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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bleibe dabei, die Pins sind gebrochen. Stoßspiel sieht auf dem Bild ok aus, das kann sich natürlich auch so hingearbeitet haben. Auf meinen Bild sieht es auf jeden Fall deutlich enger aus und da ging ein 0,2er Blatt gut durch.

 

Geschrieben

Vielleicht hilft das Bild ja:

F8900C8B-1195-42A8-963A-13F5D5574C8F.jpeg.thumb.jpg.cc3d58691b03170ed4b1f1e9b35c7c79.jpg

 

... oder überlegt mal anderst -> welche Kräfte müssen wirken, damit es einen Rinpin zerlegt,
ohne dass vorher die Ringe zerbröseln?

... oder nochmal anderst -> an welcher Stelle würde es die Ringe in die Laufbahn drücken,
wenn sie zu wenig Platz zum Ausdehnen haben?
bzw. wo entsteht der größte Druck gegen die Laufbahn und wo wird dann der Schmierfilm
als Erstes abreißen?

Für mich war da def. das Ringstoßspiel zu klein!
(wenn da kein Dreck im Spiel war ...)
 

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb calexius:

ich kaufe mir zu Weihnacht einen neuen Kolben, Stossspiel messen und gut ist....vielen Dank an alle für Eure Beiträge

 

gruss aus der Schweiz

chris

 

Ich würd erst mal mit dem SCK reden, denn in Wirklichkeit wäre das ein Garantiefall!

 

Falls nicht, würd ich den Zylinder vorsichtig durchhohnen lassen, neue Kolbenrige besorgen und die dann so lange bearbeiten bis das Stoßspiel passt.

Kolben braucht es da nicht unbedingt in neu!

 

Bearbeitet von Han.F
Geschrieben
Auf Tuningteile gibt es prinzipiell eigentlich weder Garantie noch Gewährleistung.

 

Das wäre dann ein Kulanzfall !

 

 

 

 

 

Gewährleistung kann man in Deutschland nicht ausschließen.

 

Gewährleistung ist vom Gesetzgeber verpflichtend. Sie trifft keine Aussage bezüglich Nutzung. Es geht alleine um die Aussage, dass das Produkt bei Verkauf ohne Mängel war. Dafür ist dem Kunden gegenüber der Händler verantwortlich, nicht der Hersteller. In den ersten sechs Monaten gilt Beweislastumkehr. Der Händler müsste also dem Kunden beweisen, dass bei Kauf die Ware einwandfrei war. Meist lohnt das nicht, weshalb meistens ohne große Prüfung die Ware ausgetauscht wird.

 

Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Händler oder Hersteller. Oft wird dort auch eine einwandfreie Nutzung über einen gewissen Zeitraum garantiert. Umfang, Dauer und Bedingungen der Garantie liegen alleine beim Garantiegeber.

  • Like 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb schoeni230:

Auf Tuningteile gibt es prinzipiell eigentlich weder Garantie noch Gewährleistung.

 

Das ist so nicht korrekt: Als Käufer habe ich in Deutschland grundsätzlich auf jedes Produkt gesetzliche Gewährleistung nach BGB gegenüber dem Verkäufer:

 

§-§-§-§-§-§

Der Verkäufer hat bei einem Kaufvertrag die Pflicht, dem Käufer einwandfreie Ware zu übergeben. Stellt sich heraus, dass die gekaufte Ware im Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel hat, kann sich der Käufer auf die sogenannten Mängelansprüche (Gewährleistungsansprüche) nach §§ 437 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berufen.

In welchen Fällen eine Kaufsache mangelhaft ist, regeln §§ 434, 435 BGB. Ein Mangel liegt nach diesen Vorschriften bspw. vor, wenn die Kaufsache nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Montage nicht sachgemäß durchgeführt wurde.

 

 

Ist die Kaufsache mangelhaft, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zur Seite:

  • Nacherfüllung
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • Rücktrittsrecht
  • Minderung des Kaufpreises

Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB) . Er kann nach seiner Wahl verlangen, dass die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert bzw. die defekten Einzelteile ausgetauscht werden (Nachbesserung) oder direkt eine neue Sache geliefert wird (Nachlieferung). Dem Vertragspartner soll auf diese Weise die Möglichkeit gegeben werden, seine Leistungspflicht aus dem Kaufvertrag trotz des Mangels noch durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu erfüllen.

Bessert bzw. liefert der Verkäufer innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist nicht nach, verweigert er die Nacherfüllung, oder ist die Nacherfüllung mehrmals fehlgeschlagen, kann der Käufer wahlweise den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB) oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 2 BGB) . Der Käufer kann den Mangel auch selbst beheben und vom Verkäufer den Ersatz der dafür erforderlichen Kosten als Schadensersatzanspruch geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB) . Die Mängelansprüche müssen immer direkt bei dem Verkäufer geltend gemacht werden, von dem die Sache erworben wurde. Falsch wäre es, sich an den Hersteller des Produkts zu wenden, wenn dieser nicht mit dem Verkäufer identisch ist.

Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) , greifen zudem besondere Schutzvorschriften. Wichtig ist vor allem § 476 BGB, wonach bei einem innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware auftretenden Mangel vermutet wird, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Diese Vermutung kann der Verkäufer nur entkräften, indem er zweifelsfrei beweist, dass die Ware bei Übergabe in einem einwandfreien Zustand gewesen ist. In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache hat der Kunde daher sehr gute Karten, seine Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer tatsächlich durchzusetzen. Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten auf, wird es für den Käufer schwieriger. Er muss dann beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware bestanden hat.

Die Ansprüche und Rechte des Käufers gegen den Verkäufer verjähren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist bei dem Verkauf von Gebrauchtwaren möglich, wenn der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist. In diesem Fall kann die gesetzliche Verjährungsfrist individualvertraglich oder in AGB auf ein Jahr verkürzt werden. Gleiches gilt, unabhängig davon ob Neu- oder Gebrauchtwaren verkauft werden, im Rahmen reiner B2B-Geschäfte.

§-§-§-§-§-§

 

Geschrieben

Ok, bin mal davon ausgegangen wie das bei uns so gehandhabt wird. Da hättest du keine Chance wenn das Ding bereits in Betrieb war und eventuell noch ohne Eintragung im Strassenverkehr bewegt wurde.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Hamsterporsche:

Was hat das mit ner Eintragung und Strassenverkehr zu tun?

Ist doch egal in welchem Umfeld der Zylinder gelaufen ist....

 

 

Bei Euch ist das anscheinend so das solche Faktoren keine Rolle spielen wie ich oben raus gelesen habe. Andere Länder andere Sitten.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von schoeni230
Geschrieben (bearbeitet)

Sollte nicht beim SCK ganz allgemein das Recht der BRD gelten? Natürlich trifft das dann auf alles anderen Shop in D dann auch zu.

Bearbeitet von Revolverheld
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Revolverheld:

Sollte nicht beim SCK ganz allgemein das Recht der BRD gelten? Natürlich trifft das dann auf alles anderen Shop in D dann auch zu.

 

Denk ich auch. Hab auch schon Garanatieleistungen beim SCK gehabt - lief alles ohne Probleme und ich wohne auch in der Schweiz!

Geschrieben

Meine Erfahrungen mit dem SCK ist folgende: erklärt man gleich plausibel das Schadensbild zur Gegensichtung, leisten die in der Regel nach. Also gewähren die Kulanz, wenn alles korrekt läuft, ohne groß mit dem BGB herumzufuchteln.

Geschrieben

schiebe noch 2 Bilder nach, habe den Eindruck die Kolbenringe sind nicht mehr ganz ok, sehen irgendwie verschlissen aus, vielleicht  Ecken abgebrochen . Doch Stossspiel zu gering...

 

 

eine Seite 

SAM_1517.thumb.JPG.d6a3789d5b8a1baf327fe1f8ce483229.JPG

 

andere Seite

SAM_1519.thumb.JPG.93f98055e6ce133a47f9d301e5f3ed72.JPG

Geschrieben

ACHTUNG! GEFÄHRLICHES HALBWISSEN:

 

Abgesehen vom L-Ring...

Es sollte damals beim Malossi 210 trapezförmige Ringe gegeben haben. Daraus ergäbe sich eine Einbaurichtung, die falsch herum eine Spreizung mit sich brächte, wodurch bereits der Einbau nicht ohne Gewalt und mit Schäden unmöglich sein sollte, aber zumindest der Betrieb. Natürlich werden sich die Technikgranden hier dazu äußern und wie jeher Licht ins Dunkel bringen.  

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Tyler Durden:

Malossi 172 hat Trapezringe, das merkt man sofort, wenn die falsch rum drin sind. 139/166 bin ich mir auch relativ sicher, 210er weiß ich nicht. 

 

Der 210er von 1998 auch. Ich erinnere mich noch genau an den Zettel mit der Handzeichnung und dem italienischen Text. Und meine Panik...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo habe jetzt der bgm 177 vormir liegen 

BgmKW langhub montiert 

Wo gehört jetzt der spacer hin als fussdichtung oder kopfdichtung ..ind der zylinderverpacken waren noch 3 weitere dichtungen bin ein weni iritiert 

Kann mir da jemand helfen 

Geschrieben

Lies dich mal ins Thema Steuerzeiten ein, miß dein Setup und benutze die Kombi an Fuß- und Kopfdichtungen, die zum gewünschten Ziel führt.

Welchen Auspuff wirst du drunter schnallen? Der bestimmt im Wesentlichen die benötigten Steuerzeiten.  

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb chicoduro:

Kann mir da jemand helfen 

 

Ja, das ist ganz einfach, steck mal ohne Dichtungen zusammen und ermittle die IST-Steuerzeiten, dann kannst du dir ausrechnen wieviel Fußdichtung du beigeben mußt um auf die Steuerzeiten zu kommen, die dein Auspuff verlangt, ggf. wirst du noch den Auslaß etwas hoch fräsen müssen damit du auf den gewünschten Vorauslaß kommst, die dein Auspuff verlangt und dann gibst du so viel Kopfdichtung bei damit du auf die gewünschte Quetschkante kommst ... fertig!:-P

 

Ein guter Richtwert für die meisten Boxen ist ~ 120/170Grad...

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    • 50-55 Nm   Aber wenn das Ding so festgeht, würd ich annehmen, dass nicht das falsche Anzugsmoment das Hauptproblem ist
    • Nicht umsonst gibt es das> GSF weiss Alles Topic< , wenn sich hier keine Lösungen finden lassen, sind wir zum Untergang verurteilt !   In der Bildzeitung war heute wieder ein grafisches Highlight ! Eine Statistik, welche  " Belegen " soll das Deutschland noch nie so am Arsch war wie jetzt!   Neben der optischen Hauptschüler-Grafik-Aufbereitung hat die Bild auch keine Erklärung für das maximale DAX-Hoch geboten... Irgendwo müssen diese Antworten ja versteckt sein.   Und mit Wolfgangs Arbeitsbeobachtung gehe ich voll d`accour, das Selbstbewusstsein kombiniert mit Arbeitsverweigerung wird inzwischen hoch geschätzt.   Das liegt vielleicht daran, das wertschöpfende Arbeit einen Scheiß wert ist, aber Werte zerstörende "Arbeit" belohnt wird. Eine Thematik, an welche eine zukunftsorientierte Gesellschaft arbeiten könnte und sollte.   An anderer Stelle schon formuliert, es gibt simple Lösungsmöglichkeiten.   Zum Beispiel würde jede Diäten-Erhöhung der Bundestagsabgeordneten an eine Erhöhung des Bürgergeldes und Tarifvereinbarungen gekoppelt.   Pensionen und Renten koppeln wäre das Simpelste.   Und dann die tollste Lösung das sich selbst Zerstören das Kapitalismus zu verhindern, Geld endlich eine Endlichkeit zu geben, also ein Verfallsdatum, damit die selbstzerstörerische Akkumulation beendet wird.   Alles nix Neues, und im Mikrokosmos schon ausprobiert, hat leider immer zu gut funktioniert...   Um beim Titel zu bleiben, warum sind wir so dumm, das nicht umzusetzen ???
    • Mir steht nur ein Noniusmessschieber zur Verfügung. Obwohl auf dem Karton 58,0 aufgeklebt ist und auf dem Kolben 57,94 steht, habe ich am Kolben 57,6 und im Zylinder 57,7...57,8 gemessen. Der mitgelieferte Zettel sagt 57,5. Das wird bei einer Eintragung dann bestimmt herangezogen werden, wenn es denn jemals dazu kommen sollte.
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