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Roller aus der Schweiz, Probs. beim TÜV mit Lärm/Abgas zu erwarten?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus

 

werde in Kürze erst beim TÜV und dann hoffentlich bei der Zulassung mit einer 125TS aus der  Schweiz aufschlagen.

Muss ich vor allem beim TÜV Ärger erwarten bezüglich Abgas- oder Lärmwerten?

Das Fahrzeug war ja noch nie in Deutschland zugelassen. Oder gibts mit der Schweiz bilaterale Abkommen die das Problem erledigen.

Kaufvertrag und Zollerklärung vorhanden.

 

Muss ein Fahrzeug, das zum ersten mal in D zugelassen wird, nicht die jetzt gültigen Vorschriften erfüllen?

Im den anderen Themen wurde immer der Zoll bearbeitet.

 

Merci und Gruß J.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war, dann kann es je nach Wohnort und Deiner Zulassungsstelle (und deren Verhalten bei Erstzulassungen) Probleme geben oder auch nicht. Du wirst vor Zulassung ein Gutachten nach §21 beim TÜV machen müssen.

Es wäre gut, wenn Du möglichst schweizer Papiere für die Kiste hast. Wenn nicht, würde ich mir wirklich schöne und aussagekräftige Datenblätter deiner TS zulegen. Im Vorfeld, bevor Du mit deiner Kiste beim TÜV auftauchst, wäre ein kurzes, persönliches Vorbeischauen beim TÜV mit deinen Unterlagen, wo Du dein Anliegen erläuterst, mehr als sinnvoll.

 

 

Abgaswerte:

Du benötigst Papiere, aus denen das Erstzulassungsdatum des Fahrzeuges in der Schweiz hervorgeht oder Du kannst anhand deiner Unterlagen (Datenblatt o.ä.) glaubhaft machen, dass Fahrzeuge mit der Ident.-Nr. xyz von 19xy bis 19xy (unter denen sich deine Ident.-Nummer finden sollte) produziert worden sind. Solche Aufstellungen gibt es. Damit ist zwar die Erstzulassung nicht bewiesen, aber i. d. R. gibt sich der TÜV damit zufrieden. In der Regel, das heißt keineswegs grundsätzlich.

 

 

Es gibt noch ein paar andere, nicht legale Wege der Zulassung, die ich hier aber nicht aufführe und stehen im GSF an verschiedenen Stellen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

§21 wäre ok. Deutsche Papiere rückwirkend verlieren will ich auch nicht. ;-)

 

Nur dass es nicht heißt der Bock kann aufgrund der heutigen Lärm- bzw. Abgasvorschrift, die er nicht erfüllen kann, gar nicht mehr zugelassen werden.

Geschrieben

ich hab das spiel mal mit einer schweizer pk gemacht. war problemlos. zuerst zum tüv. dann mit dem wisch vom tüv, schweizer papieren und dem zollzettel zur zulassungsstelle und dort zugelassen. baujahr wurde übertragen.

 

das gleiche hab ich auch mal mit einem schweizer polo g40 gemacht, war genauso.

einmal zulassungsstelle konstanz, einmal reutlingen.

 

ist aber schon 3 jahre oder so her.

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