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GSFwa: Antrag auf Elternzeit ändern


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin zusammen,

 

wir haben doch hier etliche Väter und Mütter, dabei wird sich sicher jemand besser auskennen als ich:

 

Antrag auf Elternzeit wurde rechtzeitig gestellt. Gilt dieses Jahr, für den ersten Monat nach der Geburt.

Soweit so gut.

Wenige Tage später, aber immer noch lange vor den 7 Wochen vor der Geburt, fällt es mir wie Schuppen von den Augen: Ich muss ja die ganzen ersten zwei Jahre geplant haben.

Jetzt die Frage: Muss der AG der "Korrektur des Antrags" zustimmen oder kann der auf den Daten im Erstantrag beharren?

Ich will nämlich weiters den 14. bis 24. Monat nehmen, dort dann allerdings in Teilzeit.

Hab das jetzt mal eingereicht. Stehe auch sehr gut mit dem AG.

Mich interessiert jetzt nur, sollte der das ablehnen, ob ich rechtlich Anspruch habe oder nicht.

 

Danke im voraus. :cheers:

Geschrieben

Moin!

 

Ob man das so pauschal beantworten kann, weiß ich nicht. Soweit ich weiß, darf man den Elternzeit-Antrag ohne Angabe von Gründen einmal ändern. Das sollte bei Dir zutreffen. Solltest Du danach nochmal was ändern wollen, wird das schwieriger.

Irgendwo hab es aber auch ein Gerichtsurteil, in dem eine Verlängerung der laufenden Elternzeit erfolgreich abgelehnt wurde. (hier ein Einstieg in das Thema: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/verlaengerung-der-elternzeit/05/) Sprich: Du stellst gegen Ende des laufenden Elternzeitjahres fest, dass Du auch gern noch ein zweites Jahr Elternzeit nehmen möchtest. Das könnte ggf. schwierig werden. Ich hatte mich da im letzten Jahr auch mal eingelesen.

 

Zitat

Stehe auch sehr gut mit dem AG.

 

DAS ist in meinen Augen immer noch die beste Voraussetzung für dein Vorhaben! Ich habe parallel zwei Arbeitsverträge und musste den Elternzeitantrag jetzt zum zweiten mal mit beiden Parteien durchspielen. Ich habe auch zwischendrin mal was geändert. Wenn man sich gut versteht und gemeinsam nach Lösungen sucht, wenn es mal personell eng wird, ist das immer noch die beste Lösung. Ansonsten: Einfach zweites Kind kriegen und Elternzeit neu beantragen. Ist auch ne Lösung! :-D

 

Mehr kann ich Dir auf die Schnelle auch nicht sagen. Viel Erfolg - bei allem was da auf Dich zukommt! :-)

 

Jan

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Roggi:

Moin!

 

Ob man das so pauschal beantworten kann, weiß ich nicht. Soweit ich weiß, darf man den Elternzeit-Antrag ohne Angabe von Gründen einmal ändern. Das sollte bei Dir zutreffen. Solltest Du danach nochmal was ändern wollen, wird das schwieriger.

Irgendwo hab es aber auch ein Gerichtsurteil, in dem eine Verlängerung der laufenden Elternzeit erfolgreich abgelehnt wurde. (hier ein Einstieg in das Thema: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/verlaengerung-der-elternzeit/05/) Sprich: Du stellst gegen Ende des laufenden Elternzeitjahres fest, dass Du auch gern noch ein zweites Jahr Elternzeit nehmen möchtest. Das könnte ggf. schwierig werden. Ich hatte mich da im letzten Jahr auch mal eingelesen.

 

 

DAS ist in meinen Augen immer noch die beste Voraussetzung für dein Vorhaben! Ich habe parallel zwei Arbeitsverträge und musste den Elternzeitantrag jetzt zum zweiten mal mit beiden Parteien durchspielen. Ich habe auch zwischendrin mal was geändert. Wenn man sich gut versteht und gemeinsam nach Lösungen sucht, wenn es mal personell eng wird, ist das immer noch die beste Lösung. Ansonsten: Einfach zweites Kind kriegen und Elternzeit neu beantragen. Ist auch ne Lösung! :-D

 

Mehr kann ich Dir auf die Schnelle auch nicht sagen. Viel Erfolg - bei allem was da auf Dich zukommt! :-)

 

Jan

Danke für die Antwort.

Allerdings liegt ein Missverständnis vor: Ich gehe kein Jahr in Elternzeit, sondern nur einen Monat.

Und später dann eben nochmal für ein paar Monate.

Man kann sich die Elternzeit ja ziemlich frei legen, daher diese Aufteilung.

Geschrieben

Moin!

Hatte ich schon so verstanden. Das war auch nur ein Beispiel. Ich weiß ja nicht, was Du beruflich machst und ob man Dich so einfach verteten kann. Aber ich bin eigentich immer ganz gut damit gefahren, dass ich mir einen Vertretungsplan bzw. einen Lösungsvorschlag zurechtgelegt habe für den Fall, dass man noch ein wenig diskutieren muss. War bis jetzt zum Glück nie ein Thema, da meine beiden Arbeitgeber äußerst sozial eingestellt sind.

 

Wie gesagt: Ich drücke Dir die Daumen!

Jan

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    • Schön rausoperiert! Den Spaß hatte ich auch schon mehrmals. Leider sind die Passtifte nicht leicht zu bekommen. Ich reibe dann meist auf die nächste größe auf und passe dann den Passstift entsprechend an.   BTW... Schaltwellengasse im Block noch i.O. Sieh dich mal bei @Han.F um. der hat super cool umbaukits auf XL2 System, Das bleibt dauerhaft dicht und ist einfach zu realisieren!
    • Ne, hab dich nicht falsch verstanden (siehe Bild)   Nach dem Einziehen mit dem Werkzeug ziehe ich die Kurbelwelle normal auch nochmal mit der Kupplung nach. Da sie aber so extrem stramm sitzt und nicht mit der Hand drauf will, hätte ich mit dem Schonhammer nachhelfen müssen.   Wollte ich es erst machen, wenn der Motor komplett ist, da ich Sorge hatte, dass mir die Kw beim Aufsetzen der Kupplung mit dem Schonhammer wieder aus dem Lager rutscht.     Mein erster Gedanke war, die Wange sitzt auf der Kupplungsseite auf (Passscheibe notwendig?) Allerdings könnte es natürlich genau anders rum sein. Nicht richtig eingezogen und es klemmt auf der Limaseite.
    • Der CST Ansauger hat ja keinen festen Stuffer, im Gegensatz zum orig. Ansaugstutzen aus Gummi. Der CST Stutzen hat eine Dichtung mit rundem Loch mittig für den durchfluß. Die orig. Ansaugerdichtung ein rechteckiges Loch wegen dem Stuffer. Ich habe mir einen MRP Stuffer an den CST Ansauger montiert und somit würde ich nun Dichtungen für den CST Stutzen benötigen, mit rechteckigem Ausschnitt. Würde das mal nachreichen für neue Dichtungen. Die orig. Dichtungen wären nämlich aktuell nur über England zu beziehen, hab hier zumindest nicht gefunden. Datei kommt…    Orig. Ansaugstutzen:   CST Stutzen
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