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Geschrieben

Ausnahmegenehmigung ist so'ne Sache. Auch wenn's in den Papieren steht, muss das nicht von der Zulassungsstelle anerkannt werden. Ist hier in Hannover so.

Geschrieben

"Austragung" vom TÜV muß von der Zul.St. nicht akzeptiert werden.

Das bleibt "Ermessenssache" und ist bei der Zul.St. MUC nahezu wertlos.

Die verweigern in solchen Fällen gern mal die Zulassung.  :satisfied:

Geschrieben
Am Thursday, February 04, 2016 um 17:14 schrieb Fahrbrecher:

  Selbst mit Originalen Hella Blinkern, streck ich in gewissen Situationen lieber zusäztlich noch mein Ärmchen raus, voll die Paranoia, das  die übersehen werden:dontgetit:

Das kommt mir bekannt vor!:-D ich habe Hellas an einem M-Lenker eingetragen-allerdings sind die völlig nutzlos, da sie durch die Vespatronic erst ab 3000U/min blinken:wacko:. Zudem verdecke ich die von hinten gesehen komplett, durch meine grazile Figur...Macht also ab 3000U auch keinen Sinn:sigh:

Geschrieben

Also ich war die Woche mal bei den Experten vom TÜV SÜD. Der Spinner hat sich doch tatsächlich Zeit für mich genommen. Laut §54(1a) StVZO dürfen Fahrtrichtungsanzeiger (FRAZ) sich hinten nicht an beweglichen Teilen befinden und vorne aber schon wenn diese Teile eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Hinten interessiert uns hier ja nicht und vorne könnte man jetzt interpretieren dass die sich nicht mitdrehen dürfen. Jedoch gilt dieser Absatz erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.1987.

 

Deswegen noch einmal die Frage warum sich Lenkerenden-FRAZ sich prinzipiell nicht mitdrehen dürfen? Ich habe da ehrlich gesagt keine Erfahrungen. Ändert sich z.B. bei den klassischen Hella´s der Lichtaustritt je nach Gasstellung? Wie schauts beim Schaltrohr aus? Dreht sich ja quasi auch.

 

Vorausgesetzt die vorgeschriebenen Sichtwinkel sind eingehalten und die FRAZ leuchten vergleichbar wie z.B. Originale, wüsste ich immer noch nicht warum man die nicht über eine Einzelabnahme eintragen kann. Bei Import-Fz. sind oft FRAZ verbaut ohne Bauartgenehmigung die der Sachverständige dann mit "Etwa-Wirkung" einträgt. Gut, zugegebenermaßen mit einer erforderlichen Ausnahmegenehmigung...

 

Naja, leichter tut man sich sicher mit genehmigten Lenkerenden-FRAZ...

 

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Lenki:

.... noch einmal die Frage warum sich Lenkerenden-FRAZ sich prinzipiell nicht mitdrehen dürfen? Ich habe da ehrlich gesagt keine Erfahrungen. Ändert sich z.B. bei den klassischen Hella´s der Lichtaustritt je nach Gasstellung? Wie schauts beim Schaltrohr aus? Dreht sich ja quasi auch...

Vielleicht kannst Du ja nächste Woche mal Deinen frOI!ndlichen Keksperten vom TÜFF-SÜTT fragen, ob er Einsicht in die vollständige Bauartgenehmigung K 22 609 für die HELLA-Kfz.-Blinkleuchte für seitlichen Anbau hat. Da könnte u.U. etwas dazu vermerkt sein. Die Anbauanweisung 461 052 00 zeigt zwar zeichnerische ein relevantes Detail, ist m.E. in dem Punkt aber etwas "schwammig". :satisfied:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Lenki:

Also ich war die Woche mal bei den Experten vom TÜV SÜD. Der Spinner hat sich doch tatsächlich Zeit für mich genommen. Laut §54(1a) StVZO dürfen Fahrtrichtungsanzeiger (FRAZ) sich hinten nicht an beweglichen Teilen befinden und vorne aber schon wenn diese Teile eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Hinten interessiert uns hier ja nicht und vorne könnte man jetzt interpretieren dass die sich nicht mitdrehen dürfen. Jedoch gilt dieser Absatz erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.1987.

 

Deswegen noch einmal die Frage warum sich Lenkerenden-FRAZ sich prinzipiell nicht mitdrehen dürfen? Ich habe da ehrlich gesagt keine Erfahrungen. Ändert sich z.B. bei den klassischen Hella´s der Lichtaustritt je nach Gasstellung? Wie schauts beim Schaltrohr aus? Dreht sich ja quasi auch.

 

Vorausgesetzt die vorgeschriebenen Sichtwinkel sind eingehalten und die FRAZ leuchten vergleichbar wie z.B. Originale, wüsste ich immer noch nicht warum man die nicht über eine Einzelabnahme eintragen kann. Bei Import-Fz. sind oft FRAZ verbaut ohne Bauartgenehmigung die der Sachverständige dann mit "Etwa-Wirkung" einträgt. Gut, zugegebenermaßen mit einer erforderlichen Ausnahmegenehmigung...

 

Naja, leichter tut man sich sicher mit genehmigten Lenkerenden-FRAZ...

 

 

 

 

Die Hellas haben Linsen drin, die sogar nach vorne und hinten unterschiedlich abstrahlen. Daher dürfen die nicht mitdrehen und auch nicht falschrum montiert werden (Wie bei den Ochsenaugen und den DDR Blinkern auch)

Problematisch ist, das die neueren nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft sind und deshalb zwingend hintere brauchen. Ergo alte mit nationalem Prüfzeichen suchen.

Ab 87 dann immer mit hinteren.

Die Fiat Dinger sind nur als seitliche Blinker geprüft also def. nicht Eintragungsfähig, auch wenn das schon Prüfer gemacht haben sollen.

In-etwa-Wirkung funktioniert nur wenn die kein EG-Prüfzeichen oder "deutsches" Prüfzeichen haben und vor allem nur für Importe und nicht für bereits in "dt" zugelassene Fahrzeuge.

Wenn ich mich noch Recht erinnere dürfen ausser den Seitenblinker die anderen auch nicht zur Seite abstrahlen, Ergo sind auch Fiat Nachbau Blinker ohne Prüfzeichen am frischen Import raus.

 

Die Anbauanweisung ist ziemlich eindeutig. Dropbar geht nicht.

 

http://www.vespa-t5.org/download/hella_lenkerendenblinker.jpg

 

http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Geschrieben

Danke für die überzeugende Zusammenfassung. Dass die Fiats nicht ernsthaft konform sind, konnte man sich ja vorstellen.

 

Könnte man die M-Blaze cones bei einer ernsthaften Prüfung durch kriegen?

https://www.louis.de/artikel/blinker-m-blaze-cone/10034078?partner=onmacon-pla

bzw in ll - wo dabei steht, dass als vorderer Blinker zugelassen.

http://www.sip-scootershop.com/DE/Products/57158000/Blinker+MOTOGADGET+Lenkerende+.aspx?gpc_origin=pla&gpc_feed_alias=de&gpc_pid=57158000&gclid=CJOY-5qw5soCFRG3GwodO-8EMQ

 

Die wären es bei mir geworden - nachdem die Fiats  nicht so wirklich wirken.

Mir ist es recht, solange irgendwie eingetragen und aber wirklich funktionierend. Auch wenn die im blödesten Falle in Frage gestellt werden könnten.

Nicht in allen Situationen ist Hand raus halten nämlich ´ne super Option.

Geschrieben

Alles klar, hört sich schlüssig an. Der Experte hat gesprochen :cheers:

Ich habe mal gehört das nur Lenkerendenblinker noch zulässig sind bis EZ 17.06.2003, sofern komplette LTE nach EG. Löst selbstverständlich nicht das Problem das bis auf die alten Hella´s wohl so gut wie alle nur für vorne zulässig sind. Vielleicht kennt jemand noch andere?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 7.2.2016 um 20:04 schrieb matzmann:

 

 

Die Hellas haben Linsen drin, die sogar nach vorne und hinten unterschiedlich abstrahlen. Daher dürfen die nicht mitdrehen und auch nicht falschrum montiert werden (Wie bei den Ochsenaugen und den DDR Blinkern auch)

Problematisch ist, das die neueren nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft sind und deshalb zwingend hintere brauchen. Ergo alte mit nationalem Prüfzeichen suchen.

Ab 87 dann immer mit hinteren.

Die Fiat Dinger sind nur als seitliche Blinker geprüft also def. nicht Eintragungsfähig, auch wenn das schon Prüfer gemacht haben sollen.

In-etwa-Wirkung funktioniert nur wenn die kein EG-Prüfzeichen oder "deutsches" Prüfzeichen haben und vor allem nur für Importe und nicht für bereits in "dt" zugelassene Fahrzeuge.

Wenn ich mich noch Recht erinnere dürfen ausser den Seitenblinker die anderen auch nicht zur Seite abstrahlen, Ergo sind auch Fiat Nachbau Blinker ohne Prüfzeichen am frischen Import raus.

 

Die Anbauanweisung ist ziemlich eindeutig. Dropbar geht nicht.

 

http://www.vespa-t5.org/download/hella_lenkerendenblinker.jpg

 

http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100

 

 

 

zusätzlich zu den Linsen im Glas ist ja auch Bauartbedingt bei den Hellas die Einbaulage nur sinnvoll, wenn der Haltebügel innen ´oben & unten´ steht - sobald man sie 90 Grad dreht ist ebend genau dieser im Abstrahlfeld/Winkel nach vorn/hinten... :cheers:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

 

shin yo led.micro disc

haben eine e prüfung für vorne und strahlen 360° ab

somit sollten sie auch bei mitdrehenden schaltelementen eintragbar sein

 

$_57.JPG

Bearbeitet von PXler
Geschrieben (bearbeitet)

Das mit dem e-Prüfzeichen würde ich nicht unbedingt glauben. Ich hab letztens auch LED Seitenmarkierungsleuchten gekauft, da war das Prüfzeichen gefälscht.

Wenn doch, wird die Montagerichtung bestimmt nicht seitlich am Lenker sein.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb PXler:

 

shin yo led.micro disc

haben eine e prüfung für vorne und strahlen 360° ab

somit sollten sie auch bei mitdrehenden schaltelementen eintragbar sein

 

$_57.JPG

 

 

ich bin mir (fast) sicher, das die nur nach ´vorne´  rausstrahlen... also grade nicht geeignet für Lenkermontage... 

Bearbeitet von hacki
Pfehla
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb matzmann:

Das mit dem e-Prüfzeichen würde ich nicht unbedingt glauben. Ich hab letztens auch LED Seitenmarkierungsleuchten gekauft, da war das Prüfzeichen gefälscht.

Wenn doch, wird die Montagerichtung bestimmt nicht seitlich am Lenker sein.

Gibt's so im laden und sie haben die e Angabe und Zulassung für am lenker

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb PXler:

Gibt's so im laden und sie haben die e Angabe und Zulassung für am lenker

 

Achso, eine Zulassung für am Lenker gibt es nicht. Die sind vorne (einfach so) und haben eine in der Montageanleitung vorgeschriebene Montagerichtung

  • Like 1
Geschrieben

wenn ich sie hätte, würde ich es gerne machen. ich fahr die blkinker leider gar nicht, sondern die hübschen, nicht zugelassenen, fiat.

ich schau aber mal, ob der kollege, der sie verbaut hat, sie noch hat und mir zukommen lässt;-)

 

Geschrieben

die strahlen mit Sicherheit auch zur Seite, keine Frage, bloß leider nicht mit vorschriftsmässigen Helligkeit. Es gibt genaue Vorgaben in welche Abstrahlrichtung welche Lichtstärke eingehalten werden muss, es darf weder zu hell noch zu dunkel sein. Deswegen ist die übliche Montage dieser Blinker an den Lenkerenden natürlich nicht zulässig, alles andere ist Wunschdenken.

CELEX_42014X0329(01)_DE_TXT.pdf

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