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Blinker verbauen, VNB


Empfohlene Beiträge

mach eben fürn tüv die Hella drann und bau danach um - dann interessiert das eh keinen mehr  :thumbsup:  :thumbsup:

 

find die motodingens auch nicht verkehrt... wenns zum style der Kiste passt

Bei meiner et3 haben die das letzte mal die nummer die auf den hella blinkergläsern steht eingetragen. :-/

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... Erkenntnisse aus der Suchfunktion: Krafträder bis 125 ccm sind von Blinkern befreit, bedeutet: Bei der Neuanmeldung in Deutschland muss ich keine Blinker verbauen...

Wo steht das genau?

 

Ich habe das Problem, dass der Prüfer bei meiner VNB5-T 1964 Blinker nachgerüstet haben möchte. Erstzulassung eines I-Imports.

 

Da jeder was anderes sagt, hätte ich gerne mal was schwarz auf weiss.

 

Sam

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FZV §2(10) [klick], StVZO §54(5) [klick]. Zehn Minuten Internetsuche. ;-)

 

Danke, dass hatte ich ihm schon vorgelegt, aber er meint immer noch, Blinker müssten sein. Bin jetzt ratlos. Prüfstelle wechseln kostet nochmal das gleiche und das Risiko bleibt trotzdem.

 

Wie ist es mit den selbsternannten Helfern bei Kontrollen: kennen die die beiden Paragraphen oder hat man dann ebenfalls Diskussionsbedarf?

Bearbeitet von Snead
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Wenn dein Prüfer sich nicht an die Gesetzeslage halten will, würde ich mal ein bissl Druck machen!

Sowas klärt man auch immer ab, bevor Gebühren bezahlt werden ...

Ich würde Blinker stecken und sie danach wieder abbauen. Fertig. Blinker übern Lichtschalter laufen lassen, dann kannst du das komplett unsichtbar zurückbauen.

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Danke, dass hatte ich ihm schon vorgelegt, aber er meint immer noch, Blinker müssten sein.

Auf welche Rechtsvorschrift bezieht er sich denn dabei? Das muss er Dir doch sagen können.

Wenn dein Prüfer sich nicht an die Gesetzeslage halten will, würde ich mal ein bissl Druck machen!

Ja, eine Nachfrage beim Leiter der Prüfstelle oder noch eine Ebene höher im Unternehmen schadet nicht.

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Sowas klärt man auch immer ab, bevor Gebühren bezahlt werden ...

 

Ja und Nein ... dann müsste man vorab 1000 Sachen fragen, die eigentlich klar sind. Nach den gültigen Pararaphen braucht man keine Blinker, insofern habe ich nicht nachgefragt.

 

Meine Frage ans Forum war nun, ob sich neuerdings an den Gesetzestexten etwas geändert hat.

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