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Zulassung nach §21 StVZO


Paul_Holl

Empfohlene Beiträge

Laut Zulassungsstelle existieren keine italienischen Papiere mehr. Dies sollte laut einer Mitarbeitern kein Problem sein, da dies mit den italienischen Behörden geklärt wird. 

 

Meine Frage nun: wird dann für das Fahrzeug ein neuer (dt.) Brief erstellt oder wie kann ich später nachweisen, dass ich der Eigentümer bin? 

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Eigentum kann man zB. mit nem Kaufvertrag nachweisen. Eventuell vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Polizei oder ähnlichem besorgen. Damit wird bestätigt das das Kfz nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, also zum Beispiel gestohlen.

Mit dem 21er Gutachten von TÜV/Dekra gibt dann auf der Zulassungsstelle neue deutsche Papiere. 

So habe ich das zumindest hier schon mehrfach gemacht. 

LG Chris

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Es geht bei mir eher um Fuffies die auf Motorrad umgetragen werden...ich achte darauf, das da auf jeden Fall das alte Baujahr eingetragen wird. Je nach Mitarbeiter beim Amt wollen die gerne mal das Datum des Gutachtens als Baujahr hernehmen. Da hat man halt wenig Spielraum wenn man noch was anderes eintragen lassen will.

Ob das jetzt überall so gehandelt wird weiss ich nicht.....hier gehts halt so.

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Das wäre ja Wahnsinn, wie soll man mit so einem alten Fahrzeug durch die dann fällige AU kommen? 

 

Und wie lässt sich bei einer entsprechend alten karre das bj nach vollziehen ohne original Papiere? Nur anhand den Angaben des Besitzers / Verkäufers? 

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vor 29 Minuten schrieb Paul_Holl:

Und wie lässt sich bei einer entsprechend alten karre das bj nach vollziehen ohne original Papiere? Nur anhand den Angaben des Besitzers / Verkäufers? 

 

Ein guter Gutachter ermittelt das Baujahr z.B. über die FIN und bestätigt das auch im Anschreiben zum Gutachten.

Da der genaue Tag der ersten Zulassung so nicht nachvollzogen werden kann, trägt die freundliche Zulassungsstelle dann 01.07. des jeweiligen Baujahres ein.

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