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Tsambiko

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe seit 3 Tagen zu dem Thema schon alles in den Weiten des Internets durchforstet sowie auch hier im Forum die SuFu genutzt, aber bis jetzt hab ich noch keine eindeutige Antwort auf mein PROBLEM bekommen. Deshalb frag ich mal in die Runde. Es geht um folgendes:

 

Ich habe mir gestern eine Vespa P80X ´82 gekauft, die der Verkäufer restaurieren wollte, allerdings aus Zeit- und Platzgründen nicht weiter restauriert hat und deshalb verkauft hat. Er hatte sie selbst im gleichen Status gekauft, sie war wirklich günstig und es wurde schon einiges an Neuteilen reingesteckt (denke die Teile und der Motor sind schon mehr wert als ich bezahlt habe). Das einzige was fehlt sind aber die Papiere. Und ich hoffe ich bekomme das Problem gelöst! Ich habe natürlich einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem steht, dass die Papiere nicht vorhanden sind. Des Weiteren habe ich eine Bescheinigung von 2010, dass damals jemand beim Amt gemeldet hat, dass er die Betriebserlaubnis verloren hat. Dort steht weiterhin, dass man mit diesem Wisch eine neue Betriebserlaubnis beim HERSTELLER bekommt. Ich habe außerdem mit der Fahrgestellnummer vorab bei der Polizei angefragt, ob sie als gestohlen gemeldet ist -> negativ. Fahrgestellnummer an Rahmen und Typenschild stimmen auch mit der auf dem Wisch überein (Rahmen wurde neu lackiert). Ob, wann oder von wem die Vespa als letztes angemeldet war, weiß ich leider nicht und werde ich sicherlich auch nicht mehr herausfinden. Der Verkäufer hat sie selbst ohne Papiere gekauft und findet den Kaufvertrag leider nicht mehr (sehr fahrlässig).

 

Jetzt meine Fragen:

 

- Wie genau ist die Vorgehensweise, damit ich neue Papiere bzw. den Fahrzeugbrief bekomme?

- Reichen die Unterlagen (Kaufvertrag, Bescheinigung über Verlust der Betriebserlaubnis) aus, um neue Papiere zu beantragen?

- "Betriebserlaubnis" = Fahrzeugbrief?

- Muss ich die Vespa vor Beantragung beim TÜV vorführen? (Ich möchte kein Geld mehr reinpulvern, nicht dass ich dann keine Papiere bekomme und unnötig Geld ausgegeben habe)

 

Ich weiß, dass diese ganze Prozedur evtl. sehr teuer und nervenaufreibend wird, aber ich hoffe so sehr, dass ich das gute Stück angemeldet bekomme!

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Bearbeitet von Tsambiko
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ich hatte letztes Jahr eine ähnliche Situation. Mein Vorgehen war:

 

- Vorsprechen beim Leiter der Zulassungsstelle, um zu klären, was er sehen will und die Behördenmitarbeiter auf mein Anliegen vorzubereiten.

- Weiteren Termin für die Folgewoche gemacht.

- Roller zum TÜV(bestenfalls einer, der sich mit Vespas auskennt) und dort "Baurat" machen lassen. (So hieß das früher. Jetzt Prüfung nach §19 oder 21???, weiß ich grad nicht mehr)

- Mit den TÜV-Papieren in der Folgewoche wieder zur Zulassungsstelle und neue Papiere erhalten.

- Roller angemeldet

 

 

War überhaupt kein Thema.

Wichtig ist es meiner Meinung nach, die Schritte vorher mit den Stellen abzusprechen, damit sie quasi vorbereitet sind.

 

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Vielen Dank für deine Antwort! Das bedeutet aber, dass ich dann, bevor ich neue Papiere bekomme, eine Vollabnahme bei TÜV machen muss? Da die Vespa noch viele Teile benötigt, bis sie den TÜV bestehen würde, wollte ich eigentlich erst einmal die Papiere beantragen bevor ich noch mehr investiere. Es fehlen halt noch Sachen wie Kabelbaum, Sitzbank usw., deshalb wäre sie noch nicht TÜV-bereit.  

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Ja. Erst TÜV, dann Papiere. Die bekommst du ja nur, wenn du das Fahrzeug neu zulässt, und dafür braucht man eben TÜV. Daher ist der Tipp, jetzt mit der Zulassungsstelle zu sprechen gar nicht doof.

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vor 2 Minuten schrieb subway:

Ja. Erst TÜV, dann Papiere. Die bekommst du ja nur, wenn du das Fahrzeug neu zulässt, und dafür braucht man eben TÜV. Daher ist der Tipp, jetzt mit der Zulassungsstelle zu sprechen gar nicht doof.

Achso. Ich dachte, man bekommt nur dein Schein (Teil II), wenn man es zulässt. Dachte der Brief dient eher als "Nachweis des Besitzes", weil ja auch bei abgemeldetem Fahrzeug dieser beim Besitzer verbleibt.

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Es gibt noch eine andere Möglichkeit, denn man kann über Piaggio eine Zweitschrift bekommen, aber nur für Leichtkrafträder und 50er, die hier in D erstausgeliefert wurden. Dies geht aber nur über einen offiziellen Händler. Die haben ein Formular dafür, damit muss man zur Zulassungsstelle, welche darauf bestätigt, dass der Roller nicht gestohlen und auch nicht aus anderen Gründen der Betrieb untersagt wurde.

 

Mit dem Schrieb geht man dann wieder zum Händler und bekommt über Piaggio eine Zweitschrift der BE ausgestellt. Bei mir hat es letztes Jahr ca. drei Wochen gedauert, bis die Papiere da waren und 60,- € gekostet.

 

Die Suche wirft zu dem Thema auch einiges aus.

Bearbeitet von efendi
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Man bekommt bei Leichtkrafträdern bis 125 ccm nur Teil 1 (Zulassung), Teil 2 (früher Brief) hab ich bei meiner GT nicht bekommen. 

Ein Anruf beim Händler, wie Herr Efendi schrieb, sollte nähere Auskunft bringen. 80er gabs ja in erster Linie in D. 

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Also ich habe soeben sowohl mot der Zulassungsstelle als auch mit dem TÜV telefoniert. Die Zulassungsstelle kann erstmal nichts machen und hat mir zum Weg über den TÜV geraten. Ich solle eine Vollabnahme machen und dann "können wor weiter sehen". Danach habe ich beim TÜV angerufen, wobei mir die nette Dame am Telefon mitteilte, ich bräuchte eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", welche man auf der Zulassungsstelle oder bei der Polizei bekommt, um damit eine Vollabnahme machen zu lassen. Mit diesem Wisch könne ich dann zur Zulassungsstelle gehen und würde neue Papiere bekommen. Ich hoffe mal, das klappt alles so. Jetzt muss ich halt doch noch einen Haufen Geld investieren, bevor ich neue Papiere bekomme. Ich hoffe dann auch, dass das so klappt wie mir die Damen es erzählt haben. Also jetzt heisst es erstmal komplett restaurieren und dann um alles weitere kümmern. Na das kann ja heiter werden. Ich halte euch auf dem Laufenden!

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Ich bin ein Held. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass man zum Anmelden den großen (früher) Fahrzeugbief benötigt. Den gibt es aber bei 80er Rollern gar nicht. Zum Zulassen reicht die Allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers und der TÜV-Bescheid aus. 

 

Na dann mal bei Piaggio anrufen........

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Den Piaggio Schrieb bzw das Geld kannste sparen.
Haben viele im guten Glauben beantragt und nie gebraucht. Die wollen halt auch verkaufen.
Im Normalfall sind es zwei Dinge: Einmal Tüv um die technische Sache abzuhaken...und einmal Straßenverkehrsamt um die Kiste zuzulassen und Papiere zu haben.
Jetzt hast Du eine 80er, die keinen aus damaliger Sicht Brief und Schein hat, sondern lediglich wie eine 50er (und jetzt bis 125er) eine Betriebserlaubnis.
Wenn die nicht mehr da ist, kann man sich durch den Piaggiohändler von Piaggio eine ZWeitschrift beantragen lassen. Dazu brauchst Du aber eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Straßenverkehrsamt. Diesen Schrieb schickt der Händler mit den Daten (Fahrgstellnr etc) an Piaggio. Klappt aber nur bei erstmal in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen...was bei einer 80er wohl der Fall sein wird. Das kostet dann 60 Euro mein ich und nach einiger Zeit bekommt man eine Zweitschrift zugeschickt.

Man kann diesen Weg aber auch umgehen und sich eine allgemeine Betriebserlaubnis vom Tüv ausstellen lassen. Wäre dann eine Vollabnahme.
Die brauchen zwar auch die Daten für die Papiere...aber je nach Tüv reicht denen eine Kopie eines identischen SCheins, oder die haben die Daten eh im Rechner. Der ein oder  andere Tüv will mit Sicherheit auch den Piaggiowisch für 75 haben....ist aber nicht notwendig

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Die Adresse von Piaggio im verlinkten Formular stimmt auch nicht mehr, da die schon wieder umgezogen sind.

Ich habe mein Formular direkt von Piaggio bekommen, da war dann ein Kleber mit der neuen Adresse drüber.

Der Händler sollte Dir aber das richtige Formular geben können (wenn er will), ansonsten schreibst Du Piaggio selbst an.

 

Wenn Du den Weg über den TÜV gehen willst, findet der die Daten über die Schlüsselnummer (4013/081) oder die ABE-Nummer im System. Auch das Präfix geht für die Suche. Musst aber einen freundlichen Mitarbeiter finden, der gewillt ist, dies zu tun. In dem Fall musst Du aber mit dem Moped hin und erhältst dann ein sog. Gutachten, womit Du dann zur Zulassungsstelle kannst.

 

Auf der Zulassungsstelle brauchst Du dann noch einen Eigentumsnachweis (mind. einen Kaufvertrag), sonnst bekommst Du keine Zulassung. Frag besser vorher mal nach, was die bei Dir am Amt haben wollen.

 

Aber werf einfach auch mal die Suche an, wurde hier alles schon behandelt.

.

abe-nr_PX80.JPG

Bearbeitet von efendi
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Ich könnte so kot...........!

Nach mehreren Telefonaten mit meiner und der Zulassungsstelle, von der das Schreiben ist, habe ich erfahren, dass das Fahrzeug beim kba nicht bekannt ist und unter dieser Nummer nichts gefunden werden kann... Es konnte mir leider keiner weiterhelfen. Was soll ich denn jetzt nur machen?! Anscheinend war es noch nie in D zugelassen. Bin echt am Verzweifeln, ich bekomme damit nicht mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung... Der Typ, der damals die Papiere als verloren gemeldet hat, hat vercheckt zu sagen, dass das ein zulassungspflichtiger Roller ist. Das Schreiben dient zur Anzeige von verlorenen Papieren zu einem zulassungsfreien Roller (Roller bis 50 km/h). Somit können sie das Fahrzeug weder in ihrem System noch beim kba finden.

 

UND JETZT?

 

Bin dankbar für alle Hilfe!

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Das spannende an dieses Aussage ist doch, dass gegen die Kiste nix vorliegt. Blöd wäre die Information, dass die Betriebserlaubnis der PX (wg. Tuning oder so) eingezogen wurde oder dass das Fahrzeug in der Fahndung / als gestohlen gemeldet ist. So kannst du einfach davon ausgehen, das die Vespa die letzten 7(?) bis 10(?) Jahre halt einfach nur nicht in (D) zugelassen war.

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In der Zeit wo du mit dem Amt telefoniert hast hättest du schon lange eine Zweitschrift bei Piaggio beantragen können.... Habe ich schon zig mal durch.

KBA werden die Fahrzeuge nach ein paar Jahren gelöscht wenn nicht angemeldet. Das ist klar das die in ihmen PC nix finden.

 

Aufs amt gehen, sagen das du die Betriebserlaubnis für ein Leichtkraftrad verloren hast. Dazu brauchst du nur die Fahrgestellnummer.

Evtl. musst du ne Eidesstattliche Versicherung abgeben. Aber wohl nicht da du ja nen KV hast. Dann bekommst du ne Bescheinigung das nix gegen den Roller vorliegt.

Den Wisch gibst du bei nem Piaggio Händler ab. Fertig.

Dann bekommst ne neue BE. Wenn der Roller Fertig ist machst du ne ganz normale HU. Mit der BE und deinem frischen TÜV kannst dann Problemlos anmelden.

 

 

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Das spannende an dieses Aussage ist doch, dass gegen die Kiste nix vorliegt. Blöd wäre die Information, dass die Betriebserlaubnis der PX (wg. Tuning oder so) eingezogen wurde oder dass das Fahrzeug in der Fahndung / als gestohlen gemeldet ist. So kannst du einfach davon ausgehen, das die Vespa die letzten 7(?) bis 10(?) Jahre halt einfach nur nicht in (D) zugelassen war.

Exakt!

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kostenpunkt grob 10 Euro) gibt jede fähige Zulassungsstelle aus.

Und das nichts da steht, ist - wie Herr t4. schon sagt - ja genau das, was du hören willst und was die da reinschreiben sollen ;-)

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UPDATE:  Hab eben, da meine heimische Zulassungsbehörde am Telefon zwar kooperativ, aber planlos ist, bei einer anderen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (heißt zwar nicht so, die konnten mit dem Begriff nix anfangen, aber denke der Wisch ist der richtige) beantragt und direkt bekommen (10,20 Taler). Ich denke damit ist mal die erste Hürde geschafft, als nächstes entweder Ursprungszeugnis bei Piaggio beantragen und damit zum TÜV oder halt direkt zum TÜV (hoffe die haben die Vespa im System und sind kooperativ). 

 

Ich hoffe, das läuft alles so wie ichs mir gedacht habe! Ich halte euch auf dem Laufenden!

Bearbeitet von Tsambiko
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