Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Was kostet "Brief vom Anwalt"? > Mängelrüge


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Situation: Karre kommt per Spedition > Motordiagnoselampe leuchtet  > Spannungsregler defekt.

Wunsch: Verkäufer soll sich mit 100-150€ an den Kosten beteiligen, blockt jedoch ab.

Möchte daher ein Schreiben mit offiziellem Briefkopf (Anwalt) schicken lassen, um Eindruck zu schinden. Reagiert Käufer nicht > mein Pech, dann höre ich auf.

 

Was darf so ein Brief kosten?

Rollerfahrender Anwalt hier?

 

Alaaf und Helau

Geschrieben

Unterm Strich egal wie viel der Brief kostet, es wird dein Geld kosten.

Ist mir als Verkaufer doch egal, was beim Transport passiert. 

Geschrieben
  Am 2.2.2016 um 14:47 schrieb allFred:

Situation: Karre kommt per Spedition > Motordiagnoselampe leuchtet  > Spannungsregler defekt.

Wunsch: Verkäufer soll sich mit 100-150€ an den Kosten beteiligen, blockt jedoch ab.

Möchte daher ein Schreiben mit offiziellem Briefkopf (Anwalt) schicken lassen, um Eindruck zu schinden. Reagiert Käufer nicht > mein Pech, dann höre ich auf.

 

Was darf so ein Brief kosten?

Rollerfahrender Anwalt hier?

 

Alaaf und Helau

Aufklappen  

 

 

Bei dir steht im Avatar das du aus Kölle kommst. Kannst du mir mal sagen was da dieses Scheiss Helau in dem Post zu suchen hat. Jehova ! 

Geschrieben

Von einem Anwalt wirst du selten etwas für unter 300€ bekommen.

Bei deiner Konstellation ist es höchstens interessant, wo der Haftungsübergang ist. Dann zahlst entweder du, die Spedition oder er. Ein 50/50 ist bei sowas eigentlich nicht begründbar.

Geschrieben

Ähm...Spannungsregler und Motordisgnoselampe...

Das sieht ja auf den ersten Blick mal nicht nach Transportschaden aus. Der Transporteur ist da raus. Greift da nicht die Garantie/Gewährleistung durch den Verkäufer? das ist doch ein Sachmangel.

Geschrieben
  Am 2.2.2016 um 16:18 schrieb Elbratte:

 

Ähm...Spannungsregler und Motordisgnoselampe...

Das sieht ja auf den ersten Blick mal nicht nach Transportschaden aus. Der Transporteur ist da raus. Greift da nicht die Garantie/Gewährleistung durch den Verkäufer? das ist doch ein Sachmangel.

Aufklappen  

 

Genau. Aber er sieht es nicht ein. Daher meine Idee mit dem "offiziellen" Anwaltschreiben. Auch wenn gar nichts dahinter steckt.

Geschrieben
  Am 2.2.2016 um 15:54 schrieb vespamoehre:

Von einem Anwalt wirst du selten etwas für unter 300€ bekommen.

Bei deiner Konstellation ist es höchstens interessant, wo der Haftungsübergang ist. Dann zahlst entweder du, die Spedition oder er. Ein 50/50 ist bei sowas eigentlich nicht begründbar.

Aufklappen  

 

WAS? Also ein fuffi ist der mir wert, mehr nicht. Ich kann den auch grob vorschreiben den Brief.

 

Geschrieben
  Am 2.2.2016 um 15:34 schrieb klugscheißer:

Bei dir steht im Avatar das du aus Kölle kommst. Kannst du mir mal sagen was da dieses Scheiss Helau in dem Post zu suchen hat. Jehova ! 

Aufklappen  

 

An "DenderdessenNamenzurechtträgt":

Mein persönlicher Beitrag zur Integrationspolitik.

 

Geschrieben

Hört sich nach Sachmangel an, wobei im Zweifel Aussage gegen Aussage steht, zu welchem Zeitpunkt der Mangel aufgetreten ist. Wenn es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson handelt, spar dir deine Mühen mit dem Anwaltsschreiben, weil wenig Aussicht auf Erfolg. Meine Meinung.

Geschrieben
  Am 2.2.2016 um 16:30 schrieb allFred:

 

An "DenderdessenNamenzurechtträgt":

Mein persönlicher Beitrag zur Integrationspolitik.

 

Aufklappen  

Aufgrund von Helau wohl eher in Düsseldoof ...

 

 

Düsseldoofer integrieren, nen, lass das mal besser sein. Am Ende müssen wir dann in Köln noch dieses olle abgestandenen Braunbier saufen  !

Geschrieben

Wenn sich jemand aus Köln zum Thema Bier äußert, muß ich immer wieder an diese Begebenheit denken, die sich einst zutrug.

 

Ein Kölner, ein Düsseldorfer und ein Dortmunder gingen zusammen in eine Kneipe. Der Kölner bestellte ein Kölsch, der Düsseldorfer bestellte ein Alt und der Dortmunder bestellte sich eine Cola. Daraufhin schauten der Kölner und den Düsseldorfer den Dortmunder fragend an, worauf dieser sagte: "Wenn Ihr kein Bier trinkt, trinke ich auch keins...!"

  • Like 1
Geschrieben
  Am 3.2.2016 um 11:43 schrieb Champ:

Wenn sich jemand aus Köln zum Thema Bier äußert, muß ich immer wieder an diese Begebenheit denken, die sich einst zutrug.

 

Aufklappen  

 

also ich glaube mein letztes "richtiges" Bier habe ich mit dir getrunken in dem Western-sqaredance-saloon in Dinslaken. War das so 92?

Geschrieben

Wenn ein Rechtsanwalt in der Sache tätig werden soll, dann kann er für seine Tätigkeit entweder ein Honorar mit dir vereinbaren (Pauschale oder Stundensatz) oder er kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Dann kann er außergerichtlich eine Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG (Mittelwert 1,3) abrechnen. Berechnet wird dann nach dem Gegenstandswert. In deinem Fall würde man dann einen (realistischen) Wert bestimmen, der der Angelegenheit gerecht wird. Wenn man in deinem Fall die Minderung von EUR 150,00 zugrunde legt, dann kann der Anwalt nach dem RVG EUR 83,54 abrechnen. Das beinhaltet dann schon die Pauschale für Post und Telekommunikation sowie die 19% Steuer. Das gleiche könnte er auch abrechnen, wenn der Gegenstandswert 500,00 betragen würde, da dies der Mindestwert ist, nach dem abgerechnet wird.

 

Es gibt allerdings ANwälte, die bei diesen "geringen" Streitwerten/Gebühren nicht nach RVG arbeiten und nur Honorarvereinbarungen treffen. Dann sind das in der Regel  ab 150,-/Std. (in Hamburg auch gerne mal 200+)  oder eben ein Pauschalbetrag.

 

Ein ANwalt ist immer verpflichtet, dich über die Kosten aufzuklären. Im Zweifel erhält er das Mandat nicht und rechnet eine Beratungsgebühr ab, die sich an dem Umfang und Gesamtsituation bemisst, aber bei 190,- EUR bei Verbrauchern gedeckelt ist.

 

1,2 rokk ´n´roll

  • Like 1
Geschrieben
  Am 3.2.2016 um 11:43 schrieb Champ:

Ein Kölner, ein Düsseldorfer und ein Dortmunder gingen zusammen in eine Kneipe. Der Kölner bestellte ein Kölsch, der Düsseldorfer bestellte ein Alt und der Dortmunder bestellte sich eine Cola. Daraufhin schauten der Kölner und den Düsseldorfer den Dortmunder fragend an, worauf dieser sagte: "Wenn Ihr kein Bier trinkt, trinke ich auch keins...!"

Aufklappen  

 

Das dürften wohl sehr viele sagen, aber auf keinen Fall jemand aus Dortmund.

 

  Am 2.2.2016 um 16:24 schrieb allFred:

 

Genau. Aber er sieht es nicht ein. Daher meine Idee mit dem "offiziellen" Anwaltschreiben. Auch wenn gar nichts dahinter steckt.

Aufklappen  

 

Setz doch was fingiertes auf, wenn daß eh Dein erster und einziger Schritt sein soll. Schöner Briefkopf, der vielleicht Eindruck schindet.

 

Geschrieben
  Am 3.2.2016 um 14:15 schrieb sucram70:

Setz doch was fingiertes auf, wenn daß eh Dein erster und einziger Schritt sein soll. Schöner Briefkopf, der vielleicht Eindruck schindet.

 

Aufklappen  

 

haua-ha alter. das ist mal ganz locker "betrug" würde ich mal schätzen. oder zumindest urkundenfälschung. ganz schlechte idee

Geschrieben
  Am 3.2.2016 um 11:43 schrieb Champ:

Wenn sich jemand aus Köln zum Thema Bier äußert, muß ich immer wieder an diese Begebenheit denken, die sich einst zutrug.

 

Ein Kölner, ein Düsseldorfer und ein Dortmunder gingen zusammen in eine Kneipe. Der Kölner bestellte ein Kölsch, der Düsseldorfer bestellte ein Alt und der Dortmunder bestellte sich eine Cola. Daraufhin schauten der Kölner und den Düsseldorfer den Dortmunder fragend an, worauf dieser sagte: "Wenn Ihr kein Bier trinkt, trinke ich auch keins...!"

Aufklappen  

 

Genau, ein Dortmunder, da fällt mir nur DAB ein, pfui Spinne, dann doch lieber ne lauwarme Milch.

 

Für 150 Euro kannste dir das sparen. Dafür würde ich mir keinen Anwalt holen, wenn du nicht gerade eh Rechtsschutz hast und auch dann wär mir die Zeit dafür zu schade.

 

Aber mal was ganz anderes, so ein Spannungsregler kostet z.B. für eine PX je nach Quali 15-60 €. Wieso soll der Verkäufer sich dann sich mit 100-150 Euro beteiligen. Einbau ist auch pillepalle, Batterie raus, Batteriehalten lösen, Spannungsregler lösen, kontakte umstecken und alles wieder auf Anfang. Dauert max. 15 Minuten (wenn nicht gerade die Schrauben vom Spannungsregler festgebacken sind)

Geschrieben

Da die Motordiagnose leuchtet wird es wohl keine vespa sein. Ausser man ist Bastler und denkt daß die blinkleuchte auf alle Fehler hinweist. 

Geht es um ein Auto dann hat es doch ein Steuergerät und man kann auslesen wann der Fehler aufgetreten ist. Somit kannst du sogar nachweisen wann der Fehler aufgekommen  ist und alles erstatten lassen.

 

  • Like 1
Geschrieben
  Am 3.2.2016 um 15:04 schrieb Vechs:

Da die Motordiagnose leuchtet wird es wohl keine vespa sein. Ausser man ist Bastler und denkt daß die blinkleuchte auf alle Fehler hinweist. 

Geht es um ein Auto dann hat es doch ein Steuergerät und man kann auslesen wann der Fehler aufgetreten ist. Somit kannst du sogar nachweisen wann der Fehler aufgekommen  ist und alles erstatten lassen.

 

Aufklappen  

doch vespa ja, aber die mit ABS und Firlefanz. war so billig, da hab ich meine bmw für weggeschmissen.

guter hinweis. danke

 

 

  Am 3.2.2016 um 14:56 schrieb klugscheißer:

Für 150 Euro kannste dir das sparen. Dafür würde ich mir keinen Anwalt holen, wenn du nicht gerade eh Rechtsschutz hast und auch dann wär mir die Zeit dafür zu schade.

 

Aufklappen  

 

Denke ich auch, aber man ist ja schon sauer und das war ÜBELSTE Schrauberei (Fingerbrech). so was hab ich noch nicht erlebt. es war ein gemetzel.

 

Geschrieben

@sucram70:

Dein Beitrag könnte dann als Anstiftung zum Mißbrauch von Berufsbezeichungen, strafbar gem. §§ 132a iVm 27 StGB zu verstehen sein.

Ich zitiere Dich einfach mal aus einem anderen Topic: "Wenn man keine Ahnung hat, bitte einfach weitergehen"

 

@rokka:

lass mal gut sein, hast Du noch nicht genug von den "Ich-brauch-nur-deinen-Briefkopf-ich-schreib-das-schnell-selbst" und den "Was-fünfzig-Euro-nur-für-son-Schrieb"-Mandanten gehabt? Ich persönlich reiße mich inzwischen nur noch um Arbeit, die einen Deckungsbeitrag zu meinen Kanzleikosten leistet. Wenn sich mein Sozialauftrag zu Wort meldet, zieh ich einfach nen Kontoauszug, dann geht's meistens wieder. Ich bevorzuge es, nach der Arbeit mehr Geld zu haben als davor. Was würde wohl auch meine Versicherung sagen, wenn ich die gegnerischen Anwaltskosten tragen soll, weil ich den Text des Mandanten übernommen und unterschrieben habe, ohne den zugrundeliegenden Fall zu prüfen? Wie der TE die Erfolgsaussichten selbst einschätzt, steht ja schon im zweiten Satz. Auch wenn er sich da irren sollte, gebührt den altruistischen Kollegen der Vortritt

 

  • Like 2
Geschrieben
  Am 3.2.2016 um 18:36 schrieb Steuermann:
@sucram70:

Dein Beitrag könnte dann als Anstiftung zum Mißbrauch von Berufsbezeichungen, strafbar gem. §§ 132a iVm 27 StGB zu verstehen sein.

Ich zitiere Dich einfach mal aus einem anderen Topic: "Wenn man keine Ahnung hat, bitte einfach weitergehen"

Jo, war scheisse, sorry.

Geschrieben

@Steuermann

 

keine Sorge. Das Mandant will ich gar nicht haben. Zum einen aus den wirtschaftlichen Gründen aber hauptsächlich, weil ich nur in zwei Rechtsgebieten tätig bin; nix Zivilrecht. Spezialisierung finde ich super. ;-)

 

Aber ich wollte einmal klarstellen, wie es sich allgemein mit den Kosten für nen Rechtsanwalt verhält. Wobei ich hoffe, dass die Ausführungen zum RVG richtig sind, habe danach schon länger nicht mehr abgerechnet :-D.

 

 

Geschrieben

Einen prima Hinweis darauf wie es um unser Rechtssystem bestellt ist gibt ja die Tatsache auf wieviel Geld einem erst genommen werden müsste damit es sich "lohnt" dies mit professioneller Unterstützung einzufordern.

Kein Wunder das diese kleinen Betrügereien (ohne den speziellen Fall jetzt zu kennen) immer wieder und wieder passieren und oft (meist?) unbestraft durchgehen.

Danke.

So macht das Spaß.

:thumbsup:

 

Prima dann auch zu lesen wie augenscheinlich szenezugehörige Vertreter der Zunft das dann auch so als gegeben hinnehmen.

Doppel danke.

:thumbsup:

 

 

  • Like 1
Geschrieben

So kann man es sich dann immer wieder hindrehen..

 

1. Wenn die Sache Erfolg hat, zahlt der Verkäufer den Anwalt.

2. Wenn der Mandant/Kläger/Geschädigte die Erfolgsaussichten gering einschätzt, sind sie es meistens auch.

3. Ob der Streitwert hoch oder niedrig ist - die Arbeit ist meist die gleiche.

4. Ich hab das Vergütungsgesetz nicht gemacht.

5. Auf die Diskussionen über ein eh schon nicht kostendeckendes Honorar, weil kein Verständnis für die Menge an Arbeit besteht, hab ich ebensowenig Lust wie auf die Außenwirkung, wenn ich aussichtslose Klagen erhebe. Glaub mir, ein fuffi für ein bis zwei Stunden Arbeit deckt vielleicht den verbratenen Toner und das Papier. Bei Versicherung, Kanzleimiete, Sozialversicherung für Angestellte wird's dann meist ein bisserl eng.

Wegen des "Was, so viel? Mehr als nen Fuffi geb ich nicht!" nehm ich die Sache nicht ernst.

6. Es gelingt mir nur deswegen, erfolgversprechende Klagen zu verfassen, weil ich sehr sehr viel Zeit und Geld für die Ausbildung investiert habe. Ich habe jetzt einfach nicht mehr genug davon, um eine Kanzleiinfrastruktur vorzuhalten und draufzuzahlen um ausschließlich für die gute Sache zu kämpfen. Wir alle müssen gelegentlich kleinere Ungerechtigkeiten hinnehmen. Wenn ich was zu Fressen auf dem Tisch haben will, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als das, was ich nicht ändern kann, hinzunehmen, sei es auch noch so ärgerlich.

7. In Japan soll es einen Mindeststreitwert geben, unterhalb dessen Du weder klagen noch vollstrecken kannst. Wie kommen die da durchs Leben?

8. Wieviel Geld bringst Du Deinem Chef immer so mit, damit Du für ihn arbeiten darfst? Was schlägst Du vor? Was soll die Zunft tun, sie wird nicht vom Staat bezahlt?

  • Like 4
Geschrieben

Alles richtig, was die Kollegen Anwälte, die sich bereits outeten, zum Thema, Kostendeckung, Erfolgsaussichten pp. hier geschrieben haben. Wenn der Geschädigte selbst meint, wenig Aussicht auf Erfolg zu haben, hilft der Anwaltsbriefkopf nun wirklich nicht. Wir Anwälte leben selten vom Bluff, sondern vielmehr von solide angewandtem Handwerk. Wir ermitteln Sachverhalte, würdigen diese und machen Risiken transparent. Das kostet nunmal. Und wenn die Kosten schon nicht gedeckt sind, was bei Streitwerten von 150,00 Euro nun wirklich nicht anders sein kann, dann versauen wir uns nicht den hart erarbeiteten Ruf, um uns einer Lachnummer hinzugeben. Macht keiner. Auch der gute Schrauber in seinem Job nicht. Was nicht heißt, daß man als Unternehmer und Organ der Rechtspflege nicht auch mal einen telefonischen Rat für Freunde, Stammtischbrüder und GSFler erteilen kann, der Ärger und Kosten vermeiden kann, ohne eine Erstberatungsgebühr abzurechen. Eines muss jedem klar sein: Manche meiner Kollegen halten es wie ich: kommt ein dämliches und nicht zu rechtfertigendes Anwaltsschreiben, retournieren wir ganz schnell mit negativer Feststellungklage und der bluffende Anspruchssteller hat mal ganz schnell heftige Kosten am Arsch. 

  • Like 2

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Entweder hat dein Browser eine Macke und zeigt meinen Beitrag nicht richtig an oder die Formulierung, die ich von Piaggio übernommen habe ist verwirrend.   Piaggio schreibt, dass PX 80 E bis PX 150 E Kolbenbolzen bei Verschleiß in der anderen Reihenfolge zu tauschen sind, wie bei den 200ern.
    • Den hab ich seit 2024 in rot-blau https://www.fc-moto.de/en/HJC-i70-Surf-Helmet gibts aber scheinbar nicht mehr bei z.B. Louis ...
    • Ich suche gerne mal bei den Simson Leuten . Und lass mich Inspirieren was die alles so machen .  vieles klappt dann ja auch bei Vespa .. und die Videos von Langtuning sind richtig gut . Wenn man Gefallen dran findet .    vorallen wenn Frits Overmars dabei ist.   sollte ein Zweitakt Freak ein Begriff sein .
    • Mit dem gescheiten Öl meine ich .   das es ein 100% Öl ist ohne Beimischung von Spiritus. Was natürlich das Mischungsverhältnis verfälscht . Wie hoch der Anteil ist kann ich nicht sagen . Aber zu wissen das es nicht drin ist und der Ölanteil bei korrekter Mischung dann passt ist doch super . Ich wusste bis zu dem Video auch nicht davon . Aber es kling Logisch .  Nachteil ist das man es Anmischen muss .   ich mach es so das ich 500ml Öl und 500ml Benzin mische . sobald das Öl vermischt ist ist es Selbstmischend . da ich 1:50 fahre Mische ich dann nach Tabelle von  1.:25 und habe dann wieder 1:50.   es gibt auch hierzu ein Tolle Video 🤩   Es lohnt sich wirklich das zu schauen .    
    • Aber ist ja jetzt geklärt - Betrug liegt vor und ich erstatte gerade Anzeige, falls da noch mehr Bestellungen eingehen (wovon auszugehen ist)  
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung