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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Die Nutzung eines illegal technisch veränderten Fahrzeugs im Straßenverkehr stellt gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Obliegenheitsverletzung dar. Dafür kann man durch die Versicherung im Schadensfall mit max. 5.000 Euro in Regress genommen werden.

 

Dazu müsste die technische Veränderung aber auch maßgeblich zum Unfallgeschehen beigetragen haben.

 

Das halte ich z. B. bei Montage eines 35er statt eingetragenen 30er Vergasers für schwer nachweisbar.

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • Like 5
Geschrieben (bearbeitet)

Noch ergänzend dazu: Der Unfallgegner bzw. das mögliche Opfer wird durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers selbstverständlich in voller Höhe des Deckungsrahmens der Versicherung (üblicherweise im Millionenbereich) entschädigt. Also genau so, als wäre man zum Unfallzeitpunkt reinen Gewissens mit einem völlig originalen Fahrzeug unterwegs gewesen. 

 

Im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer bleibt der potentielle Regress aber mit 5.000 Euro gedeckelt. Dieser kann sich nur bei mehrfacher Obliegenheitsverletzung, also z. B. Unfallverursachung unter Einfluss irgendwelcher wahrnehmungseinschränkender Substanzen UND mit einem illegal technisch veränderten Fahrzeug auf max. 10.000 Euro belaufen. 

 

Soviel zum Thema "Zahlen bis ans Lebensende". Exakt aus dem Grund, Unfallverursacher wegen solcher Fehltritte nicht komplett zu ruinieren, wurden schon vor einigen Jahren die möglichen Regressforderungen der Versicherer auf die genannten Beträge begrenzt. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • Like 3
Geschrieben

Was passiert eigentlich, wenn der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hat, also weder privat noch Verkehr.

Beispielsweise Französischer Wirtschaftsflüchtling baut in Deutschland mit geklautem Fahrzeug, welches abgemeldet beim Verwerter stand, unter Drogeneinfluss einen Unfall.

 

Nur so rein interessehalber... :whistling:

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Vermutungen zum Thema:

Eine früher evtl. mal existente "Alt-"Versicherung zahlt wohl bis zu einen Monat nach Abmeldung sowas,

danach gibt es eine Verkehrsopferhilfe, einen von allen Versicherern gesponserten Verein für solche Fälle.

 

Bearbeitet von skrotum
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb PK-HD:

Was passiert eigentlich, wenn der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hat, also weder privat noch Verkehr.

Beispielsweise Französischer Wirtschaftsflüchtling baut in Deutschland mit geklautem Fahrzeug, welches abgemeldet beim Verwerter stand, unter Drogeneinfluss einen Unfall.

 

Nur so rein interessehalber... :whistling:

 

Das kannst Du ggfs über Deine eigene Haftpflichversicherung absichern.

Ich bin bei der R+V und hab das da für ein paar EUR mehr im Jahr mit drin.

 

Sprich: Ich hab einen Anspruch gegen jemanden der nicht versichert ist und auch sonst nicht zahlen kann -> die R+V übernimmt den Schaden

Geschrieben

Hallo,

 

die Aussage von Sidewalksurfer finde ich wirklich interessant. Kann man das irgendwo nachlesen?

 

Die nächste Frage wäre dann, welche Kfz-Versicherung nimmt einen nach so einer Nummer noch mal auf?

Ich habe starke Zweifel, dass die alte Versicherung den Kunden weiter behalten will und irgendwie wird sich

das wohl auch bis zu den anderen Versicherern rumsprechen.

 

Versteht mich nicht falsch, ich will den Oberbedenkenträger geben, dass interessiert mich einfach...

 

Apropos:

Welcher von den "Eintragungen sind kein Problem" lässt mir einen anderen Vergaser in meine 98er PX eintragen? :-)

Dann wäre ich noch legaler unterwegs!

 

vG

Winfried

Geschrieben
Am ‎24‎.‎02‎.‎2016 um 23:29 schrieb hellsfuffi:

 Ziemlich sicher auch noch Straftatbestand der Steuerhinterziehung

 

Gibt's Geld zurück wenn man mit zu wenig Hubraum erwischt wird? (z.B. ein125er Motor in einer P200E)

 

:-)

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Alrik:

 

 

Apropos:

Welcher von den "Eintragungen sind kein Problem" lässt mir einen anderen Vergaser in meine 98er PX eintragen? :-)

Dann wäre ich noch legaler unterwegs!

 

vG

Winfried

 

Deiner 98er PX hat ja das Problem, dass eine AU gemacht wird. Das wird natürlich schwierig mit einem anderen Vergaser. Was heisst den noch legaler? Ist schon was eingetragen?

Geschrieben

Hi,

 

das war nicht so ganz ernst gemeint, zumindest sollte das nicht der Grund für diese Diskussion sein. 

 

Meine 98er PX hat einen Malossi und einen Taffspeed MK4 eingetragen, dass hielten viele damals für unmöglich, der TÜV übrigens auch.

Gute Beziehungen haben das dann aber geregelt. Einen größeren Vergaser haben alle bislang kategorisch abgelehnt, wegen des Baujahrs.

 

Mit legaler meinte ich, dass mein 24er gefräst ist zum 24,78er oder so, ein eingetragener 28er oder 30er Vergaser würde die Sache m. E.

legalisieren. Vielleicht würde ich mir dann auch einen größeren Vergaser draufbauen (lassen).

 

Ich habe meinen Roller aber auch so lieb, mit den ganzen 13,5 PS :-)

 

Winfried

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Alrik:

die Aussage von Sidewalksurfer finde ich wirklich interessant. Kann man das irgendwo nachlesen?

 

Die nächste Frage wäre dann, welche Kfz-Versicherung nimmt einen nach so einer Nummer noch mal auf?

Ich habe starke Zweifel, dass die alte Versicherung den Kunden weiter behalten will und irgendwie wird sich

das wohl auch bis zu den anderen Versicherern rumsprechen.

Das steht in den Versicherungsbedingungen die, zumindest bei einer 50er, jedes Mal mit ausgehändigt werden und natürlich auch gelesen werden sollten.

 

Niemand verlangt das du, falls dich keine Versicherung mehr nimmt, deine Fahrzeuge selbst versichert. Das kann auch Mama, Papa, Oma, Opa, Lab oder im Notfall ein Kumpel machen. Da man aber in der Presse noch keinen Fall des Nichtversichertseinkönnens gelesen hat nehme ich an des es irgendeine Versicherung gibt die dich nehmen muß, aber wahrscheinlich zu hohen Prämien. Ansonsten käme das ja einem Fahrverbot gleich. Und würde von den Versicherern sicher auch bei Alkoholdelikten angewandt.

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