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Empfohlene Beiträge

mein nachbar hat meine karre beim ausparken umgemäht.
er ist einsichtig und eine meiner mitbewohnerinnen hat die nummer wohl mitgekriegt.

brauch ich nen unfallgutachten von nem geprüvten gutachter, oder reicht ein kostenvoranschlag von ner rollerwerkstatt?

wenn es nen gutachter braucht, machen die das über bilder und email, oder muss der die kiste vor sich stehen haben?
ich bezweifle, dass es in meiner umgebung einen gibt, der sich mit alten fahrzeugen auskennt.

hat einer von euch da erfahrung?

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Bei mir mir hat das letzte mal die gegnerische Versicherung einen Gutachter geschickt, und das war auch gut so. Die Werkstatt hätte bei weitem nicht so eine Summe veranschlagt. Ich würde immer per Gutachter schätzen lassen.

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Klärs mit der Versicherung... Kommt auf den Wert des Rollers und die Schadenhöhe an... Für 200 Euro Schaden wird keine Versicherung nen Gutachter schicken, bei ner 4-stelligen Summe bei fraglichem Wert des Fahrzeugs (zumindest für die Versicherung fraglich) wird wohl ein Gutachter kommen... Grundsätzlich hast Du kein Recht den Gutachter selber zu bestimmen, aber wenn Du sagst, dass Du jemanden hast, spielen die oft mit.

 

LG

Mischa

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vor 20 Stunden schrieb berlinwestside:

... eine meiner mitbewohnerinnen ...

 

DAS hätte ich gerne mal erklärt und mit Bildern hinterlegt :-)

 

Dass da noch niemand drauf angesprungen ist, was ist bloß mit dem GSF los?

 

:-D

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vor 1 Stunde schrieb knipskistensammler:

Klärs mit der Versicherung... Kommt auf den Wert des Rollers und die Schadenhöhe an... Für 200 Euro Schaden wird keine Versicherung nen Gutachter schicken, bei ner 4-stelligen Summe bei fraglichem Wert des Fahrzeugs (zumindest für die Versicherung fraglich) wird wohl ein Gutachter kommen... Grundsätzlich hast Du kein Recht den Gutachter selber zu bestimmen, aber wenn Du sagst, dass Du jemanden hast, spielen die oft mit.

 

LG

Mischa

das ist schwachsinn

der Geschädigte kann sich den Gutachter aussuchen.....

ich habe schon mehrfach erlebt, daß gutachten von "Sachverständigen", die die gegnerische Versicherung geschickt hatte, deutlich zu Gunsten der Versicherung ausfielen......zu gut Deutsch, der Geschädigte wurde um einen Teil seines ihm zustehenden Schadenersatzes betrogen

 

Rita

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Und mit dem Gutachten direkt zum Rechtsanwalt. Mir hat mal jemand mein Auto angefahren, mein Haus und Hof 

Tüver und Gutachter hat mir den Tip mit dem RA gegeben. Wenn du das Gutachten direkt zur Versicherung schickst 

Überweisen die dir nicht den kompletten Betrag, und wenn dann z.B. 800 euro fehlen macht dar auch kein RA die Finger krum. :whistling:

 

 

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Wenn es ein größerer Schaden ist, den man nicht einfach so unter der Hand regeln möchte, dann geh GLEICH ALS ERSTES zum Rechtsanwalt. Eine Kanzlei, die sich auf Straßenverkehrssachen spezialisiert hat, hat meistens die richtigen Gutachter an der Hand, und wird dir jemanden empfehlen, der den Schaden nicht geringer darstellt, als er ist. Der Anwalt weiß auch, was dir außer den Reparaturkosten noch zusteht, möglicherweise z.B. eine Nutzungsausfallentschädigung. Außerdem dauert es mit Anwalt Wochen, ehe du dein Geld bekommst, ohne werden mehrere Monate vergehen. Einfach eine eher bescheidene Forderung stellen und im Gegenzug auf eine unkomplizierte Lösung zu hoffen bringt nichts, Versicherungen sind halt scheiße. :thumbsdown:

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Ganz klassisch ruft meist nachdem der Verursacher den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet hat eine freundliche Dame beim Geschädigten an (ob es jetzt Zufall ist, dass bei einem Geschädigten eine Frau und bei einer Geschädigten ein Mann anruft weiß ich nicht).
Diese erklärt dann sachlich aber freundlich den Sachverhalt und fragt schonmal lapidar nach dem Schaden und "hilft" gerne auch einmal eine Werkstatt/Gutachter zwecks Schadensbild zu finden. Fakt ist aber, dass die natürlich versuchen zu ihrem Gunsten den Schaden zu regulieren. Bei kleineren Lackschäden kommen die auch schonmal kumpelhaft rüber (grad bei jüngeren Geschädigten), dass man da ja kein Gutachter brauche usw.
Aber Du hast das volle Recht auf einen eigenen Gutachter, dessen Kosten die gegnischere Vesicherung übernehmen wird/muss.
Der Gutachter rechnet das selbst mit der Versicherung ab-hast Du nix mit zu tun. Der will nur wissen welche gegnerische Versicherung das ist.
Oft hilft es auch einmal bei Exoten zB abgelaufene Ebayauktionen/Mobile Inserate etc als Preisindex mitzubringen. Auch ggf beim Thema O-Lack was ja recht speziell ist.
Falls Du den Schaden ausgezahlt haben möchtest, wird vom Gutachten die MwSt nicht mitgezahlt.
Auch hat die gegnerische Versicherung das Recht Werkstattstunden nach einem vor Ort üblichen Durchschnittsstundenlohn zu berechnen oder so, wodurch der ermittelte Schaden mitunter etwas geringer ausfallen kann.
Ist jetzt so meine Erfahrung mit Versicherungen als Geschädigter bei mir selbst, im Bekannten &Familienkreis.

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vor 3 Stunden schrieb Rita:

das ist schwachsinn

der Geschädigte kann sich den Gutachter aussuchen.....

ich habe schon mehrfach erlebt, daß gutachten von "Sachverständigen", die die gegnerische Versicherung geschickt hatte, deutlich zu Gunsten der Versicherung ausfielen......zu gut Deutsch, der Geschädigte wurde um einen Teil seines ihm zustehenden Schadenersatzes betrogen

 

Rita

 

Liebe Rita

Das ist kein Schwachsinn. Ich gebe Dir grundsätzlich Recht, dass der Geschädigte frei in der Wahl des Gutachters ist. Bei kleinen Schäden reicht häufig sogar ein Kostenvoranschlag und ein Foto des Sachschadens, beides durch die Werkstatt (selber bei einem kleinen Auffahrunfall mit ca. 1'200 Euro Schaden an einem modernen Kombi erlebt). Bei einem Seitenschaden, 2 Jahre später an unserem SUV konnte ich auch entscheiden, welcher Gutachter herangezogen wird. Aaber... Da der Schaden kaum sichtbar war, aber dennoch bei rund 5'000 Euro lag, liess es sich die gegnerische Versicherung nicht nehmen, selber ergänzend einen Gutachter zu schicken, und dieses Recht besteht nun einmal. Und wenn dieser Gutachter zu einem anderen Ergebnis gelangt (was er bei seriöser Arbeit des von Geschädigten ausgewählten Gutachters nicht dürfte), sollte dennoch alles nach Gusto des Geschädigten ablaufen. Bei mir lag zunächst der Verdacht nahe, dass die Werkstatt ein wenig zu ihren Gunsten in "Kooperation" mit dem Gutachter, zugelangt hätte, hat sie aber nicht, wie sich herausgestellt hat, war also alles gut.

LG

Mischa

 

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und ich darf grade die Huk auf Zahlung der Differenz verklagen....

 

da ein seriöser Sachverständiger einen Widerbeschaffungswert von 6.200.- ermittelt hatte und die Huk dann einen käuflichen SV zur Nachbesichtigung schickte, der einen WB von nur 3.800 hinschrieb... und auch im Auftreten extrem unseriös war(Kommentar des des Inhabers der Firma, wo das Fahrzeug steht und eines zufällig grade anwesenden anderen SVs, der dort ein anderes FZ besichtigt hatte)....das Gutachten des seriösen Sachverständigen bezeichnete er als für die Regulierung unbrauchbar

 

Rita

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vor 3 Stunden schrieb Rita:

und ich darf grade die Huk auf Zahlung der Differenz verklagen....

 

da ein seriöser Sachverständiger einen Widerbeschaffungswert von 6.200.- ermittelt hatte und die Huk dann einen käuflichen SV zur Nachbesichtigung schickte, der einen WB von nur 3.800 hinschrieb... und auch im Auftreten extrem unseriös war(Kommentar des des Inhabers der Firma, wo das Fahrzeug steht und eines zufällig grade anwesenden anderen SVs, der dort ein anderes FZ besichtigt hatte)....das Gutachten des seriösen Sachverständigen bezeichnete er als für die Regulierung unbrauchbar

 

Rita

dann simma uns ja doch einig... Auch wenn's unerfreulich werden kann... :cheers:

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so wei ich weiss muss die versicherung des schädigers das gutachten bezahlen. ein gutachter deiner wahl kann so weit ich weiss gleich mit der versicherung des schädigers abrechnen. ein anruf bei einem gutachter würde ich in angriff nehmen.

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vor 12 Stunden schrieb knipskistensammler:

Klärs mit der Versicherung... Kommt auf den Wert des Rollers und die Schadenhöhe an... Für 200 Euro Schaden wird keine Versicherung nen Gutachter schicken, bei ner 4-stelligen Summe bei fraglichem Wert des Fahrzeugs (zumindest für die Versicherung fraglich) wird wohl ein Gutachter kommen... Grundsätzlich hast Du kein Recht den Gutachter selber zu bestimmen, aber wenn Du sagst, dass Du jemanden hast, spielen die oft mit.

 

LG

Mischa

:muah:

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