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Links überholen vor Ampel mit fatalem Ausgang


sähkö

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Hatte vor knapp 1h einen fatalen Überholvorgang, ist grade noch mal gut gegangen, Autofahrer + Polizei waren hilfsbereit und unaufgeregt. Dem Autofahrer hat's mental wohl zugesetzt, ich kann nun wieder mit diversen Schmerzen laufen, trauere um den Roller und die Aussicht, Stunden im KKH zu versauern, nervt zusätzlich. Ach ja, heimfahren muss ich auch noch, was aber nach ein paar Tritten (um die Fußbremse herum) wieder möglich scheint. Stimmung: :shit:

 

Vor einer Ampel gab's einen längeren Rückstau, den ich langsam und vorsichtig links überholt habe. Klar ist hier größte Vorsicht geboten: Autofahrer, die links ausscheren bzw. die Fahrtrichtung wechseln wollen, daher größte Vorsicht und auf verdächtige Bewegungen und gesetzte Blinker geachtet, noch dazu den eventuellen Gegenverkehr. Abstand hatte ich gehalten, Licht war an, der Tag war hell, Witterung trocken. Plötzlich zieht der Roller nach rechts und ich liege auf der Straße. Habe mich schnell auf den Bürgersteig geschleppt und den ausgestiegenen Autofahrer gebeten, mir den Roller von der Straße zu schaffen. Beinschild bis Kickstarter sieht's richtig übel aus, die Seite ist bis zum Bremspedal/Ständer alles weggeklappt. Mir tut die rechte Seite deutlich weh, RTW wollte ich nicht, ich lass das später im KKH meiner Wahl auf Rippenprellung etc. untersuchen, die Schmerzen sind eindeutig. 

 

Der Polizist meinte, für mich wäre ein Bußgeld wegen dem Überholvorgang drin, mochte sich aber nicht festlegen. Keine Ahnung, was mit dem Auto passiert ist, ich war in/mit meiner Situation absorbiert. Wenn ich die Ansage des Polizisten interpretiere, bleibe ich wohl auf meinem Blechschaden sitzen. Zeugen gibt's leider keine, die den Hergang bezeugen können, nur welche, die das Resultat gesehen haben (und folglich von der Polizei wieder weggeschickt wurden). Mit dem Autofahrer hatte ich mich der Situation entsprechend gut ausgetauscht, da war alles dufte, wenn man das nach so einem Ereignis sagen kann.

 

Frage: Wie ist das (mit diesen Angaben hier) rechtlich zu bewerten? Der Autofahrer meinte, er hätte geblinkt. Davon war aus meiner Position nichts zu sehen. Kommt drauf an, wann der Blinker gesetzt wurde. Rechtsschutz habe ich nicht, sollte ich trotzdem einen Anwalt hinzuziehen?

 

Wasn' Mist. :thumbsdown:

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Danke! Ich vertreibe mir grade die Wartezeit im KKH …

Ein plötzlich links ausscherendes Auto hat mich beim Überholen der zähflüssig rollenden Kolonne erfasst. Kein Blinker zu sehen. Auf der ggü. liegenden Seite war ein Parkplatz.

Bearbeitet von sähkö
Präzision.
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Du bist also nicht über eine Linksabbiegerspur gefahren? Wo wollte denn das Auto hin?

 

Edith: Gute Besserung! Ich wünsche dir drei gebrochene, statt einer geprellten Rippe!

Bearbeitet von freibier
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Den Besserungswunsch mit den gebrochenen Rippen verstehe ich nicht :wacko: aber, hm, danke?! Macht sich zwischenzeitlich ordentlich bemerkbar, hoffentlich gibt's hier Schmerzmittel zum mitnehmen.

 

Es war eine normale zweispurige Straße, für jede Fahrtrichtung eine Spur. Kann nur vermuten, dass der Autofahrer auch keine Lust auf die Warteschlange hatte, und daher wieder in die Gegenrichtung zurück wollte.

Bearbeitet von sähkö
Zusatz
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Brief kommt am Dienstag, meinte der PM. 

Mit dem Autofahrer habe ich die Kontaktdaten ausgetauscht, wir melden das unseren Versicherungen, das war's. Rechthabereien oder andere Einlassungen haben wir unterlassen. Bin auch froh, dass wir uns das gespart haben.

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Die Frage ist, musste er beim Wenden mit Dir rechnen ?
Warum sollte er zum wenden den Blinker setzen ?
Wenn da, wie Freibier schreibt, eine Linksabbiegerspur gewesen wäre, tät's deutlich besser aussehen für Dich.
Ich bin auch der Meinung, das Du dafür niemand anderes zur Rechenschaft ziehen kannst.

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vor 35 Minuten schrieb sähkö:

Den Besserungswunsch mit den gebrochenen Rippen verstehe ich nicht :wacko: aber, hm, danke?!

 

Gebrochene Rippen sind bzgl. der Schmerzen lächerlich im Vergleich zu geprellten Rippen. ;-)

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@sucram70 Ich frage nur, mangels jur. Kenntnisse. Meine mich zu erinnern, dass Fahrtrichtungswechsel mit Blinken ante facto anzuzeigen sind, Schulterblick inklusive. Auch des Gegenverkehrs wegen. 

 

Die Aussagedes PMs lässt ja schon erahnen, dass ich möglicherweise mit außer mit einem Bußgeld nichts zu rechnen habe. Deswegen frage ich, klage nicht. Erst mal :lookaround:

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vor 55 Minuten schrieb sähkö:

Danke! Ich vertreibe mir grade die Wartezeit im KKH …

Ein plötzlich links ausscherendes Auto hat mich beim Überholen der zähflüssig rollenden Kolonne erfasst. Kein Blinker zu sehen. Auf der ggü. liegenden Seite war ein Parkplatz.

 

Hab's auch noch nicht so ganz gepeilt....wenn Dich ein nach links ausscherender PKW erfasst und Dich somit auf Deiner rechten Seite erwischt.....wieso zieht Dein Roller dann nach rechts.....? Ändert aber wohl nix an der Tatsache, dass Du verletzt bist und ihr Euch wohl schon geeinigt/verständigt habt.....ach ja nur ganz nebenbei....hättest ja auch so tun können, als,wenn Du links abbiegen wolltest (incl. blinken), um Dich dann wieder (incl. blinken) rechts einzuordnen....

 

....nochmals ach ja.....peprellt Rippen sind schmerzhafter als gebrochene....das weiß ich definitiv aus eigener Erfahrung!

 

Dir auf jeden Fall gute Genesung!

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Richter wolei, gerne freue ich mich über Ihre Begründung des Urteils. Der Bericht oder was auch immer soll Dienstag vorliegen, sagte der PM.

 

Edith dünkt, dass der Fall wohl nicht so eindeutig sei. Vielleicht wollte man mich auch schonen und nicht gleich zur Kasse bitten. 

Bearbeitet von sähkö
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vor 9 Minuten schrieb sähkö:

@vespawally Danke! Musste eben kurz wg. dem serbokroatisch fluchenden Opa neben mir kichern, hab's sofort bereut.

 

Links, rechts. Der wird mich wohl am Heck erwischt haben, selbst kann ich das grade nicht nachvollziehen.

Naja wenn er Dich tatsächlich hinten erwischt hat, hat er die Situation schlichtweg falsch eingeschätzt und ist zu früh rübergezogen, weil er dachte, Du wärest schon weiter weg....wie auch immer.....Rechtsanwalt hinzu ziehen und schauen, was geht.....good Luck! 

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Du als der schwächere Verkehrsteilnehmer hast meines Erachtens (pures Halbwissen) insofern die besseren Karten, als dass dein Gegner mit dem PKW halt der "stärkere" war und somit wohl allein deshalb evtl. eine Teilschuld bekäme. So ist es zumindest bei Fahrrad/Fußgänger vs. PKW, soweit ich mich entsinne.

 

Und wie schon oben geschrieben: wenn er den Blinker gesetzt und auch den vorgeschriebenen Schulterblick eingesetzt hätte, hätte er dich wohl sehen müssen. Verkehrswidriges Überholen hin oder her. Das gilt es zu klären. Bußgeld wegen der Überholsache wird dich aber wohl erwarten.

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vor 14 Stunden schrieb sähkö:

Keine bleibenden gesundheitlichen Probleme, die gegnerische Versicherung kommt für den Blechschaden am Roller auf, kein Bußgeld. In der Reihenfolge.

 

Jemand hier mit ähnlicher Erfahrung, insbesondere die Rechtslage betreffend?

 

ich hatte einen ähnlichen unfall, angeblich hat der autofahrer geblinkt...wollte keine ansprüche von ihm weill roller kaum beschädigt war, habe aber meiner versicherung gesagt, dass ich keine schuld habe weil autofahrer nicht geblinkt hat.

dann gings so weiter:

mahnbescheid vom anwalt des autofahreres seinen schaden zu bezahlen.

habe ich dann wiedersprochen.

gerichtsverhandlung war dann angesetzt...hatte ich wegen krankheit abgesagt.

nachverhandlungstermin bekommen, musste dann aber nicht hingehen weil.....und jetzt wird es interessant....

vom gericht kam follgendes schreiben:

unabhängig vom blinken des autofahreres hätte er durch schulterblick oder spiegelschauen sich überblick verschaffen müssen ob ein anderes fahrzeug von hinten an kommt.

in deinem fall sehe ich schon die möglichkeit den gesammten schaden bezahlt zu bekommen, evtl. auch nur 75% oder so, aber bei deiner schilderung wirst du nicht auf den schaden sitzen bleiben, auch wenn du so gefahren bist.

ist ja auch so, dass wenn man im absoluten halteverbot steht, und dich jemand anfährt....muss der schaden auch reguliert werden, wenn auch nicht zu 100%....viel erfolg und gute besserung.

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vor 42 Minuten schrieb bigern:

ich hatte einen ähnlichen unfall, angeblich hat der autofahrer geblinkt...wollte keine ansprüche von ihm weill roller kaum beschädigt war, habe aber meiner versicherung gesagt, dass ich keine schuld habe weil autofahrer nicht geblinkt hat.

dann gings so weiter:

mahnbescheid vom anwalt des autofahreres seinen schaden zu bezahlen.

habe ich dann wiedersprochen.

gerichtsverhandlung war dann angesetzt...hatte ich wegen krankheit abgesagt.

nachverhandlungstermin bekommen, musste dann aber nicht hingehen weil.....und jetzt wird es interessant....

vom gericht kam follgendes schreiben:

unabhängig vom blinken des autofahreres hätte er durch schulterblick oder spiegelschauen sich überblick verschaffen müssen ob ein anderes fahrzeug von hinten an kommt.

in deinem fall sehe ich schon die möglichkeit den gesammten schaden bezahlt zu bekommen, evtl. auch nur 75% oder so, aber bei deiner schilderung wirst du nicht auf den schaden sitzen bleiben, auch wenn du so gefahren bist.

ist ja auch so, dass wenn man im absoluten halteverbot steht, und dich jemand anfährt....muss der schaden auch reguliert werden, wenn auch nicht zu 100%....viel erfolg und gute besserung.

 

Ich glaube das wollte der TE hören. 

Ich btw auch.  Haha 

Juten tach

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eigentlich ist das vorbeifahren einer an der ampel stehenden kolonne, innerhalb einer geschloßenen ortschaft, meines wissens nicht verboten, solange es kein überholverbot oder eine durchgezogene linie verbietet.

 

daraus resultiert dann kein fehlverhalten von dir, sondern ein grobes fehlverhalten des autofahrers (kein blinker, kein schulter-und spiegelblick).

 

ich denke, aus diesem grund haben die schutzmänner dir auch keine schriftliche verwarnung gegeben;-)

ich würde es entspannt auf mich zukommen lassen;-)

 

an deiner stelle würde ich auch um schriftliche unterlagen zu deinen verletzungen vom krankenhaus erbitten.

könnte gut sein, dass du ein anrecht auf schmerzensgeld hast, wenn der richter das genau so sieht wie meiner einer.

 

gute besserung auch von mir

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Danke @PXler. Ich hoffe sehr, dass sich diese Auslegung durchsetzt. Bin richtig froh, dass ich danach überhaupt aufstehen, mich auf die Bordsteinkante setzen und einigermaßen reden konnte. Den Notfallbericht habe ich vorliegen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie das sonst noch hätte ausgehen können. Ibuprofen ist die nächsten 5-7 Tage mein bester Freund.

Bearbeitet von sähkö
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wenn es zu einer anhörung kommt, solltest du auch darauf verweisen, dass du vor dem ersten auto an der ampel hättest noch stehen können, da dieser noch platz zur haltelinie gehalten hat ;-)

 

ich drück die daumen und bin mir ziemlich sicher, dass es für dich dann noch gut ausgeht

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Du wolltest nicht links abbiegen, richtig? Sondern "nur" an den autos vorbei und geradeaus weiter, ja? 

 

Beim links abbiegen gibts wohl sowas wie ne "doppelte sorgfaltspflicht" oder sowas. Hätte der autofahrer das befolgt, hätt er dich nicht erwischt. Darum geh ich davon aus, dass du zumindest teilweise den schaden beglichen bekommst. 

 

Hatte auch mal ne ähnliche situation. Nur dass ich dem linksabbieger, den ich überholen wollte, links in die seite gefahren bin. Laut der alten fo@@@@tze hatte sie natürlich den blinker gesetzt. Daher kam es irgendwann auch zum prozess, was aber von der gegnerischen versicherung ausging. 

 

Habe unmittelbar n anwalt beauftragt, der mir innerhalb von 2wochen ein paar tausend für schadensausgleich und schmerzensgeld rausgeholt hat, kostenvoranschlag für die Reparatur hab ich im vorher vom worbel machen lassen. Anwalt bringts voll!! Die o.g. Gerichtsverhandlung gab es erst viel später. Keine ahnung, worum es da genau ging. Teilschuld hab ich aber bekommen, weil die situation unklar war und ich nicht hätte überholen dürfen. 

 

Mach mal son beratungstermin beim fachkundigen RA, der kann dir dann die chancen auf dein recht sicher schnell klarmachen. 

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§ 5 und § 9 StVO sagen eigentlich schon alles recht deutlich aus:

Zitat

 



(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
[...]


(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
 

und § 9



(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. [...] Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.  [
...]



(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Fett gedruckt sind die Aussagen, die für dich relevant sind.

Da der andere Verkehrsteilnehmer dich offensichtlich tangiert hat, hat er bei seinem Wendevorgang ganz offensichtlich § 9 Abs. 5 ignoriert.

Und damit ist die Schuldfrage am Unfall selbst meiner Meinung nach eindeutig geklärt.

Wärst du nicht so durch den Wind gewesen hättest das an Ort und Stelle noch gegenüber dem Schutzmann vorbringen können, aber ich verstehe, dass einen das auch erstmal mitnimmt.

Jetzt solltest du im Nachgang erst recht darauf achten, dass dir hier Gerechtigkeit widerfährt.

Das Bußgeld ob eines eventuellen Überholverbots ist dann wieder eine ganz andere Sache.

 

Ich wünsche viel Erfolg.

Hatte auch schon einen solchen Fall, nur Auto gegen Auto. Die gute Frau hat ohne Blinker und Schulterblick die Spur gewechselt und ist mir ins Auto gefahren. Die Polizei hatte glücklicherweise die Situation richtig erkannt und ihr ein Bußgeld ausgestellt.

 

Bearbeitet von PK-HD
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21 hours ago, PXler said:

eigentlich ist das vorbeifahren einer an der ampel stehenden kolonne, innerhalb einer geschloßenen ortschaft, meines wissens nicht verboten, solange es kein überholverbot oder eine durchgezogene linie verbietet.

 

daraus resultiert dann kein fehlverhalten von dir, sondern ein grobes fehlverhalten des autofahrers (kein blinker, kein schulter-und spiegelblick).

 

 

Genau so hätte ich das jetzt auch erwartet, und wenn Du ohne Nachfolgenden, zu überholenden oder Gegenverkehr zu gefährden und mit ausreichend Sicherheitsabstand gefahren bist, solltest Du eigentlich fein raus sein, was die Schuldfrage angeht.

 

Al.

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