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mietrecht/vertragsrecht


karren77

Empfohlene Beiträge

leute, vielleicht hat jemand von euch diesbezüglich den durchblick.

 

fakten:

eigentumswohnung, wir wohnen zur miete, seit 2 jahren

 

wohnung wurde verkauft, organisiert von nem lbs-immo.berater, der auch die wohnungsbesichtiguungen der potentiellen käufer angeleiert hat...total nervig. 

 

nun wurde die wohnung gegen ende des jahres angeblich -laut lbs arsch- verkauft und die neue eigentümerin kündigt wegen eigenbedarf. weil hier keine umwandlung von wohnraum vorliegt, da die wohnungen im haus verschiedenen eigentümern angehört, ist die sache mit der kündigungsfrist ja relativ klar (3 monate). wir hatten ziehmlichen stress damit, eine neue wohnung zu finden, haben dann schließlich etwas gefunden und haben ein schreiben aufgesetzt mit gewissen regelungen den auszug aus unserer derzeitigen wohnung betreffend. unter anderem steht dort geschrieben,

 

dass wir die kündigung wegen eigenbedarf anerkennen. 

 

letzte woche hat sich für uns durch schriftverkehr herausgestellt, dass die angeblich neue eigentümerin wohl noch gar keine eigentümerin ist, also scheinbar noch keine änderung im grundbuch stattgefunden hat. sie aber -vertreten durch den lbs arsch- war aber diejenige, die schriftlich gekündigt hat. 

 

mir stellt sich jetzt die frage, ob unser unterzeichnetes schreiben, welches unter anderem oben fettgedruckt und unterstrichenes beinhaltet, überhaupt eine rechtliche relevanz hat, so waren wir ja in dem glauben, dass rechtswirksam wegen eigenbedarf gekündigt wurde. das schreiben wure von mietern, vermieter und zukünftiger eigentümerin unterschrieben. 

 

 

bin gespannt, ob jemand ne meinung dazu hat, abgesehen davon, dass der immo-berater eins vor die fresse verdient hat :-)

 

 

grüße

 

j.

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ich vermute, dass euer Schreiben einige Passagen zu euren Gunsten enthält,

wie etwaige Renovierungs- und Rückbaupflichten, oder sowas.

Deswegen glaubt ihr der neuen Eigentümerin mit einer Anerkennung der Kündigung

einverstanden zu sein.

Ansonsten wird kein normaler Mensch seine Zustimmung zu irgendwas geben, was zu

seinem Nachteil wird.

Falls es Schwierigkeiten gäbe, kündigt die neue Eigentümerin dann halt nach Grundbucheintrag.

Deine Einverständnis hast du ja vorauseilend schon gegeben.

Wer ist eigentlich der Vermieter? Der bisherige Eigentümer?

 

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richtig, eigentümer ist vermieter.

 

es ist halt so, dass mir ein späterer auszug um welten besser gepasst hätte, dreifachbelastung 2 monate ist echt doof. wenn ich mir jetz vorstelle, dass das alles nicht hätte sein müssen, könnt ich :repuke:

 

wir sollen jetz halt nochwas unterschreiben, das hier. da weigere ich mich aber mit ansage :-)

 

 

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ich kann mir vorstelen, dass das für die ganze geschichte für die nicht unerheblich ist.

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Es gibt Sperrfristen bei Verkäufen - in etwa so lange wie du in der Wohnung gewohnt hast, ist deine Kündigungsfrist. Das geht bis max. 5 Jahre!

 

Zudem hast du ein Sonderkaufsrecht - d.h. als Mieter hast du das Recht NACH dem Verkauf der Wohnung an den neuen Besitzer diese für den gleichen Preis zu kaufen!! Der Notar muss dir den Kaufpreis lt. Urkunde nennen und du kannst dann entscheiden. Dafür gibts ne 6 Wochen nach Verkauf Frist!

 

Hol dir Infos vom Mieterschutzbund - und zwar asap! 

Nicht das da wichtige Fristen verstreichen!

 

Ich hab vor etlichen Jahren mal eine Wohnung inkl. Mieter gekauft und mich VOR dem Kauf umfangreich beraten lassen. Der Mieter hatte mir dann einen Auszug innerhslb von 12 Monaten zugesagt und auch eingehalten.

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Diese ganzen selbst aufgesetzen Schreiben sind für den Arsch.

Das solltest du nix von unterschreiben, nix!

Als Mieter hast du 10x mehr Rechte als der Vermieter, Käufer oder andere Immo-Haie.

Lass dich beraten, vor Ort, auch wenn es was kostet - es erspart dir viel Stress und Ärger der nicht sein muss.

 

Der Immo-Hai pokert hoch, aber das geht nach hinten los wenn du dich wehrst!

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ich schrieb ja oben, das wir bereits ne neue wohnung ab märz haben. es geht also nicht darum, weiterhin in der derzeitigen wohnung zu wpohnen. ich würd der ganzen bande aber gern noch n strich durch ihre getürkte rechnung machen, weil das, was ich oben geschrieben hab, nur die eckdaten sind und da mmn gezielt märchen erzählt- und druck auf uns ausgeübt wurde. am liebsten wäre es mir, der lbs-typ könnte irgendwie zur rechenschaft gezogen werden. hab ihn ja auch persönlich kennengelernt und kann sagen, dass der mal garnicht geht. 

 

mieterschutzbund werd ich gleich montag aufsuchen, sitzt hier eh umme ecke. dass ich das besser eher hätte machen sollen, ist mir nun auch klar, so wäre uns einiger stress erspart geblieben.

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vor 33 Minuten schrieb discotizer303:

Kaution hinterlegt?

Soweit ich verstehe, bleibst du auf einer Miete sitzen, bzw. musst doppelt berappen?

Den Schrieb, den ja auf den ersten Blick niemand versteht und den vermutlich der schräge

Vogel von der LBS verfasst hat, nicht unterschreiben.

nee, doppelt bezahlen müssen wir nicht. war u.a. eine bedingung, dass wir hier rausziehen.

 

den schrieb versteht man, wenn man ihn ein paar mal liest. der letzte absatz ist mir jedoch noch etwas schleierhaft. warum wir als mieter das ding unterschreiben sollen, verstehe ich auch nicht so ganz, weil es da ja größtenteils um regelungen zw. noch-eigentümer und zukünftigen geht. was hab ich damit zu tun? unterschreiben werde ich das nicht.

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schreib, daß Du ihre Kündigung zurückweist, da sie zu dem Zeitpunkt noch gar nicht dazu berechtigt war( erst wenn sie im Grundbuch eingetragen ist darf sie das)

schreib, daß Du eine neue Wohnung in Aussicht hast und dort am ....einziehst, wenn sie Dir den Umzug bezahlt....(teile mit, daß Du die unberechtigt ausgesprochene Kündigung und die erschlichene Unterschrift auf einem Level mit arglistiger Täuschung siehst) (kannst ja noch anmerken, ob sie weiß wie lang heutzutage eine Räumungsklage dauert??)

 

und stell die Mietzahlungen mit sofortiger Wirkung ein......(würde ich tun) kannst evtl dazu schreiben, daß Du das Geld lieber für die Zahlung der Kaution der neuen Wohnung verwendest, die Du wegen ihrer unkorrekten Methoden suchen mußtest

 

das kann dann ja nach Auszug mit der Kaution verrechnet werden

 

 

Rita

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danke für die rege teilnahme! :cheers:

 

das viertel, in dem wir wohnen ist quasi das beliebteste in do, die neue wohnung ist in etwa in gleichwertiger lage. die neue wohnung hat allerdings nur eine "schöne" nordaussicht, hat keinen balkon (unsere derzeitige schon), und ist um ca. 30% kleiner, zudem standardhohe decken , kein altbau mehr :-( das ist genau das problem, ich fühl mich übel hintergangen und bin jetzt der arsch, der in eine kleinere wohnung zieht (eh nur vorrübergehend, bis  etwas gleichwertiges am start ist)...und das aus dem grund, weil ich genug stress mit arbeit und studium hatte und schnell etwas neues finden wollte.

 

ich werd montag zum mieterschutzbund rennen und denen die lage schildern. dann werde ich alles tun, was ich tun kann, um da irgendwie noch etwas zu bewegen. 

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um das mal abzuschließen: :repuke:

 

der fehler war, dass wir selbst eine vereinbarung formuliert und unterschrieben haben, in der u.a. stand, dass wir zum 1.3. raus sind. dass der vertragspartner nicht der war, mit dem wir etwas vereinbaren wollten, spielt wohl rechtlich keine rolle. der sachbearbeiter vom mietverein war der meinung, dass man so vor gericht wenig chancen hat, der schrieb von oben, den wir unterschreiben sollten, würde das recht wohl 100%ig auf die seite der anderen partei holen. mir ist das zu uneindeutig, daher belasse ich die sache jetzt so und ärgere mich, dass wir nicht eher eine fachkundige instanz eingeschaltet haben, so wäre alles anders und wahrscheinlich auch besser für uns gekommen.  der miese typ von lbs hätte wohl eher gängige mittel der branche gewählt, mieter aus ihrer wohnung zu holen.

 

 

 

danke :cheers:

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Obacht geben! Der Mieterverein ist meiner Erfahrung nach darauf bedacht Klagen fernzuhalten und zu vermeiden und

berät auch in diese Richtung.

Würde mich noch einmal bei einer anderen Stelle erkundigen. RA, oder sowas.

 

Ach ja. Sammel doch schonmal ein paar Kadaver auf. Katzen, Ratten, Vögel.

Machen sich gut unter dem Holzfussboden. ;-)

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Ich kann verstehen, dass ihr schon einiges an Nerven und Zeit aufgewendet habt, jedoch bedenkt Bitte folgendes:

- warum solltet ihr das Schreiben aufsetzen?  Sie wollen was von euch! Das ist ja wie wenn du Schluss machen willst aber deine Freundin soll das sagen! Häh?!

- Diesen Schrieb von euch akzeptieren die nur, weil er zu 100 Prozent auf eure Kosten geht, da stellt es mir beim Durchlesen die Haare zu Berge

- War zu dem Zeitpunkt eure Verständnislage bezüglich Verkauf/Eigentum /Grundbuch falsch,  somit ist die ursprüngliche Grundlage und Absicht des Schreibens sehr sehr  fraglich, wurdet ihr bewusst falsch/ teilinformiert?

Bitte geht zu einem Fachanwalt für Mietrecht!  Es gibt nichts abefuckteres als versäumte Fristen für Einspruch etc. Ein Mieter, der wegen Eigenbedarf raus soll ist schlimmer als ein entzündeter Pickel am Arsch!

 

 

 

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Ich glaube auch, in dieser verfahrenen Situation geht er besser gleich zum Anwalt.

 

Wenn er jetzt kurzfristig Mitglied im Mietverein wird, bekommt er zwar eine qualifizierte Beratung,

aber nicht unbedingt von einem Anwalt gestellt, der ein Verfahren abwehrt oder ankurbelt.

 

Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein beinhaltet (zumindest bei mir ist das so) automatisch auch eine Rechtschutzversicherung.

Die wird aber nicht sofort bei Antragstellung auf Mitgliedschaft einspringen, sondern erst nach einer gewissen Zeit.

 

Ich hatte schon einmal den Versicherungsfall in Anspruch genommen.

Was weiter oben schon mal gesagt wurde, daß der Versicherungsfall

vom Mieterverein nicht gern gesehen wird, kann ich nicht bestätigen.

war zumindest bei meinem Mieterverein nicht der Fall. 

Im Gegenteil! ...man hat mir sogar zugeraten.

 

Die Gebührenrechnung  vom Anwalt, ist mir auch zugestellt worden.

Die brauchte ich aber nicht selber begleichen.

Ich kann nur sagen:  ziemlich teurer Spaß,

hat mir aber sehr geholfen.

 

Als Rache  tote Ratten unters Parkett zu schieben, wie weiter oben angeraten, ist totaler Blödsinn,

damit ist Topiceröffner auch nicht geholfen.

 

Aus Erfahrung rate ich, mit Unterschriften sehr sehr vorsichtig umzugehen, sich nicht überrumpeln lassen,

nichts übereilen, kein blinder Aktionismus, und vor allen Dingen, wie meine Großmutter immer sagte: kommt Zeit kommt Rat

 

 

 

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tot ratten etc. mal außen vor. :-)

 

wie würde ein rechtsstreit zu unserem gunsten denn enden? ich denke einerseits wäre es möglich...

 

.. dass wir hier wohnen bleiben dürften und alles, was an schriftverkehr gelaufen ist, hinfällig ist, der neue eigentümer schließlich kündigt (rechtlich korrekt) wegen eigenbedarf und in nem halben jahr in etwa müssen wir eh hier raus (das alles wäre ja eh doof, weil wir bereits ab dem nächsten monat ne neue bude haben)

 

oder eben...

 

.. wir ziehen zum nächsten monat aus und kassieren einvernehmlich ne abfindung in irgendeiner höhe (das wäre in unserer situation zwar toll, jedoch bestünde die gefahr, dass die gegenseite bei einer derartigen einwilligung unsererseits davon ausgehen kann oder wird, dass wir bereits etwas neues haben und einfach mal etwas zzeit vergehen lässt, was dann am ende wieder voll doof wäre, weil wir dann auf zwei wohnungen säßen)

 

 

 

weil das alles zeitlich so knapp ist, sehe ich da kaum hoffnung. 

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Wenn du ausziehst, wirst du danach keine Abfindung kassieren können - dein Druckmittel is ja der Auszug.

 

Außerdem ist ja noch die Frage ob der neue Besitzer was zahlen kann. Eine Immobilie zu kaufen is sehr teuer und viele finanzieren auf den Punkt. Eine mehrere Tausend Euro teure Abfindung ist da schlicht nicht drinn.

 

 

Bearbeitet von Schmied
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jo. ich hab mich ehrlich gesagt schon mit dem kack abgefunden. am ende ist ja auch alles irgenwie gut... billigere -zwar kleinere und hässlichere- wohnung in der nähe gefunden, keine doppelte mietzahlungen, der makler hat gestern im hausflur  eins vors fressbrett bekommen (leider nur geträumt). und für die zukunft sind wir nun etwas schlauer :-) ich hab grad leider echt keine zeit da noch n fass aufzumachen, der neuen eigentümerein hab ich gestern die meinung gesagt, hat fürs erste mal gut getan.

 

 

danke euch sehr, hätte hier schon eher mal anfragen sollen, hierbei kamen wichtige sachen zusammen, die mir dan unglück erspart hätten. ;-)

 

 

 

 

 

 

 

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vor 23 Stunden schrieb karren77:

um das mal abzuschließen: :repuke:

 

der fehler war, dass wir selbst eine vereinbarung formuliert und unterschrieben haben, in der u.a. stand, dass wir zum 1.3. raus sind. dass der vertragspartner nicht der war, mit dem wir etwas vereinbaren wollten, spielt wohl rechtlich keine rolle. der sachbearbeiter vom mietverein war der meinung, dass man so vor gericht wenig chancen hat, der schrieb von oben, den wir unterschreiben sollten, würde das recht wohl 100%ig auf die seite der anderen partei holen. mir ist das zu uneindeutig, daher belasse ich die sache jetzt so und ärgere mich, dass wir nicht eher eine fachkundige instanz eingeschaltet haben, so wäre alles anders und wahrscheinlich auch besser für uns gekommen.  der miese typ von lbs hätte wohl eher gängige mittel der branche gewählt, mieter aus ihrer wohnung zu holen.

 

 

 

danke :cheers:

vielleicht lernst du was draus. Bei uns sagt man (bitte nicht falsch verstehen) "Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber."

Tut mir leid. Ich komme einfach nicht darüber weg. Du schreibst dir deine eigene Kündigung zu deinen Lasten. Was hat dich da geritten?

Leute verbringen Stunden im Internet, vergleichen tagelang Preise für irgendwelchen Scheißdreck und andere glauben an den LBS-Onkel.

Investiere mal in ein anständiges Anwaltsgespräch, dann kannst du auch wieder gut schlafen.

 

 

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hi, ganz so deutlich doof waren wir schon nicht. ich versuchs mal detaillierter, um die masche zu verdeutlichen:

 

wohnungsbesichtigungen laufen, dabei fällt auf, dass einige interessenten wohl auf eigenbedarf aus sind. da bin ich insgeheim schon runtergekommen. zeit vergeht, irgendwann ruft jemand an, der sich die wohnung gern nochmal ansehen könnte, mit nem befreundeten handwerker. ich so:...ääääh, wieso? sie hätte die wohnung gekauft. der lbs-mann hätte uns darüber schon informiert, hat er ihr versichert  und eine kündigung sei auch schon schriftlich ausgesprochen worden, bereits einen monat zuvor. blabla  ...unverständnis... sie kümmert sich darum. 

 

jetz ruft der lbs-mann an, er hätte uns die kündigung eigenhändig in den briefkasten geworfen. das habe ich verneint, weil da nichts drin war, nie. ich hab ihn etwas angepampt, weil ich das für eine masche hielt. er schickt uns eine kopie davon per brief. bekommen. er, als bevollmächtigter von blablabla, ...wegen eigenbedarf, ... zum 1.2, ...blablabla. und ich das internet bemüht. -> 3 monate kündigungsfrist bei bereits umgewandeltem wohnraum. ok. nach einigem hin und her am telefon zwischen lbs-mann und mir hat er dann eingelenkt und ein schreiben verfasst, dass der auszug nun doch erst zum 1.3. erfolgen soll. weil es aber schon mitte januar war, und wir leichte panik hatten bis dahin nichts neues zu finden, haben wir den schrieb nicht unterschrieben. daraufhin hat er mit anwalt gedroht und ich damit, dass räumungsklagen lange dauern können. ne woche später haben wir eine wohnung gefunden, er derweil spach davon, dass die sache nun in den händen der rechtsabteilung liegt. daraufhin haben wir das ominöse schreiben verfasst, welches lediglich bedingungen zu unserem  gunsten beinhaltete. und jetzt kommt der hirnf*ck...das schreiben kommt unterschrieben zurück. es unterschreibt der vermieter und die zukünftige eigentümerin. da hats dann klick gemacht. 

 

ich schätze das so ein, dass der liebe lbs-mann von anfang an auf einer welle der ablenkungs-strategie surfte, die uns voll und eiskalt überrollt hat. hätten uns natürlich weniger doof anstellen können und jemanden um rat bitten können.

Bearbeitet von karren77
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Das Thema ist für mich insbesondere interessant, da eine ähnliche Problematik grad' auf mich zukommt.

 

Ich habe mir den Tread mehrmals mit großem Interesse durchgelesen.

 

Hast Du jetzt eine schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten?

Ist der, der unterschrieben hat, auch Dein Vertragspartner bzw. Bevollmächtigter für solche Angelegenheiten?

Ist durch weitere schriftliche Nebenabmachungen der Kündigungsgrund: Eigenbedarf hinfällig geworden?

 

Darüber würde ich mir noch einmal intensiv Gedanken machen und später auch kontrollieren, ob die Wohnung wirklich

in Eigenbedarf genutzt wird.  Ist das nicht der Fall, kannst Du den Eigentümer verklagen.

Das wird dann sehr teuer für ihn.

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Nur, um noch mal die Ausgangssachlage zu kommentieren.

 

Beim Kauf von Immobilien sind ist zum einen der Abschluss eines Kaufvertrages vor einem Notar (notariell beglaubigt) UND die nachfolgende Änderung des Grundbucheintrages nötig, um Eigentum zu erwerben. Faktisch und rein rechtlich wird man erst dann vollständiger Eigentümer einer Immobilie, wenn beides (notarieller Kaufvertrag und Grundbucheintrag) vollzogen sind.

 

Dass sich hieraus automatisch der Rückschluss ergibt, dass deshalb eine Kündigung der (Fast-)Eigentümerin (Kaufvertrag wurde geschlossen, aber Grundbucheintrag liegt noch nicht vor) grundsätzlich unwirksam ist, dem ist nicht grundsätzlich so.

Zum Beispiel kann der Neueigentümer durch eine Abtretungserklärung, die der Alt-Eigentümer diesem im Rahmen des Kaufvertrages einräumt, zur Kündigung vor Eintrag im Grundbuch berechtigt sein.

 

Dass ihr seinerzeit der Kündigung nicht widersprochen habt, ist schon mal nicht gut für Euch. Das heißt aber auch nicht automatisch, dass die Kündigung rechtens ist - sollte Ihr dagegen vorgehen wollen -, da Ihr ja von dem noch nicht erfolgten Eintrag im Grundbuch zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis haben konntet.

 

Das alles ist durchaus komplex und kompliziert und um das ausreichend bewerten zu können, muss man die Sachlage im Detail kennen.

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vor 8 Stunden schrieb Don:

Hast Du jetzt eine schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten?

Ist der, der unterschrieben hat, auch Dein Vertragspartner bzw. Bevollmächtigter für solche Angelegenheiten?

Ist durch weitere schriftliche Nebenabmachungen der Kündigungsgrund: Eigenbedarf hinfällig geworden?

ja, in der kündigung zu anfang war der grund der eigenbedarf, jedoch weiß ich weder, ob der lbs-mann tatsächlich bevollmächtigt war von der zukünftigen eigentümerin, noch, ob dieses schreiben nicht eh hinfällig ist, weil das -wegen des bis dato noch nicht erfolgten grundbucheintrags- unkorrekt war.

die einzige nebenabmachung, die von allen beteiligten unterschrieben wurde, kam von uns. darin erwähnte ich, dass wir die kündigung wegen eigenbedarf anerkennen. 

 

vor 3 Stunden schrieb clphub:

Allein der Umstand, dass eine Wohnung mit Mieter verkauft wird und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet ist eigentlich schon fragwürdig und meiner Meinung nach nicht zulässig.

doch, es gibt aber feine unterschiede bei der sache: stichwort "umwandlung von wohnraum". danach entscheiden sich die fristen. ohne eigenbedarf hat man als mieter natürlich keine sorge zu haben.

 

vor 8 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Zum Beispiel kann der Neueigentümer durch eine Abtretungserklärung, die der Alt-Eigentümer diesem im Rahmen des Kaufvertrages einräumt, zur Kündigung vor Eintrag im Grundbuch berechtigt sein.

das geht aber nur, wenn der kündigungsgrund auch für den nochbesitzer/verkäufer gilt. eigenbedarf trifft hier ja nur für die zukünftige eigentümerin zu. 

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Mein Beitrag sollte nur zeigen, dass es eben kein "ist grundsätzlich so und so" und "nur schwarz oder weiß" gibt. Ich wollte darstellen, dass es auf den Sachverhalt bzw. die genaue Sachlage ankommt und dass man jedes Detail kennen und ggf. bewerten muss.

 

Nur als Tipp und stellt nur meine Ansicht dar:

Wenn ihr zwischenzeitlich ausgezogen seid bzw. eine neue Wohnung gefunden und Euch arrangiert habt, dann sollte ihr euch überlegen, was euch im Nachgang der Aufwand, der Ärger und vor allem der Einsatz an Nerven und dem sich gedanklich mit dem Sachverhalt weiter auseinandersetzen zu müssen wert sind, wenn man nachträglich noch versuchen will, jemandem eine reinzuwürgen. Wenn einem der Aufwand das wert ist, dann kann man das machen und versuchen.

 

Ansonsten würde ich mich an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt wenden, den Fall dort dezidiert schildern und mich beraten lassen, wie hier die Aussichten auf Erfolg stehen. Ein guter Anwalt wird die Aussichten realitätsnah darstellen und danach kannst Du entscheiden, ob und welche Schritte du ggf. einleitest oder auch nicht.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Am 29.1.2016 um 23:59 schrieb karren77:

nee, doppelt bezahlen müssen wir nicht. war u.a. eine bedingung, dass wir hier rausziehen.

 

den schrieb versteht man, wenn man ihn ein paar mal liest. der letzte absatz ist mir jedoch noch etwas schleierhaft. warum wir als mieter das ding unterschreiben sollen, verstehe ich auch nicht so ganz, weil es da ja größtenteils um regelungen zw. noch-eigentümer und zukünftigen geht. was hab ich damit zu tun? unterschreiben werde ich das nicht.

Derartige Schreiben zurückschicken mit der Bitte, sich verständlich auszudrücken.

So einen Text zu verstehen, kann man von einer juristisch ungebildeten
Person nicht erwarten. Diverse Möglichkeiten der Interpretierung von vorneherein vermeiden!

Das ist meine Meinung dazu.

 

 


Folgendes Scenario:

Vermieter kauft eine bereits vermietete Wohnung, meldet Eigenbedarf an,
kündigt dann dem Mieter das Mietverhältnis, weil er selber einziehen möchte.  

Wie ist in so einem Fall die Rechtsprechung?

 

Der Käufer hätte auf dem Wohnungsmarkt ja auch eine freie Wohnung ohne Mieter
erwerben können. Dann bräuchte er den alten Mieter nicht aus der Wohnung
herauszunötigen. Von dem bestehenden alten Mietverhältnis hatte er schließlich
rechtzeitig Kenntnis. Er hätte sich für ein anderes Objekt entscheiden können.
Im Allgemeinen werden (was in der Vergangenheit nicht immer so war) vermietete
Wohnungen billiger angeboten als unvermietete. Warum soll der alte Mieter darunter
leiden, wenn sich der Käufer auf Kosten der wohnungsinnehabenden Person einen
finanziellen Vorteil verschafft hat?

 

Mich würde interessieren, was die Rechtsprechung dazu sagt.

 

Ein spezieller Fall:

Vor vielen Jahren hat ein Mieter bei einer Wohnungsgesellschaft Wohnraum angemietet,
hoffend, hier im Wohnblock für immer frei von Eigenbedarfsforderungen zu sein.

Nun hat die Gesellschaft pleite gemacht und die Wohnungen sind einzeln verhökert worden.
Wie sieht das jetzt aus mit dem Eigenbedarf? Kann der von den neuen Besitzern eingefordert
werden? Kann man sich auf guten Glauben berufen? Ist in einem solchen Fall Eigenbedarf
ausgeschlossen oder ist die Vertreibung rechtmäßig?

 

Über Meinungen dazu würde ich mich freuen.

 

mfg

Bearbeitet von Don
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vor 2 Stunden schrieb Don:

Folgendes Scenario:

Vermieter kauft eine bereits vermietete Wohnung, meldet Eigenbedarf an,
kündigt dann dem Mieter das Mietverhältnis, weil er selber einziehen möchte.

Wie ist in so einem Fall die Rechtsprechung?

 

Der Käufer hätte auf dem Wohnungsmarkt ja auch eine freie Wohnung ohne Mieter
erwerben können. Dann bräuchte er den alten Mieter nicht aus der Wohnung
herauszunötigen. Von dem bestehenden alten Mietverhältnis hatte er schließlich
rechtzeitig Kenntnis. Er hätte sich für ein anderes Objekt entscheiden können.
Im Allgemeinen werden (was in der Vergangenheit nicht immer so war) vermietete
Wohnungen billiger angeboten als unvermietete. Warum soll der alte Mieter darunter
leiden, wenn sich der Käufer auf Kosten der wohnungsinnehabenden Person einen
finanziellen Vorteil verschafft hat?

 

Mich würde interessieren, was die Rechtsprechung dazu sagt.

 

 

Der Käufer hätte auf dem Wohnungsmarkt auch eine Wohnung ohne Mieter erwerben können. Aber das ist unerheblich.

 

Jeder darf i. d. R. das kaufen, was er kaufen möchte, wenn er einen Verkäufer (Eigentümer der Sache) findet, der ihm die Sache verkauft. Zumindest gilt das für die allermeisten Sachen, in dem Fall auch für Immobilien.

 

Und es kann dem Käufer nicht verwehrt werden, diese Immobilie selbst zu nutzen. Natürlich ist das im Falle von Wohnungen/Häusern die bereits vermietet sind, an gewisse gesetzliche Hürden gebunden (glaubhafter Nachweis des Eigenbedarfs, Einhaltung von Kündigungsfristen, ggf. besondere Schutzwürdigkeit etc.).

 

Man ist eben als Mieter einer Wohnung im juristischen Sinn nicht Eigentümer der Sache, sondern eben nur Besitzer der Sache. Und der Eigentümer kann eben diese Sache an einen anderen verkaufen, der dann seinerseits Eigentum an der Sache erhält. Und i.d.R. bestimmt der Eigentümer (ggf. unter gewissen Auflagen) über die weitere Verwendung der Sache. Ausnahmen bestätigen natürlich in ein paar besonderen Fällen die Regel.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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