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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Verkaufe Vespa V50 1.Serie

fahrbereit, keine Durchrostungen am Rahmen, nicht verzogen.

Trittbrett ist etwas beschädigt (siehe Fotos)

Riß und Beule in linker Backe

Ist auf 10 Zoll umgerüstet worden.

Handschuhfach und Metallhutze sind dabei

keine Papiere.

Preis VHB 450,- ?

PM oder Tel. 01775551333

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Bearbeitet von LambrettaSX
Geschrieben (bearbeitet)

ja die gibts in Italien.

der Roller steht in Heilbronn direkt.

am Preis kann man auch "ein bißchen" was machen.

Bearbeitet von LambrettaSX
Geschrieben

also über den Transport könnte man reden, kommt natürlich darauf an wohin aber abstottern bei so einem Betrag is nich.

Seitendeckel und rücklicht sind nicht dabei.

sitzbank hab ich eine bei ebay reingestellt. (hatte ich vorher schon von einem anderen Roller abgebaut).

Geschrieben

...na was ist nun mit euch 2?

seid ihr euch einig oder gibts die gute noch?

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    • Ja, so wie bei der originalen Kupplung auch und sieht idealerweise aus wie auf Rollerbubes Bild.
    • Moin!   Hat wer vielleicht einen Link / Quelle zu einer passenden modernen China Hupe, die man dafür schlechten kann und wo es dann mechanisch passt die Blende davor zu bieten?   Danke    
    • Der Koffer liegt noch hier.  Jetzt mit Schlüssel. 
    • Versuchen wir mal Klartext zu reden!   Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine  Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest.    Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.   Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes. In deinem Fall als "Heckeneinfassung" Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden. Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen. Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.   Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist! Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen. Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil. Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.        
    • Ist das eine Vermutung oder hast konkrete Infos? Mich interessiert hier der Vergleich zu original PX-Pott.
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