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Wasserschaden im Keller, Versicherung will nicht zahlen..


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.

 

Bei mir im Haus ist vor nem guten Monat der Keller voll Wasser gelaufen, die Jauche stand über die ganze Etage ca 10 cm hoch und hat entsprechend Schaden angerichtet.

Mittlerweile ist zwar alles wieder einigermaßen trocken, aber meine Vericherung ( ich hab eine Wohngebäude- und Hausratsversicherung) stellt sich bei der Regulierung quer.

 

Das Problem ist, dass keine Schadensursache sicher festgestellt werden konnte. Auszuschließen sind ein Wassereintritt von außen, ein Schaden an der Heizung und wohl auch ein Schaden an der Hauswasserversorgung.

Sowohl der Handwerker, der zur Leckageortung kam, als auch ein Sachverständiger kamen zu der Vermutung, dass die Schadensursache ein Rückstau im Abwasserkanal war, der nicht versichert wäre.

 

Die Vericherung beruft sich jetzt auf diese Vermutung ("... wurde bei der beauftragten Leckageortung ein Rückstau vermutet") und will deswegen nicht zahlen.

Ich hab denen gerade geantwortet, dass ich den Rückstau nicht als erwiesen ansehe und von "bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser" als Schadensursache ausgehe.

 

Hat sowas ähnliches schonmal jemand von euch gehabt, oder irgendwer nen Tipp, wie ich mich gegenüber der Versicherung am Besten verhalten kann?

Ich vermute auch mal, dass es tatsächlich ein Rückstau war. Ist aber halt nicht mehr als eine Vermutung, sicher sagen konnte es niemand. Dagegen spräche, dass das Wasser, das im Keller stand, ziemlich sauber war.

Muss die Versicherung mir letztlich beweisen, dass es ein Rückstau war, oder müsste ich denen das Gegenteil beweisen?

 

Schonmal Danke!

 

Grüße

Geschrieben

Du musst beweisen, dass der Schaden durch eine der versicherten Gefahren eingetreten ist.

(Im Normalfall ist dies ja recht offensichtlich. Wenn keine Schäden an den Leitungen, Dichtungen etc. vorhanden sind, könnte Leitungswasser ja nur noch aus dem Hahn raus.)

In dem Fall hat das noch nicht einmal etwas mit einer "guten" oder "schlechten" Versicherung zu tun.

Es sind einige Gefahren versichert. Unter anderem Leitungswasser. Wenn Du einen Eimer umwirfst, den Du vorher mit Leitungswasser gefüllt hast, ist das auch nicht versichert.

Wenn Du nach einem Einbruch keine Einbruchspuren hast, trittst Du am besten die Türe selber ein, bevor Du die Polizei holst. Es könnte ja sein, dass Du jemandem den Schlüssel gegeben hast.

 

Kleiner Tipp: Rückstau ist nur über die Elementarschadenvers. versichert. Darin sind meist Erdbeben, Schnee- und Lawinendruck, sowie Starkregen und Überschwemmung versichert. Rückstau ist in der Regel immer ausgeschlossen. Selbst wenn es möglich ist diesen zu versichern, ist eine Rückstauklappe im Abfluss meist günstiger als zwei Jahresbeiträge und effektiver.

 

In der Wohngebäudeversicherung ist das Haus und fest eingebaute Teile versichert.

In der Hausrat ist der Inhalt (also Möbel, Kleidung und aller Kram, den man so hat - alles was rausfallen kann, würde man das Haus umdrehen können -versichert).

In beiden kann man meist die Elementarschäden versichern.

 

Sorry, nutzt Dir wohl nicht viel und ich hätte natürlich gerne irgendeinen Trick oder Tipp auf Lager.

 

 

Geschrieben

Dass Leitungswasser Austritt und dann plötzlich nicht mehr ist sehr unwahrscheinlich. Wenn es Regenwasser ist sieht es auch sehr sauber aus. Da bringt eine ruckstauklappe auch nichts. Wenn der Kanal voll ist und nichts mehr ablaufen kann und das regenrohr ins Haus führt kommt es dort raus. Habe ich so schon mal erlebt. Die regenleitungen halten nicht den Druck aus der im Rohr entsteht wenn es voll Wasser steht. 

Geschrieben

eine rückstauklappe ist nur erforderlich, wenn ablaufobjekte unterhalb der rückstauebene (strassenhöhe) liegen.

ist dies der fall wird eine elekronische rückstaueinrichtung notwendig (knappe 2000€ ohne einbau).

bei einer mischwasserleitung (schmutz-Regenwasser) darf bei einem einbau der rückstaueinrichtung, kein regenwasser hinter der klappe angeschloßen sein, da sich sonst die druckhöhe der regenrinne ziemlich fies bemerkbar macht ;-)

für wenig regenwasser hinter der rückstauklappe (lässt sich manchmal nicht vermeiden) gibt es pumpfix-rückstausicherungen, die das anfallende wasser über die rückstauklappe pumpen.

bei einem rückstschaden durch unwetter, oder verstopfung des vorfluts (stadtkanal) springt die gebäudeversicherung für die gebäudeschäden ein, solange der versicherungsschutz besteht. dann wird aber auch der nachweis einer sicherung gegen rückstau fällig, da dies zu 99% in der versicherungspolice verankert ist. schäden an gegenständen können auch von der gebäudeversicherung, aber auch von der hausrat ersetzt werden.

 

mein tipp:

überprüfe dein abwassernetz auf rückstausicherheit, bzw. lass es durch einen fachmann machen, aber bitte keinen installateur da drannstellen, da sie null plan von der fachgerechten materie haben.

wenn dir einmal der keller vollgelaufen ist, wird es dir ganz sicher wieder passieren und unsere regenfälle werden eher nicht weniger werden:-)

 

Geschrieben

Eigentlich ging es mir um den Rückstau aus dem Kanal.

Bei starkem Regen kommt es halt vor, dass sich Wasser (Abwasser) aus dem Bodenablauf im Keller hochdrückt.

Die, die sich eine Rückstauklappe haben einbauen lassen, sprachen eher so von einem Zehntel. Elektronisch? - Ich glaube wir meinen eh etwa anderes.

Habe aber auch nicht die Ahnung von Rückstauklappen und Abwasser. Falls das also nicht stimmt, einfach streichen.;-)

 

Aber Eines muss ich korrigieren: Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude. Es ist nicht möglich das Gegenstände, die nicht entweder mit dem Gebäude fest verbunden sind, oder speziell eingeschlossen (z.B. Einfriedungen, Zäune) sind, von der Gebäudeversicherung übernommen werden. Ausnahmen sind Einbauküchen, die durch den Mieter eingebracht wurden. Diese übernimmt dann die Hausratversicherung, obwohl die fest eingebaut sind.

Geschrieben (bearbeitet)

ich glaub es wäre von vorteil, wenn du dir einen fachmann für rückstauschutz ( ach ja, bin ich ja seit 12 Jahren auch) ins haus holst und dich beraten lässt. ein blick in deine versicherungspolicen wäre sicher auch nicht von nachteil ;-)

 

Bearbeitet von PXler
Geschrieben

Ich habe täglich mit solchen Fällen wie Deinem zu tun.

Die Sache ist für Dich aussichtslos.

Sorry.

 

Ganz selten, bei mir im Betrieb so ca. alle 200 Schäden kommt mal ein echter Leitungswasserschaden vor, bei dem das Leck sich nach einiger Zeit wieder zulegt. Dies geschieht dann meist durch Schmutz und Rost in der Leitung welcher die Schadenstelle wieder verstopft.

Letzten November hatte ich den letzten derartigen Fall.

Stahlleitung unter Badewanne mit Erdungsschelle drum.

Darunter Rostloch.

Lief über Nacht wie Sau und war am nächsten Morgen wieder dicht.

Bis zum 15. März.....

Geschrieben

Das die Versicherung das übernimmt müsstest du auch eine Wartung der Rückstauklappe nachweisen. Wir haben uns gegen eine elektrische und für eine mechanische von Kessel Staufix SWA entschieden. Einmal im Monat checke ich die Funktion Zwar gab es laut den Nachbarn die letzten 50'Jahre keine Probleme aber man weis ja nie.

Geschrieben

Erdbeben?

Schneedruck?

Lawinendruck?

Hochwasser?

Rückstau durch Starkregen?  (Übrigens: starker Wind ist nicht unbedingt Sturm und starker Regen nicht unbedingt Starkregen.)

 

Leitungswasser hat nichts mit Elementarschäden zu tun. Es sei denn ein Erdbeben hat den Rohrbruch verursacht.

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