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Rahmen gekauft / verkauft war aber immer angemeldet


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe. Letztes Jahr habe ich einen px 125 Rahmen mit Papieren gekauft, welchen ich restaurieren und selbst fahren wollte. Da ich das Vorhaben dann dieses Jahr doch wieder verworfen habe, wurde der Rahmen samt Papieren wieder verkauft.

Nun ruft micht der Käufer an und sagt dass der Rahmen noch angemeldet sei... seit 1988! Da er den Rahmen nun schon lackiert hat usw. kann ich den Rahmen nicht einfach zurück nehmen. In der Zulassungsstelle Ennepetal sagte man ihm dass man die Kennzeichen als verloren gegangen melden kann und mit dem ausgestellten Wisch die Vespa neu anmelden kann. Aber.... nur in der Stadt, in der die Vespa noch angemeldet ist.

Der Käufer verlangt nun von mir dass ich, als sein Verkäufer, nach Ennepetal fahre, den Brief hole, nach Viersen fahre, die Kennzeichen als verloren melde und ihm alles wieder vorbei bringe...

So... und nun?! Wozu bin ich verpflichtet oder auch nicht?!

Muss man wirklich zur Zulassungsstelle des jeweiligen Ortes ?

VG

Bearbeitet von Cinquedesign
Geschrieben

Erst schreibst du, du hattest die Papiere, dann, dass du sie noch holen musst? Was jetzt?

 

die papiere hat ja nun der neue besitzer. ergo soll er sie bei dem abholen und dann die kennzeichen als verloren melden.

Geschrieben

Ich würde mir einen Zulassungsservice in der Stadt suchen, da alles hinschicken lassen vom Käufer und mir wenn ich nett bin und der Preis passte die Kosten teilen. Ein Anspruch dürfte er nicht haben.

Geschrieben

wie wär's denn mit ner ummeldung? Kennzeichen blöderweise auf dem weg zur Zulassung verschlampt? :-D Klingt unglaubwürdig, aber von der Theorie her...

Geschrieben

Aber nur im selben Kreis und wenn du das Kennzeichen behälst. Ansonsten muss das alte Kennzeichen entwertet werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja,das Kennzeichen,kann man ja erstmal beibehalten.

Geht's nicht so evtl. ,neue Kennzeichen machen,mit jetzigem Ländersiegel und dann ummelden.

Wär halt ein Versuch wert,

Bearbeitet von Schrottpresse
Geschrieben

ummelden wird schon scheitern, da in den letzten 2 jahren keine HU gemacht wurde...

ich würde das mal mit der zuständigen zulassungsstelle höflich am telefon besprechen, vll. kann man manches postalisch oder ggfs. vertretungsweise mit der örtlichen zulassungsstelle klären und regeln?

Geschrieben

Wie unterschiedlich doch die Zulassungsstellen ticken. Ich hatte vor 2 Jahren mal verpeilt, für einen Roller die Versicherung zu überweisen, da setzte mir die Zulassungsstelle gleich ein Ultimatum und drohte mit Zwangsabmeldung.

Geschrieben

Wie kann es sein, dass der ursprüngliche Eigentümer seit 1988 bis heute Steuer und Versicherung zahlt obwohl die Kiste (wenn es bis letztes Jahr der gleiche war) seit letztem Jahr weg ist?

Die Geschichte stinkt doch zum Himmel.

Meine Meinung, eh klar.

Geschrieben

Ich schätze es gibt zwei Rahmen mit der gleichen Nummer. (Warum auch immer). Eventuell wurde mal der Rahmen getauscht.

Der Austauschrahmen mit der Nummer des alten versehen. Der beschädigte Rahmen stand rum, wurde irgendwann verkauft und restauriert.

 

 

Einer ist zugelassen, fähr rum, ist versichert und zahlt Steuern.

 

Der andere wurde restauriert und soll nun zugelassen werden.

 

 

 

Aber wie kann es zweimal Papiere geben????

Geschrieben

Ersatzpapiere kriegt man schon, wenn die alten verlustig gemeldet werden. Das sollte dann aber über die Zulassungsstelle klärbar sein.

Denkbar, wenn auch ungewöhnlich, wäre, dass der Altbesitzer Steuer und Versicherung per Lastschrift hat einziehen lassen und das ganze dann über die Jahre vergessen hat.

Merkwürdig bleibt die Geschichte aber schon..

Geschrieben (bearbeitet)

Also, wenn er letztes Jahr nur den Rahmen gekauft hat, nehme ich an, dass das kein klassischer Opa ausm Nachbardorf war, der aus Jux seine Vespa strippt.

Und ein Schrauber wird doch wohl Überblick über seine angemeldeten Reusen haben und ganz genau hinschauen, dass kein Cent zuviel Versicherung gezahlt wird...

Bearbeitet von PK-HD
Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

 

also den Rahmen habe ich letztes Jahr von jemandem gekauft, die ihn wohl selbst ungenutzt Jahre lang in der Garage liegen hatte.

Die Person auf dessen Namen der Rahmen noch angemeldet ist, ist Bj. 194X und definitiv nicht diejenige die mir den Rahmen verkauft hat.

 

Was ich mir gestern Abend überlegt habe ist: Mir die Papiere aus Ennepetal schicken zu lassen, damit nach Viersen zu fahren und das Nummernschild erst mal als verloren zu melden (was ja erst mal nicht gelogen ist). 

 

Meine Befürchtung geht auch in Richtung offene Rechnungen oder sowas. Auch wenn bei 125ccm keine Steuern gezahlt werden müssen bleibt immer noch die Versicherung und soweit ich weiß wird das Fahrzeug ohne Versicherung normalerweise zwangsabgemeldet.

 

Jedenfalls sind das Probleme die kein Mensch braucht :thumbsdown:

 

Edith sagt: Der Tipp mit dem vorherigen Telefonieren war gut, ich werde mich vorab mal mit den Ämtern in Ennepetal und Viersen kurzschließen.

Bearbeitet von Cinquedesign
Geschrieben

Was ich jetzt aber bei der ganzen Geschichte nicht verstehe, wenn der Rahmen Papiere hat und diese bei den diversen Verkäufen auch mit dem Roller mitgegeben wurden, wie kann es dann sein, daß keiner mitbekommen hat, daß der Rahmen noch angemeldet ist?

 

Bis 2005 gab es bei der Abmeldung eine Abmeldebescheinigung, die auch erforderlich war (ist) um das Fahrzeug wieder anzumelden. Danach wurde die Abmeldebescheinigung abgeschafft und durch einen entsprechenden Vermerk incl. Siegel der jeweligen Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren ersetz. Wenn also die Fahrzeugpapiere vollständig vorhanden sind, ist eigentlich klar ersichtlich, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht. Sprich, der Topiceröffner hat gepennt, als er den Rahmen gekauft hat. Der aktuelle Besitzer, der den Rahmen so abgekauft hat aber genauso.

Geschrieben

Was ich jetzt aber bei der ganzen Geschichte nicht verstehe, wenn der Rahmen Papiere hat und diese bei den diversen Verkäufen auch mit dem Roller mitgegeben wurden, wie kann es dann sein, daß keiner mitbekommen hat, daß der Rahmen noch angemeldet ist?

 

Bis 2005 gab es bei der Abmeldung eine Abmeldebescheinigung, die auch erforderlich war (ist) um das Fahrzeug wieder anzumelden. Danach wurde die Abmeldebescheinigung abgeschafft und durch einen entsprechenden Vermerk incl. Siegel der jeweligen Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren ersetz. Wenn also die Fahrzeugpapiere vollständig vorhanden sind, ist eigentlich klar ersichtlich, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht. Sprich, der Topiceröffner hat gepennt, als er den Rahmen gekauft hat. Der aktuelle Besitzer, der den Rahmen so abgekauft hat aber genauso.

 

Das der TE beim Kauf gepennt hat steht außer Frage.  :blink:  Das wird mir nun nicht noch mal passieren. Nun gilt es eine Lösung für mich und den Käufer zu finden und mit diesem Topic alle anderen auf dieses Thema zu sensibilisieren.

  • Like 1
Geschrieben

Ich empfehle für das Telefonat mit Ennepetal/Schwelm/Herbede eine Extraportion Baldrian vorher, und am Besten eine Person die dir  mehr Baldrian in rauhen Mengen direkt in die Herzkammer spritzen kann ! Viel Spaß !!!

  • Like 1
Geschrieben

Ob das jetzt wirklich deine Aufgabe ist? Ist die Gewährleistung bei Rechtsmängeln anders geregelt als bei Sachmängeln?

 

Wenn du mit der Zulassungsstelle telefonierst, dann lass dich gleich mit dem Leiter von dem Laden verbinden. Die einfachen Sachbearbeiter haben bei strittigen Entscheidungen gar nicht mal so viel Spielraum und da heißt es dann im Zweifelsfall "Geht nicht, gibt's nicht, machen wir nicht. Da könnte ja jeder kommen." Und mach denen unmissverständlich klar, das "Hinfahren und vor Ort klären" absolut keine Option für dich ist. So was muss auch gehen, ohne das man Urlaubstage opfert und hunderte von Kilometern durch die Gegend gurkt, da wird sich immer eine praktikable Lösung finden.

  • Like 1
Geschrieben

Ich verkaufte eine Karre nach Köln, die ich hier in BaWü zwar gekauft, aber nie zugelassen hatte.

Als der Kölner anmelden wollte, fiel auf, dass die Karre zuvor hier in BaWü seitens den Cops meinem Vorbesitzer zwangsstillgelegt worden war.

Jetzt weiß ich nicht mehr, um was im Detail ging, aber der Kölner konnte die Karre definitv nicht anmelden.

Ich als Verkäufer wandte mich an die zuständige Zulassungsstelle meines Vorbesitzers und bekam umgehend alle damals ausgestellten Unterlagen und Papiere per Email zugesandt.

Danach war die Anmeldung in Köln kein Problem mehr. Aber ich als Verkäufer gegenüber dem Kölner war wohl in der Aufklärungspflicht und hatte großes Glück beim Amt des wiederum vorhergehenden Besitzers.

Also: wer ficken will, muss freundlich sein. So halte ich es ersma generell und erreiche so eigentlich bis auf wenige Ausnahmen mein Ziel. Gern auch alles per Email. :-)

  • Like 1

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