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Lenkerendenblinker an PX Lusso Elestart


Preben

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

bräuchte mal eure Hilfe. Ich bin dabei meine PX umzugestalten. Dabei kommen auch Lenkerendenblinker dran.

Jetzt meine Frage: brauche ich zwingend ein neues Blinkerrelais oder kann ich das alte behalten? Die selbe Frage zum Blinkerschalter. Neu oder geht das mit dem Alten?

Die hinteren Backen kommen weg und werden ersetzt durch Blinkerfreie Backen.

Ziehe ich einfach die Kabel der vorderen Blinker nach oben, durch das Lenkerrohr und verbinde dies mit den Hela Blinkern?

Jetzt schon mal danke für eure Antwort.

 

Gruß Preben

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Je nach Hubraum und Baujahr deiner Lusso kann es sein, dass der TÜV da beim nächsten Termin nicht mitspielen will. Auch dürfen sich die üblichen Lenkerendenblinker nicht mitdrehen, was etwas Aufwand bedeuten kann. Würde ich vor Baubeginn mal checken.

Je nach Art deiner Lusso - Elektrik brauchst du entweder nur ein neues Relais; kann aber sein, dass du auch noch Änderungen an Schalter und Kabelbaum vornehmen musst.

Ach ja: Hela baut Ketchup; die Blinker kommen von Hella....

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Hi,

also mal abgesehen von der TÜV Sache. Ab BJ´87 brauchst auch hinten Blinker

 

Bei mir hab ich das so gemacht...(ohne Estart)

Das grüne original Blinkrelais funktioniert. Die Nachbauten div, Shops nicht.

Blinkerschalter bleibt der alte.

Die Kabel von den vorderen Blinkern einfach durchs Schalt/Gasrohr ziehen. "eigentlich" dürfen sich die Gläser nicht mitdrehen, da hat t4 recht, aber bei mir hats bisher keinen gestört.

Die frage ist, wieviele Prüfer wissen das und welchen bekommst du.

Die Kabel für die hinteren Blinker bleiben isoliert im Rahmen liegen.

Bearbeitet von snukams
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Könnte mir vorstellen, dass das mit dem (aktuellen) EG-Recht zu tun hat, welches (ab EZ ´87? Halbwissen ...) 2 Blinker pro Fahrzeugseite vorschreibt. Und entsprechend dürfte der Beipackzettel der aktuellen Hel(l)a-Lenkerendenblinker selbige vermutlich nur als vorne zu verwendende Blinker bei gleichzeitigem Vorhandensein hinterer Blinker ausweisen.

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Könnte mir vorstellen, dass das mit dem (aktuellen) EG-Recht zu tun hat, welches (ab EZ ´87? Halbwissen ...) 2 Blinker pro Fahrzeugseite vorschreibt. Und entsprechend dürfte der Beipackzettel der aktuellen Hel(l)a-Lenkerendenblinker selbige vermutlich nur als vorne zu verwendende Blinker bei gleichzeitigem Vorhandensein hinterer Blinker ausweisen.

 

 

btw braucht man erst ab 1.1.1989 4 Blinker...   ( bzw zu den Lenkerblinkern hinten ebenfalls )

 

1987 hat damit überhaupt nix zu tun...

 

 

... doch ... ;-):-D

 

[KLICK]  (Seite 7)

 

 

Das muss wenn, dann mit der Bauartprüfung / der ABE zu tun haben.

Sonst wäre Matzmanns Ergänzung überflüssig:

 

Streng genommen brauchst du bei den "Hella" Blinker die aktuell neu verkauft werden immer hintere Blinker auch vor Bj.87. Fällt kaum jemandem auf, aber du siehst es lauern einige Fallstricke.

 

Ich vermute, die neuen Blinker haben eine e-Prüfnummer für Fahrtrichtungsanzeiger vorne und müssten eine Wellenlinie oder sowas haben, wenn man sie nach altem Recht auch für Abstrahling nach hinten nutzen möchte.

 

Rischtisch?

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Ich vermute, die neuen Blinker haben eine e-Prüfnummer für Fahrtrichtungsanzeiger vorne und müssten eine Wellenlinie oder sowas haben, wenn man sie nach altem Recht auch für Abstrahling nach hinten nutzen möchte.

 

Rischtisch?

 

Genau, ist sowohl bei den Ochsenaugen so als auch bei den "Vespa" "Hella"s.

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Veto!

Ich hab hier Bilder von fein säuberlich sortierten Kartönchen in akkurat geordneten Lagerregalen.

Da ist definitiv kein Haufen zu sehen.

Die Rita, die ich einst besucht hatte, 6 oder 7 Jahre her, wollte mir einen Rallykoti verkaufen. 2 oder 3 hätten da sein sollen. Wir haben keinen gefunden...

Das Lager blieb im Kopf.

Bearbeitet von sucram70
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link gayt nich  :-D

 

 

Stimmt. Als ich den Beitrag schrob war da aber einer. Ich hab mal gegoogelt; da scheint jetzt nur noch ein Mobil-Link bei der Dekra zu existieren.

 

Egal: der Text lautet dort jedenfalls

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden

Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen

angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In

Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ

vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit

solchen FRA ausgerüstet sind.

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