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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 5 Stunden hat freddykrger folgendes von sich gegeben:

@Disco

Den Spannungsregler brauche ich doch trotzdem oder? Zwecks Lampen und so.

Nö. Das brauchen die anderen Modelle ohne Regler ja auch nicht.

Kannst natürlich einen verbauen und den ja in den Tankraum verbauen, oder auch im Motorraum.

Ist ja nicht so groß.

Geschrieben
Am 18.8.2020 um 12:10 hat gucci folgendes von sich gegeben:

Sodele, bin nun auch Besitzer einer MV GT160. War noch bis vor Kurzem in Österreich beheimatet und ist jetzt im Ländle. Danke an dieser Stelle PatM :cheers:

Die alte Dame läuft und fährt soweit und soll auch schnell zugelassen werden. Laut Papieren Baujahr 1973.

VIN lautet 09C-802155

Motor 09M-801276

Keine Zierleisten auf der Backe, dafür auf dem Kotflügel.

120km/h Tacho

Nur "Elektronic" Schritzug auf der linken Seitenhaube ohne Dekorstreifen auf dem sonstigem Roller

Beinschildemblem ohne GT

Bremspedal der Frühen Smallframes

Rücklicht mit "Dach"

Ist das soweit stimmig? Blau scheint wohl mal Überlackiert worden zu sein, aber schon >10 Jahre zurückliegen. Könnte mal orange gewesen sein.

 

 

Da mir der Direktsauger der MV extremst gefällt von der Charakteristik, werde ich daran festhalten. Zylinder wird mit GS-Kolben auf 61mm gebracht. Kopf ggfs. einen vom 166er, liegt noch da. Was für Möglichkeiten bei der Kurbelwelle gäbe es denn? Hab bisher nur die 57er Tameni beim SC gefunden. In 60mm gibt es wohl nichts passendes. Vergaser dann 21er CP oder so Ähnlich. Zündung wollte ich bei Femsa bleiben. 

Auspuff passen wohl die Smallframe PX Töpfe, haben dann aber das Endrohr auf der falschen Seite...

Was für Setups sind bei euch unterwegs? Hat wer den M1XL adaptiert?

das einiges nicht stimmig ist, haben andere ja schon geschrieben.

Kannst ja mal den Tank ausbauen und schauen ob da noch O-Lack zu sehen ist.

CP23 kann man adaptieren. 60er Welle gibt es von SIP, dann ist aber nix mehr mit Femsa.

Wenn du einen M1XL auftreiben kannst, dann wäre das cool. Den gibt es meines Erachtens ja leider nicht mehr.

Den wollte ich eigentlich mal verbauen.

Auspuff gibt es einen SIP Road für spanische Modelle.

Geschrieben

Hab den Spannungsregler jetzt unter der Backe verbaut. Wo er bei den PXen auch sitzt.

Denke die Löcher mach ich beim Rückbau eben zu. Der PX Motor soll schon auf nicht absehbare Zeit rein und falls ich sie mal zurück baue wird eh lackiert. Meine ist mal „spanisch“ lackiert worden. So bekam ich sie aber schon.

 

Im Winter widme ich mich dann dem Ori Motor eventuell mal. Sip Road war eh schon verbaut und den CP Stutzen von hier hab ich auch. Denke mit überarbeitetem Zylinder kann der Motor schon Spaß machen.

 

 

Edit sagt noch:

@Discotizer303

 

Den M1XL gibts doch beim Sip auf Lager. Oder gibt es da Unterschiede?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden hat freddykrger folgendes von sich gegeben:

Hab den Spannungsregler jetzt unter der Backe verbaut. Wo er bei den PXen auch sitzt.

Denke die Löcher mach ich beim Rückbau eben zu. Der PX Motor soll schon auf nicht absehbare Zeit rein und falls ich sie mal zurück baue wird eh lackiert. Meine ist mal „spanisch“ lackiert worden. So bekam ich sie aber schon.

 

Im Winter widme ich mich dann dem Ori Motor eventuell mal. Sip Road war eh schon verbaut und den CP Stutzen von hier hab ich auch. Denke mit überarbeitetem Zylinder kann der Motor schon Spaß machen.

 

 

Edit sagt noch:

@Discotizer303

 

Den M1XL gibts doch beim Sip auf Lager. Oder gibt es da Unterschiede?

Nur noch für 80er Gehäuse, soweit ich gesehen habe. Es ist das Kit mit Membran gefragt. Das mit allem Pipapo.

Ah!! Habe gerade noch einmal geschaut. Anscheinend gibt es den M1XL wieder für Smallblockgehäuse.

Bearbeitet von discotizer303
Geschrieben
vor 9 Stunden hat freddykrger folgendes von sich gegeben:

Ja der war lange aus. Den wollte ich auch mal drauf machen. Habs aber dann gelassen.

mit dem M1XL ist das halt ein ganz schöner Aufriss. Die originale Kurbelwelle gibt da wohl auch

nur begrenzt Möglichkeiten in punkto Leistung.

Geschrieben

Ja das dachte ich mir schon, darum hab ich das erstmal verworfen. Kommt jetzt ein PX Motor rein und ne PK Gabel.

Dann hab ich eine Menge Zeit das alte zu überholen und zu verbessern.
Wichtig ist mir da nur dass die GT sich dann problemlos wieder auf Ursprung bauen lässt.

Geschrieben
Am 22.8.2020 um 20:11 hat discotizer303 folgendes von sich gegeben:

das einiges nicht stimmig ist, haben andere ja schon geschrieben.

Kannst ja mal den Tank ausbauen und schauen ob da noch O-Lack zu sehen ist.

CP23 kann man adaptieren. 60er Welle gibt es von SIP, dann ist aber nix mehr mit Femsa.

Wenn du einen M1XL auftreiben kannst, dann wäre das cool. Den gibt es meines Erachtens ja leider nicht mehr.

Den wollte ich eigentlich mal verbauen.

Auspuff gibt es einen SIP Road für spanische Modelle.

Thema Stimmigkeit: Unter dem Blau war Sie mal orange, und orange waren ja nur GT's. Das passt dann auch zur Fahrgestellnummer beginnend mit 8xxxxx.

Bei der Kurbelwelle gibt es ja nu wenig Optionen. Bei ner 60er muss dann auch eine andere Zündung und Kupplung dazu.

Gute 100 und Potential für 110 sollten schon drin sein. 

Geschrieben
vor einer Stunde hat gucci folgendes von sich gegeben:

Thema Stimmigkeit: Unter dem Blau war Sie mal orange, und orange waren ja nur GT's. Das passt dann auch zur Fahrgestellnummer beginnend mit 8xxxxx.

Bei der Kurbelwelle gibt es ja nu wenig Optionen. Bei ner 60er muss dann auch eine andere Zündung und Kupplung dazu.

Gute 100 und Potential für 110 sollten schon drin sein. 

es gab auch ganz wenige 160er in Orange. Das war aber vom Ton her ein wenig heller als das der GT.

Ist aber Halbwissen. Habe nur Bilder gesehen.

Am einfachsten ist natürlich doch ein PX-Motor. Ansonsten halt M1XL.

Diese Welle müsste auch passen:

https://www.sip-scootershop.com/de/products/rennwelle+mazzucchelli+for+sip+_45131000

Geschrieben
On 6/25/2020 at 10:18 PM, discotizer303 said:
On 6/25/2020 at 9:51 PM, Baujahr1975 said:

heißt das, es gibt die Möglichkeit dieses Eintrags "ohne Fahrtrichtungsanzeiger" nicht mehr ?   

FahrzeugscheinMV160.jpg

Nö. Kannst ja mal Christel Mess fragen, wie sie das bei ihrer 180SS gedeichselt hat.

@salvatorescilaci eingetragen habe ich meine Lenkerendblinker nicht. Sind halt dran.

Mancher TÜVer möchte halt Blinker sehen, anderen ist das wurscht. Wobei die wurschtigen immer weniger werden.

 

Frage an die Experten:

 

Ich verstehe, dass es fast unmöglich geworden ist "OHNE FAHRTRICHTUNGSANZEIGER" eintragen zu lassen. Ich möchte es dennoch nicht unversucht lassen. Mein Verständnis ist, dass die Eintragung im TÜV Bericht §21 "OHNE FAHRTRICHTUNGSANZEIGER" die Grundvoraussetzung ist, um dann bei der Zulassungsstelle eine Grundlage zu haben, dies in den Fahrzeugbrief respektive Fahrzeugschein zu übernehmen. Es scheint, dass ohne Eintragung im TÜV Bericht gar nichts geht. Ist das so korrekt?

 

Meine ital. 160 GS 1. Serie ist eine mit einer ganz frühen (5xxx) Fahrgestellnummer. Sollte ich vielleicht beim TÜV argumentieren, dass die ganz frühen GS 160er schon aus 1961 waren?

 

 

 

Geschrieben

Der Tüv muss dir die unverhältnismäßigkeit belegen bzw bestätigen. Bei mir im Umfeld macht das niemand.
Und es ist dann noch nicht klar ob das LRA eine Sondergenehmigung erteilt.

Soweit waren meine Infos hierzulande in Bayern. Die LRA sollen ja sehr unterschiedlich agieren.

Jetzt sind halt Lenkerendenblinker dran. Fühlt sich gerade Nachts doch sicherer an muss ich gestehen.

Geschrieben (bearbeitet)

@italoroller steck einfach die Motogadget Blinker (gibt's bei AliExpress für unter 10€) rein, Lichtschalter umbauen zum Blinken, 12 Volt Batterie aus dem RC Bereich und bissl Kabel und schon blinkt es - Grüße Max

Bearbeitet von maxmarra
Vertippt
Geschrieben
vor einer Stunde hat italoroller folgendes von sich gegeben:

 

Frage an die Experten:

 

Ich verstehe, dass es fast unmöglich geworden ist "OHNE FAHRTRICHTUNGSANZEIGER" eintragen zu lassen. Ich möchte es dennoch nicht unversucht lassen. Mein Verständnis ist, dass die Eintragung im TÜV Bericht §21 "OHNE FAHRTRICHTUNGSANZEIGER" die Grundvoraussetzung ist, um dann bei der Zulassungsstelle eine Grundlage zu haben, dies in den Fahrzeugbrief respektive Fahrzeugschein zu übernehmen. Es scheint, dass ohne Eintragung im TÜV Bericht gar nichts geht. Ist das so korrekt?

 

Meine ital. 160 GS 1. Serie ist eine mit einer ganz frühen (5xxx) Fahrgestellnummer. Sollte ich vielleicht beim TÜV argumentieren, dass die ganz frühen GS 160er schon aus 1961 waren?

 

 

 

Spar dir die Zeit und Energie und investiere diese in die Nachrüstung von Blinkern.

Mittlerweile gibts da wirklich billige Lösungen ohne Zündung und Kabelbaum ändern zu müssen,

siehe vorgeschlagene Lösung oben z.B.

Ist schon Ewigkeiten her wo diese Austragungen vom TÜV noch gemacht wurden,

(deine Briefkopie ist von 1998!)

und selbst dann wurde dies oft von der Zulassungsstelle nicht anerkannt und die haben die Fraz trotzdem eingetragen. 

(Selbst im Bekanntenkreis damals erlebt, hat sich den A... aufgerissen das der TÜVler die Austragung noch macht,

und die Zulassungsstelle zeigte im dann die lange Nase)

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden hat x003 folgendes von sich gegeben:

Spar dir die Zeit und Energie und investiere diese in die Nachrüstung von Blinkern.

Mittlerweile gibts da wirklich billige Lösungen ohne Zündung und Kabelbaum ändern zu müssen,

siehe vorgeschlagene Lösung oben z.B.

Ist schon Ewigkeiten her wo diese Austragungen vom TÜV noch gemacht wurden,

(deine Briefkopie ist von 1998!)

und selbst dann wurde dies oft von der Zulassungsstelle nicht anerkannt und die haben die Fraz trotzdem eingetragen. 

(Selbst im Bekanntenkreis damals erlebt, hat sich den A... aufgerissen das der TÜVler die Austragung noch macht,

und die Zulassungsstelle zeigte im dann die lange Nase)

 

 

Bei meiner GT sind die Blinker nicht ausgetragen, sondern überhaupt nicht erwähnt.

Brauche ich dann welche?

Geschrieben

Keine Ahnung

Versäumnis vom TÜV Prüfer?

Gesetzlich sind sie ja seit 1961 vorgeschrieben,

nur weil sie nicht in den Papieren stehen heißt es ja nicht das die in deinem Fall dann nicht nötig sind.

 

"Der Gesetzgeber legt dabei nicht nur die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers fest, sondern bestimmt auch Regelungen zum Einbau und der Beschaffenheit des Blinkers. Bereits seit 1961 sind Blinker, offiziell als Fahrtrichtungsanzeiger bezeichnet,gesetzlich vorgeschrieben.

 

Stellt sich die Frage ob das bei einer polizeilichen Kontrolle dir durchgehen lassen wird,

oder ob durch das fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen die "Betriebserlaubnis" erlischt und du ohne Versicherungsschutz unterwegs bist.

 

Ob dir das aber jemand hieb und stichfest zusagen oder verneinen kann????

 

 

 

Geschrieben

Bei mir sind sie in der Einzelabnahme und in den Papieren nicht erwähnt. Sind trotzdem zwingend vorgeschrieben.
Oft merkt es der Tüv Prüfer nicht oder denkt nicht dran bei der HU. Aber gesetzlich bräuchtest du welche.
Soweit war meine Info weil sie bei mir auch nirgends erwähnt waren und die Kiste beim Vorbesitzer immer Tüv bekam. Mein Tüvler sagte gleich dass es ohne Blinker keine HU gibt.

Geschrieben
4 hours ago, x003 said:

Bereits seit 1961 sind Blinker, offiziell als Fahrtrichtungsanzeiger bezeichnet,gesetzlich vorgeschrieben.

 

1961 sehe ich zum aller ersten Mal. Ist dies ein Schreibfehler? Bislang war in allen Dokumenten, die ich bislang gesehen habe, das Jahr 1962 angegeben, ab welchem Fahrtrichtungsanzeiger verpflichtend sind.

Geschrieben
vor 35 Minuten hat italoroller folgendes von sich gegeben:

 

1961 sehe ich zum aller ersten Mal. Ist dies ein Schreibfehler? Bislang war in allen Dokumenten, die ich bislang gesehen habe, das Jahr 1962 angegeben, ab welchem Fahrtrichtungsanzeiger verpflichtend sind.

Sagt Google, Copy & Pace 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
On 8/26/2020 at 6:32 PM, matzmann said:

Genau

 

 

A2D31B31-DA41-4AB3-896E-386BC38CD6A4.thumb.png.c03abdde23dd226449a59a48120437dc.png

 

Die buzzer.de Seite kannte ich bislang noch nicht. Ich habe den §54 (Fahrtrichtungsanzeiger) gefunden, allerdings nicht diese Ergänzungen. Wie hast Du diese gefunden? 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo an alle,

Es ist zwar richtig, dass in der StVZO all diese Dinge geregelt werden, jedoch darf man nicht vergessen, dass sich die in den letzten Jahrzehnten immer wieder geändert hat. Um sicher sein zu können, müsste man also immer in die jeweilige Fassung schauen, die zu dem Zeitpunkt gültig war, als Euer Roller seine ABE erlangt hat.

Wesentlich einfacher geht es hiermit:
Unter folgendem Link findet Ihr eine Broschüre zum Thema "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern". Diese beinhaltet alle Vorschriften und auch ab wann diese gegriffen haben. Die Prüfer aller Prüforganisationen nutzen sie als Nachschlagewerk.

https://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf

(auf Seite 19 könnt Ihr alles zum Thema Blinker an Krafträdern nachlesen)

Grüße, feboe

 

Bearbeitet von feboe
Geschrieben
vor einer Stunde hat italoroller folgendes von sich gegeben:

 

Die buzzer.de Seite kannte ich bislang noch nicht. Ich habe den §54 (Fahrtrichtungsanzeiger) gefunden, allerdings nicht diese Ergänzungen. Wie hast Du diese gefunden? 

 

 

 

 

72 STVZO, Übergangsbestimmungen.

Geschrieben
vor 9 Minuten hat feboe folgendes von sich gegeben:

Hallo an alle,

vielleicht kann ich etwas Klarheit schaffen. Es ist zwar richtig, dass in der StVZO all diese Dinge geregelt werden, jedoch darf man nicht vergessen, dass sich die in den letzten Jahrzehnten immer wieder geändert hat. Um sicher sein zu können, müsste man also immer in die jeweilige Fassung schauen, die zu dem Zeitpunkt gültig war, als Euer Roller seine ABE erlangt hat.

Wesentlich einfacher geht es hiermit:
Unter folgendem Link findet Ihr eine Broschüre zum Thema "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern". Diese beinhaltet alle Vorschriften und auch ab wann diese gegriffen haben. Die Prüfer aller Prüforganisationen nutzen sie als Nachschlagewerk.

https://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf

(auf Seite 19 könnt Ihr alles zum Thema Blinker an Krafträdern nachlesen)

Grüße, feboe

 

 

Das Ding ist aber auch nicht perfekt 8-), die aktuelle Fassung ist gut, in der davor waren doch noch einige Fehler drin. Die verlinkte ist ganz alt.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo "matzmann",

so viele Fehler hat die Broschüre auch wieder nicht und als Orientierung ist sie allemal gut.
Auch mit dem §72 StVZO werden hier die wenigsten glücklich, weil auch hier die jeweilige Fassung rausgesucht werden muss, in welcher z.B. auf die (KRAD-) Blinker eingegangen wird. 

Alt oder nicht. Ich denke man kann sich mit der Broschüre schonmal informieren und ist nicht ganz ahnungslos, wenn man mit "seinem" Prüfer ein vernünftiges Gespräch führt.

Schönes Wochenende,
feboe

Bearbeitet von feboe
Geschrieben (bearbeitet)
17 minutes ago, feboe said:

mit "seinem" Prüfer ein vernünftiges Gespräch führt.

 

Wenn es keine Papiere mehr gibt, auf welcher Grundlage entscheidet der Prüfer bei §21 Einzelabnehme ob EZ 02.1962 oder 11.1961 war?

Bearbeitet von italoroller
Geschrieben
vor 27 Minuten hat feboe folgendes von sich gegeben:

Hallo "matzmann",

so viele Fehler hat die Broschüre auch wieder nicht und als Orientierung ist sie allemal gut.
Auch mit dem §72 StVZO werden hier die wenigsten glücklich, weil auch hier die jeweilige Fassung rausgesucht werden muss, in welcher z.B. auf die (KRAD-) Blinker eingegangen wird. 

Alt oder nicht. Ich denke man kann sich mit der Broschüre schonmal informieren und ist nicht ganz ahnungslos, wenn man mit "seinem" Prüfer ein vernünftiges Gespräch führt.

Schönes Wochenende,
feboe

der Prüfer ist doch nicht das Problem. Die Zulassungsstelle ist es.

Geschrieben
vor 9 Minuten hat italoroller folgendes von sich gegeben:

 

Wenn es keine Papiere mehr gibt, auf welcher Grundlage entscheidet der Prüfer bei §21 Einzelabnehme ob EZ 02.1962 oder 11.1961 war?


Wenn Du gar keine Papiere mehr hast, wird die Sache knifflig.
Sollte die EZ nicht eindeutig sein, werden Tag und Monat der EZ in der Regel auf den 01. Juli festgelegt. Das Baujahr solltest Du aber nachweisen können. Vielleicht kriegst Du es ja hin, den Prüfer von 1961 zu überzeugen. Der wird aber mit Sicherheit in irgendeiner Form einen Nachweis sehen wollen...

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, feboe said:

Vielleicht kriegst Du es ja hin, den Prüfer von 1961 zu überzeugen.

 

Zumindest ist somit das Ziel festgelegt ...

Das mit dem 01. Juli verstehe ich.

Allerdings wurden zu diesem Zeitpunkt die 160 GS definitiv noch nicht produziert eher Q4 1961. Und mit meiner ganz niedrigen Fahrgestellnummer ist doch dann eine EZ im November oder Dezember 1961 zumindest nicht ausgeschlossen ...

Bearbeitet von italoroller

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