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Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

...mal was aktuelles:satisfied:!

 

Christbaum einwässern bzw. Haltbarkeit verlängern.

 

Für den Einen oder Anderen steht in Bälde der Christbaumkauf an und nachdem ja der Trend besteht, dass viele der Bäume bereits vor dem 24. Dezember aufgestellt und geschmückt werden, kann man bei der Pflege und Aufstellung einiges beachten um relativ lang einen schönen Baum zu haben.

 

Grundsätzlich beginnt die Weihnachtsbaumernte in der Regel Anfang bis Mitte November. Je nachdem wie die Witterung im Vorfeld war, haben die meisten dieser Bäume bereits mehr oder weniger einen irreparablen Trockenschaden genommen (lange Lagerungen inkl. Anfahrtswege etc). Daher gilt, je frischer umso besser. Der Idealfall wäre natürlich die Selbstschlägerung vor Ort.

Eventuell auch am Stammschnitt beim Christbaumverkäufer erkennbar. Je frischer die Schnittstelle ausschaut (helle Schnittstelle, keine Rißbildung) umso größer die Chance, dass der Baum erst kürzlich geschlagen wurde.

 

Wer eine lange Standzeit garantiert haben möchte, der kommt bei der Aufständerung nicht an einen Christbaumständer mit Wasserbehälter vorbei (Füllvolumen ca. 10 l). 

 

Kulturen: ca. 80% werden auf landwirtschaftlichen Kulturen in Deutschland produziert, 20% kommen aus dem Ausland (Dänemark im Norden bzw. Tschechien, Polen Rumänien im Osten etc.)

Aufgrund der Haltbarkeit und der Optik hat sich da vorwiegend die Nordmanntanne durchgesetzt.

 

Kauf: (meine persönliche Philosophie:satisfied:)

So früh wie möglich (außer man kann sich sicher sein, dass man einen Baum aus einer späteren Erntecharge erwischt). Nur dann ist gewährleistet, dass ich durch "einwässern" des Baumes seine Vitalität erhalte. Je länger ich mir Zeit lasse umso höher ist die Gefahr, dass der

Baum bereits Schaden genommen hat. Wir reden hier von einem Zeitspanne zw. Schlägerung und Verkauf von knapp 6-8 Wochen!!

Bei entsprechender Witterung (warme Temperaturen und Trockenheit) am Verkaufsstandort ist das bereits ausschlaggebend, dass der Baum nach den Feiertagen ein klägliches Bild abgibt.

Dem kann ich durch frühzeitiges Kaufen und Einwässern entgegen wirken.

Beim frischen Baum glänzen die Nadeln und er hat ein intensiven aromatischen Geruch.

 

Bei den zertifizierten Verkäufern sollte sich am Etikett ablesen lassen, wo der Baum herkommt.

Leider ist der Zahlencode für den Laien nicht wirklich lesbar. 

 

Aufstellung:

Vom Hauptstamm eine ca. 1-3 cm lange Scheibe abschneiden und dann erst aufständern. Ich

ritze zusätzlich noch auf 5 cm den Stamm in Längsrichtung an (ca. max. Wasserfüllstand,

vier Schnitte 90° versetzt) damit die Wasseraufnahme zwischen Rinde und Holz vergrößert ist.

Der Baum nimmt nur über den Bereich zw. Rinde und Holz das Wasser auf! Daher nicht schälen oder anspitzen!

Je länger der Baum im Verkaufsquartier gestanden hat umso größer wählt man die Scheibe beim Anschnitt des Stammes.

 

Danach bleibt der Baum (inkl. Aufständerung mit Wasserbehälter) bis zur Aufstellung im Freien. Er wird bei mir zusätzlich gewässert und auch bei Bedarf auch besprüht. Allerdings sollte auch klar sein, dass der Baum je näher es zu den 0° geht, kein Wasser mehr aufnimmt!

 

Wer vorzeitig seinen Baum bereits im Inneren aufstellt, der muss dann wirklich alle zwei Tage kontrollieren und nachwässern. Pro Meter  zieht der Baum ca. 1 Liter Wasser pro Tag.

Dort wo auch noch anständig geheizt wird, wäre dann das Besprühen (wenn es der Christbaumschmuck erlaubt:satisfied:) ebenfalls zielführend

 

.... trotzdem einen ruhigen und stressfreien Advent bzw. optisch tadellosen Christbaum !

 

lg

Andreas

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Like 2
  • Thanks 1
Geschrieben

Interessant! Wir suchen uns mittlerweile immer die kleinen, hässlichen, unförmigen und krummen Restebäumchen optional mit gebrochener Spitze kurz vor Weihnachten raus. Auch die sollen es noch einmal schön haben und bewundert werden.:inlove:

Einmal waren wir so knapp dran, dass sie den Stand schon abgebaut hatten und uns den nächstbesten vom LKW runtergeworfen haben. Das war dann aber auch der größte den wir bisher hatten.

Also im besten Fall wird der Baum am 24. in der Früh gekauft und bleibt bis Anfang Februar. Das haben sie in Wasser stehend immer gut mitgemacht, vermutlich weil sie nachträglich und somit spät gefällt wurden um noch was auf Lager zu haben.

Das mit dem Anritzen probiere ich heuer zusätzlich aus.:thumbsup:

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Quickshifter:

Das haben sie in Wasser stehend immer gut mitgemacht, vermutlich weil sie nachträglich und somit spät gefällt wurden um noch was auf Lager zu haben.

Das mit dem Anritzen probiere ich heuer zusätzlich aus.:thumbsup:

Die Bauernregel besagt, man sollte den Baum drei Tage vor dem elften Vollmond im Jahr schlagen, dann bleibt er besonders frisch und schön.

Die Realität schaut aber anders aus und ist bei weitem nicht so romantisch wie mancher glaubt.

Vor allem für die Ballungszentren (Großstädte) muss, um die Nachfrage zu befriedigen, eine hohe Stückanzahl vorrätig sein. Es kommt dann auch noch dazu, dass der Christbaumverkäufer nicht unbedingt auch noch der Produzent ist und somit ist die direkte Vermarktungskette wieder unterbrochen.

Beim Schlagen richtet sich der Fokus eindeutig in Richtung früherer Termin und wird vor allen von den erwartenden Wetterprognosen bestimmt. Nichts ist für die Ernte dramatischer als schmuddeliges Gatschwetter, wodurch die Gefahr einer Verschmutzung des Baumes gegeben ist. Nachträgliches Reinigen ist mit hohen Arbeitsaufwand und somit Kosten verbunden. Das Gleiche gilt natürlich für einen späteren Zeitpunkt, wo ggf. bereits Schnee gefallen ist und dadurch das Schlägern massiv erschwert wird. Wobei das in den letzten Jahren eindeutig aufgrund der klimatischen Veränderungen nachgelassen hat.

Ich kann mich aus meiner Zeit beim Wiener Stadtgartenamt erinnern, das es Jahre gab wo man witterungsbedingt aufgrund der Schneehöhe in keine Aufzuchtsquartiere kam. Da musste dann aus

dem Ausland in großer Stückanzahl zugekauft werden um den Ansprüchen der Städter gerecht zu werden.

 

Da sind wir dann auch mal wieder beim Preis.

Es muss klar sein, dass heimisch gezogene Christbäume nun mal teurer sind, als die Bäume die bei diversen Baumärkten zu Diskontpreisen angeboten werden.

Das ist dem Standort, den Lohnverhältnissen und auch den Vorgaben geschuldet, welche von heimischen Produzenten eingehalten werden "sollten". 

Ein Sattelzug aus dem Osten, ist da mit ziemlicher Sicherheit deutlich günstiger!

Ein weiterer Grund ist sicherlich auch, dass tendenziell das Geschäft eher rückläufig bezüglich Absatzmengen ist, der Aufwand im Verkauf allerdings gleich bleibt bzw. sich erhöht hat (höhere Standflächengebühren, aufwendigere Verkaufspräsentation etc.)

Der Christbaum ist in der heutigen Zeit für viele auch  kein "must have" mehr bzw. wird auch ganz gerne auf Alternativprodukte umgestiegen.

 

 

 

  • Like 1
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Warum heben sich palmenartige Wedelgewächse gern mal vom Erdboden weg? Hab das in natura auch schon gesehen und hier fiel mir das heute auch auf im Winterquartier.

 

 

20250104_171603.jpg

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Lapflop:

Warum heben sich palmenartige Wedelgewächse gern mal vom Erdboden weg? Hab das in natura auch schon gesehen und hier fiel mir das heute auch auf im Winterquartier.

Die bilden recht flache Wurzel und haben einen recht hohen Wurzelanlauf.

Wenn ggf. noch recht seicht getopft wird bzw. das Gefäß die Pflanze beengt, dann hebt sie sich.

 

 

  • Thanks 1
Geschrieben

Mal wieder was aktuelles:satisfied:!

Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.

 

 

Novellierung der Baumschutzverordnung

 

Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.

 

Die wichtigsten Änderungen:

 

1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden.

2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden.

3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen.

Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht. 

 

Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist.

Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist.

Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein:satisfied:!

 

Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen.

Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!

 

 

  • Haha 1
Geschrieben

Gibt es hier Kenntnisse über Grenzabstand von Spalierbäumen? Ich werde da in NRW nicht so richtig schlau. Soll auf jeden Fall über 2m hoch werden - ich lese überall raus, dass er dann mindestens 2m von der Grenze weg stehen muss. Wir haben wirklich schwierige Nachbarn, die leider erhöht wohnen und uns somit voll reinschauen können. Das würde ich gerne irgendwie behindern und Spalier fand ich die beste Lösung. Auf dem Bild sieht man das gut - es geht primär um die Terrasse. Somit muss es ziemlich hoch werden. Oder habt ihr noch andere Ideen?

IMG_20250111_135803.jpg

Geschrieben

Frag bei deinem Bauamt nach was wie geht. Speziell bei einem Sichtschutz. Wie ne PV Anlage gewertet wird ist sicher wieder was anderes :alien:. Wann welcher Anstand bei einer Hecke eingehalten werden muss hängt auch von der Art der Pflantze ab? Jedenfalls kosten Hecken an einer Grenze ordentlich Quadratmeter Grund.

 

 

Ein Dorf weiter ham se einfach gesagt einzelne Bretter Senkrecht in die Erde gesteckt mit einem Anstand dem der Bretter entspricht. Der steht aber auch an der Strasse. 

 

 

Geschrieben

Versuchen wir mal Klartext zu reden!

 

Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine 

Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest:satisfied:

 

Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.

 

Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes.

In deinem Fall als "Heckeneinfassung"

Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden.

Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen.

Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.

 

Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist!

Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen.

Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil.

Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.

 

 

 

 

Geschrieben

Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!

 

Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll.

Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.

 

Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.

 

In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen. 

Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl.

Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.

 

Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!

 

......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!

 

 

 

 

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb 125vnb6:

Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!

 

Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll.

Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.

 

Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.

 

In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen. 

Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl.

Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.

 

Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!

 

......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!

 

 

 

 

Danke dir Andreas ! Ich denke, dass es darauf hinaus läuft. Sonst macht das nur noch mehr Ärger... Das muss dann aber was im Topf und immergrün sein - damit werde ich mich dann Mal beschäftigen 

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