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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Meine GS fährt ja blinkerlos. Hier auf dem Land ist das kein Thema, aber letztes Jahr in der Stadt war es schon manchmal heikel. Jetzt aber großartig was fest einbauen will ich nicht. Zumal ja auch die elektrische Leistung der Lichtmaschine ziemlich bescheiden ist. Bin dann auf diese Blinker gestossen, was haltet Ihr denn davon?

 

 

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Bearbeitet von fignon83
Geschrieben

sowas hatte ich mir auch schonmal überlegt...aber die "blinker" am ärmel zu befestigen. hintergrund war der, dass (laut meinem tüv vertrauensbeauftragten) wenn blinker an einem fahrzeug fest verbaut sind, müssen sie auch zugelassen sein, auch wenn wie im fall meiner vnb keine blinker von nöten wären. wenn ich die also an die jacke mache, sind es keine fraz, sondern einfach ein blinkendes licht an meiner jacke, die halt zufällig von anderen verkehrsteilnehmern fälschlicherweise als blinker wahrgenommen wird. hatte sowas für nachts oder touren fahren angedacht gehabt...

Geschrieben

ja, bei Amazon (da gibt es auch die Lenkerendblinker)  gibt es auch so eine Art Platte, mit Blinker und Rücklicht, ähnlich die von Bart. Die könnte man sich umschnallen. Aber das geht mir dann schon zu weit. An den Ärmeln trage ich schon für den ganz Dunkel-Einsatz zwei Blink-LEDS mit Gummizug. Was wäre denn die Konsequenz, wenn ich an einem Fahrzeug, welches bauartbedingt keine Blinker benötigt, Blinker anbaue, die kein Prüfzeichen haben? Tüv dürfte doch das geringste Problem sein. Würde es da tatsächlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen?  

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb fignon83:

 Tüv dürfte doch das geringste Problem sein. Würde es da tatsächlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen?  

 

Das sind Behörden, da muss alles ganz genau sein. Also genaugenommen ja. Sei froh, das Du nicht in Österreich bist. Beispiel: Man nehme eine 1997er PX und baue die Gabel samt Scheibenbremse einer 98er ein, weil ja wesentlich sicherer. Eintragen fast unmöglich, gab´s ja so nicht...

 

In der Praxis wird sich wohl keiner an den Fahrradblinkern stören, ich finde das auch ne nette Lösung. Nix für mich, trotzdem schön.

Geschrieben (bearbeitet)

Hab auch gerade die gleichen Blinker "entdeckt", die abnehmbar (mit Magneten) sind, d.h. nicht fest verbaut. Ob es damit ggf. weniger Probleme gibt? Ich fahr mal beim Tüv vorbei.

Bearbeitet von fignon83
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb fignon83:

Was wäre denn die Konsequenz, wenn ich an einem Fahrzeug, welches bauartbedingt keine Blinker benötigt, Blinker anbaue, die kein Prüfzeichen haben? Tüv dürfte doch das geringste Problem sein. Würde es da tatsächlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen?

1. Man sollte nicht glaube, dass wenn ein Fahrzeug bauartbedingt keine Blinker benötigt, dass man dann einfach irgendwelche Blinker ohne E-Prüfzeichen an das Fahrzeug bauen darf.

2. Sobald man an ein Fahrzeug Blinker baut, müssen diese a). funktionieren und b). ein E-Prüfzeichen haben o. wenn sie kein e-Prüfzeichnen haben, vom TÜV abgenommen werden.

 

Ob die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges in dem oben geschilderten Fall erlischt, ist fraglich und kommt darauf an.
 

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt nicht nur, wenn die erlaubte Fahrzeugart verändert wird (was in dem Beispiel nicht der Fall wäre), sondern auch, wenn für ein Bauteil eine Abnahmepflicht besteht und dieser nicht nachgekommen werden würde (könnte in diesem Beispiel ggf. der Fall sein, wenn man mit den verbauten Blinkern ohne E-Prüfzeichen keine Abnahme machen lassen würde).

Sie erlischt darüber hinaus auch, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Blinker ohne E-Prüfzeichnen vorliegen würde. Ob so eine Gefährdung ggf. vorliegen könnte, kann z.B. ein TÜV-Prüfer feststellen, wenn er die verbauten Blinker (ohne E-Prüfzeichen) so einschätzt, dass diese z. B. andere Verkehrsteilnehmer blenden.

 

Natürlich ist das eine etwas akademische Frage und wenn Du Blinker ohne E-Prüfzeichen an einem Fahrzeug anbaust, welches bauartbedingt keine Blinker benötigt, dann empfiehlt es sich, will man auf Nummer sicher gehen, das Fahrzeug mit den verbauten Blinkern beim TÜV vorzuführen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

rechts blinken ist bestimmt lustig hand vom Gas rechts auf das Lenkerende hauen und es blinkt und nach dem Abbiegen wieder also ich hätte da keine Lust drauf und hier in HH klappt das ziemlich gut so ohne Blinker. 

Geschrieben (bearbeitet)

hege die Hoffnung, dass das mit dem kleinen Finger geht. Ja, dass das in Hamburg geht, glaube ich. Aber der Kölner ist schon impulsiver, da kommt das galama-artige des Nordens im Straßenverkehr nicht so vor. Alternativ könnte ich ja auch Kabel zum normalen Blinkerschalterplatz legen. Dann geht das aber mit dem schnellen Abnehmen nicht mehr.

Bearbeitet von fignon83
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Getestet und für gut befunden:

 

2016-04-22_20-11-17_718.jpg2016-04-22_20-11-23_749.jpg

 

Ich fand die Idee nicht schlecht, vor allem nachts, wenn keine Sau sieht, dass du gerade versuchst, per Handzeichen eine Richtungsänderung anzukündigen.

Mal sehen ob sich das auf Dauer bewährt.

 

Grüße,

Arne

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb alfonso:

Getestet und für gut befunden:

 

2016-04-22_20-11-17_718.jpg2016-04-22_20-11-23_749.jpg

 

Ich fand die Idee nicht schlecht, vor allem nachts, wenn keine Sau sieht, dass du gerade versuchst, per Handzeichen eine Richtungsänderung anzukündigen.

Mal sehen ob sich das auf Dauer bewährt.

 

Grüße,

Arne

 

Wie klappt das mit der Betätigung? Reicht der kleine Finger oder muss man da draufdonnern?

Geschrieben
Gerade eben schrieb Thall1:

 

Wie klappt das mit der Betätigung? Reicht der kleine Finger oder muss man da draufdonnern?

 

Geht ganz leicht.

Musst halt treffen.

Bisher nehm ich aber immer noch die Hand vom Lenker und klopfe sachte drauf.

Ich hab aber auch diese Federstahlklammer im Gasrohr, die verhindert, dass sich der Gasgriff zurückdreht.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich mir das recht überlege glaube ich nicht, dass man da mit dem kleinen Finger dran kommt, ohne den Griff loszulassen.

Ich probiere es aber mal.

Bearbeitet von alfonso
Wexelstaben verbuxelt.
Geschrieben

Hab das an einem Fahrradgriff probiert, geht. Allerdings packt man den Lenker weit aussen an. Am elegantesten wäre doch, den Schalter am Blinkerende zu verkabeln und zur original-Stelle des Blinkerschalters zu fürhen. Bei mir ist da so ein Blindplatte drauf verschraubt. Für einen Lötkolbenvertrauten mit ruhigen Händchen wäre so was doch ein Klacks.

Ich war beim Tüv, die meinten, eine Einstufung als Fest verbautes Bauteil sei wohl nicht zu umgehen. Daher benötigt man dieses E-Prüfzeichen am Glas. Daraufhin habe ich den Hersteller angeschrieben, ob da das E-Zeichen drauf ist (schon vor 3 Wochen). leider bisher keine Antwort. Ist da was drauf, Alfonso?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb fignon83:

Hab das an einem Fahrradgriff probiert, geht. Allerdings packt man den Lenker weit aussen an. Am elegantesten wäre doch, den Schalter am Blinkerende zu verkabeln und zur original-Stelle des Blinkerschalters zu fürhen. Bei mir ist da so ein Blindplatte drauf verschraubt. Für einen Lötkolbenvertrauten mit ruhigen Händchen wäre so was doch ein Klacks.

Ich war beim Tüv, die meinten, eine Einstufung als Fest verbautes Bauteil sei wohl nicht zu umgehen. Daher benötigt man dieses E-Prüfzeichen am Glas. Daraufhin habe ich den Hersteller angeschrieben, ob da das E-Zeichen drauf ist (schon vor 3 Wochen). leider bisher keine Antwort. Ist da was drauf, Alfonso?

 

E-Zeichen? :muah:

 

Selbst wenn, dann wäre das sicher so viel wert, wie das auf meinen Offroad-China-Fernlicht-Zusatzscheinwerfern fürs Auto.

Da sind die Prüfzeichen vermutlich sogar abwaschbar. :-D

Will sich ja schließlich heutzutage keiner mehr die Finger wegen Urkundenfälschung schmutzig machen ...

 

Ich hab die abnehmbaren, damit ich die auch an meine anderen Scüüters hängen kann.

Deshalb fällt die Idee mit verkabeln mal komplett aus und zum TÜV fahr ich eh ohne, sonst müsste ich die ja womöglich noch eintragen lassen.

Ich mach das nur zu meiner eigenen Sicherheit und geh das Risiko ein, dass sich jemand daran verletzen könnte.

Über die Lichtverteilung reden wir dann, wenn LED und Xenon geächtet und wieder von den Straßen verschwunden ist. 

 

Grüße,

Arne

Bearbeitet von alfonso
Geschrieben

naja, als gebranntes Kind hätte ich gern dieses E-Zeichen. Nicht für den Tüv oder die ex-Grünen Ordnungshüter. Sondern allein aus dem möglichen Grund einer MItverwicklung in einen Verkehrsunfall. Da hast du schneller Probleme mit nicht bauartgenehmigten Teilen die eigentlich sinnvoll sein können als wenn du die gar nicht verbaut hast. Ich hatte beim dem Fahhradtest nicht darauf geachtet, ob das E-zeichen drauf ist.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb fignon83:

naja, als gebranntes Kind hätte ich gern dieses E-Zeichen. Nicht für den Tüv oder die ex-Grünen Ordnungshüter. Sondern allein aus dem möglichen Grund einer MItverwicklung in einen Verkehrsunfall. Da hast du schneller Probleme mit nicht bauartgenehmigten Teilen die eigentlich sinnvoll sein können als wenn du die gar nicht verbaut hast. Ich hatte beim dem Fahhradtest nicht darauf geachtet, ob das E-zeichen drauf ist.

 

Auch da könnte die magnetische Version helfen ... :whistling:

Geschrieben

Genau daran hatte ich auch gedacht, "in echt". Allerdings baut die Version etwas weiter nach aussen und man muss schon ziemlich schnelle Fingerchen haben im Fall des Falles. sehr schnelle sogar.

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