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Links überholen vor Ampel mit fatalem Ausgang


sähkö

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Hast du den Seitenabstand eingehalten und sichergestellt das du deinen "Überholvorgang" bei jedem auftretenden Gegenverkehr problemlos abbrechen und einscheren kannst? Wenn dann an der betreffenden Stelle keine durchgezogene Linie, wie vor vielen Ampeln, vorhanden war dann dürftest du Chancen haben.

Aber das kann dir den RA genauer sagen.

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Mit welchem Abstand rechts würdest du hier überholen? Ganz dicht an den Autos, ganz links kurz vor Bordsteinkante? :wacko: 

Würde die durchgezogene Linie nur für mich, aber nicht für den ausscherenden Autofahrer gelten?

Dass es mehrere Lücken gab, die angesteuert wurden, wurde aus den Beschreibungen ersichtlich. Aber danke für den nicht selbstverständlichen Hinweis, dass es ein Rechtsanwalt genauer sagen könnte, das war mir und den Vorrednern nun wirklich nicht bewusst.

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Die Frage ist nicht wo ich überholen würde sondern ob du die Regeln eingehalten hast. Genauso verhält es sich bei der durchgezogenen Linie. Auch hier wäre die Tatsache das sie den Unfallgegner nicht eingehalten hat, wenn sie denn da war, keine Begründung dafür das du sie nicht beachtet hast.

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Ich habe gestern irgendwo gelesen, dass auf der Welt noch nie so viel geschrieben wurde wie heutzutage. Leider wird wohl nichts mehr gelesen. Hat schon jemand gesagt, dass ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte, der mehr dazu sagen kann? Oder, dass eine Teilschuld absehbar ist? 

 

Bitte das nicht unhöflich zu verstehen: Das Ding bei Argumenten wie in #33, 31 ist, dass trotz des Einsatzes von Textauszeichnungen keine Stichhaltigkeit aufkommen mag. Leider war keiner von euch als Zeugen dabei, der beschriebene Sachverhalt stützt sich auf eine subjektive Wahrnehmung und einer kurzen Beschreibung des Ortes, hieraus prüfen manche die Einhaltung von Regeln, die sie nicht überzeugend hervorbringen mögen. Zusätzlich wird um Sachen gerungen, die nicht da waren (eine durchgezogene Linie am Unfallort). Wenn so nur ein kurzzeitiger Internetrechthaberismus auflodert, mutet das kaum erkenntnisgewinnend an. Daher die Reaktion. Ende, danke, bitte. 

 

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Naja, isch sach mal so: du hattest den Thread eröffnet und scheinst das GSF doch mittlerweile zu kennen. Das verhält sich nämlich nahezu so wie jedes online Forum.

Und wenn ne Info fehlt, dann wird halt nachgehakt.

Glaub nicht, dass der rassmo das böse gemeint hat.

:cheers:

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wurde schon erwähnt das ein anwalt hinzugezogen werden sollte?

alternativ kann man auch den GSF troll befragen, der weiss eigentlich auch alles.

 

p.s.: gute besserung, zum glück ist dir nichts ernstes passiert.

Bearbeitet von heizer
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Hat eigentlich mal einer nach Bildern gefragt also ich hätte da gerne welche und Dienstag ist nun auch vorbei was hat den die Trachtengruppe geschrieben und sind die Rippen nun gebrochen oder geprellt warum beantwortet hier eigentlich keiner Fragen.

 

P.S.: Gute Besserung und gepellte Rippen werden leider 4 Wochen nicht besser und dann schlagartig besser also jeder weitere Tag ist ein Tag näher an schmerzfrei leben.

 

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Stimmt ja, @PK-HD Ich sollte durchatmen (aua) und meine Tabletten wieder nehmen :-D Danke euch für die Wünsche, es geht aufwärts. Gestern früh war noch keine Nachricht da, ich schau später noch rein. Die beste Ehefrau von allen hat Fotos von dem grüngelben Ei gemacht, dass mir hüftseitig rechts rauswächst, H.R. Giger hätte seine Freude dran. Alternativ von der großen Schürfwunde am Knie, je nach gusto vor oder nach dem Duschen. Danke für eure Genesungswünsche :cheers::thumbsup:

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Am ‎15‎.‎10‎.‎2016 um 18:17 schrieb sähkö:

 

Der Polizist meinte, für mich wäre ein Bußgeld wegen dem Überholvorgang drin, mochte sich aber nicht festlegen.

Ich hab' mal gehört, daß auf einen Personenschaden immer eine Gerichtsverhandlung folgt - deshalb erst mal kein Bußgeld

von der Polizei?

Bearbeitet von Don
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So nicht richtig, hab mich vor Jahren auch mal ordetlich gelegt und wäre eigentlich garnicht zu den Cops marschiert,

da zwischen mir und dem Unfallverursacher alles geklärt war. Nach meinem Besuch im Krankenhaus bekam ich einen

Anruf und der Unfallverursacher und Ich wurden auf die Wache zitiert.

Zu einer Verhandlung kam es nie...

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vor 2 Stunden schrieb Don:

Ich hab' mal gehört, daß auf einen Personenschaden immer eine Gerichtsverhandlung folgt - deshalb erst mal kein Bußgeld

von der Polizei?

da hast du falsch gehört.

ich wurde auch schonmal umgefahren, eine gerichtsverhandlung gab es nicht.

 

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vor 3 Stunden schrieb Don:

Ich hab' mal gehört, daß auf einen Personenschaden immer eine Gerichtsverhandlung folgt - deshalb erst mal kein Bußgeld

von der Polizei?

was du meinst, ist wohl eher, dass bei einem unfall mit personenschaden immer die polizei hinzugezogen werden muß

 

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vor 15 Stunden schrieb Don:

Ich hab' mal gehört, daß auf einen Personenschaden immer eine Gerichtsverhandlung folgt - deshalb erst mal kein Bußgeld

von der Polizei?

Glaub ich nicht.

Mir is mal ein Rollerfahrer hinten rein gefahren.

Naja, also eigentlich nicht mal touchiert, aber es hat ihn gelegt. War wohl zu dicht am Heck und konnte nicht mehr bremsen/ausweichen als ich abbog, jedenfalls hat er die nassen StraBa-Schienen ignoriert und lieber seinen Roller gelegt.

Hatte dann wohl paar Schürfwunden, nix wildes. Rennleitung hat sich alles angeschaut, Zeugen vor Ort befragt, gesehen, dass an meinem Fzg nix war und ich konnte wieder gehen.

Ich denke es ist wie PXler schrub, Polizei muss dazu sobald Personenschaden.

Was sagt eigentlich der Anwalt?

Bearbeitet von PK-HD
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Ich denke, dass bei einem Personenschaden geklärt werden muss, ob ein Verdacht auf (fahrlässige) Körperverletzung vorliegt. Daher Polizei. Wenn Körperverletzung (strafbar) dann Staatsanwaltschaft und evtl Verhandlung.

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  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

Nach einer fairen anwaltlichen Beratung steht für mich fest, dass ich ein Bußgeld und einen eventuellen Punkt akzeptieren werde und das unter LebenserFAHRung verbuche. Verfahren läuft noch, abwarten und Tee trinken. Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte, könnte man es auf einen Versuch ankommen lassen, die Gewichtung der Teilschuld in einem Verfahren zu meinen Gunsten zu verändern, und einen Kostenanteil an der Reparatur des Rollers etc. zu erstreiten. So ich da unterläge, wäre es mit dem Versuch getan, und die Kosten würden von der RV getragen. Soweit der Konjunktiv. Körperlich scheint's bis heute ohne bleibende Probleme verlaufen zu sein, daher: case closed. Dank an alle sinnvoll Beitragenden hier :thumbsup:

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