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Vespa Primavera Doppelanmeldung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Interessanter Sachverhalt. Mich würde interessieren, was unsere Rechtsgelehrten dazu sagen.

 

Ich denke mir eigentlich, daß sich das nicht mal eben so lösen läßt, denn selbst wenn die andere Karre jetzt abgemeldet würde, dann ist die ja trotzdem weiter im System (mit existierenden Papieren), sprich ich kann mir nicht vorstellen, daß der Protagonist dann von einem anderen Straßenverkehrsamt Papiere aufgrund seiner ital. Papiere / 21§ Abnahme neu ausgestellt bekommt. Oder sehe ich das falsch? Denn die (andere) Karre ist ja weiterhin existent und registriert, egal ob an oder abgemeldet.

 

 

Geschrieben

Vor allem ist interessant, unter welchen Umständen das andere Fahrzeug zugelassen wurde. Im schlimmsten Fall hat der auch eine glaubwürdige Historie, dann ist die Frage, wer denn nun "das Original" hat. Und vor allem, wer das wie feststellen will oder kann.

Geschrieben

Ich schätze mal das wird ne Datenschutzgeschichte sein, wenn dann must du zur Polizei,

und die werden gleich den großen Otto losmachen, Sicherstellung beider Fahrzeuge, Gutachter,

Urkundenfälschung, Tüv usw.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Schlosser:

Ich schätze mal das wird ne Datenschutzgeschichte sein, wenn dann must du zur Polizei,

und die werden gleich den großen Otto losmachen, Sicherstellung beider Fahrzeuge, Gutachter,

Urkundenfälschung, Tüv usw.

 

Ja klar, aber wie soll man es sonst lösen? Ich meine der "Gegner" wird ja auch zuerst mal behaupten, dass er sein Fahrzeug rechtmäßig zugelassen hat, wer weiß, welche Unterlagen der hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Bestenfalls ist es ein Zahlendreher bei der Zulassungsstelle, schlimmstenfalls ist die (unechte) bereits angemeldete Karre von einem Schurken beige Lackiert und mit brauner Sitzbank versehen an irgend einen gutgläubigen Dallmayr-Kunden weiter verkauft worden, der nix von seinem Unglück weiß....

Kann und sollte mMn nur über den offiziellen Weg der Gesetzeshüter gelöst werden und dann so ablaufen, wie Schlosser schon schreibt.

 

Al.

Bearbeitet von wasserbuschi
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Marty McFly:

 

Ja klar, aber wie soll man es sonst lösen? Ich meine der "Gegner" wird ja auch zuerst mal behaupten, dass er sein Fahrzeug rechtmäßig zugelassen hat, wer weiß, welche Unterlagen der hat.

 

 

Schon klar, vielleicht braucht er ja auch nur ne Briefkopie :-D

 

 

was meint ihr was da mehr zählt, alter Fahrzeugbrief oder Rahmennummer?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Marty McFly:

Vor allem ist interessant, unter welchen Umständen das andere Fahrzeug zugelassen wurde. Im schlimmsten Fall hat der auch eine glaubwürdige Historie, dann ist die Frage, wer denn nun "das Original" hat. Und vor allem, wer das wie feststellen will oder kann.

 

So siehts aus.

Das läuft zivilrechtlich auf ein Sachverständigengutachten raus und ob die Staatsanwaltschaft was macht steht in den Sternen.

Geschrieben

mich würde mal interessieren, was passiert, wenn da jetzt einer mit 1111 EUR hinfährt und die ET3 mitnehmen will. Das ist doch ein offizielles Angebot.... Und wenn ich mir die anderen Anzeigen so anschaue :whistling:

  • Like 1
Geschrieben

Klar, und nur weil es da drinne steht, leitet sich für jeden Leser der Anzeige automatisch ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag ab, oder wie meinst Du das?

Bei einer ebay-Auktion ist das so, aber hier kannste doch feilbieten, was Du willst. Der eigentliche Vertrag kommt erst im gegenseitigen Einverständnis zustande.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Champ:

Interessanter Sachverhalt. Mich würde interessieren, was unsere Rechtsgelehrten dazu sagen.

 

Ich denke mir eigentlich, daß sich das nicht mal eben so lösen läßt, denn selbst wenn die andere Karre jetzt abgemeldet würde, dann ist die ja trotzdem weiter im System (mit existierenden Papieren), sprich ich kann mir nicht vorstellen, daß der Protagonist dann von einem anderen Straßenverkehrsamt Papiere aufgrund seiner ital. Papiere / 21§ Abnahme neu ausgestellt bekommt. Oder sehe ich das falsch? Denn die (andere) Karre ist ja weiterhin existent und registriert, egal ob an oder abgemeldet.

 

 

 

Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber meines Wissens nach bekommt eine der Karren vom Straßenverkehrsamt eine Art Ersatz-FIN zugeteilt, mit der sie dann zugelassen wird. Üblicherweise ist die Kiste, die bereits angemeldet ist, diejenige, die ihre Nummer behalten darf. Bei einer Primavera ist das für die Beteiligten sicher kein Ding, aber bei wirklich wertvollen Karren kann so etwas einen enervierenden Rechtsstreit nach sich ziehen. Wenn sich z.B zwei Shelby-Mustangs eine Nummer "teilen" dann entscheidet die Frage, welcher das Original ist, über einen Wertunterschied, der deutlich im 6stelligen Bereich liegt. Da wird dann geklagt, in Revision gegangen, es werden Gutachten und Gegengutachten erstellt usw. usw. Das kann Jahre dauern und richtig teuer werden.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Skawoogie:

Klar, und nur weil es da drinne steht, leitet sich für jeden Leser der Anzeige automatisch ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag ab, oder wie meinst Du das?

Bei einer ebay-Auktion ist das so, aber hier kannste doch feilbieten, was Du willst. Der eigentliche Vertrag kommt erst im gegenseitigen Einverständnis zustande.

Um heute ein Paar gebrauchte Socken online oder offline zu verkaufen oder zu kaufen, sollte man natürlich am besten Volljurist sein. Mag sein, das dass bei Egay-Kleinanzeigen eh alles voll unverbindlich ist, aber wenn ich irgendwo eine Verkaufsanzeige für eine Sache schalte und einen Preis angebe ist das für mich (gefühlt) eine Willenserklärung und wenn dann einer kommt und das Angebot annimmt und das Geld auf den Tisch legt, ist für mich ein Vertrag zustande gekommen. Es sei denn, ich habe mich durch einen Hinweis, wie "Zwischenverkauf vorbehalten" etc. abgesichert und winde mich dann so irgendwie raus aus der Nummer. Das ist meine Sicht der Dinge, rechtlich ist das bestimmt ganz anders. ... 

Im aktuellen Fall erschließt sich mir die Vorgehensweise des Anbieters allgemein nicht, und wenn er statt EUR 1111,- einfach stumpf "VB" geschrieben hätte, hätte ich auch nix gesagt.   Nix für ungut! :cheers:

Geschrieben (bearbeitet)

Deine Sichtweise stimmt tatsächlich bei ebay, wo Du mit dem Einstellen Deinen Teil eines Kaufvertrages eingehst und der Ersteigerer automatisch Dein Vertragspartner wird. Bei einer normalen Verkaufsanzeige können sich ja 100 Leute melden, die alle 1111,- auf den Tisch legen und auf Vertragserfüllung pochen. Wie soll das funktionieren?

 

:cheers:

Bearbeitet von Skawoogie
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Da liegst du daneben. Ein Inserat ist KEINE Willenserklärung, sondern eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Das heißt, ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn du schreibst: "Jo, nehm' ich." und der Verkäufer antwortet: "Alles klar, komm vorbei."

 

Edith: Skawoogie war schneller.

Bearbeitet von kuchenfreund
  • Like 2
  • 3 Wochen später...

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    • Bei ca. 4500 hast du max. Vorzündung   Weiß jetzt nicht was Erich aktuell bei statisch empfiehlt aber wenn wir jetzt mal von 17 grad ausgehen dann solltest du nicht mehr als 17 bei der Drehzahl haben.   Finde das geht dann im Eingebauten Zustand ganz gut. Gas aufreißen und kontrollieren, dass dieser max Wert nicht überschritten wird. Oder halt nit gewisser Tolleranz   Das mit dem Schrauber ist nice fürs erste zusammenstecken um zu wissen wo man ca. steht und im Motorständer für Probelauf. Fertig einstellen mach i im Moped, ist für mich einfacher. Aber viel wege führen nach Rom, oder Südtirol
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    • Schraube muss ganz raus. Evtl kannst du die Züge und Kabel montiert lassen und die Klemme durch den Lenker fädeln. Musst mal versuchen. Notfalls muss halt alles raus
    • ich habe immer nur Original verbaut, wenn üblicherweise bei Laufleistungen zwischen 40.oookm und 6o.oookm die ab Werk verbauten aufgegeben haben ich hatte ienen Kunden, dem habe ich mehrmals SKR mit um die 20.oookm verkauft....bei Ihm war dann meist bei ca 50.oookm Schicht im Schacht.... Karre als Teileträger in Zahlung genommen und die nächste mit um die 20.oookm in die Hand gedrückt.   Rita
    • Muss die Klemmschraube komplett raus? Wenn ich sie lockere, kann ich den Lenkerkopf drehen, aber max. 1 mm nach oben bewegen. Die Schraube wird nach 1-2 mm Lösen wieder fest. Ich will das Gewinde nicht beschädigen. 
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