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Rechtsfrage Fahreugbrand bei Haftpflicht


sceleton

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Grundsätzlich trägt aber die Kommune die Kosten der Feuerwehr.

Das stimmt nicht ganz....

 

Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeldlich, sofern nicht im Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist.

 

Die Gemeinden können Ersatz (und bei den knappen Kassen ,wird das oft gemacht) der ihnen durch den Einsätze entstandenden Kosten verlangen.......usw......

 

FSHG oder BHKG nachlesbar

 

Das beste ist aber sowieso einen RA einschalten.

Bearbeitet von Eckhard
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Meinen Busbrand (T3) (nach Anmachen gabs nen kurzen in ner 12V Dose) hat Teilkaskoverischeurng komplett bezahlt, ohne sich lang vorm Bücken zu drücken. Gutachter war da sehr unaufgeregt: Passiert doch dauernd...etc pp. Ob ich gefahren bin oder nicht, hat den nicht interessiert. Gelöscht hab ich es selber.

 

P.S. für die Besorgten: Bus fährt seit langem wieder ;)

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