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Gesetzliche Regelung 2. Außenspiegel


albert

Empfohlene Beiträge

Hallo, wer kann mir genaueres zur gesetzlichen Regelung für das Vorhandensein eines rechten Außenspiegels sagen?. Ich weiß soviel, dass man bei über 99 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit einen rechten Außenspiegel montiert haben muss. Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Gibt es hiervon Ausnahmen, bzw. gilt diese Regelung evtl. erst ab einem bestimmten Erstzulassungsjahr? Wer kann mir hierzu genaueres sagen kann?

albert

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also als ich beim tüv meinen 210er malle hab eintragen lassen meinte der prüfer,

ich soll noch mal wieder kommen mit nem 2. spiegel.

die begründung war, "dass er ja auf jeden fall über 100km/h läuft".

-obwohl die eingetragene höchstgeschwindigkeit im fahrzeugschein ja bei 100 bleibt für n malle :plemplem:

alles in allem wohl wieder reine schikane gewesen und ermessenssache des prüfers.

was die grün-weißen (oder grün-silber :-D mittlerweile) dazu sagen ist wahrscheinlich ne andere sache!!!

wäre aber interessant das zu wissen :haeh:

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also als ich beim tüv meinen 210er malle hab eintragen lassen meinte der prüfer,

ich soll noch mal wieder kommen mit nem 2. spiegel.

die begründung war, "dass er ja auf jeden fall über 100km/h läuft".

-obwohl die eingetragene höchstgeschwindigkeit im fahrzeugschein ja bei 100 bleibt für n malle :plemplem:

alles in allem wohl wieder reine schikane gewesen und ermessenssache des prüfers.

was die grün-weißen (oder grün-silber :-D mittlerweile) dazu sagen ist wahrscheinlich ne andere sache!!!

wäre aber interessant das zu wissen :haeh:

EDIT: mal wieder einer der bekannten doppel-posts weil das forum klemmt :grr:

Bearbeitet von jochen0407
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