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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

ich meine damit den Hauptscheinwerfer (Abblend- u. Fernlicht) mit gelber Streuscheibe. Das WWW scheint sich in dieser Frage nicht einig zu sein. Von "nur erlaubt für Zusatzscheinwerfer (Nebelfunzel)" bis hin "erlaubt, wenn mit E-Prüfzeichen" habe ich alle möglichen Antworten gefunden.

Fährt jemand mit gelbem Scheinwerfer (il-)legal und was sagt der TÜV und die Rennleitung dazu?

Wäre für mich interessant zu erfahren.

 

Cheers  :cheers:

Geschrieben

Nebel erlaubt, Hauptscheinwerfer nicht. Die Polizei hat das bei mehreren Kontrollen bisher nie interessiert, weder in Deutschland noch in Österreich. Und ich fahre nahezu alle Roller mit gelben Scheinwerfern.

Geschrieben

Ich fahre ebenfalls mit gelben Scheinwerfer und es hat noch nie jemanden interessiert, allerdings ist der Roller in Belgien zugelassen, daher wird Dir das vermutlich wenig helfen :-D

Geschrieben

Die Rechtslage ist wie gesagt eindeutig (nicht erlaubt bei Abblend- und Fernlicht, erlaubt als zusätzliche Nebelscheinwerfer). Praktisch hat sich für mein gelbes Abblendlicht noch kein Polizist interessiert, gleichwohl bin ich im eigenen Interesse so gesetzestreu, bei der HU mit weißem Licht vorzufahren, damit die Plakette nicht verweigert wird.

Geschrieben

Da gibt es keine 2 Meinungen. Nicht erlaubt.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

Absatz 1

Gab's da nicht noch eine Abgrenzung bzgl. EZ? (Achtung gefährliches Halbwissen)

Aktuell fahre ich in der T5 eine gelbe Bilux mit E-Nr. http://www.spahn.de/htdocs/index.php?Gl%C3%BChlampe+12V+45%2F40W+P45t+ASY+Gelb&page=productDetails&productNo=G45152-70000&pageType=&source=10111

Falls der Herr Wachmann unterwegs mal meckern sollte, habe ich vorsichtshalber eine weiße Ersatzbirne im Handschuhfach.

Meine subjektive Meinung ist, man wird mit dem gelben Licht besser wahrgenommen im Verkehr, dafür riskier ich dann gerne ein Knöllchen.

Geschrieben

@ Tyler Durden:

Das ist u.a. auch eine Antwort aus dem WWW gewesen. Ich denke aber, das die Antwort von matzmann schon die rechtlich relevante ist.

 

An Alle: Danke für die Antworten.

 

Cheers  :cheers:

Geschrieben

Also bei mir ist es so gesehen auch illegal , aber erst auf den zweiten blick bei ner Kontrolle.ich hab nen klarglas scheinwerfer mit prüfzeichen.den mit gelber scheinwerfer folie überzogen.ist schön gelb , schön illegal aber mit prüfzeichen.hat nicht mal den tüv gejuckt

Geschrieben

Also bei mir ist es so gesehen auch illegal , aber erst auf den zweiten blick bei ner Kontrolle.ich hab nen klarglas scheinwerfer mit prüfzeichen.den mit gelber scheinwerfer folie überzogen.ist schön gelb , schön illegal aber mit prüfzeichen.hat nicht mal den tüv gejuckt

Was hast du da für eine Folie verwendet?

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