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Rechtsfrage Fahreugbrand bei Haftpflicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bräuchte mal die Hilfe von nem Versicherungsprofi.

Gestern Abend hat mich mein geliebter Fiat 126 verlassen.

Ich wollte mit dem Fahrzeug losfahren, habe den Zündschlüssel gedreht, orgelte drei bis vier Umdrehungen, dann knallte es laut. Ein Blick in den Rückspiegel zeigte gleich: Raus hier, der Motor brennt. Als ich raus war sah ich, das der Motorraum komplett unter flammen steht, konnte also auch nicht die Motorhaube öffnen um mit ner Jacke oder so zu löschen. Links und Rechts standen mit 20cm Abstand weitere Autos, also unter Zuhilfenahme von 2 Passanten und auf deren Idee hin die Handbremse los und Rückwärts mitten auf die Straße gerollt. Dann direkt die Feuerwehr angerufen. In den nächsten MInuten kamen dann die Nachbarn mit Wassereimern zur Hilfe,und kurz vor Eintreffen der Feuerwehr waren die Flammen aus. Die Feuerwehr hat dann nochmal großzügig ihren Wassertank durch mein Auto entleert.

Zur Klärung der Örtlichkeit, es handelte sich um eine öffentliche Strasse, Sackgasse mit Parkplätzen auf einer Seite und Bordsteinparkern auf der anderen Seite.

Während der Löschaktion fragte mich der Brandmeister wie ich versichert sei. Als ich ihm "Haftpflicht" sagte, wollte er mir unter sieben Siegeln was erzählen, dass ich genau überlegen muss ob ich schon gefahren bin oder Stand. Habe es im Zuge der Aufregung nicht kapiert was er mir sagen wollte, links Polizei am Fragen, rechts er am labern, vor mir nen Monatsgehalt am verbrennen. Habs einfach nicht verstehen gewollt, bzw. keinen Kopf dafür gehabt.

Jetzt muss ich natürlich mit der Versicherung quatschen und will mir nicht selber nen Grab schaufeln / auf den Feuerwehrkosten sitzen bleiben. Habe im Internet mal gegoogelt, aber auch da widersprüchliche Aussagen. Das Haftpflicht nur die Kosten die Fremden entstehen übernimmt ist klar. Aber was ist mit so einem Brandfall. Ist das eine Gefährdung von anderen Personen /Eigentümern gewesen die den Einsatz gerechtfertigter Weise zurVersicherungsleistung machen? Wenn ich das Auto in der Lücke gelassen hätte und weitere Autos hätten gebrannt wär der Fall ja klar gewesen.

Ich würde denken die Versicherung übernimmt auf jeden Fall den Feuerwehreinsatz. Wie ist es wirklich?

post-1005-0-39987700-1451924364_thumb.jp

Bearbeitet von sceleton
Geschrieben

Ich denke er meinte ob du eine Privathaftpflicht hast. Die Kfz.Haftpflicht tritt m.E. nur ein falls du gerade aktiv am Verkehr teil genommen hast. Ob das bei nicht anspringenden Motor bereits gegeben ist?

Geschrieben

Ah.

 

In die Richtung hätte seine Frage auch gehen können. Also das ich noch nicht am Verkehr teilgenommen habe und dann die Privathaftpflicht übernimmt. Die werden aber sowieso keine Schadenregulierung an meinem Fahrzeug vornehmen; denke ich.

 

Mir gibt das echt schwer zu denken was er gemeint haben könnte..

Geschrieben

Hmm. Soweit ich weiss zahlt einen Schaden, der z.B. durch das Öffnen einer Türe entsteht, die Privathaftpflicht. Den Fall hatten wir in der Familie kürzlich.

 

richtig. Bei solchen Schäden pfeift dir die KFZ Haftpflicht was :mad:

Geschrieben

Um etwas mehr "Sicherheit" in dein  Handeln zu bringen würd ich jetzt vielleicht mal 50€ für ne kurze Beratung beim RA investieren... Also wenn jetzt hier ne grössere Summe im Raum steht, weiß nicht was so ein Einsatz kostet?

 

Zumindest aber vielleicht bei deinem Versicherungsfritzen,die sind nach meiner Erfahrung pro Kunde unterwegs, bevor du erzählst wie es wirklich genau war, kannst ja mal "allgemein" fragen.

 

Wie man das am Besten jetzt darstellt für den Sachbearbeiter in der Versicherungszentrale

 

Alles andere wäre mir jetzt zu wage und je Versicherung und von Fall zu Fall unterschiedlich

Geschrieben (bearbeitet)

wenn du der versicherung sagst, dass gleich beim anfahren der brand entstanden ist, hast du ja schon am verkehr teilgenommen. so wärst du auf jedenfall auf der sicheren seite....

edddit sagt: die versicherung (kfz haftpflicht) muss den feuerwehreinsatz und die entstanden fremschäden regulieren

Bearbeitet von bigern
Geschrieben (bearbeitet)

Ob das bei nicht anspringenden Motor bereits gegeben ist?

Ist nicht der Startvorgang (das umdrehen des Schlüssels) schon eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs?

Kopf hoch,die Karre lässt sich doch wieder richten.

(Ich weine meinem 126er der mein erstes Auto war noch immer nach.)

Bearbeitet von RATTENMOPPET
Geschrieben

meine Versicherung zahlte alles als meine Ente durch nen Vergaserbrand abfackelte, passierte allerdings beim anbremsen an einer roten Ampeln nach einer Vollgasfahrt :-D

Geschrieben

wenn du der versicherung sagst, dass gleich beim anfahren der brand entstanden ist, hast du ja schon am verkehr teilgenommen. so wärst du auf jedenfall auf der sicheren seite....

edddit sagt: die versicherung (kfz haftpflicht) muss den feuerwehreinsatz und die entstanden fremschäden regulieren

Vorsicht, du hast dich vor der Abfahrt (also vor dem Umdrehen des Zündschlüssel) vom ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs zu Überzeugen.

AAAber (jetzt kommt der gute Part): Es ist die ordinäre Aufgabe der Feuerwehr Brände zu bekämpfen und Schaden von Sachwerten abzuwenden. Von da her könnte es gut sein, das gar keine Rechnung kommt. Wird zumindest bei uns so gehandhabt.

Geschrieben

So ist es bei uns auch, hättest Du grob Fahrlässig gehandelt also dafür gesorgt das die Karre abfackelt oder dazu beigetragen müsstest bei uns zahlen. So aber nicht. Bei uns ist dort der Ermessens Spielraum aber recht groß. Deine eigenen Löschversuche solltest Du aber nächstes mal nur mit geeignetem Gerät unternehmen.

Geschrieben

Vorsicht, du hast dich vor der Abfahrt (also vor dem Umdrehen des Zündschlüssel) vom ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs zu Überzeugen.

dass bezieht sich wohl eher auf reifendruck....ich glaube technische defekte im motorenraum sind damit nicht gemeint...

Geschrieben

Wir hatten hier mal den Fall, das ein Schrauber einen Lappen im Motorraum vergessen hat. Losgefahren, an der 2. Ampel brannte die Karre. Der hat das dann an der Einsatzstelle auch so von sich gegeben, ich meine der musste zahlen.

Geschrieben

 

Ich wollte mit dem Fahrzeug losfahren...

= "beim Betrieb" iSv. § 7 StVG. Du hast Deine Schadensminderungspflicht aus § 82 Versicherungsvertragsgesetz durch rufen der Feuerwehr und eigene Löschversuche ordnungsgemäß erfüllt. Damit tritt Ersatzpflicht der Versicherung aus § 83 VVG ein.

Alles gut und im einzelnen nachzulesen bei BGH Urteil v. 20.12.2006, Az. IV ZR 325/05.

Wenn Du`s nochmal schriftlich brauchst, schau in Jagusch/Hentschel, Kommentar StVG zu § 7 nach..

  • Like 3
Geschrieben

Deine Versicherung zahlt.... und Du wirst hochgestuft..... nicht anders als wenn Du einem gegen das Auto gefahren wärst...

mir ist mal der Ölfilter geplatzt..... hab dann 50M Ölspur gezogen.... direkt vor ner Tankstelle mit Autowerkstatt gestoppt...

um etwas Ölbindemittel gebeten....

was macht der Honk... er ruft die Feuerwehr..... Wache ca 100M entfernt... statt 2 Mann mit Eimer rücken die mit 2 Autos aus....

hat dann halt meine Haftpflicht gezahlt...(Betriebsgefahr des Fahrzeugs)

Rita

Geschrieben (bearbeitet)

Hast Du ne Rechtschutzversicherung?

 

-> die meißten Versicherungen bieten eine kostenlose telefonische Erstberatung in allen Rechtsfragen an

Bearbeitet von c_rath
Geschrieben (bearbeitet)

Die kosten für so einen Fw Einsatz kannst du bei deiner Stadt in der Gebührenordnung nachlesen.

Std satz Feuerwehrmann

Std satz Löschfahrzeug

Diese kosten übernimmt deine Haftpflichtversicherung.

Bearbeitet von Eckhard
Geschrieben

Ganz einfach:

Wenn das Auto geparkt ist und aufgrund einer Brandstiftung o.ä. anfängt zu brennen, kostet der Einsatz nichts.

Wenn das Fahrzeug im Betrieb, also während der Fahrt oder durch technischen Defekt anfängt zu brennen, zahlt der Verursacher/die KFZ Haftpflicht den Einsatz. Das Auto als Sache ist da der Verursacher.

Grundsätzlich ist der Einsatz der Feuerwehr kostenfrei. Da aber von einem KFZ im Straßenverkehr eine sog. Betriebsgefahr ausgeht, muss der Halter für Kosten der Gefahrenabwehr - in diesem Fall der Brandausbreitung, Schäden Dritter wie Straße, parkende KFZ nebenan oder der Umwelt - haftbar gemacht werden.

Das gleiche gilt für Ölspuren oder andere Einsätze die durch das KFZ verursacht werden.

Wenn du Glück hast und das ganze auf dem Dorf passiert ist, der Einsatzleiter der Löschgruppe Pusemuckl keine Lust auf nen Bericht an die Gemeindeverwaltung hat oder jene daraus keine Kostenpflicht erkennt - dann kommt nix.

Bei nem Einsatz in der Stadt durch eine Berufsfeuerwehr o.ä. wird sicherlich was kommen.

Ob du ne passende Ausrede findest die ausreicht um den Sachbearbeiter davon zu überzeugen das es sich NICHT um einen vom KFZ verursachten Brand handelt liegt an dir oder deinem Anwalt.

Leicht wird das allerdings nicht.. :-D

Was mich jetzt interessiert: stuft die KFZ Haftpflicht einen nach so einem Fall hoch?? Den Schaden hast du ja nicht Verursacht, sondern das KFZ.

Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen.

Geschrieben

 

Wenn das Auto geparkt ist und aufgrund Brandstiftung anfängt zu brennen kostet der Einsatz nichts.

 

 

halte ich für gewagt, die These. Ist ein Fall des Aufwendungsersatzes aus öffentlich-rechtlicher GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) und der Störerauswahl auf Kostenebene, vorrangig orientiert an Effektivität, also Leistungsfähigkeit. Bei Brandstiftung ist der Handlungsstörer regelmäßig weg. Bleibt nur noch der Zustandsstörer übrig, der bei dem - unbekannt verschwundenen - Brandstifter Regreß nehmen kann, wenn er ihn findet.

 

Die Argumentation, dass sich gerade NICHT die Betriebsgefahr des Fahrzeugs verwirklicht hätte, würde ich nicht empfehlen und der Versicherung überlassen..

Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich ist der Einsatz der Feuerwehr kostenfrei.

DAS IST NICHT RICHTIG!

Wenn du Glück hast und das ganze auf dem Dorf passiert ist, der Einsatzleiter der Löschgruppe Pusemuckl keine Lust auf nen Bericht an die Gemeindeverwaltung hat oder jene daraus keine Kostenpflicht erkennt - dann kommt nix.

HEUTE MÖCHTEN VIELE GEMEINDEN ODER KOMMUNEN DIE KOSTEN ERSETZT HABEN

Bei nem Einsatz in der Stadt durch eine Berufsfeuerwehr o.ä. wird sicherlich was kommen

DAS STIMMT

Bearbeitet von Eckhard
Geschrieben (bearbeitet)

WER ALLES GROSS SCHREIBT HAT NICHT AUTOMATISCH RECHT

Sicher gibt es nach Paragraph 41 im FSHG Kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr - eben wie dieser vom Topiceröffner.

Dies betrifft aber nur wenige, fast immer jene die durch Versicherungen gedeckt sind - Vorsatz natürlich nicht, aber das kann man sich ja denken.

Grundsätzlich trägt aber die Kommune die Kosten der Feuerwehr. Es soll nicht sein das der Bürger erst über eventuellen Kostenersatz nachdenken muss bevor er in einer Notlage die 112 wählt.

Bearbeitet von Schmied

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