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Geschrieben

Hallo

 

Wer kennt sich aus mit einem Import von ACMA Vespa in die CH?

 

Folgendes: Ich hätte die Möglichkeit, eine ACMA Vespa 125, Jg 1954, Motor und Chassisnr. 102867 zu kaufen. Die Vespa wurde in Frankreich zugelassen und fand nun ihren Weg nach Deutschland. Die Fahrzeugpapiere sind nicht vorhanden (was sicher zu Problemen führen kann und mich auch noch überhaupt von einem Kauf abhielten). Es besteht ein Kaufvertrag sowie ein "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem §21 StVZO" vom TÜV Süd vom 13.08.2015. Also frisch ab Tüv.

 

Diejenigen aus der Schweiz wissen nun, dass die MFK keinen Pfifferling auf ein Tüv Gutachten gibt, also schlichtweg, es ist für den Import nutzlos. Ich weiss bereits, dass ich zum Einlösen in der Schweiz gegen Gebühr eine Herstellerbescheinigung über die Ofrag beantragen sowie natürlich das Gefährt verzollen muss. Gemäss MFK ist eine Zulassung ohne den Fzg Ausweis fast ausgeschlossen.

 

Fragen:

 

- Kennt sich jemand aus beim Beschaffen von Fzg Ausweisen in der Grande Nation (also Frankreich) aus? Welche Schritte, Kosten, Zeitspanne?

- Kann das Erlangen der Herstellerbescheinigung ein Problem werden oder gibt es die Möglichkeit vorab einen Check zu machen, ob man diese wirklich erlangen kann?

 

Für Sachdienliche Hinweise bin ich äusserst dankbar.

Geschrieben

war hier doch letztens was, das Fzg die nicht über den off CH Importeur in die Schweiz kamen nicht in der Schweiz zulassungsfähig sind/sein sollen... 

Geschrieben

Ohne Papiere ist immer Kaka. Aber ich weiss das der Verwaltungsapparat von Frankreich extrem aufwendig ist. Wenn ich nur schon denke, wie aufwendig es in de CH ist, sehe ich da schwarz. Zudem ist mein Französisch gleich null.

Es ist schon so, dass Fzg die früher nie in die CH importiert wurden als sehr problematisch zu betrachten sind. Das stellt sich die Frage, warum wurden sie nie importiert? Wenn der Wert für Abgas o Lärm dieses Modells damals zu hoch war, kann mans vergessen.

So viel ich weiss, sind aber 125er ACMA Vespas in der CH zugelassen, das wäre also das kleinere Problem.

Geschrieben

war hier doch letztens was, das Fzg die nicht über den off CH Importeur in die Schweiz kamen nicht in der Schweiz zulassungsfähig sind/sein sollen... 

ja, aber nur, wenn jünger wie 30 jahre, so weit ich weiss...

Geschrieben

gemäss MFK könnte ich für dieses Modell über die Ofrag, offizieller Importeur eine Herstellerbescheinigung beantragen. Diese würden die Daten nach Italien senden wo abgeklärt wird, ob es sich tatsächlich um eine Vespa handelt oder ob sie eine Fälschung ist (hat ja angeblich etliche Kopien aus Indien im Umlauf, aber alle ohne Papiere angepriesen).

Geschrieben

Naja, was heisst billig. Der Verkäufer möchte €4000.--, unrestauriert aber ab Tüv. O-Lack ist arg gebeutelt, aber noch vorhanden. Inklusive dem originalen Aufkleber wegen den "Einfahrvorschriften" sowie den zwei Nummernschilder vorne auf dem Kotflügel. Ich denke, wenn ein Fahrzeugausweis vorhanden wäre, wäre der Preis ok.

Geschrieben

...nochmal: Es gibt doch genug Kisten die von D nach CH gebraucht importiert wurden und dann - da sie D-Papiere hatten - in CH zugelassen werden konnten.

Wenn dein Verkäufer die Kiste in D noch schnell zulässt (er hat ja ein ZÜV Gutachten), hat sie D Papiere und sollte für dich doch einigermaßen normal nach CH importierbar sein.

Geht das nicht?

Gruß

Jan

Geschrieben

...da wird sich doch sicher ein GSFler in D finden, dessen Zulassungsstelle keine Backen bei Scheunenfund in D ohne Papiere mit Kaufvertrag macht...bei uns geht es leider nicht so einfach!

Gruß

Jan

Geschrieben

Naabend,

 

Ohne Papiere wirds nix mit einfach zulassen in der CH.

Tüv Gutachten etc. ist nicht ausreichend.

Wenn du das Nummernschild der ACMA hast, dann in Frankreich damit Duplikat beantragen, dann passt es.

Du musst die 1.Inv setzung belegen, das bekommst Du nur in Frankreich.

Piaggio interessiert das nicht, wenn es sich um ACMA handelt.

OFRAG wird dir nur bedingt weiterhelfen können, nur wenn das genannte Modell offiziell von der OFRAG damals importiert wurde.

Älter wie 30 Jahre macht es nur einfacher, wenn es sich um ein vetreranentaugliches Fahrzeug handelt.

Aber auch hier gilt, ohne Papiere wird das nicht so ohne weiteres gehen.

FIVA Ausweis kann helfen, aber auch da spielen einige Kantone nicht mehr mit.

 

 

Zulassen in D, dann offiziell kaufen und du kannst die ACMA dann ordnungsgemäss importieren, verzollen und dem technischen Dienst der StVA vorstellen.

Beachte bei D-Papieren, Teil 1 & 2 plus Nummernschild, oder ordentliche Abmeldebescheinigung.

 

Der VESPACLUB SCHWEIZ hat auf seiner Homepage ausreichend Infos, für Fragen gibts auch Möglichkeiten

 

http://www.vespaclub.ch/site/technik/mfk.php?nav=6

 

 

Ciao André

Geschrieben

Danke Ralpf

 

Muss mich durch dieses Dokument mal durcharbeiten und versuchen es zu verstehen. Darin liegt wahrscheinlich auch die Krux, dass man es auch auf verschiedene Arten auslegen kann

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

hallo powerlotus

 

Fahrzeuge die nachweislich älter als 30 Jahre sind, können in der Schweiz ohne Fahrzeugpapiere zugelassen werden. (auch wenn die blaukittel auf der mfk immer mal wieder was anderes sagen). ich mache das regelmässig. 

 

http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2014-02-27_2418_d.pdf

 

lgr

Hoi Ralph,

 

kannst du das mal näher beschreiben? Durch das Dokument bin ich noch nicht wirklich durchgestiegen.

Hab eine VBB an der Hand, allerdings auch ohne Papiere. Die müsste ich ohne Dokumente verzollen und einlösen. Würde mich interessieren wie das gehen kann.

 

Christoph

Geschrieben (bearbeitet)

ok liebe schweizer, aufgrund häufiger anfragen ich schreib ich es mal hier rein:

 

für fahrzeuge vor 1971! kann man mit der chassis nummer raus finden

 

1.) Fahrzeug verzollen. dann bekommt man vom zoll das Formular 13.20A. das ist die grundlage

2.) mit 13.20A und unterlagen, die das baujahr belegen, sowie technischen daten (3.1 letzter Absatz) und oben verlinktem dokument aufs stva gehen. dort zum halllenchef/ chefexperten und die dokumente präsentieren. wenn er nach fahrzeugpapieren verlangt, dann eben erklären, dass man keine hat und dass im dokument steht, dass es auch ohne geht (2.2). gewisse Experten geben sich damit zufrieden. andere wollen eine bestätigung vom hersteller oder importeur. falls das so ist, mail an die ofrag. die bestätigen aufgrund der chassis nummer das baujahr und falls das fahrzeug in der Schweiz typengeprüft war, bestätigen die das auch gleich. nennt sich dann übereinstimmungserklärung.

3.) zurück zur mfk, dem chef nochmals alles zeigen und dann gibts einen mfk termin

 

das wars!

 

Fahrzeuge nach 1971: nur solche importieren, die in der Schweiz typengeprüft sind! oder mindestens der motor. dann kann die ofrag eine übereinstimmungserklärung machen. sonst müsst ihr lärm und abgaswerte selbst nachweisen. macht das dtc in vauffelin und das kostet RICHTIG geld

 

cheers ralph

Bearbeitet von ralph
  • Like 1
  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo zusammen

 

Ist zwar ein alter thread aber ich habe eine kleine frage. 

 

Ich hab ne acma erworben die bereits in die schweiz importiert wurde vor einigen jahren, dazu hab ich das immatrikulations papier aus Frankreich, dss sollte ja sozusagen der Fahrzeugausweis sein. 

 

Die vespa wurde bis jetzt aber nie in der schweiz eingelöst bzw vorgeführt deshalb auch kein CH Ausweis. 

 

Kann ich mit dem Franz. Papiert bei der MFK vorbeigehen und die stellen mir einen Ausweis aus? 

Geschrieben

 Informier dich bei der MFK ob dein Modell typ bereits schon mal in der CH eingelöst war. Dann sollte es eigentlich keine größeren Probleme geben.  Wenn nicht stehst du vor einem größeren Problem. Dann würde es je nachdem eine Einzelabnahme brauchen.

Aber am besten ist es, wenn du mal der MFK mailst/anrufst/vorbei gehst. Der Hallenchef kann dir dann sicher die nötigen Informationen geben.

Immerhin hast du die F Zulassung.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Powerlotus:

 Informier dich bei der MFK ob dein Modell typ bereits schon mal in der CH eingelöst war. Dann sollte es eigentlich keine größeren Probleme geben.  Wenn nicht stehst du vor einem größeren Problem. Dann würde es je nachdem eine Einzelabnahme brauchen.

Aber am besten ist es, wenn du mal der MFK mailst/anrufst/vorbei gehst. Der Hallenchef kann dir dann sicher die nötigen Informationen geben.

Immerhin hast du die F Zulassung.

Ja werde mal per Mail anfragen, was ich nun auch noch komisch finde auf der Vespe steht ja auf dem Motor die nummer dann auf dem Schildchen am Beinschild und unter der Vergaserklappe dieselbe nummer. Vergleich ich die mit dem Immitrikulations Papier stimmt da die fünfte Ziffer nicht überein anstatt eine 4 steht da im Ausweis eine 6..... :( evtl ein Schreibfehler der mir die Sache wohl nicht einfacher macht...

Geschrieben

Wie schon oben erwähnt ist die Grundvoraussetzung dass du das Verzollungsformular 13.20A hast. Ohne geht gar nichts. Wenn nicht, zum Zoll fahren mit allen Unterlagen die du hast (Quittung vom Kauf, originale Fahrzeugpapiere usw.). Dort wird dir das Formular gegen Gebühr ausgestellt. dann siehe unter 2. oben im post von Ralph. Originale Fahrzeugpapiere hast du ja anscheinend. Wichtig ist aber, dass du technische Unterlagen über das Fahrzeug hast, welche der Experte bei der Prüfung unbedingt haben muss, da diese Vespas in der Schweiz nie verkauft wurden. Habe das gleiche Prozedere vor Jahren mit einer GL 150 gemacht.

Habe sie ohne Papiere verzollt gekauft, bekam diese dann aber über die Präfäktur des Departements, das das originale Kontrollschild noch am Fahrzeug war.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb vesparazzo:

Wie schon oben erwähnt ist die Grundvoraussetzung dass du das Verzollungsformular 13.20A hast. Ohne geht gar nichts. Wenn nicht, zum Zoll fahren mit allen Unterlagen die du hast (Quittung vom Kauf, originale Fahrzeugpapiere usw.). Dort wird dir das Formular gegen Gebühr ausgestellt. dann siehe unter 2. oben im post von Ralph. Originale Fahrzeugpapiere hast du ja anscheinend. Wichtig ist aber, dass du technische Unterlagen über das Fahrzeug hast, welche der Experte bei der Prüfung unbedingt haben muss, da diese Vespas in der Schweiz nie verkauft wurden. Habe das gleiche Prozedere vor Jahren mit einer GL 150 gemacht.

Habe sie ohne Papiere verzollt gekauft, bekam diese dann aber über die Präfäktur des Departements, das das originale Kontrollschild noch am Fahrzeug war.

 

 

Dieses 13.20A Habe ich leider nicht, dann wohl ab zum Zoll (Wollen die eigentlich am Zoll das Fahrzeug sehen? Bzw muss die Vespe dabei sein ?), jedoch frage ich mich gerade betreffen dieser nummer die auf dem Ausweiss an fünfter Stelle eine andere Ziffer hat als an den 3 Stellen auf der Vespa. Wenn ich die vom Immatrikulations Formular übernehme auf das 13.20 stimmts dann wieder nicht überein.....shit....

 

 

Ja das Originale Kontrollschild habe ich auch noch dran, hast du nen Link zu diesem Präfäktur des Departements?

 

Danke Dir!

Bearbeitet von Squalor
Geschrieben

Die letzten 2 Ziffern auf dem Schild bezeichnen das Departement in welchem das Fahrzeug zugelassen war. Findest du hier:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Département

 

wenn du dann "préfecture XX" auf google suchst kommst du auf die entsprechende Seite. Du musst allerdings der französischen Sprache mächtig sein um Informationen zu erhalten.

Aber da du ja schon Papiere aus Frankreich hast wird dies nicht nötig sein. aber das mit den nicht übereinstimmenden Ziffern könnte evtl. ein Problem sein

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