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Was kostet "Brief vom Anwalt"? > Mängelrüge


allFred

Empfohlene Beiträge

Situation: Karre kommt per Spedition > Motordiagnoselampe leuchtet  > Spannungsregler defekt.

Wunsch: Verkäufer soll sich mit 100-150€ an den Kosten beteiligen, blockt jedoch ab.

Möchte daher ein Schreiben mit offiziellem Briefkopf (Anwalt) schicken lassen, um Eindruck zu schinden. Reagiert Käufer nicht > mein Pech, dann höre ich auf.

 

Was darf so ein Brief kosten?

Rollerfahrender Anwalt hier?

 

Alaaf und Helau

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vor 45 Minuten schrieb allFred:

Situation: Karre kommt per Spedition > Motordiagnoselampe leuchtet  > Spannungsregler defekt.

Wunsch: Verkäufer soll sich mit 100-150€ an den Kosten beteiligen, blockt jedoch ab.

Möchte daher ein Schreiben mit offiziellem Briefkopf (Anwalt) schicken lassen, um Eindruck zu schinden. Reagiert Käufer nicht > mein Pech, dann höre ich auf.

 

Was darf so ein Brief kosten?

Rollerfahrender Anwalt hier?

 

Alaaf und Helau

 

 

Bei dir steht im Avatar das du aus Kölle kommst. Kannst du mir mal sagen was da dieses Scheiss Helau in dem Post zu suchen hat. Jehova ! 

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Ähm...Spannungsregler und Motordisgnoselampe...

Das sieht ja auf den ersten Blick mal nicht nach Transportschaden aus. Der Transporteur ist da raus. Greift da nicht die Garantie/Gewährleistung durch den Verkäufer? das ist doch ein Sachmangel.

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vor 4 Minuten schrieb Elbratte:

 

Ähm...Spannungsregler und Motordisgnoselampe...

Das sieht ja auf den ersten Blick mal nicht nach Transportschaden aus. Der Transporteur ist da raus. Greift da nicht die Garantie/Gewährleistung durch den Verkäufer? das ist doch ein Sachmangel.

 

Genau. Aber er sieht es nicht ein. Daher meine Idee mit dem "offiziellen" Anwaltschreiben. Auch wenn gar nichts dahinter steckt.

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vor 30 Minuten schrieb vespamoehre:

Von einem Anwalt wirst du selten etwas für unter 300€ bekommen.

Bei deiner Konstellation ist es höchstens interessant, wo der Haftungsübergang ist. Dann zahlst entweder du, die Spedition oder er. Ein 50/50 ist bei sowas eigentlich nicht begründbar.

 

WAS? Also ein fuffi ist der mir wert, mehr nicht. Ich kann den auch grob vorschreiben den Brief.

 

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vor 54 Minuten schrieb klugscheißer:

Bei dir steht im Avatar das du aus Kölle kommst. Kannst du mir mal sagen was da dieses Scheiss Helau in dem Post zu suchen hat. Jehova ! 

 

An "DenderdessenNamenzurechtträgt":

Mein persönlicher Beitrag zur Integrationspolitik.

 

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vor 19 Stunden schrieb allFred:

 

An "DenderdessenNamenzurechtträgt":

Mein persönlicher Beitrag zur Integrationspolitik.

 

Aufgrund von Helau wohl eher in Düsseldoof ...

 

 

Düsseldoofer integrieren, nen, lass das mal besser sein. Am Ende müssen wir dann in Köln noch dieses olle abgestandenen Braunbier saufen  !

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Wenn sich jemand aus Köln zum Thema Bier äußert, muß ich immer wieder an diese Begebenheit denken, die sich einst zutrug.

 

Ein Kölner, ein Düsseldorfer und ein Dortmunder gingen zusammen in eine Kneipe. Der Kölner bestellte ein Kölsch, der Düsseldorfer bestellte ein Alt und der Dortmunder bestellte sich eine Cola. Daraufhin schauten der Kölner und den Düsseldorfer den Dortmunder fragend an, worauf dieser sagte: "Wenn Ihr kein Bier trinkt, trinke ich auch keins...!"

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vor 1 Stunde schrieb Champ:

Wenn sich jemand aus Köln zum Thema Bier äußert, muß ich immer wieder an diese Begebenheit denken, die sich einst zutrug.

 

 

also ich glaube mein letztes "richtiges" Bier habe ich mit dir getrunken in dem Western-sqaredance-saloon in Dinslaken. War das so 92?

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Wenn ein Rechtsanwalt in der Sache tätig werden soll, dann kann er für seine Tätigkeit entweder ein Honorar mit dir vereinbaren (Pauschale oder Stundensatz) oder er kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Dann kann er außergerichtlich eine Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG (Mittelwert 1,3) abrechnen. Berechnet wird dann nach dem Gegenstandswert. In deinem Fall würde man dann einen (realistischen) Wert bestimmen, der der Angelegenheit gerecht wird. Wenn man in deinem Fall die Minderung von EUR 150,00 zugrunde legt, dann kann der Anwalt nach dem RVG EUR 83,54 abrechnen. Das beinhaltet dann schon die Pauschale für Post und Telekommunikation sowie die 19% Steuer. Das gleiche könnte er auch abrechnen, wenn der Gegenstandswert 500,00 betragen würde, da dies der Mindestwert ist, nach dem abgerechnet wird.

 

Es gibt allerdings ANwälte, die bei diesen "geringen" Streitwerten/Gebühren nicht nach RVG arbeiten und nur Honorarvereinbarungen treffen. Dann sind das in der Regel  ab 150,-/Std. (in Hamburg auch gerne mal 200+)  oder eben ein Pauschalbetrag.

 

Ein ANwalt ist immer verpflichtet, dich über die Kosten aufzuklären. Im Zweifel erhält er das Mandat nicht und rechnet eine Beratungsgebühr ab, die sich an dem Umfang und Gesamtsituation bemisst, aber bei 190,- EUR bei Verbrauchern gedeckelt ist.

 

1,2 rokk ´n´roll

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vor 2 Stunden schrieb Champ:

Ein Kölner, ein Düsseldorfer und ein Dortmunder gingen zusammen in eine Kneipe. Der Kölner bestellte ein Kölsch, der Düsseldorfer bestellte ein Alt und der Dortmunder bestellte sich eine Cola. Daraufhin schauten der Kölner und den Düsseldorfer den Dortmunder fragend an, worauf dieser sagte: "Wenn Ihr kein Bier trinkt, trinke ich auch keins...!"

 

Das dürften wohl sehr viele sagen, aber auf keinen Fall jemand aus Dortmund.

 

vor 21 Stunden schrieb allFred:

 

Genau. Aber er sieht es nicht ein. Daher meine Idee mit dem "offiziellen" Anwaltschreiben. Auch wenn gar nichts dahinter steckt.

 

Setz doch was fingiertes auf, wenn daß eh Dein erster und einziger Schritt sein soll. Schöner Briefkopf, der vielleicht Eindruck schindet.

 

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Gerade eben schrieb sucram70:

Setz doch was fingiertes auf, wenn daß eh Dein erster und einziger Schritt sein soll. Schöner Briefkopf, der vielleicht Eindruck schindet.

 

 

haua-ha alter. das ist mal ganz locker "betrug" würde ich mal schätzen. oder zumindest urkundenfälschung. ganz schlechte idee

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vor 2 Stunden schrieb Champ:

Wenn sich jemand aus Köln zum Thema Bier äußert, muß ich immer wieder an diese Begebenheit denken, die sich einst zutrug.

 

Ein Kölner, ein Düsseldorfer und ein Dortmunder gingen zusammen in eine Kneipe. Der Kölner bestellte ein Kölsch, der Düsseldorfer bestellte ein Alt und der Dortmunder bestellte sich eine Cola. Daraufhin schauten der Kölner und den Düsseldorfer den Dortmunder fragend an, worauf dieser sagte: "Wenn Ihr kein Bier trinkt, trinke ich auch keins...!"

 

Genau, ein Dortmunder, da fällt mir nur DAB ein, pfui Spinne, dann doch lieber ne lauwarme Milch.

 

Für 150 Euro kannste dir das sparen. Dafür würde ich mir keinen Anwalt holen, wenn du nicht gerade eh Rechtsschutz hast und auch dann wär mir die Zeit dafür zu schade.

 

Aber mal was ganz anderes, so ein Spannungsregler kostet z.B. für eine PX je nach Quali 15-60 €. Wieso soll der Verkäufer sich dann sich mit 100-150 Euro beteiligen. Einbau ist auch pillepalle, Batterie raus, Batteriehalten lösen, Spannungsregler lösen, kontakte umstecken und alles wieder auf Anfang. Dauert max. 15 Minuten (wenn nicht gerade die Schrauben vom Spannungsregler festgebacken sind)

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Da die Motordiagnose leuchtet wird es wohl keine vespa sein. Ausser man ist Bastler und denkt daß die blinkleuchte auf alle Fehler hinweist. 

Geht es um ein Auto dann hat es doch ein Steuergerät und man kann auslesen wann der Fehler aufgetreten ist. Somit kannst du sogar nachweisen wann der Fehler aufgekommen  ist und alles erstatten lassen.

 

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vor einer Stunde schrieb Vechs:

Da die Motordiagnose leuchtet wird es wohl keine vespa sein. Ausser man ist Bastler und denkt daß die blinkleuchte auf alle Fehler hinweist. 

Geht es um ein Auto dann hat es doch ein Steuergerät und man kann auslesen wann der Fehler aufgetreten ist. Somit kannst du sogar nachweisen wann der Fehler aufgekommen  ist und alles erstatten lassen.

 

doch vespa ja, aber die mit ABS und Firlefanz. war so billig, da hab ich meine bmw für weggeschmissen.

guter hinweis. danke

 

 

vor einer Stunde schrieb klugscheißer:

Für 150 Euro kannste dir das sparen. Dafür würde ich mir keinen Anwalt holen, wenn du nicht gerade eh Rechtsschutz hast und auch dann wär mir die Zeit dafür zu schade.

 

 

Denke ich auch, aber man ist ja schon sauer und das war ÜBELSTE Schrauberei (Fingerbrech). so was hab ich noch nicht erlebt. es war ein gemetzel.

 

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@sucram70:

Dein Beitrag könnte dann als Anstiftung zum Mißbrauch von Berufsbezeichungen, strafbar gem. §§ 132a iVm 27 StGB zu verstehen sein.

Ich zitiere Dich einfach mal aus einem anderen Topic: "Wenn man keine Ahnung hat, bitte einfach weitergehen"

 

@rokka:

lass mal gut sein, hast Du noch nicht genug von den "Ich-brauch-nur-deinen-Briefkopf-ich-schreib-das-schnell-selbst" und den "Was-fünfzig-Euro-nur-für-son-Schrieb"-Mandanten gehabt? Ich persönlich reiße mich inzwischen nur noch um Arbeit, die einen Deckungsbeitrag zu meinen Kanzleikosten leistet. Wenn sich mein Sozialauftrag zu Wort meldet, zieh ich einfach nen Kontoauszug, dann geht's meistens wieder. Ich bevorzuge es, nach der Arbeit mehr Geld zu haben als davor. Was würde wohl auch meine Versicherung sagen, wenn ich die gegnerischen Anwaltskosten tragen soll, weil ich den Text des Mandanten übernommen und unterschrieben habe, ohne den zugrundeliegenden Fall zu prüfen? Wie der TE die Erfolgsaussichten selbst einschätzt, steht ja schon im zweiten Satz. Auch wenn er sich da irren sollte, gebührt den altruistischen Kollegen der Vortritt

 

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@Steuermann

 

keine Sorge. Das Mandant will ich gar nicht haben. Zum einen aus den wirtschaftlichen Gründen aber hauptsächlich, weil ich nur in zwei Rechtsgebieten tätig bin; nix Zivilrecht. Spezialisierung finde ich super. ;-)

 

Aber ich wollte einmal klarstellen, wie es sich allgemein mit den Kosten für nen Rechtsanwalt verhält. Wobei ich hoffe, dass die Ausführungen zum RVG richtig sind, habe danach schon länger nicht mehr abgerechnet :-D.

 

 

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Einen prima Hinweis darauf wie es um unser Rechtssystem bestellt ist gibt ja die Tatsache auf wieviel Geld einem erst genommen werden müsste damit es sich "lohnt" dies mit professioneller Unterstützung einzufordern.

Kein Wunder das diese kleinen Betrügereien (ohne den speziellen Fall jetzt zu kennen) immer wieder und wieder passieren und oft (meist?) unbestraft durchgehen.

Danke.

So macht das Spaß.

:thumbsup:

 

Prima dann auch zu lesen wie augenscheinlich szenezugehörige Vertreter der Zunft das dann auch so als gegeben hinnehmen.

Doppel danke.

:thumbsup:

 

 

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So kann man es sich dann immer wieder hindrehen..

 

1. Wenn die Sache Erfolg hat, zahlt der Verkäufer den Anwalt.

2. Wenn der Mandant/Kläger/Geschädigte die Erfolgsaussichten gering einschätzt, sind sie es meistens auch.

3. Ob der Streitwert hoch oder niedrig ist - die Arbeit ist meist die gleiche.

4. Ich hab das Vergütungsgesetz nicht gemacht.

5. Auf die Diskussionen über ein eh schon nicht kostendeckendes Honorar, weil kein Verständnis für die Menge an Arbeit besteht, hab ich ebensowenig Lust wie auf die Außenwirkung, wenn ich aussichtslose Klagen erhebe. Glaub mir, ein fuffi für ein bis zwei Stunden Arbeit deckt vielleicht den verbratenen Toner und das Papier. Bei Versicherung, Kanzleimiete, Sozialversicherung für Angestellte wird's dann meist ein bisserl eng.

Wegen des "Was, so viel? Mehr als nen Fuffi geb ich nicht!" nehm ich die Sache nicht ernst.

6. Es gelingt mir nur deswegen, erfolgversprechende Klagen zu verfassen, weil ich sehr sehr viel Zeit und Geld für die Ausbildung investiert habe. Ich habe jetzt einfach nicht mehr genug davon, um eine Kanzleiinfrastruktur vorzuhalten und draufzuzahlen um ausschließlich für die gute Sache zu kämpfen. Wir alle müssen gelegentlich kleinere Ungerechtigkeiten hinnehmen. Wenn ich was zu Fressen auf dem Tisch haben will, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als das, was ich nicht ändern kann, hinzunehmen, sei es auch noch so ärgerlich.

7. In Japan soll es einen Mindeststreitwert geben, unterhalb dessen Du weder klagen noch vollstrecken kannst. Wie kommen die da durchs Leben?

8. Wieviel Geld bringst Du Deinem Chef immer so mit, damit Du für ihn arbeiten darfst? Was schlägst Du vor? Was soll die Zunft tun, sie wird nicht vom Staat bezahlt?

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Alles richtig, was die Kollegen Anwälte, die sich bereits outeten, zum Thema, Kostendeckung, Erfolgsaussichten pp. hier geschrieben haben. Wenn der Geschädigte selbst meint, wenig Aussicht auf Erfolg zu haben, hilft der Anwaltsbriefkopf nun wirklich nicht. Wir Anwälte leben selten vom Bluff, sondern vielmehr von solide angewandtem Handwerk. Wir ermitteln Sachverhalte, würdigen diese und machen Risiken transparent. Das kostet nunmal. Und wenn die Kosten schon nicht gedeckt sind, was bei Streitwerten von 150,00 Euro nun wirklich nicht anders sein kann, dann versauen wir uns nicht den hart erarbeiteten Ruf, um uns einer Lachnummer hinzugeben. Macht keiner. Auch der gute Schrauber in seinem Job nicht. Was nicht heißt, daß man als Unternehmer und Organ der Rechtspflege nicht auch mal einen telefonischen Rat für Freunde, Stammtischbrüder und GSFler erteilen kann, der Ärger und Kosten vermeiden kann, ohne eine Erstberatungsgebühr abzurechen. Eines muss jedem klar sein: Manche meiner Kollegen halten es wie ich: kommt ein dämliches und nicht zu rechtfertigendes Anwaltsschreiben, retournieren wir ganz schnell mit negativer Feststellungklage und der bluffende Anspruchssteller hat mal ganz schnell heftige Kosten am Arsch. 

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