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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Die Nutzung eines illegal technisch veränderten Fahrzeugs im Straßenverkehr stellt gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Obliegenheitsverletzung dar. Dafür kann man durch die Versicherung im Schadensfall mit max. 5.000 Euro in Regress genommen werden.

 

Dazu müsste die technische Veränderung aber auch maßgeblich zum Unfallgeschehen beigetragen haben.

 

Das halte ich z. B. bei Montage eines 35er statt eingetragenen 30er Vergasers für schwer nachweisbar.

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • Like 5
Geschrieben (bearbeitet)

Noch ergänzend dazu: Der Unfallgegner bzw. das mögliche Opfer wird durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers selbstverständlich in voller Höhe des Deckungsrahmens der Versicherung (üblicherweise im Millionenbereich) entschädigt. Also genau so, als wäre man zum Unfallzeitpunkt reinen Gewissens mit einem völlig originalen Fahrzeug unterwegs gewesen. 

 

Im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer bleibt der potentielle Regress aber mit 5.000 Euro gedeckelt. Dieser kann sich nur bei mehrfacher Obliegenheitsverletzung, also z. B. Unfallverursachung unter Einfluss irgendwelcher wahrnehmungseinschränkender Substanzen UND mit einem illegal technisch veränderten Fahrzeug auf max. 10.000 Euro belaufen. 

 

Soviel zum Thema "Zahlen bis ans Lebensende". Exakt aus dem Grund, Unfallverursacher wegen solcher Fehltritte nicht komplett zu ruinieren, wurden schon vor einigen Jahren die möglichen Regressforderungen der Versicherer auf die genannten Beträge begrenzt. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • Like 3
Geschrieben

Was passiert eigentlich, wenn der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hat, also weder privat noch Verkehr.

Beispielsweise Französischer Wirtschaftsflüchtling baut in Deutschland mit geklautem Fahrzeug, welches abgemeldet beim Verwerter stand, unter Drogeneinfluss einen Unfall.

 

Nur so rein interessehalber... :whistling:

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Vermutungen zum Thema:

Eine früher evtl. mal existente "Alt-"Versicherung zahlt wohl bis zu einen Monat nach Abmeldung sowas,

danach gibt es eine Verkehrsopferhilfe, einen von allen Versicherern gesponserten Verein für solche Fälle.

 

Bearbeitet von skrotum
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb PK-HD:

Was passiert eigentlich, wenn der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hat, also weder privat noch Verkehr.

Beispielsweise Französischer Wirtschaftsflüchtling baut in Deutschland mit geklautem Fahrzeug, welches abgemeldet beim Verwerter stand, unter Drogeneinfluss einen Unfall.

 

Nur so rein interessehalber... :whistling:

 

Das kannst Du ggfs über Deine eigene Haftpflichversicherung absichern.

Ich bin bei der R+V und hab das da für ein paar EUR mehr im Jahr mit drin.

 

Sprich: Ich hab einen Anspruch gegen jemanden der nicht versichert ist und auch sonst nicht zahlen kann -> die R+V übernimmt den Schaden

Geschrieben

Hallo,

 

die Aussage von Sidewalksurfer finde ich wirklich interessant. Kann man das irgendwo nachlesen?

 

Die nächste Frage wäre dann, welche Kfz-Versicherung nimmt einen nach so einer Nummer noch mal auf?

Ich habe starke Zweifel, dass die alte Versicherung den Kunden weiter behalten will und irgendwie wird sich

das wohl auch bis zu den anderen Versicherern rumsprechen.

 

Versteht mich nicht falsch, ich will den Oberbedenkenträger geben, dass interessiert mich einfach...

 

Apropos:

Welcher von den "Eintragungen sind kein Problem" lässt mir einen anderen Vergaser in meine 98er PX eintragen? :-)

Dann wäre ich noch legaler unterwegs!

 

vG

Winfried

Geschrieben
Am ‎24‎.‎02‎.‎2016 um 23:29 schrieb hellsfuffi:

 Ziemlich sicher auch noch Straftatbestand der Steuerhinterziehung

 

Gibt's Geld zurück wenn man mit zu wenig Hubraum erwischt wird? (z.B. ein125er Motor in einer P200E)

 

:-)

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Alrik:

 

 

Apropos:

Welcher von den "Eintragungen sind kein Problem" lässt mir einen anderen Vergaser in meine 98er PX eintragen? :-)

Dann wäre ich noch legaler unterwegs!

 

vG

Winfried

 

Deiner 98er PX hat ja das Problem, dass eine AU gemacht wird. Das wird natürlich schwierig mit einem anderen Vergaser. Was heisst den noch legaler? Ist schon was eingetragen?

Geschrieben

Hi,

 

das war nicht so ganz ernst gemeint, zumindest sollte das nicht der Grund für diese Diskussion sein. 

 

Meine 98er PX hat einen Malossi und einen Taffspeed MK4 eingetragen, dass hielten viele damals für unmöglich, der TÜV übrigens auch.

Gute Beziehungen haben das dann aber geregelt. Einen größeren Vergaser haben alle bislang kategorisch abgelehnt, wegen des Baujahrs.

 

Mit legaler meinte ich, dass mein 24er gefräst ist zum 24,78er oder so, ein eingetragener 28er oder 30er Vergaser würde die Sache m. E.

legalisieren. Vielleicht würde ich mir dann auch einen größeren Vergaser draufbauen (lassen).

 

Ich habe meinen Roller aber auch so lieb, mit den ganzen 13,5 PS :-)

 

Winfried

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Alrik:

die Aussage von Sidewalksurfer finde ich wirklich interessant. Kann man das irgendwo nachlesen?

 

Die nächste Frage wäre dann, welche Kfz-Versicherung nimmt einen nach so einer Nummer noch mal auf?

Ich habe starke Zweifel, dass die alte Versicherung den Kunden weiter behalten will und irgendwie wird sich

das wohl auch bis zu den anderen Versicherern rumsprechen.

Das steht in den Versicherungsbedingungen die, zumindest bei einer 50er, jedes Mal mit ausgehändigt werden und natürlich auch gelesen werden sollten.

 

Niemand verlangt das du, falls dich keine Versicherung mehr nimmt, deine Fahrzeuge selbst versichert. Das kann auch Mama, Papa, Oma, Opa, Lab oder im Notfall ein Kumpel machen. Da man aber in der Presse noch keinen Fall des Nichtversichertseinkönnens gelesen hat nehme ich an des es irgendeine Versicherung gibt die dich nehmen muß, aber wahrscheinlich zu hohen Prämien. Ansonsten käme das ja einem Fahrverbot gleich. Und würde von den Versicherern sicher auch bei Alkoholdelikten angewandt.

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    • Das Teil ist jetzt schon eine Weile auf dem Markt.  Ich hatte es mir kürzlich gekauft, da ich eines brauchte und keines von UNI mehr haben wollte.   Das Gehäuse ist im Sandgussverfahren hergestellt, ist recht massiv und das Kurbelwellenlager wird von Gemisch geschmiert. Daher hat es nur einen äußeren Wellendichtring, der nach außen hin von einem Seegering gesichert wird.    Angeblich soll der Casa Cooler mit der originalen Lüfterradabdeckung gefahren werden können. Okay, cool, kauf ich mir. Die Bohrungen für die orig. Lüfterradabdeckung weisen viel Fleisch und mehrere Gewindegänge auf. Also nicht wie beim Uni Pendant 2 1/2 Gewindegänge für die untere Zylinderhaubenschraube.   Aber es entsteht ein 3 mm Spalt zwischen Zylinderhaube und orig. Lüfterradabdeckung. Irgendwie doof. Hm, was nun? Runterfeilen oder CNC Abdeckung kaufen. Aber die passte doch nicht mit BGM Polrad. Okay, mal kurz per E-Mail in Poggio Berni angefragt. Ja, passt mittlerweile. Okay, bestellt samt Ersatzwellendichtringen. Oh, schon wieder ein rotes T-Shirt. Die Abdeckung passt doch nicht so richtig und das Polrad schleift. Ab unter die Ständerbohrmaschine und mit dem Schleifteller den inneren Kranz etwas runtergeschliffen.    Die BGM Zündgrundplatte (Version 4.5 Silikon) passte nicht in die Aufnahme. Nachdem ich am Maghousing mit 150‘er Schleifpapier die Kanten gebrochen hatte war es etwas besser, mir aber noch nicht leichtgängig genug. Tja, wer ist der Übeltäter?! Aus Faulheit (ich hätte an einer anderen ZGP Maß nehmen können) habe ich dann die ZGP mit der Feile und Schleifpapier angepasst. Die ZGP lässt sich nun mit der Hand im Maghousing drehen. So wie es sein soll.   Ich denke, dass der Casa Cooler für Langhubmotoren das bevorzugte Lüfterradgehäuse ist. Bei mir passt es in ein 200’er SIL Gehäuse leichtgängig hinein und die orig. spanische Zylinderhaube passt recht gut und liegt sauber auf.   Wenn ich statt der  62‘er Langhubwelle eine 58’et verbaut hätte, dann hätte ich das Maghousing die 3 mm runtergefeilt und eine orig. Abdeckung montiert.   Aber so ist es nun eine runde Sache geworden.           p.s. Mittlerweile klebe ich kurze M5 Stehbolzen in die Gewinde, die zur Befestigung der Zylinderhaube dienen. Mit den Stehbolzen nudeln die Gewinde nicht so schnell aus und die Zylinderhaube kann ja auch nur in eine Richtung abgenommen werden. 
    • Da der Kelle die Kupplung so gelobt und mich die Rückdämpfung in der Kupplung auch ziemlich angesprochen hatte, habe ich mir die Kupplung vor zwei Jahren gekauft und eingebaut gehabt.   Ausschlaggebend war für mich die Frage ob die Laschen der Kupplungsbeläge durch das Kupplungsritzel aufgepilzt werden oder nicht; wie es bei den anderen Lambretta Kupplungen ja eigentlich immer der Fall ist, da beim Schalten und bspw. mit schleifender Kupplung im 2. Gang plötzlich Gas geben die Laschen das nicht so gerne mögen und im Laufe der Zeit zusammengestaucht und dadurch aufgepilzt werden.   Ich bin mit der Kupplung bisher noch nicht viel gefahren. Vielleicht +/- 4.ooo km.  Ich benutze jedoch viel die Motorbremse und schalte dabei runter.    Im Stand lässt sich die Drehzahl dank der Rückdämpfung schön niedrig einstellen. Der Roller schüttelt sich an der Ampel auch deutlich weniger als zuvor. Also schon einmal ein Komfortplus.   An den Stahlscheiben und den Kupplungsbeläge bzw. deren Laschen habe ich keinen Verschleiß feststellen können. Also musste ich nichts revidieren- wie     Normalerweise, d.h. Standardkupplung/BGM, TS, MB wären es sonst wahrscheinlich schon 2 Kupplungsbeläge und 1 Stahlscheibe, die ich getauscht hätte. Das konnte ich mir jetzt sparen und den alten Kupplungskompressor habe ich auch noch verkauft.    Im ersten Gang hat die Kupplung bei mir nicht ganz 100% getrennt. Bei kaltem Motor in den 1. Gang schalten hat gelegentlich geruckt. Hm…das mag das 1. Gangrad nicht so gerne wie es scheint  Ich habe jetzt eine 0,9mm Stahlscheibe (MB) anstelle einer der gehärteten 1,0mm (CP) Stahlscheiben verbaut. Mal sehen…ich werde vielleicht noch eine weitere Stahlscheibe tauschen und dann muss ich das auf der Straße erfahren. Die MB Stahlscheiben sind glücklicherweise nicht so maßtreu wie die von BGM oder Casa Performance. Bei mir ist aber auch ein großes Durcheinander in der Baugruppe Kupplung; kürzerer Kupplungshebel, Kettendeckel mit verzahnter Kupplungswelle, 5 statt 6 Kupplungsscheiben… D E N N O C H alles in allem eine topp Kupplung, die ich in jeden Motor ab 225 ccm einbauen würde.   Die Rückdämpfer schonen das Stahlscheiben-/Belagscheibenpaket und der Motor läuft im Stand weich wie eine originale SX200.    Danke für deine Anregung @Kelle !      
    • Bin da gerade schwer verunsichert - ich würde sagen, dass das ein Sprint-Lenker mit einer nachträglich angebrachten Zündschloß-Bohrung ist. Ich meine dass die Zündschloßlöcher nie in ein Sechseck gesetzt waren sondern so aussahen (Bild = Netzfund):  
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