenschäden wird unterschieden.

Sorry, aber das ist ausgemachter und unfundierter Unsinn. Die Haftpflichtversicherung entschädigt Dritte in voller Deckungshöhe, d. h. im Millionenbereich. Dabei wird nicht nach Sach- oder Personenschäden unterschieden. Und der mögliche Regress der Versicherung ist gesetzlich auf 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung begrenzt. Punkt. Alles andere wie "Zahlen bis ans Lebensende" gehört in den Bereich urbaner Mythen.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • Like 1
Geschrieben

Habe mir das mit der ECE einmal angesehen. Ja das Fahrzeug muss gepr. Werden. Und auch da es ja ein Kraftrad wird. Aber erst ab 01.04.1994 müssen vorgegeben Festwerte eingehalten werden vorher nicht. Problem wird ehr die Geräuschmessung. Habe mal an worb5 eine Email geschrieben vielleicht können die mir ja helfen.

Sorry, aber wo liest du das? Wie soll etwas geprüft werden ohne vorgegebene Grenzwerte?
Geschrieben

 

 

Sorry, aber das ist ausgemachter und unfundierter Unsinn. Die Haftpflichtversicherung entschädigt Dritte in voller Deckungshöhe, d. h. im Millionenbereich. Dabei wird nicht nach Sach- oder Personenschäden unterschieden. Und der mögliche Regress der Versicherung ist gesetzlich auf 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung begrenzt. Punkt. Alles andere wie "Zahlen bis ans Lebensende" gehört in den Bereich urbaner Mythen.

 

Also im Schadensfall übernimmt die Versicherung zunächst die entstandenen Kosten und fordert dann Regress bis maximal 5000 Euro. 

Unter bestimmten Voraussetzungen (darunter fallen auch technische Veränderungen im Sinne einer Leistungssteigerung), kann die 

Versicherung den Vertrag nach dem Unfall fristlos kündigen. Weitergehende Forderungen, z.B. durch Behandlung und Reha-Maßnahmen, werden dem Unfallverursacher dann in einem Zivilprozess in Rechnung gestellt.

Sachschäden werden einmalig durch die Versicherung übernommen, Personenschäden bzw. deren längerfristige Behandlung unter Umständen nicht. 

Geschrieben

Gibts Belege für die Behauptung, dass Personenschäden nicht übernommen werden? Würde mich stark wundern, wenn dem so sein sollte. Dann wäre es ja unnötig, per Gesetz eine Mindestversicherungssumme von 7,5 Mio. Euro für Personenschäden festzulegen, wenn sie nach deiner Aussage doch nicht abgedeckt werden.

Geschrieben

Such DIr wen, der dasselbe Setup eingetragen hat. Den bittest Du um eine Briefkopie und damit rennst Du zu Deinem TÜV ...oder Dekra oder GTÜ. Am besten jemand, der sich mit Vespas auskennt oder ambivalent ist. Hier in der Nähe von Hamburg fahren sie alle nach Salem. Achte auf ein paar Sachen bei "125ern" Auf und Abblend-Licht, Blinker, db werte, Seriennummern des Auspuffs, FGStNr und Motornummern. Wenn da alles gut ist, sollte das nach 200 - 300€ okay sein

Geschrieben

 Achte auf ein paar Sachen bei "125ern" Auf und Abblend-Licht, Blinker, db werte, Seriennummern des Auspuffs, FGStNr und Motornummern. Wenn da alles gut ist, sollte das nach 200 - 300€ okay sein

 

Also ein Abblendlicht hat jedes motorisierte Fahrzeug, das auf der Straße rumfahren darf. Ein Fernlicht dagegen ist hilfreich bei ner Eintragung. Und davon abgesehen, dass ne xl2 schon Blinker hat, sind sie bis heute keine Pflicht bei ner 125er. ;-)

Geschrieben

Habe ja an worb5 geschrieben und auch eine Unbedenklichkeit für 125er Motor. Laut der Seite von Worb5 soll es kein Problem sein auf 125 zu gehen. Denke zwar das dann im nachgang 125 bzw 120ccm in den Papieren stehen. Aber ich habe ein großes Nummernschild und die Leistung die ich ja garnicht habe eingetragen. Wenn es ganz gut läuft wird sogar die original Motornummer drin stehen. Die Jungs machen das ja öfter und haben da sicherlich die richtigen Argumente beim TÜV im Bezug auf das die Motorgehäuse Ansich gleich sind. Ich werde sehen.

Geschrieben

Klingt so, als wenn er dir nen 125er Motor einträgt. Einerseits hält dein großes Kennzeichen die Rennleitung fern. Andererseits sind deine Komponenten deswegen trotzdem nicht eingetragen. Aber immerhin, kannst du den Motor dann später immer noch auf nen echten 125er umbauen. Macht auch mehr Spass zu fahren, als das Zeug, was du momentan verbaut hast. ;-)

Geschrieben

 

 

Gibts Belege für die Behauptung, dass Personenschäden nicht übernommen werden?

Personenschäden werden ja übernommen, bei legalem Fahrzeug kommt die Versicherung für alle Folgeschäden auf. 

Wird das Fahrzeug technisch manipuliert, übernimmt die Versicherung ebenfalls unmittelbar entstandene Sach - und Personenschäden,

kann dann aber den Vertrag fristlos kündigen. 

Hier mal ein Fall, wo aber eine fehlende Fahrerlaubnis ebenfalls eine Rolle gespielt hat:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20N%FCrnberg&Datum=25.07.2002&Aktenzeichen=8%20U%203687/01

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