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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 3.3.2016 um 16:44 schrieb PXler:

 

shin yo led.micro disc

haben eine e prüfung für vorne und strahlen 360° ab

somit sollten sie auch bei mitdrehenden schaltelementen eintragbar sein

 

$_57.JPG

 

Ich habe mir die kleinen Dinger gestern geholt. Sind echt ganz smart und fallen kaum auf.

Die LED´s sind innen gelagert und richten sich beim Drehen automatisch horizontal aus. Sind also quasi nicht mitdrehend. Hat die jemand schon mal verbaut?

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Fredirain:

 

Ich habe mir die kleinen Dinger gestern geholt. Sind echt ganz smart und fallen kaum auf.

Die LED´s sind innen gelagert und richten sich beim Drehen automatisch horizontal aus. Sind also quasi nicht mitdrehend. Hat die jemand schon mal verbaut?

 

 

können die direkt mit 12V Wechselspannung versorgt werden oder muss man da noch was basteln ?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb dark_vespa:

 

können die direkt mit 12V Wechselspannung versorgt werden oder muss man da noch was basteln ?

 

Ehrlich gesagt habe ich da noch keinen Plan von. Wenn ich einen habe, gebe ich laut. ;-)

Geschrieben

Mal davon abgesehen, dass Seitenblinker vom Auto sicherlich nicht als Lenkerendenblinker taugen, aber wer kennt sich denn bei den ganzen Zulassungsbestimmungen für Blinker noch wirklich aus? Wann welcher Blinker in welcher Kombination oder auch einzeln nach EU oder altem Recht zulässig ist?

 

Ich bleibe bei den Hella Blinkern, aber zwischenzeitlich kommt mir D in vielen Bereichen ziemlich überreguliert vor und aus dem Stehgreif kann es wohl sowieso kaum mehr einer erklären bzw. kontrollieren. Der freundliche Schutzmann hat wahrscheinlich auch andere Probleme, als die Blinkerfrage bei alten Vespas zu klären.

Geschrieben

wenn überhaupt schaut der Polizist doch maximal nach ob ein Prüfzeichen drauf ist. 

Ich habe mir für meine Spezial nun auch die Fiat Blinker bestellt...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb matzmann:

Super Anleitung 8-(. Hab ich mit aber in etwa so gedacht. Müsste man mal klären ob die so überhaupt verkauft werden dürfen.

warum?

wie gesagt, diese blinker haben, baulich jetzt, keine einbauvorgabe nötig, da sie 360° abstrahlen.

 

könnte aber natürlich auch sein, dass louis als verkäufer, das natürlich auch extra falsch deklariert verkauft.

man weiß ja nie

Bearbeitet von PXler
Geschrieben (bearbeitet)

Naja so ganz ja nicht. Dann kann ich sie ja auf den Helm bauen.

Zumindest ein max zulässiger Winkel muß ja angegeben sein.

Problem ist, 360 ist meiner Meinung nach nich zulässig, Ich steig da mal tiefer ein wenn ich Zeit habe. 

 

Bestes Beispiel für den Licht Unsinn sind die sogenanten "rotating lights" Die hatten auch scheinbar ein zulässiges E Prüfzeichen, sind aber komischerweise innerhalb eines halben Jahres wieder vom Markt genommen worden. 

 

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

wie auch immer, ich finde sie eine echt feine alternative und eine beanstandung vom tüv ist mir da jetzt nicht zu ohren bekommen (3 kollegen haben sie verbaut und ohne probleme abgenommen bekommen)

 

wäre aber auch gut zu wissen, ob da trotzdem irgendwas faul drann ist, auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann (die blinker gibt es schon mehrere jahre).

sherlock matzmann ist jetzt gefragt um klarheit in das blinkende dunkel zu bringen :-)

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb dark_vespa:

 

Woher stammt der Text ?
Die ECE R-53 lässt sich im Netz irgendiwe nicht finden.

 

Nur diverse TÜV und Dekra Unterlagen, die sich darafu beziehen, da steht aber nirgends was von Winkeln.

http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100

Der matzmann ist wohl tüvologe und daher nehme ich an, dass das vorliegende Papiere sind

Geschrieben (bearbeitet)

Die Auszüge aus der ominösen Quelle findet man aber auch in dem von mir verlinkten Dokument unter Punkt 1.4
Diese gelten IMHO aber nicht für die extra aufgeführte Sonderlocke "Ochsenaugen" die dort Erwähnung finden. Dass es hierfür überaupt eine Winkelregelung gibt, is für mich ich daraus nicht ersichtlich.

 

Was dann den Fall Lenkerenden 360 Grad Binker an beweglichen Teilen angeht, glaube ich nicht, dass es dafür überhaupt irgendeinen passenden Gesetzestext gibt.
Wie der letzte Absatz ja auch so treffend formuliert:

 

Sonstiges:
"Ochsenaugen"(Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden) Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind. 
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRAverfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 
54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad). 
Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei derInterpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern. 

 

Bearbeitet von dark_vespa
  • Like 1
Geschrieben

So ist ja auch meine Auffassung. Die Led miniblinker halten auf jedenfall die nötigen Winkel immer ein, da 360 Grad Abstrahlung.  Aber bei der deutschen Bürokratie würde es mich nicht wundern, wenn es da nicht irgendwo was festgeschriebenes geben würde.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb PXler:

So ist ja auch meine Auffassung. Die Led miniblinker halten auf jedenfall die nötigen Winkel immer ein, da 360 Grad Abstrahlung.  Aber bei der deutschen Bürokratie würde es mich nicht wundern, wenn es da nicht irgendwo was festgeschriebenes geben würde.

 

Da bin ich mir jetzt auch nicht so sicher, da es nicht exlipizit erlaubt ist, würde ich erst mal sagen, dass es ohne Tüv Segen verboten ist.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb dark_vespa:

Die Auszüge aus der ominösen Quelle findet man aber auch in dem von mir verlinkten Dokument unter Punkt 1.4
Diese gelten IMHO aber nicht für die extra aufgeführte Sonderlocke "Ochsenaugen" die dort Erwähnung finden. Dass es hierfür überaupt eine Winkelregelung gibt, is für mich ich daraus nicht ersichtlich.

 

Was dann den Fall Lenkerenden 360 Grad Binker an beweglichen Teilen angeht, glaube ich nicht, dass es dafür überhaupt irgendeinen passenden Gesetzestext gibt.
Wie der letzte Absatz ja auch so treffend formuliert:

 


Sonstiges:
"Ochsenaugen"(Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden) Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind. 
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRAverfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 
54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad). 
Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei derInterpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern. 

 

 

 

Damit sind die national genehmigten Ochsenaugen gemeint.

 

Hella_I.jpg

Geschrieben

gibt es denn jetzt eine regelung, die das abstrahlen im 360 grad winkel verbietet?

ist ja jetzt nicht mit den ochsenaugen zu vergleichen, die ja bauartbedingt eine vorgegebene abstrahlrichtung aufweisen und auch müssen!

Geschrieben (bearbeitet)

Es kann gar keine 360° geben! Es sind für bestimmte Winkel, in der Höhe als auch zur Seite, bestimmte Helligkeits- Maximal, wie auch Minimal-Werte vorgeschrieben (steht alles in dem Dokument was ich weiter vorne verlinkt habe). Auf gut deutsch gesagt, direkt nach Vorne ziemlich hell, und zu den Seiten nicht zu hell. Wenn jetzt dieser Mini Disc Blinker platt aufs Beinschild montiert wird ist vermutlich alles gut. Klar, will keiner, sieht scheisse aus. Bei der lenkerüblichen Montage, zeigt er nun mit seiner primären Lichtaustrittsfläche zur Seite, wie sollen denn da noch die Helligkeitswerte in Fahrtrichtung passen, wenn das Abstrahlverhalten jetzt um min. 90° gedreht wurde!?

Deswegen wird es rein rechtlich nicht zulässig sein die Blinker so zu montieren, auch wenn mancher Prüfer das wegen eigener Unwissenheit durchgehen lässt.

 

EDIT: Nicht umsonst haben die  diversen Motogadget Derivate erkennbar Linsen im Glas, dürfen sich nicht mit drehen, der Lenker nicht zu weit nach hinten gekröpft sein und werden mit detaillierter Einbauanleitung geliefert.

 

 

Bearbeitet von mika4real
  • Like 1
Geschrieben

Mal ehrlich, hat schon mal einer von euch die blinker in der Hand gehabt  oder sie im Betrieb gesehen? Wer hat den gesagt, das sie in alle Richtungen gleich stark leuchten? Vielleicht lässt die heutige Led Technik ja auch zu, dass in den unterschiedlichen Richtungen auch unterschiedliche LEDs verbaut wurden ;-) mittlerweile ist es hier aber eh Gang und gebe, das unbekanntes erst mal runter gesprochen wird. Es geht ja hier sogar schon so weit, dass man dem hersteller, der eine Zulassung für seine teile bekommen hat, betrug vorwirft. Harte Nummer würde ich meinen und da brauch man eigentlich auch nichts mehr zu schreiben, weils selbsterklärend ist

Geschrieben (bearbeitet)

Moment, das ist natürlich möglich, das der in verschiedene Richtungen verschieden abstrahlt, dann darf der aber natürlich nicht mitdrehen und wir sind wieder am Anfang.

 

Ich sage ja auch nicht das der nicht zulässig ist, nur die Montage seitlich mitdrehend am Lenker ist mit ziemlicher Sicherheit nicht so vorgesehen.

 

http://m.roller.com/item/323236353631

 

 

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)

Das sind ja auch die verkleidungsblinker, wie auch dabei steht und nicht die für lenkerenden.  Da gibt's einen großen Unterschied ;-) die lenkerendenblinker kosten 84€ das paar, haben angelötet Kabel und quetschgummis für 2 unterschiedliche lenker Durchmesser.  Ach ja, es gibt dann auch noch welche zum einlaminieren und ein schickes Rücklicht gibt es auch noch in der bauform;-) nur mal so am Rande und damit ist das jetzt für mich durch. Www.glow-spezial.de

Bearbeitet von PXler
Geschrieben

tut mir Leid, vielleicht mag ich ich mich täuschen, aber für mich sieht das nach den einfachen Shin-Yo Blinkern aus, die Jemand mit ner Langmutter und nem Gummistopfen teurer verkaufen will. Son ein Angebot gabs kürzlich auch auf Facebook, mit ebenfalls etlichen Ahnungslosen die sich ans Bein gepinkelt fühlten, als man ihnen sagte, die Blinker wären nicht zulässig. Solange mir da keine eindeutigen Papiere vorgelegt würden, kämen die bei mir nicht über die HU.

 

http://www.glow-special.de/blinker/

 

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