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Geschrieben

Hi, ich habe die Gelegenheit eine Rally 200 zu erwerben, ...leider fehlen die Papiere :/
Habe heute mal versucht, einige Informationen zu bekommen und bin bei zwei Polizeiwachen bzgl. Unbedenklichkeitbescheinigung gewesen. Die erste Aussage, "Sie müssen das Fahrzeug mal zeigen", "..könnte ja jeder behaupten, dass er das Motorrad kaufen will" (?!?!). Habe dann versucht klarzumachen, dass ich lieber vorher wüsste, ob vielleicht ein Diebstahl oder Sicherungsverfahren anliegt. Keine Chance. Bei den Kollegen der zweiten Wache war man schon deutlich hilfsbereiter. Leider ergab die Nachfrage, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß stillgelegt wurde. Grundsätzlich eine positive Auskunft. Aber dann kam die Info, dass das Mofa ohne weiteres gekauft werden könnte. "Das Mofa?" "Ja, ist ein Mofa mit 25km/h...." "???" "Warum stillgelegt?" "Ja, keine Ahnung.".
Was ist davon zu halten? Kann es sein, dass mehrere Zweiräder die gleiche FIN haben? Wohl kaum, oder" Hat der nette Beamte nicht richtig geguckt? Eine schriftliche Bestätigung wollte er mir nicht geben. Der nächste Versuch war telefonisch bei Strassenverkehrsamt. Hier sollte ich mit gültigem TüV-Gutachten kommen, der Rest wird dann schon möglich sein. Achso, zeigen müsste ich es natürlich auch. Auch hier habe ich versucht, meine Situation zu erklären. Ich besitze das Fahrzeug noch gar nicht und ein Kauf ohne die Gewissheit, dass es nicht doch geklaut ist, kommt eher nicht in Frage.

Was bleibt? Wer hat Erfahrung mit "keine Papiere" vorhanden? Danke Euch!

Geschrieben

Welche Fahrgestellnr hast Du den Cops denn genannt?
Also jetzt nicht die Nr hier öffentlich schreiben...aber welches Präfix (Buchstaben) davor haben die eingegeben?
Normalerweise läuft es mit einer UB ganz easy ab.
Ich geh zum Straßenverkehrsamt mit der aufgeschriebenen Fahrgestellnr nebst Präfix.
Also zB VSE1T 22334455 . Das fragen die dann bei den Cops an oder schauen im Rechner ob was bekanntes vorliegt...kannst bei warten.
Kostet dann 5,40 Euro und man bekommt ein formloses Papier mit den Hinweis, dass nix vorliegt.

Tüvbericht ect hat damit erstmal nix zu tun... . Ich denke die gehen davon aus, dass Du es direkt zulassen willst.

Geschrieben

kenn ich komplett anders:

 

Cops geben grundsätzlich ( zum. sind sie dazu verpflichtet) nur Infos wenn das Fzg vorgehführt wird und sich der ´Fragende´ ausweisst - im Falle einer ´negativen´ Auskunft bleibt die Karre dann direkt da und Du/ der Fragende hat erst mal die Kacke am Dampfen...;-)

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb great8ride:

In Franken kostet es 11,20€

gruß

 

vor 19 Minuten schrieb gattinator:

Welche Fahrgestellnr hast Du den Cops denn genannt?
Also jetzt nicht die Nr hier öffentlich schreiben...aber welches Präfix (Buchstaben) davor haben die eingegeben?
Normalerweise läuft es mit einer UB ganz easy ab.
Ich geh zum Straßenverkehrsamt mit der aufgeschriebenen Fahrgestellnr nebst Präfix.
Also zB VSE1T 22334455 . Das fragen die dann bei den Cops an oder schauen im Rechner ob was bekanntes vorliegt...kannst bei warten.
Kostet dann 5,40 Euro und man bekommt ein formloses Papier mit den Hinweis, dass nix vorliegt.

Tüvbericht ect hat damit erstmal nix zu tun... . Ich denke die gehen davon aus, dass Du es direkt zulassen willst.

Genau so ist e auch in Franken

 

Geschrieben

Danke Leute für die Antworten. Fall hat sich aber erledigt ;)
War gerade nochmal bei der "heimischen" Wache und hab meine Unbedenklickeitsbescheinigung. Völlig problemlos, Ausweis gezeigt, 5-10min gequatscht, ...der nette Beamte wusste nicht, dass es auch Roller mit mehr als 50ccm gibt und Zettel für umsonst in der Tasche. Er meinte auch, dass das häufig nur mit Moped unterm Arm geht. Dann können die Kollegen im Fall auch direkt was sicherstellen. Muss aber nicht und ist schon gar nicht Vorschrift.

Geschrieben

Das Thema scheint grundsätzlich noch uneinheitlich gehandhabt zu werden, was Zuständigkeiten zwischen Polizei und Zulassungsstelle angeht. Grundsätzlich können beide Stellen auf den gleichen Datenbestand des KBAs zugreifen. Hier schickt die Zulassungsstelle einen trotzdem zur Polizei, weil dort ja möglicherweise noch aktuellere, noch nicht beim KBA registrierte Diebstahlsmeldungen vorliegen könnten. Erst nach Vorlage einer Bescheinigung der Polizei (hier noch kostenlos) gibts dann die Bescheinigung der Zulassungsstelle (11,20 Euro). Vorführen musste ich aber noch kein Fahrzeug, die auf einem Zettel notierte Fahrgestellnummer reichte jeweils aus. 

Geschrieben

ich musste mal ein Fahrzeug vorzeigen also Hänger her und Maschine drauf und zur Stolkgasse gefahren, Cop sah sich die Maschine an und schrieb sich die Fgstnr raus, nach 15min kam er mit nem Wisch der nichts kostete den aber dann eine Fachwerkstatt, über die ich eigentlich Papiere ordern wollte, verloren hat...

Geschrieben

Das nächste Thema steht ja nun an. Das Erlangen einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. 1. Da wird von Aufbietungsverfahren, §21 und eidesstattlichen Erklärungen geschrieben... ich bin gespannt.
Gruß Herbert! ;)

 

Geschrieben
Am 31.8.2016 um 00:35 schrieb ant:

Das nächste Thema steht ja nun an. Das Erlangen einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. 1. Da wird von Aufbietungsverfahren, §21 und eidesstattlichen Erklärungen geschrieben... ich bin gespannt.
Gruß Herbert! ;)

Wenn Du das in Wesseling machst (SU) sollte das problemlos gehen. Dauert halt.

Köln ist da irgendwie anders. Noch einfacher geht wohl AW. Dann frag mal Bernd.

 

Geschrieben

Der war früher im Landkreis AW gemeldet, die sind in Bezug auf Fahrzeuge ohne Papiere immer recht locker drauf gewesen. Der hätte dir das Teil da anmelden können und du dann mit den deutschen Papieren ummelden.

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