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Geschrieben (bearbeitet)

das sagt die eu:

Dass, wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Anfang dieses Jahres festgestellt hat, über 14-jährige Jugendliche einen grundrechtlich verbürgten Anspruch auf sexuelle Selbstbestimmung mit Partnern ihrer Wahl haben (Österreich musste einem Jugendlichen Schadenersatz leisten, weil es ihm dieses Recht nicht gewährt hat), lässt die Regierung völlig außer Acht.
das sagt österreich:
18. Dezember 2003

21:20 MEZ   Kommentar der anderen: Sex in the Böhmdorfer-City

Neues Sexualstrafrecht mit mehr Schutz gegen sexuelle Gewalt und noch nie da gewesener Eingriffe in das Liebesleben - von Helmut Graupner

Der Regierungsentwurf für ein neues Sexual- strafrecht bringt nicht nur mehr Schutz gegen sexuelle Gewalt, sondern auch noch nie da gewesene Eingriffe in das Liebesleben der Österreicher.

***

Keine Sprache der Welt hat den Begriff "Kind" jemals für Personen verwendet, die den frühen Teenagerjahren entwachsen sind. Trotzdem hat Österreichs Justizminister einem EU-Rahmenbeschluss zugestimmt, der etwa für 17-jährige junge Frauen und Männer dieselben Regelungen vorsieht wie für fünfjährige Kinder.

Einige EU-Staaten haben Parlamentsvorbehalte eingelegt. Böhmdorfer hingegen erarbeitete ein Gesetz, das den Rahmenbeschluss bereits vorwegnimmt, mit all seinen absurden Konsequenzen, trotz Proteststurms internationaler Experten und ungeachtet der - vom Minister verschwiegenen - Tatsache, dass der Beschluss ohne die Stimme Österreichs gar nicht erst gefasst werden könnte. Konkret sollen die Bestimmungen für "Kinderpornografie" auf Bereiche ausgedehnt werden, die mit "Kinder"pornografie nichts zu tun haben. Künftig droht bis zu einem Jahr Haft für den bloßen Besitz eines "pornografischen" Bildes eines voll entwickelten 17 ½-jährigen jungen Mannes oder einer voll entwickelten 17 ½-jährigen jungen Frau (§ 207a StGB). "Pornografisch" ist dabei nicht nur die Darstellung sexueller Handlungen von unter 18-Jährigen, sondern bereits deren Abbildung in "lasziver" Pose (für dieses Prädikat reicht es schon, wenn nur die "Schamgegend" zu sehen ist!).

20-jährige "Kinder"?

Selbst dann aber, wenn die Abgebildeten nachweislich über 18 sind, ist der Besitz strafbar, wenn der Erwachsene auf dem Bild nur wie unter 18 aussieht; das gilt sogar für den eigenen Ehepartner - und auch wenn es sich nur um virtuelle Bilder handelt: Wer sie anderen zeigt oder weitergibt oder selbst herstellt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft und mehr. Für Jugendliche gibt es keine Ausnahmen: Eine 16-Jährige, die ein erotisches Bild von sich selbst macht und es ihrem 17-jährigen Freund zeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu eineinhalb Jahren zu bestrafen sein; ebenso ein 15-Jähriger, wenn er (für sein Nachtkastl) von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im knappen Bikini schießt, der posenbedingt ("lasziv"!) die "Schamgegend" erkennen lässt.

Das Gleiche gilt für einen 14-Jährigen, der eine nackte 17-jährige Schönheit in "pornografischer" Pose auf seinem Heimcomputer generiert und dieses Bild nicht durch Passwort schützt - oder es einem Freund zeigt. Ebenso für 17-Jährige, die intime Bilder von sich selbst austauschen oder einander über Webcams betrachten und dabei ihre "Schamgegend" (oder gar ihre Genitalien) "lasziv" ("pornografisch") entblößen - von sexuellen Handlungen ganz zu schweigen.

Dass, wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Anfang dieses Jahres festgestellt hat, über 14-jährige Jugendliche einen grundrechtlich verbürgten Anspruch auf sexuelle Selbstbestimmung mit Partnern ihrer Wahl haben (Österreich musste einem Jugendlichen Schadenersatz leisten, weil es ihm dieses Recht nicht gewährt hat), lässt die Regierung völlig außer Acht.

Doch damit nicht genug, will das zuständige Ministerium auch einen neuen uferlosen Tatbestand der "sexuellen Belästigung" schaffen (§ 218 StGB). Strafbar wird sein, wer eine sexuelle Handlung vornimmt und es dabei - nicht willentlich - darauf abgesehen hat, sondern bloß für möglich hält, dass eine andere Person auf diese Weise "belästigt" wird.

Damit werden Liebesspiele in freier Natur oder im Auto potenziell kriminalisiert; solche bei geöffnetem Fenster, ohne zugezogene Vorhänge oder bei dünnen Wänden, sofern die Lust mit Lärm verbunden, ebenso. Soll das alles tatsächlich künftig Angelegenheit der Kriminalpolizei und der Kriminaljustiz werden? Mit Strafandrohung bis zu einem halben Jahr Gefängnis?!

Fatale Wirkung

Um es mit allem Nachdruck deutlich zu machen: Der Kampf gegen sexuelle Ausbeutung, insbesondere von Kindern, ist von größter Bedeutung. Deshalb sind entsprechend strenge Strafbestimmungen, vor allem gegen Kinderpornografie, zu begrüßen, und der Regierungsentwurf enthält auch viele gute Regelungen in diese Richtung. Er geht jedoch weit über die Bekämpfung der genannten Bedrohungen und Übergriffe hinaus und greift tief, ja geradezu absurd, in das Sexualleben der Menschen ein. Insoweit ist er zu kritisieren und abzulehnen - gerade im Interesse einer wirksamen Bekämpfung von Missbrauch und Gewalt.

Denn: Entweder werden die absurden Regelungen nicht vollzogen. Dann wird die Autorität des Gesetzes untergraben; auch die der so wichtigen Bestimmungen gegen die wirkliche Kinderpornografie. Oder sie werden konsequent angewendet. Dann bleibt den mit derlei Absurditäten zugeschütteten Polizeibehörden und Gerichten keine Kapazität mehr, die wirklichen Kinderpornografen zu verfolgen.

In beiden Fällen wird das gut gemeinte Gesetz geradezu zum Kinderpornobegünstigungsgesetz. Das kann niemand wollen. Weshalb Österreichs Kinderschutzexperten in ihrem soeben erarbeiteten "Nationalen Aktionsplan (NAP) Kinder- und Jugendrechte" auch einstimmig gefordert haben, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen. Und stattdessen vernünftige Schutzbestimmungen für Jugendliche zu erarbeiten.

* Helmut Graupner: Der Autor ist Rechtsanwalt in Wien und Kovorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) so- wie Mitglied der Experten- arbeitsgruppe zur Reform des Sexualstrafrechts im Justizmi- nisterium, die heute, Donners- tag, Thema eines Hearings im Justizausschuss des National- rats ist. Ausführliche Stellungnahmen zum Strafrechtsänderungsgesetz 2003 finden sich au

Auch jugendliche Ehepartner, die sich gegenseitig nackt fotografieren, machen sich dem viel zu ungenau formulierten Gesetz nach strafbar: geheiratet werden darf in Österreich nämlich ab 16, nackt fotografiert werden nun erst ab 18. Künstlerische Darstellungen (Zeichnung, Comics, Videoanimation etc.) unter 18jähriger gelten nach dem neuen Gesetz als Kinderpornographie. Wer solche Bilder herstellt und weitergibt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Gewerbsmäßiger Handel (Mangahändler und Videotheken aufgepasst) wird noch härter bestraft.
"Verstoß gegen die Selbstbestimmung"

"Sexueller Missbrauch" und "Verstoß gegen die Selbstbestimmung" also statt, wie bisher, "Unzucht" und "sittliche Gefährdung" - wenn auch leider nicht überall. In den Entwurf sei von ÖVP und FPÖ zuletzt der bereits herausgestrichene Strafrechtsparagraf 219 StGB ("Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs") wieder hineinreklamiert worden. Der Passus sei "eben unverzichtbar", ließ sich ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter auf keine Diskussionen ein.

Überhaupt konnte Fekter den vielen Einwänden nichts abgewinnen. Die Einbeziehung von 14- bis 18-Jährigen in das Bilderverbot entspreche internationalen Abkommen. In Hinkunft werde eben gelten: "Wer jünger als 18 ist, soll sich nicht nackt fotografieren lassen." (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe 12.12.2003)

etcetc

no fake! :-D

nowas:

Weiters wird die Strafbarkeit von sexuellen Kontakten gegen ein "Entgelt" auf solche Länder ausgedehnt, die ein solches Gesetz gar nicht kennen. (Ein Entgelt, so hieß es im Frühling aus dem Justizministerium, könne auch eine Gegenleistung darstellen, zum Beispiel ein Abendessen oder das nach Hause bringen mit dem Auto.)
Bearbeitet von joerg
Geschrieben (bearbeitet)

laut stöhnen beim blasen im gemeindebau mit den dünnen wänden und schon sitzt im häfn

oder

HA! endlich werma den wohnungsnachbarn los

oder

freie handhabe gegen die bösen männer die noch des nächtens nach dem nachhause führen mit auf an cafe gehn

ob das mit dem strafbaren lärm dann auch im häfn gilt - wennd dir gerade deine

willkommensvergewaltigung passiert... :plemplem:

gesetz soll im jänner beschlossen werden :-D

applaus der veramerikanisierung und dem konservatismus

:puke:

aber das ist doch ein eingriff in die menschrechte

das hält doch nicht stand vor dem verfassungsgerichtshof ??!!

Bearbeitet von joerg
Geschrieben

....jörg, denk nich zuviel darüber nach was so um dich passiert...das macht nur depressiv...

Geschrieben (bearbeitet)

praktisch:

modeaufnahmen von kindern im universal- und quelle-katalog

sind somit kinderpornografie und nachdem jeder haushalt in österreich

sowas hat - kann man ganz österreich verhaften

:plemplem:

Bearbeitet von joerg
Geschrieben

Sagds mal, is bei euch die Luft wirklich so dünn, das ned mal mehr zum denken reicht?? :plemplem:

Und i hätt glabd bloß unsane Politiker han depperd! :uargh:

Gruß und nachbarschaftliches Beileid, Tom

Geschrieben

es gibt leider bei uns Politiker, verbeamtete Pseudojuristen, etc., die scheinbar dort eine Kloschüssel tragen, wo bei HomoSapiens das Hirn vorgesehen war.....

Als vor ein paar Jahren ein großer Kinderpornoskandal im Salzkammergut aufflog, in den neben "honorigen" Bürgern sogar Richter und Staatsanwälte etc. zutiefst involviert waren, standen zuletzt die Eltern betroffener Kinder wegen Verleumdung vor Gericht, die den Skandal aufgedeckt haben und endlich eine Bestrafung der Täter einforderten...., von den Kinderschändern ist bis heute keiner eingesessen...

Dies ist nur eines von dutzenden Fällen.....

Anstatt endlich mal bestehede Gesetze zu judizieren, wird weiter Schwachsinn verbreitet, verwaltet,....., ist ja auch viel bequemer, nicht?

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