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GSFWA Fz.-Import in die Schweiz


Lenki

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Servus!

 

Folgende Sachlage:

 

Freundin wohnt seit 15.10.2015 in der Schweiz und arbeitet da. Aktuell ist ihr Karren noch in D angemeldet. Scheinbar muss nach einem Jahr umgemeldet werden, richtig?

Weiß hier jemand was alles gemacht werden muss damit die Ummeldung klappt? Muss das Teil zum MFK? Wenn ja wie läuft das mit Terminvergabe? Wie bei uns enfach zum TÜV fahren ist da ja wohl nicht, oder?

 

Nächste Frage. Bald soll eine neue Karre her, also Auto, und auch eine o. PX200 (beides für die besagte Rennleitung). Kaufen würden wir beides hier in D. Kontakte bezüglich Spedition welche die Fahrzeuge nach CH importiert und den ganzen Zollmist macht habe ich. Nur was muss alles zum anmelden gemacht werden? Wieder MFK? Wie wird das terminiert? Wie lange sind die Vorlaufzeiten?

 

 

Ich hoffe auf qualifizierte Aussagen und bedanke mich schon einmal :-D

 

:cheers:

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Vorsicht Halbwissen 

 

du darfst mit ner deutschen Zulassung ein Jahr in der Schweiz fahren, danach muss das Fahrzeug offiziell importiert und versteuert werden. Um es dann in der Schweiz zuzulassen musst du natürlich mfk machen und bei Rollern ist wohl das wichtige dass es die so in dem Zustand und mit dem Modell auch in der Schweiz gab. Ergo kannst du zB eine Px 80 nicht in der Schweiz zulassen, da es die dort nie gab. 

Kostet am Ende alles Kohle, da ist der Unterschied ein Fahrzeug direkt dort zu kaufen wohl nicht allzu hoch 

 

kann sein dass es auch noch andere, leichtere Möglichkeiten gibt, aber so habe ich es bei meinem Bruder mit seinem Auto mitbekommen als er dorthin gezogen ist 

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Am 31. August 2016 um 20:21 schrieb nlz:

Vorsicht Halbwissen 

 

du darfst mit ner deutschen Zulassung ein Jahr in der Schweiz fahren, danach muss das Fahrzeug offiziell importiert und versteuert werden. Um es dann in der Schweiz zuzulassen musst du natürlich mfk machen und bei Rollern ist wohl das wichtige dass es die so in dem Zustand und mit dem Modell auch in der Schweiz gab. Ergo kannst du zB eine Px 80 nicht in der Schweiz zulassen, da es die dort nie gab. 

Kostet am Ende alles Kohle, da ist der Unterschied ein Fahrzeug direkt dort zu kaufen wohl nicht allzu hoch 

 

kann sein dass es auch noch andere, leichtere Möglichkeiten gibt, aber so habe ich es bei meinem Bruder mit seinem Auto mitbekommen als er dorthin gezogen ist 

 

 

Ersteres stimmt, such mal in Expat Foren, da bekommst du alle wichtige Info. Stichwort Umzugsgut Fahrzeug. 

 

zweiteres ist nicht wahr. Wenn es keinen Typenschein in CH gibt bekommt das Fahrzeug Typenschein X. Die zuständig MFK des Wohnkantons gibt gerne Auskunft. 

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Nur so halb zum Thema: Akzeptiert die als sehr pedantisch bekannte MFK (habe einen ausgewanderten Ex-Schwager dort, der bei der Vorführung trotz gültiger deutscher HU mit einem völlig originalen PKW Probleme bekam, weil in D durchgegangene, optische Mängel an der Karosserie wie Risse in der äußeren Stoßstangenverkleidung dort nicht akzeptiert wurden) denn deutsche Eintragungen von Tuningteilen bei als Umzugsgut deklarierten Fahrzeugen? 

 

Zumindest in Österreich scheint es wegen EU-Zulassungsbestimmungen so zu sein, dass in Deutschland legalisierte Umbauten auch dort akzeptiert werden, was zu einem gewissen Kurzzulassungs-Tourismus geführt haben soll. :lookaround:

 

Da die Schweiz ja nicht zur EU gehört, stelle ich mir das schon schwieriger vor... 

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Schweiz ist da extrem schwierig.die mfk sind je nach Kanton unterschiedlich streng.

Da gibts dann so Geschichten wie in Kanton Aargau kommst jahrelang mit der tiefergelegt Karre ohne Probleme drüber. Ziehst dann nach Zürich um sagt da der Beamte nö. Und ein nö ist ein nö.

Da kannst nicht zu einem anderen gehen

 

Ahso Auto muss z.b. auch innen und aussen geputzt sein.:muah:

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