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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ganz sicher hat swissi Recht, wenn er sagt, die Trommelbremse richtig eingestellt, ist besser als ihr Ruf.

 

Und ganz sicher ist auch richtig, dass eine vollhydraulische Scheibenbremse einer Trommelbremse in verschiedenen Punkten selbstverständlich überlegen ist.

 

Aus sicherheitstechnischen Gründen wäre die Scheibenbremse die richtige Wahl. Da die Optik immer eine Sache ist, die äußerst subjektiv ist, bleibt die Entscheidung, ob Scheiben- oder Trommelbremse auch immer eine Frage, die jeder für sich entscheiden muss. Ein höheres Risiko fährt bei einer Trommelbremse mit und das in Kauf zu nehmen, bleibt eine individuelle Entscheidung.

 

Ich fahre seit Jahren auf allen meinen Rollern Trommelbremsen und das natürlich mit dem Wissen, dass ich mit einer Scheibenbremse sicherheitsbedingt besser beraten wäre. Ginge es nach meinen Eltern, dürfte ich mich seit Jahrzehnten auf kein Zweirad setzen, denn da habe ich keine Knautschzone um mich herum. Ist mir auch klar und trotzdem fahre ich Zweirad.

Geschrieben

Und übrigens eine der wenigen Ausnahmen, die in jedem Fall für das H-Kennzeichen akzeptiert werden, trotz Umbau. Ausserdem gehört Umbauen seit Anbeginn der Zeit zum Rollerfahren. Und auf jeden Fall seit '86 seit ich es tue.

eine Scheibenbremse in CNC wird sicher nicht für H-Kz akzeptiert. Eine innenliegende schon.

Geschrieben

Wollte da keine Grundsatzdiskussion anzetteln. Bei uns sind Umbauten an Bremsen rechtlich nicht möglich. Darum stellt sich die Frage garnicht. Nur stelle ich immer wieder fest, dass das vorhandene Potential der originalen Bremsen nicht voll ausgenutzt wird. Richtig eingestellt ist sie eben besser als ihr Ruf.

Das sie wunderbar ist schrieb ich glaube ich nie....

Geschrieben

rechtlich gesehen sind die eingetragenen scheibenbremsen nicht das papier wert auf dem sie stehen.

solange eins dieser dinge nicht gegeben ist.

  • Teilegutachten (TGA)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG- oder ECE-Genehmigung

meines wissens nach gibt es keine außenliegende scheibe die das erfüllt.

natürlich ist das ganze sehr theoretisch.

 

genaugenommen darf ein prüfer eine solche bremse überhaupt nicht eintragen.

 

unbestritten bremsen die dinger besser.

Geschrieben (bearbeitet)

Durch den Eintrag erstellt der Herr Ingenieur aber ein Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) die dann im Idealfall rechtskräftig von der Zulassungsstelle erteilt wird.

Funktioniert so rein theoretisch auch bei einem kompletten Eigenbaufahrzeug.

Bearbeitet von Lambrettaman
Geschrieben (bearbeitet)

Man fragt sich dann nur, warum dann die Prüfer landauf/landab solche Scheibenbremsen wie z.B. LTH+ und andere anstandslos eintragen, wo doch ansonsten die Prüfer im Grundsatz mit dem Eintragen recht pingelig sind?

Und darüber hinaus:

Verschiedene Prüfer merkten beim Eintragen meiner Zylinder u. Vergaser mit Leistungskurven von ca. 15-16 PS an, dass sie diese PS-Zahlen gerade noch so eintragen würden.

Bei mehr PS würden sie das nur noch in Verbindung mit einer Scheibenbremse tun.

Also rein praktisch wird die Scheibenbremse offensichtlich recht problemlos eingetragen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben (bearbeitet)

Warum macht man nicht einfach mal in "Funkdisziplin"?

Ich halte die Beiträge ab #35 in einem öffentlichen Forum für deplaziert. Sie helfen niemanden und machen allen Beteiligten (Erbauer, Verkäufer, Monteure, Gutachter, Käufer, Benutzer) allenfalls Ärger und sollten m.E. umgehend wegeditiert werden.  :censored:

Bearbeitet von T5Rainer
  • Like 1
Geschrieben

Ich halte die Beiträge ab #35 in einem öffentlichen Forum für deplaziert. Sie helfen niemanden und machen allen Beteiligten (Erbauer, Verkäufer, Monteure, Gutachter, Käufer, Benutzer) allenfalls Ärger und sollten m.E. umgehend wegeditiert werden.  :censored:

?
Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaube, der Opa meint, dass Schwarzarbeit, Dokumentenfälschung und z.B. das Fahren ohne adäquate Zulassungsvoraussetzungen besser nicht in der Öffentlichkeit und für jeden nachlesbar sein sollten.

Ist aber veraltete Schule.

Man kann ruhig Fotos von sich und seinen Kennzeichen mit Spitze im Arm ins Internet stellen.

Oder hast Du deswegen schonmal Ärger bekommen?

Na also.

Anna und Arthur sind auch so redselig, seit sie neues Nasivin + nehmen.

Naive oder dummerhaftige Offenherzigkeit bedeutet ja gleichzeitig auch keinerlei Repression.

Oder?

Natürlich findet ausdrücklich NICHTS davon hier im GSF statt.

Das sollte noch angemerkt werden.

und damit das so bleibt...

den Egoismus mal etwas hinten an stellen.

Bearbeitet von Lambrookee
Geschrieben (bearbeitet)

Die Bremsleitung ist m.E. beim TÜV nicht (mehr) eintragungsfähig. Nicht "modular" sondern billige "Meterware".

Ich würde auch nicht davon ausgehen, daß die Chose automatisch besser bremst, als eine gute Trommelbremse.

Modulare mit ABE kann ich billiger besorgen. Brauch nur die Maße. Siehe Link in der Signatur.

Bearbeitet von Tupamaro
  • 3 Wochen später...

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