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Das Große GARTEN Topic


michgibtsauch

Empfohlene Beiträge

Wie es Milan oben schon gesagt hat!

 

Es kommt dazu, dass der Großteil der Koniferen Flachwurzler sind. Solltest du da im Gröberen Wurzel beleidigen oder entfernen kann es zu einem massiven Problem mit der Standsicherheit des Baumes kommen. Sollte der in Folge ggf. umstürzen, möchte ich nicht in der Haut des Verursachers stecken!

 

Daher Vorsicht mit solchen Maßnahmen, die können ordentlich ins Auge gehen!

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vor 15 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Jedenfalls dann nicht, wenn es bei euch eine Baumschutzsatzung gibt und der Eingriff zur Beeinträchtigung des Baumes i.S.d. Satzung führen würde, wovon bei solchen Flachwurzlern wohl ausgegangen werden muss. Dann müsste das vorher behördlich genehmigt werden.

 

vor 7 Minuten hat 125vnb6 folgendes von sich gegeben:

Wie es Milan oben schon gesagt hat!

 

Es kommt dazu, dass der Großteil der Koniferen Flachwurzler sind. Solltest du da im Gröberen Wurzel beleidigen oder entfernen kann es zu einem massiven Problem mit der Standsicherheit des Baumes kommen. Sollte der in Folge ggf. umstürzen, möchte ich nicht in der Haut des Verursachers stecken!

 

Daher Vorsicht mit solchen Maßnahmen, die können ordentlich ins Auge gehen!

 

 

Sag ich ja.

Das mache ich dann zu seinem Problem.

Denn sein Baum viel zu nah an der Grenze verursacht bei mir dicke Kosten. Schließlich muss ich wg. seinem Baum meine komplette Einfahrt teuer neu pflastern lassen. Das argumentiere ich dann schon passend. Ich vermute, dann kommt der Baum komplett weg, denn es klang schonmal an, dass das am Ende auch sein Interesse wäre.

 

Zum Thema Baumschutzsatzung und Gemeinde. Ich hab mehrere Baumfällungen auf meinem Grundstück durch.

 

Einer war ein Luxusproblem, zwei weitere haben das Haus gefährdet.

 

Ich musste Ersatz pflanzen, durfte mir aber die Stelle auf dem Grundstück aussuchen.

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Es müssen ja nicht immer nachbarschaftliche Kleinkriege in Gang gesetzt werden.

Oftmalig kann man im Vorfeld durch bauliche Maßnahmen dem Ganzen entgegen wirken und wahrt dadurch seinen nachbarlichen Frieden.

 

Bei meinem Schwager bzw. auch den Nachbargrundstücken stocken Rotbuchen die wirklich viel Arbeit im Herbst machen. Da haben wir bezüglich Dachrinne, Laubfänger in die Fallrohre integriert und schon ist das Ganze erträglicher zu bewältigen. Mein Schwager muss nicht die Leiter rauf, sondern kann alles bequem von unten her säubern. Einmal im Jahr kontrolliere ich die Rinne und säubere sie und das war es.  

 

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zugegeben im Herbst muss er wöchentlich entleeren, aber gut dafür nicht mit Höhenangst die Leiter rauf.

 

...und der hat im Garten wirklich viel Laub:satisfied:. Das gemeine bei Rotbuchen ist, dass sie das letzte am Baum verbleibende Laub erst im Frühjahr abwerfen. Das heißt du bist permanent mit dem Laub im Herbst und Winter beschäftigt.

 

(Fotos noch vor der Gartenumgestaltung)

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2017 noch in der Zweitackt Variante, jetzt in Akku Ausführung. 

 

 

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vor einer Stunde hat MyS11 folgendes von sich gegeben:

Das mache ich dann zu seinem Problem.

 

Nicht ganz. Wenn du den Baum schädigst, kommt die Ordnungswidrigkeitsstrafe eher auf dich zu... Dein Selbsthilferecht wird insoweit durch die landesrechtlichen Regelungen und kommunalen Satzungen eingeschränkt.

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Kauft euch ne Kiste Pils, findet einen der das Ding ummacht und hackt es klein. Zusammen und gut ist. Manche Leute brauchen wirklich nur Hilfe zur Selbsthilfe. 

 

Ultimate halt das Ding über die Wupper schippen mit "Massnahmen" hatten wir hier ja schon. 

Meine Arbeitszeit kostet mich in der Freizeit nichts. Die verschenk ich auch im eigenen Interesse gerne. 

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vor 33 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Nicht ganz. Wenn du den Baum schädigst, kommt die Ordnungswidrigkeitsstrafe eher auf dich zu... Dein Selbsthilferecht wird insoweit durch die landesrechtlichen Regelungen und kommunalen Satzungen eingeschränkt.

 

Vielleicht nicht deutlich geschrieben, ich hab nicht mal vor, den Baum zu schädigen. Aus genau diesen Gründen, dass der Trümmer einfach umfallen könnte. 

Ich werde einfach bei passender Gelegenheit in 2-3 Jahren bitten, sich darum zu kümmern, dass der weg kommt. 

Die Argumente au meiner Seite sind reichlich. Das passt schon.

 

Vorher erledigt das aber vielleicht Nachbar Nummer drei schon. Dem wächst der ganze Trumm gerade in die Stallüberdachungen und Landwirte sind ja im allgemeinen noch resoluter. Vielleicht muss ich gar nix sagen.

 

Plan B:

Ganze Bude in 4 Jahren hochpreisig verkaufen und neu bauen, dann bin ich alle Sorgen los.

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vor 6 Minuten hat butze folgendes von sich gegeben:

Kauft euch ne Kiste Pils, findet einen der das Ding ummacht und hackt es klein.

 

Leben im Kaff. Die Kiste oder die Kisten gehen an die Feuerwehrleute, die mit Kettensäge unterm Kopfkissen schlafen. Die kümmern sich, wenn man nett fragt. Das wäre das geringste Problem.

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Um meine Nachbarschaft mal zu präsentieren. 

 

Das wär dann schon direkt mit Wünschen. Mal sehen. Die haben 10 riesen Bäume auf 400m2 Grund, alle direkt an den Grenzen, da war früher auch Feld. 4 davon müssten weg um alleine den "schönen" Bäumen Lebensraum zu lassen. Alles flüchtet massiv nach Oben, oder halt über den Zaun, auf dem Grund ist ja kein Licht und Platz. 

Was dir alle an Wasser absaugen, ok.  

Mal sehen, die beiden Nachbarn sind jetzt erst dies Jahr rein und hatten natürlich andere Sorgen bisher. 

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Ich würde auch genauer den Ahorn im Vordergrund unter die Lupe nehmen.

Aufgrund der zweistämmigen Ausführung, gehe ich mal davon aus, dass aufgrund der V-Form des Stammes eine Zwieselbildung im Wurzelanlauf vorliegt. Die kann, wenn nicht als U-ausgebildet, in weiterer Folge Probleme machen, da solche Stellen oftmalig bruchgefährdet sind.

 

Bezüglich des von Dir dargestellten Kronenrückschnittes, sollte dieser aber auf jeden Fall von einem professionellen Baumpfleger durchgeführt werden. Ahörner sind jetzt nicht unbedingt als sehr schnittverträglich bekannt. Daher sollte man da schon eine Ahnung haben, welche Hauptäste entfernt werden und auf welche Äste abgeleitet wird. Wenn hier nur eine Kronenkappung erfolgt, dann kommt das fast einem Kopfschnitt gleich und du hast im nächsten Jahr furchtbare Jahrestriebe unterhalb der Schnittstellen bzw. stirbt dann auch noch ein Teil des Hauptastes aufgrund der schlechten Wundüberwallung ab und muss im Nachschnitt korrigiert werden.

Beim Ahorn ist der Schnittzeitpunkt extrem wichtig (Spätsommer/Frühherbst), da nur da gewährleistet ist, dass eine halbwegs ordentliche Wundverwallung stattfindet. Der Ahorn neigt stark zum "Nachbluten" bzw. baut schon sehr früh den Saftdruck für das Frühjahr auf.

 

Ansonsten gebe ich Dir recht, da ist mit dem Passus "zur Erhaltung des übrigen wertvolleren Baumbestandes" einiges zu erreichen. Viel Erfolg....

 

 

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Weil es ganz gut zum Thema passt!

Münchner Baumschutzverordnung

 

2017 hat mich mein Schwager gefragt, ob ich ihm den Garten anlegen könnte nach der geplanten Haussanierung mit kleineren Zubauten. Bei der ersten gemeinsamen Begehung mit der Architektin, habe ich bereits auf den Baumbestand hingewiesen und ihr erklärt das dabei einige Spielregel zu beachten wären.

Leider hat die Architektin damals das Ganze negiert und es kam die böse Überraschung nachdem um Baugenehmigung angesucht worden war (Neubau Garage und Windfang-Eingangsbereich).

 

Sie hat damals übersehen, dass die am Nachbargrundstück stockende Rotbuche (Stammumfang 260cm) mit der Baumkrone in den geplanten Baustellenbereich des Garagenneubaues ragt. Die Formulierung bezüglich Schutzraum Bäume im Baustellenbereich lautet, dass zum geschützten Bereich die Ausladung der Krone + 1,5m einzuhalten sind. Die Ausschachtung der Streifenfundamente für die Garage lagen genau im Kronenbereich.

 

Noch vor ein paar Jahren wäre das in der Regel nicht wirklich aufgefallen, außer es hätte vor Ort eine Bauverhandlung stattgefunden. Zwischenzeitlich wird bei jedem Genehmigungsantrag vorweg zur Zuordnung betroffener Dienststelle,n eine Luftbildaufnahme beigelegt und sobald dort auch nur ansatzweise Grünraum ersichtlich ist, wandert der Akt zur Prüfung an die unteren Naturschutzbehörde.

 

Auch in unserem Fall, mit der Feststellung das ggst. Bauantrag so nicht genehmigt werden kann und eine Umplanung notwendig ist. Da ist dann der Architektin kurz die Luft weggeblieben, denn die ist davon ausgegangen, dass das Ganze nur ein Formalangelegenheit ist und es war auch bereits die Baufirma terminisiert. Eine Neu- bzw. Umplanung hätte in Summe ca. 6 Monate Bauverzug bedeutet. 

 

Jetzt kommt aber das Entscheidende warum es bei solchen Angelegenheiten immer wichtig ist, dass man einerseits zu den Behörden ein freundliches Auftreten zeigt, aber auch zu seinen Nachbar. In meinem Fall war es dann so, dass ich mit der unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen habe und mit der Sachbearbeiterin gemeinsam Lösungen erarbeitet habe.

Ich muss vorausschicken, ich tat mir bei ihr ab dem Zeitpunkt relativ leicht, als sie gemerkt hat, dass ich vom Fach bin und es mir der Erhalt und die Pflege von Bäumen ebenfalls ein Anliegen ist.

 

Ich habe ihr dann nachgereicht einen Baumbestandsplan des Grundstückes, wo auch die Nachbargrundstücke im Umgriff von 5m aufgenommen wurden (daher freundlich zu den Nachbarn sein :satisfied:)inkl. Nivellierung der Höhen an allen betroffenen Grundstücken.

Danach hat sie dann die Maßnahmen mit mir gemeinsam besprochen und als Auflage in den Genehmigungsbescheid einfließen lassen.

 

1.) Wurzelvorhang auf ca. 6m entlang der Ausschachtung inkl. Bewässerung für die Dauer der Bautätigkeit. Reduktion der Kronentraufe um ca. 2,5m, Ableitung auf Hauptäste. 

Diese Arbeiten müssen in der Regel über eine Fachfirma laufen!

2.) Baustellenabsperrung in massiv Ausführung für den hinteren Gartenbereich auf ca. 10lfm

 

 

Normalerweise sollte wenn ein Wurzelvorhang angelegt wird, die Krone bereits davor im Verhältnis reduziert worden sein. In meinem Fall habe ich es parallel gemacht. Da ich kein  zertifizierter Baumpfleger bin, hätte ich eigentlich diese Tätigkeiten nicht ausführen dürfen. Aber auch da hatte ich Glück, denn ich habe ein solch Unternehmen zur Hand und da mich dieser gut kannte, hat er mir angeboten, dass er mir die baubegleitenden Baumschutzmaßnahmen und deren Ausführung abnimmt bzw. über die Dauer der Baustelle überwacht.

 

Somit habe ich ihm schön brav Fotos für die Dokumentation gemacht und er mir die Baustelle begleitet. Heißt aber auch, dass er die ordentliche Ausführung des Wurzelvorhanges und dessen Rückbau vor Ort abgenommen hat.

 

Kosten: € 350 für die Baustellen begleitende Maßnahme und Abnahme des Wurzelvorhanges.

             Wurzelvorhang € 1.400.-- plus 300 für die mobile Bewässerungsanlage.

             Baumbestandsplan anfertigen (ca. € 450.--)

             Die Baustellenabsperrung habe ich der Architektin inkl. ihrer Bauunternehmung aufs Auge

             gedrückt.  

 

Sind wir auf knapp € 2.200.-- und das ist vertretbar, denn ein Bauverzug hätte sich schon mal mit der Nettigkeit von 6 Monatsmieten zu Buche geschlagen. Das wären in München knappe € 12.000.-- gewesen.

 

Ihr seht, es ist oftmalig wirklich wichtig, dass man besonnen vorgeht, man erreicht damit deutlich mehr. Ich hatte weder Probleme mit der Sachbearbeiterin bei der unteren Naturschutzbehörde und ich hatte auch bei den Begehungen der Nachbargrundstücke keinen Ärger. Im Gegenteil, die Dame von der Naturschutzbehörde kann ich gerne kontaktieren, wenn ich bezüglich Baumschutz nicht weiter komme und auch mit den Nachbarn bin ich im Gespräch. Die dürfen sich auch bei fachlichen Fragen jederzeit an mich wenden bzw. wenn sie ein Ästchen stört, dann bin ich auch zur Stelle.

 

um die Kronentraufe der linken Rotbuche ging es!

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Wurzelvorhang (in diesem Bereich darf nur händisch gegraben werden und Wurzel müssen fachgerecht geschnitten und versorgt werden. 

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insges. 90cm tief war die Vorgabe

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fertiger hinterfüllter Wurzelvorhang (Bestandsboden abgemischt mit Rohkompost)

Da bildet der Baum dann wieder frische Adjektivwurzeln zur Wasseraufnahme aus.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von 125vnb6
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Das lässt über ein Foto nur schwer beurteilen! 

So etwas muss man sich schon in Natura anschauen um sich ein Urteil zu bilden.

Da kommt es darauf an, ob Nassstellen erkennbar sind, eventuell Fruchtkörper sichtbar bzw.

wie ist die Verankerung beider Stämme und die Überwallung intakt.

 

Ich bin grundsätzlich da immer skeptisch, daher habe ich meiner Weide eine Stammsicherung gegönnt:satisfied:.

 

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Wäre bei Dir auch eine Möglichkeit zum Erhalt des Baumes :-D !

Bearbeitet von 125vnb6
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vor 9 Minuten hat butze folgendes von sich gegeben:

Wie ist das eigentlich wenn der vom Nachbarn auf mein Haus fällt, haftet dann deren Haftpflicht/Hausrat? Dann soll er gerne tun... Würd dann umbauen :)

 

Der Nachbar haftet nur, wenn die allgemeine Standsicherheit zuvor nicht mehr gegeben war. Nicht jedoch, wenn standsicher, aber z.B. wegen starken Sturms gekippt.

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Grundsätzlich ja! Außer bei grober Fahrlässigkeit kann es Schwierigkeiten geben.

Solange es sich um einen vitalen gesunden Baum handelt, ist es als elementares Ereignis einzustufen.

Wenn aber auch für den Laien Beeinträchtigungen erkennbar sind (Abmorschungen, Totholz, Pilzfruchtkörper etc.), dann kann es wie oben schon erwähnt Probleme geben.

 

Wobei ich kein Versicherungsexperte und auch kein Jurist bin! 

Da können andere sicher fundiertere Aussagen treffen.

 

Ich führe über meine Bäume ein sogenanntes Bestandsbuch, wo ich halbjährlich eintrage welche

Pflegemaßnahmen ich getroffen habe und wie der allgemein Zustand der Bäume ist.

Du bist als Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht deines Anwesens verantwortlich, daher rate ich allen meinen Kunden, welche über einen (größeren) Baumbestand verfügen, dass sie sich jährlich den Baum durch eine visuelle Sichtkontrolle eines Baumpflegers beurteilen lassen.

Das kostet in der Regel je nach Umfang und Anzahl der Bäume ca. € 100-300 und du bist mit dessen schriftlicher Befundung auf der sicheren Seite. Da kann Dir dann keine Versicherung wirklich mehr ans Bein pinkeln. 

Bearbeitet von 125vnb6
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vor 10 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

Der Nachbar haftet nur, wenn die allgemeine Standsicherheit zuvor nicht mehr gegeben war. Nicht jedoch, wenn standsicher, aber z.B. wegen starken Sturms gekippt.

 

Ich präzessiere: Wenn die allgemeine Standsicherheit nicht mehr gegeben und dies für den Eigentümer im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten erkennbar war. Deshalb ist das hier sehr sinnvoll:

 

vor 9 Minuten hat 125vnb6 folgendes von sich gegeben:

ch führe über meine Bäume ein sogenanntes Bestandsbuch, wo ich halbjährlich eintrage welche

Pflegemaßnahmen ich getroffen habe und wie der allgemein Zustand der Bäume ist.

Du bist als Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht deines Anwesens verantwortlich, daher rate ich allen meinen Kunden, welche über einen (größeren) Baumbestand verfügen, dass sie sich jährlich den Baum durch eine visuelle Sichtkontrolle eines Baumpflegers beurteilen lassen.

 

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vor 5 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Ich präzessiere: Wenn die allgemeine Standsicherheit nicht mehr gegeben und dies für den Eigentümer im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten erkennbar war. Deshalb ist das hier sehr sinnvoll:

 

 

Ich ergänze an dieser Stelle mit juristischem Halbwissen:

Hat der betroffene Nachbar oder jemand anders in der Vergangenheit VOR dem Sturm bereits Bedenken ob der Standsicherheit des Baumes bei Sturm angemeldet und der Eigentümer hat NICHT reagiert, dann haftet er resp. seine Haftpflichtversicherung welche ihn dann eventuell bei Fahrlässigkeit wieder in Regress nimmt.

 

Zumindest habe ich das mal so angelesen.

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Es gilt eigentlich immer "Sach vor Haft". Also erstmal die Sachversicherung des Eigentümers der beschädigten Sache. Das wäre dann die Gebäudeversicherung (und für ggf. beschädigten Inhalt die Hausratversicherung) - wobei da ein versichertes Risiko vorliegen muss. "Sturm" zum Beispiel oder auch Blitz.

Einfach so fallen Bäume ja i.d.R. nicht um.

Ob diese dann Regress nimmt ist nicht deine Sache.

 

Die Kosten für die Beseitigung des umgestürzten Baumes kann man ggf. auch in der Gebäudeversicherung mitversichert haben. Die des Eigentümers des Baumes/Grundstückes natürlich.

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vor 9 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Hat der betroffene Nachbar oder jemand anders in der Vergangenheit VOR dem Sturm bereits Bedenken ob der Standsicherheit des Baumes bei Sturm angemeldet und der Eigentümer hat NICHT reagiert, dann haftet er resp. seine Haftpflichtversicherung welche ihn dann eventuell bei Fahrlässigkeit wieder in Regress nimmt.

 

Zumindest habe ich das mal so angelesen.

 

Für die Haftung des Nachbarn kommt es darauf an, ob er die mangelnde Standfestigkeit hätte erkennen können. Eventuell könnte dann durch einen Hinweis eine etwas erhöhte Pflicht bestehen, z.B. noch mal einen zusätzlichen Blick drauf zu werfen. Höhere Anforderungen werden dadurch aber m.E. nicht statuiert, also z.B. keine Pflicht, aufgrund des Hinweises einen Experten hinzuzuziehen (es sei denn, der Hinweisgeber ist Experte ;-)). Relevant könnte der Hinweis aber tatsächlich für den Regress des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer sein. Sollte die mangelnde Standfestigkeit grds. auch erkennbar gewesen sein und es der Versicherungsnehmer trotz des Hinweises nicht überprüft, oder ignoriert haben, so dürfte grobe Fahrlässigkeit nachweisbar sein und der Versicherer sich sein Geld vom eigenen Versicherungsnehmer nach Schadensausgleich wiederholen.

Bearbeitet von milan
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Es geht aber hier nicht nur um materielle Schäden! 

Viel haariger wird die Angelegenheit wenn Personenschaden im Spiel ist, weil dann hast du neben der versicherungstechnischen Angelegenheit auch ein strafrechtliches Verfahren am Hals.

Du kannst dir ausmalen, wie spaßig das ganze Thema wird  bei fahrlässiger Körperverletzung (mit Todesfolge).

 

Daher bist du gut beraten, wenn auf deinem Grundstück "Gefahrenbäume" stocken, dass du hier Maßnahmen setzt um einem gerichtlichen Nachspiel oder auch einem versicherungstechnischen Schadensfall entgegenwirken zu können.

 

Es hat einen Grund warum im öffentlichen Bereich ein sogenannter Baumkataster geführt wird, der zu jedem Zeitpunkt ein schlüssiges Bild zum Vitalitätszustand des Baumes liefert!

Bearbeitet von 125vnb6
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vor 3 Minuten hat 125vnb6 folgendes von sich gegeben:

Es geht aber hier nicht nur um materielle Schäden! 

 

Ich bin ja ganz bei dir, deshalb hatte ich ja geschrieben, dass dein Hinweis, Experten prüfen zu lassen, sinnvoll ist. Mir ging es nur darum, dass der Hinweis eines Nachbarn insoweit keine Pflicht dazu auslösen dürfte.

 

Um meinen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen, brauche ich nicht zwingend einen Experten. Mit Experten ist die Sache dann aber natürlich eher Wasserdicht.

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Das war nur eine Feststellung, weil die ganze Zeit rein nur über Sachbeschädigungen diskutiert wurde.:-D

...hat mit Deiner (juristischen) Ausführung nichts zu tun!

Warum ich in die direkte Ansprache verfallen bin, entzieht sich meiner Kenntnis :satisfied:!

 

Bin da auch ein gebranntes Kind, da ich in meiner früheren Funktion als Objektsleiter beim Wiener Stadtgartenamtes dreimal vor Gericht stand. Da ging es aber nicht um Bäume, sondern um die Verkehrssicherungspflicht im Zuge der winterlichen Betreuung von öffentlichen Gehwegen.

 

 

 

 

Bearbeitet von 125vnb6
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Am 27.10.2020 um 09:28 hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Gartengeräte der Marke Fuxtec:

Taugen die für den Heimbedarf?

Die haben einen Laubsauger/-bläser mit 2-Takter für 125 € inkl Fangsack.

Hat jemand Erfahrungen damit?

Also, nach zwei Tagen Anwendung:

läuft einwandfrei. Gibt's überhaupt nix zu meckern.

Bei Erstinbetriebnahme roch das Ding irgendwann nach verbranntem Kunststoff, hat sich dann aber gelegt.

Bläst richtig gut, auch bei nassem schweren Laub.

Saugt ebenfalls richtig gut und häckselt dabei das Laub klein.

Sinnvoll ist es dabei, das Laub zuvor auf einen Haufen zu pusten, so garantiert man, dass keine Kleintiere unterm Laub sitzen und eingesaugt werden.

Der Gerät startet mit dem ersten Anziehen, läuft "relativ" leise und ruhig. Eigentlich völlig unspektakulär.

Der Laubfangsack hat genau die richtige Größe. Wenn er voll ist wird er irgendwann gerade so schwer, dass man ihn noch händeln kann.

Der Umbau von pusten zu saugen geht relativ zügig, dauert keine 3 min.

Für den Privatgebrauch definitiv empfehlenswert. Mal schauen was der Langzeittest ergibt.

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Bezüglich Baumschutz und Grabungen im Wurzelbereich musste ich bei meinem Schwager bei der Bewässerungsanlage auch auf händisches Graben umsteigen, da sonst zu viele Wurzeln beschädigt worden wären. Mit einer Grabenfräse wäre die ganze Angelegenheit in zwei Stunden gegraben gewesen. Somit haben war ich aber ca. 1 Woche mit dem Künetten graben beschäftigt. 

Ich habe mir allerdings einen Makita Stemmhammer mit Spatenmeissel zugelegt und damit ging das eigentlich wirklich gut.

 

 

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Die Hauptstränge habe ich mittig in den Garten verlegt und bin dann mit Stichleitungen zu den einzelnen Regner gegangen. Verbaut wurden 42 MP Rotator Düsen und  ca. 450 lfm Rohr auf 6 Kreise aufgeteilt. Drei zusätzliche Wasserabnahmestellen (Kinderspielplatz und hinterer Gartenbereich) sind ebenfalls im Zuge der Installationen verlegt worden.

Natürlich haben ich auch einige Wurzeln unbeabsichtigt beschädigt, aber es hielt sich wirklich in Grenzen.

 

 

 

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Verteilerbox

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Regner - Montage

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Danach verfüllen und zu räumen. Ich bin da nicht zimperlich, dass was ich raushole aus dem Boden kommt auch wieder rein:satisfied:! Danach habe ich meinen Vertikutierer zweckentfremdet, da muss man wirklich schmerzfrei sein und eine Garnitur Messer und einen Antriebsriemen einplanen. Das geht nicht ohne Materialverschleiß. Wird aber wunderbar, besser bekommst du mit einer Bodenfräse auch nicht hin!

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nach drei Wochen war dann alles fertig zum Pflanzen und Rollrasen legen

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Computermontage (Hunter Hydrawise mit Funksensor) im Garagenbereich

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Die Bewässerungen dimensioniere ich immer über eine Druckmessung vor Ort bzw. bei ganz netten Kunden simuliere ich die einzelnen Regnerkreise bereits im Vorfeld um wirklich auf Nummer sicher zu gehen.

 

2019 habe ich alle Kreise mittels mobiler Anlage aufgebaut und die Regnerpositionen nicht nur am Plan eingetragen, sondern auch vor Ort gleich ausgepflockt.

 

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Das ist ein Geben und Nehmen:satisfied:!

Ich bin wieder bezüglich Vespa auf die Freaks hier angewiesen!

 

Es geht mir in erster Linie darum, dass man bezüglich Gartenanlage nicht immer einen Landschaftsplaner und Gartenbauer einschalten muss, sondern bei Engagement auch vieles selbst verrichten kann und das auch ohne großartigen Maschinenfuhrpark. 

 

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Oftmalig werden Kostenansätze aufgenommen, die der Firma einen guten Umsatz bringen, aber eigentlich nicht wirklich notwendig sind. Das oftmalige "frisch humusieren" ist dabei nur ein Beispiel. 

Ich habe im oben erwähnten Garten gar nichts humusiert, sondern den Boden frisch aufbereitet und wieder verwendbar gemacht. Überschüssiger Oberboden wurde in den vorderen Gartenbereich eingebracht. Damit fallen die Kosten schon mal deutlich. Dafür braucht es keinen Bagger, sondern lediglich einer Schubkarre. :satisfied:

Bearbeitet von 125vnb6
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...im übrigen, wer bezüglich Bewässerungsmaterial Interesse hat, der kann sich gerne rühren, da kann ich ihm bei den Hunter Produkten preislich sicherlich weiterhelfen. Bei anderen Produkten wahrscheinlich auch, aber Hunter ist meine Stammmarke und da habe ich eigentlich die gängigen Artikeln immer lagernd (Computer, Sensoren, Regner, Düsen, Pumpenstartrelais, Magnetventilboxen etc.)

Ist vielleicht für Münchner von Interesse, wenn mal was im Bewässerungssektor kaputt gehen sollte. 

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