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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ich heiße Toni und bin neu hier im Forum habe eine Vespa gl 150 von 1963 !

ich weis das man die hier in Deutschland mit Blinker nachrüsten muss, obwohl sie noch nie hier angemeldet war.

Meine Frage wenn ich ein h Kennzeichen beantrage muss ich dann auch noch Blinker nachrüsten ? Dann wäre sie ja nicht mehr Original !

Mit freundlichen Grüßen. Ciantino 

Geschrieben

Wenn du unbedingt auf die Blinker verzichten willst, dann schnall einen 125er-Zylinder drauf, lass den eintragen und fahr die Kiste als Leichtkraftrad. Blinker brauchst du erst bei >125ccm.

Absolute Originalität ist keine Bedingung fürs H-Kennzeichen, und das 'H' auf dem Schild ändert auch nichts an der Blinkerpflicht, die für alle Karren ab '61 (?) gilt. Abgesehen davon ist es finanziell Unsinn. Derzeit bezahlst du 11 Euro Steuern im Jahr, mit Hakenzeichen wären es hubraumunabhängige 45.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Also ich habe auch eine (italienische) GL 150 -  BJ 1963. Nach TÜV-Gutachten und Klärung, dass sie nicht gestohlen ist und noch nie in Deutschland angemeldet war, habe ich deutsche Papiere bekommen (Sommer 2012). Sie ist ohne H-Kennzeichen angemeldet und es mussten keine Blinker nachgerüstet werden. Und so ist sie seither 2x problemlos über den TÜV gekommen.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Servus 

Superjazzjazz und Ciantino 

Freut mich für euch. Ich hab den TÜV noch vor mir und möchte auch ohne Blinker vorfahren.

Mir würde eine Kopie von den TÜV - Papieren , wo die Blinker ausgetragen sind , enorm helfen.

Wäre super von euch, wenn ihr mir da helfen könnt.

Vespa GL , 150ccm, Bj 64

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am ‎13‎.‎09‎.‎2016 um 20:51 schrieb Ciantino:

Hallo ich heiße Toni und bin neu hier im Forum habe eine Vespa gl 150 von 1963 !

ich weis das man die hier in Deutschland mit Blinker nachrüsten muss, obwohl sie noch nie hier angemeldet war.

Meine Frage wenn ich ein h Kennzeichen beantrage muss ich dann auch noch Blinker nachrüsten ? Dann wäre sie ja nicht mehr Original !

Mit freundlichen Grüßen. Ciantino 

 

Am ‎29‎.‎09‎.‎2016 um 21:54 schrieb Ciantino:

Ja habe meine jetzt auch tüv fertig und auch ohne blinker !!! juhuuuuuuu

danke für eure antworten !!!!

 

 

Grundsätzliche Blinkerpflicht (Fahrtrichtungsanzeiger) für Fahrzeuge mit Hubraum >125ccm (wurde schon erwähnt) und mit Zulassungsdatum ab 01.01.1962 (Baujahr spielt keine Rolle, es kommt in Deutschland ausschließlich auf das Zulassungsdatum an).

 

Es gibt immer mal wieder und ganz selten Menschen, die es schaffen, bei irgendeinem TÜV mit Fahrzeugen mit Hubraum >125ccm und Zulassungsdatum nach 01.01.1962 durch den TÜV (i. d. R. Prüfung nach §21) ohne Blinker zu kommen. Das beutet erst mal noch nicht viel, denn der TÜV begutachtet "nur". Anschließend kommt die Hürde bei der zuständigen Zulassungsstelle und die ist entscheidend. Aber auch das kann ganz selten mal klappen wie bei dem Beispiel von Superjazzjazz.

 

Viel Glück bei dem Versuch für Ciantino.:cheers:

Geschrieben

habt ihr die blinker jetzt ausgetragen und die einzelgenemigung von der zulassung oder hat der tüv das fehlen einfach nur nicht bemängelt bzw übersehen?

Geschrieben

Bei mir hat es der TÜV in Absprache mit dem Landratsamt eingetragen! Das hat nichts mit TÜV Bestechung oder sonstigem zu tun. Denn auch wenns der TÜV übersehen würde ist es immer schlecht im Falle eines unfalls.

Ich habe zwar lange gesucht und mit TÜV und LA telefoniert, aber schlussendlich ging das! Meine hat 180ccm und dürfte auch nur mit Blinker gefahren werden. Und wie manche Werkstätten sagen: Montier die Blinker zum TÜV und danach ist mir zu heiß!
Hat mich zwar so um die 100€  gekostet die Eintragung aber naja. 

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