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darf die Rennstreife kontrollieren?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

2 aus der Klasse meiner Freundin haben ihr erzählt, dass wenn man von der Polizei angehalten wird, können sie kontrollieren ob man gebrannte CDs hat, und pro CD kostet das 10? strafe.

Verrückt, oder?

Das ist denen nämlich passiert.

Dürfen die das? Ich glaube nein!

Das mit den Cd´s kontrollieren dürfen die Kops normaler weise nicht, da bräuchten die nen Durchsuchungsbefehl mit begründetem Verdacht, dass sie was illegales vermuten! Außerdem darf ich mir von meinen CDs Sicherungskopien machen und die im Auto benutzen, gabs sogar mal ein Gerichtsurteil darüber. Das mit den 10? pro CD ist Abzokke, da würde ich gegen vorgehen und Anzeige erstatten, wenn sie ne Verkehrsrechtschutz haben würde ich´s drauf ankommen lassen und mir nen Anwalt holen und den Polizisten fett ans Bein pissen. So was machen die nämlich gerne mit unerfahrenen und jungen Autofahrern. Außerdem würde ich mir ne Quittung geben lassen mit Name Dienstgrad Begründung und Name der CD, sonst kann dir ja sowas 1000 mal passieren für ein und die gleiche CD! how stupid,he???

Was meint ihr dazu?

Geschrieben

Naja... Man kann sich auch was dumm anstellen, wenn man kontrolliert wird! Ich lass doch die Polizei nicht einfach so in mein Auto und bevor die das schnallen würden mit den CDs hätten die schon was anderes gefunden zum meckern. Man muss sich nicht alles gefallen lassen, irgendwann hörts auf...

Gruß, Ralf

Geschrieben

So seh ich das auch.

Mich wollten die mal in meiner Garage kontrollieren, da hab ich die mal aufmerksam gemacht dass sie sich auf nem privat Grundstück befinden und wenn sie nicht in der Lage sind mich auf der Strasse anzuhalten isses jetzt auch zu spät.

Geschrieben

...ichhalte es für blödsinn...außerdem wie sollens das bei mir machen?

ich hab n MP3-Player also radio...ich muß mir gezwungenermaßen CDs brennen

Dazu kommt, das wie schon erwähnt sicherheiskopien von eigenen CDs erlaubt sind...

Geschrieben
...wenn kein Kopierschutz drauf ist.

nicht ganz richtig!

Offiziell heißt es "wirkungsvoller Kopierschutz" und spätestens dann fängt die lustige Auslegung an, denn eigentlich ist ja jeder Kopierschutz der irgendwie umgangen werden kann eigentlich nicht mehr wirkungsvoll-oder?! :-D

Geschrieben

Wie? Soll ich für meine Diplomarbeit, die ich auf CD gebrannt habe, 10 Euros zahlen? Kann ich nicht so ganz glauben.

Geschrieben

Vielleicht sollte man sich das ausdrucken und immer mit sich führen, damit die uniformierten Bewegungsmelder auch mal erfahren, was Recht und Ordnung ist!

Geschrieben

...sicher daß die 2 deiner freundin nich müll erzählt haben?

Geschrieben
...... da bräuchten die nen Durchsuchungsbefehl mit begründetem Verdacht, dass sie was illegales vermuten!

So nicht ganz passend. Der Verdacht einer Straftat oder einer illegalen Handlung ist Grund genug für eine Durchsuchung.

Das mit "gerichtlichem Durchsuchungsbefehl" gehört ebenso ins Reich der Fabel, wie die Sache mit "ein Polizist ohne Mütze ist nicht im Dienst". :uargh:

War mal mit ner Bullette zusammen, die hat sich immer über solche Äußerungen aufgeregt. (Gruß an Katja G. aus R-W) :-D

Geschrieben
Der Verdacht einer Straftat oder einer illegalen Handlung ist Grund genug für eine Durchsuchung.

Und das ist der erste Schritt in den Polizeistaat, weil nicht kontrolliert und überwacht sondern willkürlich entschieden.

Das BVG hat zwar mal gerügt dass diese Regelung doch eigentlich deutlich zu lax ausgelegt wird und die Cops davon Gebrauch wenn´s ihnen passt, aber wen interessiert schon das BVG wenn man ne Polizeimarke hat.

Ähnliches gab´s auch im Fall der Fahrerlaubnis gelegentlicher Cannabiskonsumenten, da hat das BVG auch die Praxis der Behörden und der Polizei gerügt. Was hat´s gebracht? Die Bullen schikanieren weiterhin wen sie wollen und die Fahrerlaubnisbehörden entscheiden weiterhin frei nach Gusto wer 1500 Euro ärmer wird und wer nicht.

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