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Geschrieben

Hallo,

ist die Motornummer vorgeschrieben? Also ich meine: muss der Motorpräfix am Motor lesbar sein?

Hintergrund : ich habe eine große Motorhälfte ohne Motorpräfix. Also komplett blank. Muss da was reingedengelt werden? Ist nix getunt, px200-Motor wird original aufgebaut und soll an seinen Platz in eine originale Px 200.

Geschrieben

Hmmm...das ist gut!....dann frage ich mich aber weiter, warum bei den spanischen Motoren immer so ein Aufwand betrieben wird, um die einzutragen. Gewisse Baujahre sind doch baugleich nur der Präfix ist anders. Den könnte man doch einfach runterfeilen. Ich habe nämlich auch noch einen spanischen Motor in der Ecke liegen für...ach was auch immer mal

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb T5Rainer:

§21 "Vollabnahme" mit Inderblock komplett blanco völlig problemlos. :whistling:

 

Sonja-Motornummer.jpg

 

 

 

... der TÜver´ war vom roten Kabelbinder geblendet... :whistling:

  • Like 1
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb T5Rainer:

§21 "Vollabnahme" mit Inderblock komplett blanco völlig problemlos. :whistling:

 

Sonja-Motornummer.jpg

 

 

 

Das kann gut sein, aber die Frage ist doch ob es Pflicht ist eine Nummer zu haben?

 

Ich kenne kein Fahrzeug das keine Nummern am Rahmen & Motor hat, bis auf die ersten Mini's. Die aber bei Zulassung in D eine verpasst bekommen haben / mussten.

 

Aber wo ist das Problem eine in den Motor an vorgesehener Stelle zu platzieren? Wenn man das selbst nicht kann, macht dir das jede KFZ Bude sogar mit Schreiben für den TÜV & Zulassungsstelle. Dann hast du sicher keinen Ärger.

 

MfG Fox

Geschrieben

Bei Oldtimern, zur Feststellung ob es sich um ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handelt, muss eine Motornummer bzw. Motortypnummer angebracht sein.

Bei allen anderen war das in §18 StVZO Abs. 6 mit



(6) Wer ein Fahrzeug der in Absatz 3 Nr. 1 oder 2 genannten Art führt, muß bei sich
haben und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen
1. die Ablichtung oder den Abdruck einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für
den Motor (§ 20) oder
2. die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den
Kraftfahrzeugverkehr über den Hubraum des Motors sowie darüber, daß der
Motor mit seinen zugehörigen Teilen den Vorschriften dieser Verordnung
entspricht.
Handelt es sich um eine Allgemeine Betriebserlaubnis, so muß deren Inhaber oder ein
amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr auf der
Ablichtung oder dem Abdruck unter Angabe der Motornummer bestätigt haben, daß der
Motor dem genehmigten Typ entspricht. In allen Fällen muss auf dem Nachweis das etwa
zugeteilte amtliche Kennzeichen von der Zulassungsbehörde vermerkt sein.

solange sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.

Scheint aber wohl entfallen zu sein, der §.

 

Bei allen anderen denke ich, dass es egal ist. Zumindest findet man keine Vorschriften dazu.

Geschrieben

o.k., für den Bereich Oldtimer sehe ich das ein. Da ist es ja schon relevant, dass originale Klamotten eingebaut sind (historisches Tuning wäre hier wieder etwas anderes, aber darum gehts ja nicht)

Der Motorpräfix ist ja ohnehin nur interessant, wenn ich z.B. in ne PX 80 einen 200er einbauen möchte. Da schaut der prüfer schon hin, weil er ja die Motordaten aus dem Computer ziehen muss.

Aber bei ner regulären PX 200 interessiert sich ja normalerweise niemand für den Motorpräfix...Also ich halte mal für mich fest: eine eingeschlagene Nummer ist nicht vorgeschrieben.

 

P.S.: Bei mir kommt ja auch nur ne neue Motorhälfte rein - also ein schlechtes Gewissen habe ich nicht, selbst wenn das mal irgendwo vorgeschrieben wurde.

P.P.S.: Interessant wäre es für meinen Spananier :)

 

Geschrieben

Im Zweifel: ab zum Tüv und im Vorfeld abklären. Frei nach dem Moto "originales Motorgehäuse ist im Eimer, Austauschgehäuse hat keine Nummer, wie gehe ich am besten vor?"

  • Like 1

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