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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

mein nachbar hat meine karre beim ausparken umgemäht.
er ist einsichtig und eine meiner mitbewohnerinnen hat die nummer wohl mitgekriegt.

brauch ich nen unfallgutachten von nem geprüvten gutachter, oder reicht ein kostenvoranschlag von ner rollerwerkstatt?

wenn es nen gutachter braucht, machen die das über bilder und email, oder muss der die kiste vor sich stehen haben?
ich bezweifle, dass es in meiner umgebung einen gibt, der sich mit alten fahrzeugen auskennt.

hat einer von euch da erfahrung?

Geschrieben

Bei mir mir hat das letzte mal die gegnerische Versicherung einen Gutachter geschickt, und das war auch gut so. Die Werkstatt hätte bei weitem nicht so eine Summe veranschlagt. Ich würde immer per Gutachter schätzen lassen.

Geschrieben

Klärs mit der Versicherung... Kommt auf den Wert des Rollers und die Schadenhöhe an... Für 200 Euro Schaden wird keine Versicherung nen Gutachter schicken, bei ner 4-stelligen Summe bei fraglichem Wert des Fahrzeugs (zumindest für die Versicherung fraglich) wird wohl ein Gutachter kommen... Grundsätzlich hast Du kein Recht den Gutachter selber zu bestimmen, aber wenn Du sagst, dass Du jemanden hast, spielen die oft mit.

 

LG

Mischa

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb knipskistensammler:

... Grundsätzlich hast Du kein Recht den Gutachter selber zu bestimmen ...

google mal nach "freie Gutachterwahl". ;-)

  • Like 1
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb berlinwestside:

... eine meiner mitbewohnerinnen ...

 

DAS hätte ich gerne mal erklärt und mit Bildern hinterlegt :-)

 

Dass da noch niemand drauf angesprungen ist, was ist bloß mit dem GSF los?

 

:-D

  • Like 2
Geschrieben

Genau, Bilder von Mitbewohnerinnen!!

 

Gutachter wird in der Regel von der gegnerischen Versicherung geschickt und kostet dich nichts. Wenn du am Ende der Meinung bist, dass du bzw. dein Roller dabei zu schlecht wegkommt, kannst du immer noch tätig werden. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb knipskistensammler:

Klärs mit der Versicherung... Kommt auf den Wert des Rollers und die Schadenhöhe an... Für 200 Euro Schaden wird keine Versicherung nen Gutachter schicken, bei ner 4-stelligen Summe bei fraglichem Wert des Fahrzeugs (zumindest für die Versicherung fraglich) wird wohl ein Gutachter kommen... Grundsätzlich hast Du kein Recht den Gutachter selber zu bestimmen, aber wenn Du sagst, dass Du jemanden hast, spielen die oft mit.

 

LG

Mischa

das ist schwachsinn

der Geschädigte kann sich den Gutachter aussuchen.....

ich habe schon mehrfach erlebt, daß gutachten von "Sachverständigen", die die gegnerische Versicherung geschickt hatte, deutlich zu Gunsten der Versicherung ausfielen......zu gut Deutsch, der Geschädigte wurde um einen Teil seines ihm zustehenden Schadenersatzes betrogen

 

Rita

  • Like 1
Geschrieben

Und mit dem Gutachten direkt zum Rechtsanwalt. Mir hat mal jemand mein Auto angefahren, mein Haus und Hof 

Tüver und Gutachter hat mir den Tip mit dem RA gegeben. Wenn du das Gutachten direkt zur Versicherung schickst 

Überweisen die dir nicht den kompletten Betrag, und wenn dann z.B. 800 euro fehlen macht dar auch kein RA die Finger krum. :whistling:

 

 

Geschrieben

ich hab leider nen beschissenen dienst zur zeit und treffe meinen nachbarn grad nicht an. werde ihm wohl einen brief in den kasten werfen.

danke rita für deine hilfe!

meine mitbewohnerin ist schlank tätowiert und bei tinder, da gibts auch bilder von ihr :sigh:

Geschrieben

Wenn es ein größerer Schaden ist, den man nicht einfach so unter der Hand regeln möchte, dann geh GLEICH ALS ERSTES zum Rechtsanwalt. Eine Kanzlei, die sich auf Straßenverkehrssachen spezialisiert hat, hat meistens die richtigen Gutachter an der Hand, und wird dir jemanden empfehlen, der den Schaden nicht geringer darstellt, als er ist. Der Anwalt weiß auch, was dir außer den Reparaturkosten noch zusteht, möglicherweise z.B. eine Nutzungsausfallentschädigung. Außerdem dauert es mit Anwalt Wochen, ehe du dein Geld bekommst, ohne werden mehrere Monate vergehen. Einfach eine eher bescheidene Forderung stellen und im Gegenzug auf eine unkomplizierte Lösung zu hoffen bringt nichts, Versicherungen sind halt scheiße. :thumbsdown:

  • Like 1
Geschrieben

Ganz klassisch ruft meist nachdem der Verursacher den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet hat eine freundliche Dame beim Geschädigten an (ob es jetzt Zufall ist, dass bei einem Geschädigten eine Frau und bei einer Geschädigten ein Mann anruft weiß ich nicht).
Diese erklärt dann sachlich aber freundlich den Sachverhalt und fragt schonmal lapidar nach dem Schaden und "hilft" gerne auch einmal eine Werkstatt/Gutachter zwecks Schadensbild zu finden. Fakt ist aber, dass die natürlich versuchen zu ihrem Gunsten den Schaden zu regulieren. Bei kleineren Lackschäden kommen die auch schonmal kumpelhaft rüber (grad bei jüngeren Geschädigten), dass man da ja kein Gutachter brauche usw.
Aber Du hast das volle Recht auf einen eigenen Gutachter, dessen Kosten die gegnischere Vesicherung übernehmen wird/muss.
Der Gutachter rechnet das selbst mit der Versicherung ab-hast Du nix mit zu tun. Der will nur wissen welche gegnerische Versicherung das ist.
Oft hilft es auch einmal bei Exoten zB abgelaufene Ebayauktionen/Mobile Inserate etc als Preisindex mitzubringen. Auch ggf beim Thema O-Lack was ja recht speziell ist.
Falls Du den Schaden ausgezahlt haben möchtest, wird vom Gutachten die MwSt nicht mitgezahlt.
Auch hat die gegnerische Versicherung das Recht Werkstattstunden nach einem vor Ort üblichen Durchschnittsstundenlohn zu berechnen oder so, wodurch der ermittelte Schaden mitunter etwas geringer ausfallen kann.
Ist jetzt so meine Erfahrung mit Versicherungen als Geschädigter bei mir selbst, im Bekannten &Familienkreis.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Rita:

das ist schwachsinn

der Geschädigte kann sich den Gutachter aussuchen.....

ich habe schon mehrfach erlebt, daß gutachten von "Sachverständigen", die die gegnerische Versicherung geschickt hatte, deutlich zu Gunsten der Versicherung ausfielen......zu gut Deutsch, der Geschädigte wurde um einen Teil seines ihm zustehenden Schadenersatzes betrogen

 

Rita

 

Liebe Rita

Das ist kein Schwachsinn. Ich gebe Dir grundsätzlich Recht, dass der Geschädigte frei in der Wahl des Gutachters ist. Bei kleinen Schäden reicht häufig sogar ein Kostenvoranschlag und ein Foto des Sachschadens, beides durch die Werkstatt (selber bei einem kleinen Auffahrunfall mit ca. 1'200 Euro Schaden an einem modernen Kombi erlebt). Bei einem Seitenschaden, 2 Jahre später an unserem SUV konnte ich auch entscheiden, welcher Gutachter herangezogen wird. Aaber... Da der Schaden kaum sichtbar war, aber dennoch bei rund 5'000 Euro lag, liess es sich die gegnerische Versicherung nicht nehmen, selber ergänzend einen Gutachter zu schicken, und dieses Recht besteht nun einmal. Und wenn dieser Gutachter zu einem anderen Ergebnis gelangt (was er bei seriöser Arbeit des von Geschädigten ausgewählten Gutachters nicht dürfte), sollte dennoch alles nach Gusto des Geschädigten ablaufen. Bei mir lag zunächst der Verdacht nahe, dass die Werkstatt ein wenig zu ihren Gunsten in "Kooperation" mit dem Gutachter, zugelangt hätte, hat sie aber nicht, wie sich herausgestellt hat, war also alles gut.

LG

Mischa

 

Geschrieben

und ich darf grade die Huk auf Zahlung der Differenz verklagen....

 

da ein seriöser Sachverständiger einen Widerbeschaffungswert von 6.200.- ermittelt hatte und die Huk dann einen käuflichen SV zur Nachbesichtigung schickte, der einen WB von nur 3.800 hinschrieb... und auch im Auftreten extrem unseriös war(Kommentar des des Inhabers der Firma, wo das Fahrzeug steht und eines zufällig grade anwesenden anderen SVs, der dort ein anderes FZ besichtigt hatte)....das Gutachten des seriösen Sachverständigen bezeichnete er als für die Regulierung unbrauchbar

 

Rita

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Rita:

und ich darf grade die Huk auf Zahlung der Differenz verklagen....

 

da ein seriöser Sachverständiger einen Widerbeschaffungswert von 6.200.- ermittelt hatte und die Huk dann einen käuflichen SV zur Nachbesichtigung schickte, der einen WB von nur 3.800 hinschrieb... und auch im Auftreten extrem unseriös war(Kommentar des des Inhabers der Firma, wo das Fahrzeug steht und eines zufällig grade anwesenden anderen SVs, der dort ein anderes FZ besichtigt hatte)....das Gutachten des seriösen Sachverständigen bezeichnete er als für die Regulierung unbrauchbar

 

Rita

dann simma uns ja doch einig... Auch wenn's unerfreulich werden kann... :cheers:

Geschrieben

so wei ich weiss muss die versicherung des schädigers das gutachten bezahlen. ein gutachter deiner wahl kann so weit ich weiss gleich mit der versicherung des schädigers abrechnen. ein anruf bei einem gutachter würde ich in angriff nehmen.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb knipskistensammler:

Klärs mit der Versicherung... Kommt auf den Wert des Rollers und die Schadenhöhe an... Für 200 Euro Schaden wird keine Versicherung nen Gutachter schicken, bei ner 4-stelligen Summe bei fraglichem Wert des Fahrzeugs (zumindest für die Versicherung fraglich) wird wohl ein Gutachter kommen... Grundsätzlich hast Du kein Recht den Gutachter selber zu bestimmen, aber wenn Du sagst, dass Du jemanden hast, spielen die oft mit.

 

LG

Mischa

:muah:

Geschrieben

Hast du wenigstens den Nachbarn verprügelt? 

Das schindet bestimmt Eindruck bei der schlanken und tätowierten Nachbarin...von der ich immer noch die Bilder vermisse. 

Gruß Chris 

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    • Genau das Problem des Überfetten im LL und bei niedrigen Drehzahlen kann der SPACO 13er Vergaser mit Leerlaufdüse und Leerlaufgemischschraube lösen....  mit Vorteil das im mittleren und oberen Bereich nix abmagern.    Wolltest doch deinen testen im Herbst 2024.... wie liefs?  Hast dir doch extra zulegt wegen obigen Vorteilen   Im übrigen geht's hier im Topic NUR um den SHA 14/15/16   Weil sonst deine Anfrage für den 13er irgendwann nicht mehr zu finden ist
    • Solange die erzeugten Leerlaufspannungen bei moderaten Motordrehzahlen nicht viel zu niedrig sind, funktioniert das im Prinzip an jedem permanenterregten Wechselstromgenerator. Seltene Ausnahmen sind die uralten 6V 35/21/5 Watt Magnetzündergeneratoren von Motoplat aus den 70er Jahren, welche ursprünglich von ca. 6V 25 Watt auf bis zu 61 Watt Nennleistung gestreckt wurden.   https://www.motelek.net/motoplat/licht/hercules/alu_6v61w_1973.png   Diese technischen Fehlkonstruktionen arbeiten auch an 6 Volt Glühlampen nur mit sehr hohen Motordrehzahlen einigermaßen vernünftig, würde man dort 12 Volt Lampen und einen Spannungsbegrenzer einbauen, funktioniert das bestenfalls bei Höchstdrehzahl zufriedenstellend. Das habe ich beispielsweise Ende der 70er Jahre in Form eines umschaltbaren 12V 55 Watt Zusatzscheinwerfer als Weitstrahler realisiert, welchen ich meistens nur bei Höchstdrehzahl auf Überlandstraßen einschaltete.   https://www.motelek.net/uploads/diverse/funpics/ktm504s.jpg   Dessen 12V 55 Watt H1 Lampe leuchtete damals mit knapp über 15 Volt bei durchschnittlich 10000 Upm Motordrehzahl (in selbstregelnder Betriebsart ohne Spannungsregler) spürbar heller als die damals übliche Beleuchtung an mehrspurigen Kraftfahrzeugen.        
    • Oder halt ein kleine Delle in den Rahmen klopfen am Eck wo der Membrankasten den Rahmen touchiert. Eisenstange und nen Hammer und die Delle ist schnell passierz 
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